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Gießener Anzeiger.
SdcL'ri)«* thftlid), mit Jh* iv—me Montags.
Expedition 6 « r jltifcctg, Vit B fts. 1.
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Htsseg.
7 Ufr. Vorstand. ^Theater" eßen.
i ©arten) « 9. Suli 1875
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sang in 1 Act von L'Aronge. Musik von Biel.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
ÜUo. 1S?I Samstaq den 10. Juli
A m t f i cf) e r £ f) e i L
SSS5.
Gießen, am 8. Juli ‘ 875.
Betreffend: Beurlaubungen von Militär während der Erntezeit. z, , ~
Das Grophcrzoglichc KrciSamt Gießen
an die Grofthk^oglichen DürgrrmriNkreien des Kreises.
Wir benackrichten Sie hiermit zur Bedeutung der Interessenten, daß gleichwie im vorigen Jabre auch für diese« Jahr das Commando der Groß- der.oglichen (25.) Division eS den Truppentheileu anheimgesiellt hat, auf Antrag der betreffenden Gerne,i.debehSide» oder Enizelner Beurlaubungen von Mannschaft-» in der bevorstehenden Erntezeit eintreten zu lasten, insoweit der Dienst n.cht darunter leidet und nut der Beschränkung, daß d,e Beurlaubungen mit dem Beginn des RegimentS-E^ercierenS ihren Abschluß zu finden haben.
v. Röder.
P f a r r - C o n f e r e n z.
Montag den 12. Juli im gewöhnlichen Local. Anfang Morgens 10 Uhr.
Groß-Buseck, den 8. Juli 1875. ' Strack, Dekan. _______
>err Ludwig.
fönen:
tsieller hl. Ludwig.
u, , Fr. Ludwig.
Nesfi, Hr. Äolburg.
neisler, Hr. Si,n».
Fr. 9t(hp'$it)äftr
Frl Aldermann i bei Lieb-
Fel. Burger. : Liebrkchil Wohnung.
l>aS ^nbrnfiT. öe aus dem Leben in on L- Angely.
M'ontn:
emeister, Hr. Rudolf irlintr, Hr. Ludwig. TttSdner.Hr. Mtag. Siner, M'"1"’- . Berliner, Hr. Retty- "merma"%rf*ni. lertinetin, grlW- Wienerin, 8^'K", -zM r, ihr- 3raum *
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tau. Mi früh 7./» Uhr, von Wien kommend, hier -inge.roffen und nach kurzem Aufent.
ihnen vor
Ende des vorigen Monats zwei Ausschreiben an
worden, welche wir nachstehend zum Abdruck bringen: r
1) Rach Art. 10 des mit dem 1 Juli d. IS. in Kraft tretenden rubri- cirten Gesetzes et hält ein katholischer Geistlicher, welchem eine Pfarrei oder ein sonstiges, mit dem Genuß einer Pfründe verbundenes Kirchenamt unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen übertragen worden ist, eine landesherrliche Destätigungsurkunde, wodurch er als gesetzmäßiger Inhaber des Amtes von Seiten des Staats anerkannt wird und für die Dauer des Amtes An-
Lerfolgung in Gemäßheit des Art 7 des rubricirten Gesetzes alSbald zu ver- anlassen und uns hiervon berichtliche Anzeige zu machen.
Darmst«dt, 8. Juli. Prinz und Prinzessin Ludwig sind heute Vormittag noch Karlsruhe abgereift, wo Höchstdieselben an den am dortigen Hose aus Anlaß der Mündigkeitserklärung des Erbprinzen stattfindenden Festlichkeiten
spruch auf den Genuß der damit verbundenen Pfründe erhält.
Wir beauftragen Sie, fortan die katholischen Pfarrer erst dann in den Bezug der Pfründe einzuweisen, wenn Ihnen von uns die Nachricht zugekom- men sein wird, daß die Ausfertigung der landesherrlichen Bestätigungsurkunde erfolgt? f rubricirten Gesetze« kann ein Kirchenamt, welches
mit einem Geistlichen zu besetzen ist, in einer der christlichen Kirchen nur einen, solchen übertragen werden, welcher — bei Vorhandensein der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen (Deutsche Reichsangehörigkeit und Nachweis wissenschaftlicher Vorbildung) — nicht von der Staatöregierung unter Angabe des Grundes als ihr in bürgerlicher oder staatsbürgerlicher Beziehung mißfällig erklärt worden ist.
Diese Vorschriften finden regelmäßig Anwendung ohne Unterschied, ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen werden, oder nur eine Stellvertretung oder Hülseleiftung statthaben soll.
Außerdem ist der Geistliche, welchem ein Kirchenamt übertragen wird, verbunden, vor Uebernahme desselben den VerfastungSeid abzulegen, sofern er
betrübt.
München, 8. Juli. Der Kronprinz des deutschen Reiches ist heute
Theil nehmen werden.
Berlin, 7. Juli. Wie der „Magd. Ztg." erzählt wird, hat Fürst Bismarck dem Cultus-Minister Dr Falk ein Telegramm zugesandt, worin er ihn wegen deS Erfolges der Rheinreise beglückwünscht.
— Abgeworfene Hirschgeweihe find, so lange sie noch von Niemandem in Besitz genommen worden sind, nach einem Erkenntniß des Ober-TribunalS vom 17. Juni d. I. als herrenlose Sachen zu betrachten, welche jede Privatperson m Besitz zu nehmen berechtigt ist.
