Ausgabe 
28.5.1874
 
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Gießener Anzeiger

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Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen

Tonncrftaa >rn 28. Mai

Nr. $20

Deutschsand

Die Gesetzsammlung veröffentlicht das Gesetz über die

Handelsministerium.

istands Eikßetl

veröffentlichen.

Schweiz.

Bern, 26. Mai. Heute Nachmittag ist der portugiesische Gesandte

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Zchaffstadt,

zweckmäßig, auf demselben Rechtsgebicte Neichsgesetz und Landesrecht mit lediglich örtlicher Trennung in gleicher Geltung neben einander fortbestehen zu lasten. Zudem sei § 45, demzufolge die Ausführungs-Vorschriften im Vcrord- nungswege zu erlassen sind, ohne Beeinträchtigung der constitutionellen Rechte der Landesvertretnngen nicht ausführbar. Auch der Termin für das Jnkraft-

m* lernen

rr paffend

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Halts der Gast des Kaisers von Rußland war, ist beute Abend 8 Uhr nach Berlin abgereist Vorher harten die Herrschaften einen Ausflug nach Nassau gemacht ulid das Stein Denkmal besichtigt. Kaiser Alexander begleitete den Kaiser Wilhelm an den Bahnhof und verabschiedete sich von demselben aufs Herzlichste.

Limburg, 25. Mai. Am 18. d. Mts. wurde dem Bischof Tr. Blum dahier sein Reisewagen gerichtlich gepfändet. Es bandelt sich um die erste gegm denselben wegen Zuwiderhandlung gegen die Maigesetze erkannte Geldstrafe.

Strasburg, 25. Mai. Die kleine Festung Marsal, welche als solche eingeht, wird in diesem Jahre der Schauplatz einer größeren Mineur-Uebung sein, zu welcher die Minenr-Compagnieen des hessischen, badischen und fünf­zehnten Pionier-Bataillons herangezogen werden sollen. Bei dieser Uebung sollen die einzelnen Fronten der alten Befestigung mit Pulver auf verschiedene Weise gesprengt werden, während man die kleineren detachirten Forts Harrau- ccurt und Orleans mit Dynamit- und Nitroclycerin-Präparaten zerstören will.

/ran&reicö.

Paris, 25. Mai. Mac Mahon hatte den General Payow nach Ostende

Erscheint täglich, Mtt Km* nah«, Sonntags

(tpfbitien:

8U. © Wt. 1.

erledigten Bisthümer und das Leclarationsgesetz zu dem Maigesetz über die Vorbildung und Anstellung der Gastlichen.

Verlin. Dcm Bundesrathe ist nunnnhr auch der Bericht des Justiz- Ausschusses über den im Reichstag beschlossenen Entwurf des Civilche-Gesetzes zugegangeu. Nach Recapitulinmg der Antecedeutien dieses Entwurfes constatirt der Bericht, der Ausschuß habe zunächst die Vorfrage prüfen muffen, ob ein Dedürfniß zum Erlaß eines Reichsgisetzes auf dieser Grundlage vorhanden sei. Es wurde mit Rücksicht auf die große Mannigfaltigkeit der Systeme und der Anwendung, welche die Gesetzgebungen der Bundesstaaten, in denen die obli- gatorische Civilehe nicht, wie in Preußen. Baden und Elsaß - Lothringen einge- sübrt ist, von der Mehrheit des Ausschusses anerkannt,daß es wünschens- werth sei, über die Form der Eheschließung und die Beurkundung des Per­sonenstandes zu übereinstimmenden, in allen Bundesstaaten gleich anwendbaren Normen zu gelangen." Zunächst mit Rücksicht darauf, daß die Grundsätze des gemeinsamen Jndigenats und der Freizügigkeit im deutschen Reiche mit der Fortdauer der bestehenden Ungleichheit des Rechts in Bezug auf die Eheschließung je länger um so mehr in Widerspruch treten. Die persönliche Freizügigkeit werte so lange einen wesentlichen Theil ihres Werthes entbehren, als sie nicht in dem Rechte, am Orte der Niederlassung eine Ehe zu schließen, ihre weitere Entwickelung und ihren Abschluß finde.

von 10 bis Lbr. In Höhung

Berlin, 24. Mai. Wir betrachten eS als ein erfreuliches Zeichen einer zulegen."

neu ausgehenden besseren Zeit, in der man auch der Sache der Frauen und Hierzu gab der bayerische Bevollmächtigte folgende Erklärung ab :daß ihrer Erziehung die berechtigte Beachtung schenkt, daß der Cultusminister er, wenn auch mannigfache und beachtcnswerthe Gründe dafür geltend gemacht Dr. Falk sich über die Konferenz dir Directoren höherer Töchterschulen auch werden können, daß die Einführung der Civilehe und eine Abänderung der Gutachten von Frauen erbeten hat. So wurde Fräulein Luise Büchner in betr. Vorschriften über die Fassung der Personenstands-Register auch in Bayern Darmstadt, bekannt durch ihre Erziehungsschriften, sowie durch vielseitige schwer zu entbehren sei, sich dock nicht in der Lage befinde, dem eben gestellten selbstständige Arbeit zur Hebung des Frauenlooses in materieller, wie geistiger Anträge sofort zuzustimmen, er sich vielmehr für verpflichtet erachte, der baye- Beziehung, um das ihre ersucht und dasselbe der wohlverdienten Berücksichti-'rischen Regierung die definitive Entscheidung über ihre Stellung zu dem An- gung gewürdigt. Wir können nur wünschen, daß die Conscrenzen wie die Gut-trage noch vorzubehalten."

