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fcrrtl vierteljährig 1 st. 12 K viit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Gitßencr Anjtigtr.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montag-.

Expedition: Lanzleiber«, »it. B. Nr. 1.

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Mo. TT« Dicnstasi hcii 29. Scptcmbcr !N2 l.

e^r Einladung Mm Abonnement -ser

auf den

Gießener Anzeiger

Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich nur i st. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1874 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 st. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Lanvpostboten abonniren.

Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, erfuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Lanopostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaktion.

.......................... new er iagwwwwwwuni iiiiT-azMuaroHEsaMÄÄeÄ amtlicher Th eil.

2. Großherzogliches Hess. Landwehr-Regiment Nr. 116. 1. Bataillon (Gießen). Gießen, den 9. September 1874.

Bekannt m a ch n n g.

Die diesjährigen Herbst-Control-Versammliingen im seitherigen Kreise (ließen werden, wie folgt, abgehalten werden:

1. 3 ii Lattg Görrs

den 5. October 1S74, Vormittags 7Vr Uhr, am Bahnhof.

Hierzu gehören die Orte:

Allendorf a. d. Lahn, Eberstadt mit Arnsburg, Groß-Linden, Grüningen, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leibgestern und Ober-Hörgern.

II. 3 ii Dollar

den 5. October 1874, Nachmittags auf dem Turnplatz, und zwar um I2Vr Uhr für die Dispositionsurlanber und Reservisten der Infanterie und um 1V4 Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der übri

gen Waffengattungen

Hierzu gehören die Orte:

Allendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg. Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe und Wieseck.

III. 3 ii Giesten

den 6. October 1874, Vormittags, im Oswald'schen Garten und zwar um 7y2 Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um 9 Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der übrigen Waffengattungen in der Stadt Gießen, in dem Dorfe Heuchelheim und in den dazu gehörigen Mühlen und Höfen.

IV. 3®i Lich

deu 6. October 1874, Nachmittags, am Bahnhof, und zwar um 123/4 Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um l3/i Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmt­liche Mannschaften der Übrigen Waffengattungen

Hierzu gehören die Orte:

Albach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Hattenrod, Hausen, Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Ober- Bessingen, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg und Winnerod.

Es haben ans diesen Orl sch asten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschen Reichs zn erscheinen, welche zur Reserve und Landwehr gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz - Behörden entlassen sind.

Die Ersatz Reservisten haben nicht zu erscheinen.

Dlspensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen daraus bezügliche Gesuche bis spätestens den 30. Sep­tember 1874 auf dem Dienstwege eingereicht werden.

Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben die gesetzliche Strafe zu erwarten.

Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär - Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu er­scheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen sind.

Franck,

Major z. D. und Bezirks - Kommandeur.

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Deutsch tankt.

Darmstadt, 25. September. Bezüglich des Gesetzes, die Orden und ordensäbnlichen Kongregationen betr., befürwortet der Ausschuß die unverän­derte Annahme der Regierungs-Vorlage, jedoch mit einem Zusatzartikel, welcher Vorkehrung dagegen treffen soll, daß nicht bis zum Zustandekommen des Ge­setzes noch weitere Ordensanstalten gegründet und bezw. die Mitglieder ver­mehrt werden können, um sodann auch für diese neuen Anstalten oder Ordens- Mitglieder die Wohlthat des Gesetzes in Anspruch zu nehmen. Es war ein

dessaüsiger Normal - Termin unbedingt geboten und ist deshalb auch von de Regierung nicht beanstandet worden. Der 1. October d. I. ist dafür bestimmt. Aus dem Bericht des Kirchengesetz - Ausschußes, betr. das Gesetz über den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, ergibt sich, daß der Ausschuß die Regierungs-Vorlage in der Hauptsache angenommen und nur eine Reihe von Amendements gestellt hat, welche die Billigung der Regierung gefunden haben. Als die wichtigsten derselben erscheinen, daß eine Entlassung aus dem Amt von dem Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten namentlich auch dann soll erfolgen können, wenn ein Kirchendiener in Ausübung seines Amtes gegen