Berlin, 7. Juli. Die „Prov.-Corresp." enthält einen Artikel über die Münz-Reform, wonach der vollständige Uebergang zur Reichsgold-Währung am 1. Januar 1876 keine erheblichen Schwierigkeiten mehr bieten und die nöthigen Anordnungen rechtzeitig getroffen werden würden. Das Blatt knüpft hieran die bereits erwähnten Bemerkungen über den jüngsten Artikel eines hiesigen Blattes, betr. die wirtschaftliche Politik der Regierung. Die „Prov.«Corresp." erklärt in dieser Beziehung des Näheren, daß im Zusammenhang mit der Münzfrage die gesammte wirthschaftliche Politik der Regierung in euer hiesigen Leitung Gegenstand der schärfsten Verurtbeilung oder vielmehr der gröbsten Schmähungen gegen den Reichskanzler und dessen ersten Vertreter geworden seien. Die betr Darlegungen böten ihrem ganzen Inhalt nach nicht den mindesten Anhalt für eine sachliche Erörterung und bekundeten durchweg eine so aroße Unkenntniß der Personen und Zustände, eine so absolute Unfähigkeit zur Beurtbeilung der politischen und wirthschaftlichen Verhältnisie, eine so schwere
Nachrichten von l... ..o- o.. ,----- . .
die betr. Kirchenbehörde die Mittheilung macht, daß der Ernannte von ihr zur,vor Antretung seines Kirchendienstes angewiesen worden sei.
Indem wir noch bemerken, daß auch diejenigen Geistlichen, welche ein
dies noch nicht gethan hat.
Zum Behuse ter Ihnen obliegenden Überwachung der Beobachtung tiefer
krinen^eiMchen^kinkr^ ^e^chbristl^ii^ConfePoi^n^ welchem'ein Kirchenomt,!Geistesverirrung und Verwirrung, vor Allem aber eine fo niedrige sitlliche 7 es als Psarr-r -- oder anch nur als Pfarrveiwatter. Vnar, Hülsspr.ester --.'Auffassung. daß es der Achtung vor der deutschen und Regie nng
übertrage» worden ist, eher in de,, Genuß von Bezüge» an Geld und Natura-,zuwider man. gegen solche gewissenlose Schmähung«, ein Wort derRech s-rti- lien aus unter Ihrer Verwaltung stehenden Fonds und Kirchenpfründen em-!gung zu verlieren. — Die „Prov Corresp^ bezeichnet ferner die Veremigung weisen ^als' b^s Ihnen v0ti^uns"die Nachricht zugegangen sein wird, daß ter- ter Thronfolger von Rußland, Deutschland und Italien bei dem Begrabniß selbe von der Or^b- Staatsregierung als ihr in bürgerlicher oder staaisbür- des Kaisers Ferdinand als Anzeichen der mnig.n und bedeutsamen
gerlicher Beziehung mißfällig nid)t erklärt worden ist, und nachdem » entweder Verb,ndmrZ der w.chttgst«Reiche des
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M ° Bel1ach7l.sch«7G°istlichen b«.fchen ein. Pfarrei oder ein sonstiges mit Bauern persönlich auf e.ner der Eisenbabn-S.at.onen ^8-" b-eh-r ge- d-m GeiNisie -ii-er Pfründe verbundenes Kirchenam. übertragen ist, vertritt leiten m^bufnj »-rden,b°r°tt^ d-^othigen^Vorkehrung«, getroff.m übrigens die in Gemäßheit unseres Ausfchreibens vom 28. d. Mts. an k_,ie ergehende Nachricht von Ertheilung der nach Art. 10 des rubricirten Gesetzes hier erforderlichen landesherrlichen Bestätigungsnrkunde die Stelle der oben erwähnten Benachrichtigung, daß der Ernannte nicht für mißfällig erklärt worden sei, und wird die letztere nur bei Ernennungen katholischer Pfarrverwalter, Vicare, Capläne rc. ergehen.
Die Ladung der neu ernannt werdenden Geistlichen, Pfarrer, Psarrver« Walter rc. zur Ableistung des Verfaffungseites haben Sie, wenn die obigen
Pofitifcfier $f)ei(.
_ __ Tage übernehmen, in Gemäßheit des Gesetzes zur Eidesleistung verpflichtet sind,
DeUt|u)lCUlO. weisen wir Sie an, für den Fall, daß innerhalb Ihres Verwaltungsbezirke-
Darmstadt. 7. Juli. Zur Ausführung des mit dem 1. l. Mts. die Uebertraguug uud bezw. di- Ausübung der Functionen eine« kirchlichen i„ Kraft aettettwci, Gesetzes vom 23. April 1. I«. über die Vorbildung und Anits einer der christlichen Eoufessioneu »»ter Verletzung der gesetzlichen Be- Anstellnn/dcr Geistlichen sind von dem Großb. Ministerium des Inner» zu.stimmunge» crsolge» lollte, »eben der Jhi,e» c°mv-ttrend-» A»°rdnu^ oder Lude res vorigen Monats zwe, Ausschreiben an die Großh. Kreisämter erlaffei. Fortsetzung der Jnter-alarverwaftung der b-tr. P ründe,d.e strafg-r chtl.che
München, 7. Juli. Die Mehrheit des katholischen Volksvereins hat die Candidatnr des Redakteurs deS „Bayer. Vaterland", Dr. Sigl (nach vorgängiger bereits bekannter Aufstellung deffelben für Schwandorf), für den ersten Münchener Wahlkreis fallen gelaffen.
München, 8. Juli. Der Kurier-Zug, welcher vergangene Nacht den deutschen Kronprinzen von Wien nach München beförderte, stieß unweit der österreichischen Station Haag auf einen Güter-Zng, wodurch einige Wagen zer- iblemuna te0 itsenanunqöeiceo paoen 01t, ivcim v« w«ö«. trümmert wurden, und mehrere Paffagiere, darunter em Kammerherr des - i»—i <*• - -*». tzkü-Sk-TTW? ÄSWffl 'L.7.L *b.™"ä.U


