Einzelbild herunterladen

Nr

ließemr Anzciger

Anzeige- und Amtsblatt für dm Kreis ^»iessm

Dienstag den 29. Dccember

Hm 303

18S4

Ölr.100,

HZ,

e

in * :

auszüge betreffend.

papiers mit Stempelsätzen in Reichswäbrung betreffend.

)/

IfveiS vierteljährig 1 fL 12 fr. w l Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

30'58 se­

in * ,ii rtiJj18 . 9! $,27, «,ts '

o

!l. 12. JahlWg. und zwar am 1-, 11.

prechende Deckmtimg. ,

itUllg" in Mainz.

MM Aiismiement x?

auf den

Origwalpreistn, in der (B. Bddings- [5063

iriiiii

' des

^8«hr.

Lrschemt rügltch, eet VuS» nähme MontagS.

(Sy>obiiiog: 8an jfetbcrg, ßit B. Wr. 1.

tttootBee.

tt6Nber 'politischen L > ierner HandelS- mfe der Frank-

Beilage die welche Mgrationen versehen c$ AeHeK.

Ker" genügt, um die »er Art bringt, die en der Behörden ^latt kann somit zur den mit 20 Psennige, Sonntags nscheinenden anstalten des deutschen t (ohne Bestellgebühr)

injtr Anzchkr".

Mainz.

zu vergütenden Gebühren betreffend. v v ................_ __

5. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums deS Innern, die Er- Handlung der Gesandtschafts-Archivs des deutschen Reiches ist Seitens des laffung einer neuen Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums Reichskanzler-Amtes der Lösung nahe gebracht worden. Wie mit Bestimmtheit Heffen betreffend. ! verlautet, ist die betr. Instruction bereits ausgearbeitet und den Bundes-Regie-

6. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Fort-irungen zur Kenntnißnabme mitgerheilt worden.

führung der Grundsteuerkataster betreffend. ! Darmstadt, 27. December. Die durch die Mitthetlungen Großh.

7. Bekanntmachung desselben Ministeriums, den Stempel für Flurbuchs- Centralstelle für Landes-Statistik zunächst zur Gewinnung von Anhaltspunkten auszüge betreffend. zur Beurrheilung der Consumtionsvcrhältmsse fett dem Jahre 1864 alljährlich

8. Bekanntmachung deffelben Ministeriums, die Ausgabe neuen Stempel- zur Veröffentlichung kommenden Octroi-Rechnungen der Städte Darmstadt papiers mit Stempelsätzen in Reichswäbrung betreffend. Gießen, Offenbach, Mainz k. liefern nicht nur in gedachter Beziehung brauch-

9. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, betreffend bares Material, sie sind vielmehr auch geeignet zur Darstellung der Bedeutung

$ K!

MeOafl. fisch'" YORK.

^i^iegge

r»*^bci

Tlpiiirrfirnnh bte Umrechnung der Advocatur-Gebühren in den Provinzen Starkenburg und

«UUUJUJUUUL Oberhessen in die Reichsmarkwährung.

Darmstadt, 24. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 62 10. Bekanntmachung destelben Ministeriums, betreffend die Umrechnung

enthält: 'der in der Stempel- und Taxordnung vom 27. August 1822 und den mit

1. Verordnung, die Repertorien-Gebühren der Secretäre, Actuare und Derselben im Zusammenhang stehenden Geldsätze in die Reichsmarkrechnung.

Gerichtsvollzieher in der Provinz Rheinhessen betreffend. : 11. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

2. Verordnung, die Gebühren der Advocaten-Anwälte in der Provinz 12. Concurrenzeröffnungeu. Erledigt sind: 1) die evang. Pfarrstelle zu Rheinhessen betreffend. Ginsheim, im Dekpnat Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 1054 fl.

3. Verordnung, die Gebühren der Notare in der Provinz Rheinhessen -21*/, kr.; 2) die evang. iLchulstelle zu Hergersdorf, im Kreise Alsfeld, mit betreffend. einem jährlichen Gehalte von 400 fl.

4. Verordnung, die Fortführung der Grundbücher, insbesondere die dafür Berlin, 24. December. Die durch das erstinstanzliche Erknntniß im Proceß Arnim brennend gewordene Frage bezüglich der Verwaltung und Be-

Bekanntmachung.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

n. .1 Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jn-

fhucticii üom 26. Marz 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten MilitärErsatz-Jnstruction bis

zum 1. Februar 1875

b" der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung sind beizulegen:

a) ein Geburtszeugniß;

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormunds;

c) ein Uubescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) von dem Director bezw. Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszu­stellen ist.

Außerdem ist mit dem Melduugsgesuch ein vitae curricuhim zu verbinden.

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der näch­sten Prüfung nicht stattfindcn. Der Prüfungstermln, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden; eine spe- cielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassting zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz-Behörden 3. In­stanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- nummer disponibel geblieben ist.

Im letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be­theiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Com- mission zu richten.

Darmstadt, den 17. December 1874.

Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige.

__ Pabst. Strecker.

-r. crselbe erscheint in den Vormit-tn^sffunden täftlid), mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abouuenten in der Stadt Greßen vierteljährlich nur 2 Mark 20 Pfg., frei in s Haus geliefert.

^'kl erigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Oluartal 18/5 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Oluittung erbeben [offen.

Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben zu 2 Mark.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 2 Mark 50 Pfg. incl. Postaufschlaqs Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren.

Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Bartes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst eiegenen Posianftalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns onst nicht verbindlich machen können, vollständige Eremplare zu liefern. Die Redaction.