achten über das höhere Töchterschulwcsen auck eine wahre Besserung der viel-j Breslau, 27. Mai. Zu der 21. deutschen Lehrerversammlung haben

fachen Mängel unserer Töchterschulen herbeiführen. .sich gegen 3000 Theilnehmer eingefunden. In der gestern Abend stattgehabten

Berlin, 26. Mai. Der Reichstags- und Landtags-Abgeordnete Mal-!Vorversammlnng wurden zu Präsidenten gewählt: Schulrath Hoffmann aus linckrodt ist heute Morgen an einer Rippenfell-Entzündung gestorben. Der^Hamburg, Hauptlehrer Sturm ans Breslau und Schuldirector Berthold aus Reichs-Anz." publicirt die Ernennung des Wirkl. Geh. Ober-Regierungsraths ^Dresden. Heute findet die erste Hauptversammlung statt. Dieselbe wird durch

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Jacobi zum Ministerial - Director der Handels- und Gewerbe - Äbtheilung im|beu Regrerungs Sckulrath Ranke als königlicher Commiffarius, sowie durch den Oberbürgermeister Forckenbeck im Namen der St.adt begrüßt werden.

CmS, 26. Mai. Kaiser Wilhelm, der während seines hiesigen Anfent-

gesandt, um den russischen Kaiser zu begrüßen.

Ein eben so gewichtiges Motiv liege in den Airsprüchen der römischenj Paris, 23. Mai. DasJournal officiell" veröffentlicht die neue Mini-

Curie, daß auch das Gebiet des bürgerlichen Familienrechts sich den Satzungen > sterliste, wie dieselbe bereits mitgetbeilt ist. des canonischen Rechts untcrordncn müsse und welche sie mit Hülfe der ihr; Paris, 25. Mai. DieLibertö" theilt mit, daß Oberst Stoffel sich

ergebenen Geistlichkeit durchzuführen trachte. Ans diesen Bestrebungen, wie aus zur Verbüßung feiner dreimonatlichen Gefängnißstrafe, die er sich bekanntlich in der Schärfung der confessionellen Gegensätze hatten sich Zustände entwickelt, dem Proceß Bazaine's wegen Beleidigung oes Generals Pourcct zugezogen,

welche es oft selbst den Angehörigen derselben Confession unmöglich machten, dieser Tage im Gefängniß von Versailles gestellt habe,

zur Eheschließung zu gelangen, ohne einem Gewissenszwangs zu unterliegen. Die Wallfahrten nach Paray-le-Monial, wo bekanntlich dasSacrö Die längere Dauer und weitere Entwickelung des kirchenpolitischen Kampfes coeur verehrt wird, beginnen am 1. Juni, an welchem Tage die Marseiller

mache es wahrscheinlich, daß ein gleiches Bedürfniß, wie dasjenige, welches die Pilger erwartet werden. Die von Dijon werden am 2., die von Clermont

Einführung der Civilehe in Preußen veranlaßt habe, auch in den Staaten am 4., die von Paris und Lyon am 12., die von Chalons am 15., die von

eintreten werde, welche mit den bestehenden Einrichtungen noch auszureichen Orleans am 16., die von Lu^on und Nevers am 18., die von Tours am 21.,

hofften. die von Montpellier und Nimes am 24., die von Mans und Saint Etienne

Die Minorität berief sich auf die in manchen Bundesstaaten bestehende am 25., die von Anrillac am 27. und die von Nantes am 29. Die Organi-

entschiedene Abneigung der Bevölkerung gegen die obligatorische Civilehe und sateure dieser Wallfahrten machen ungeheure Anstrengungen.

wollte den übrigen Staaten die Einführung derselben auf dcm Wege der Lau- Paris, 26. Mai DerGaulois", welcher gestern einen Artikel ver- desgesetzgebung überlassen. Die Majorität bestritt nicht, daß dieser Ausweg öffcnilicht hatte, worin ausgeführt war, daß die Bonapartisteu die Abschaffung

principiell zulässig sei Das Betreten dieses Weges ist indessen durch das legis- des Kaiserreichs als null und nichtig betrachten könnten, erhielt heute eine Ver-

lative Vorgehen des Reichstages sehr erschwert. Warnung des Inhalts, daß die Regierung keine Zeirungs-Artikel dulden werde,

Der Ausschuß sprach sich also in seiner Majorität dafür aus,daß über die auf eine Schmälerung des Ansehens einer Entscheidung der Nationalver-

bie Form der Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes eine ge- sammlung abzielten. __

meinsame Regelung im Wege der Reichsgesetzgebung herbeigeführt werde, war Paris, 27. Mai. DasJournal officiell" veröffentlicht das ^Leeret, aber der übereinstimmenden Ansicht, daß dem Bundesrathe nicht anempfohlen welches die Auflösung des Generalraths verfügt; ferner ein anderes Leeret, werden könne, den Reichstags-Entwurf zum Gesetz zu erheben. welches die am 15. Mai zwischen Frankreich und Deutschland unterzeichnete

Zunächst deshalb, weil dieses Neichsgesetz nach § 49 des Entwurfs auf|Uebereiahinft billigt, wonach das Porto für 50 Gramm schwere, Waarenpro- 2/z des deutschen Reichsgebiets keine Anwendung finden solle; es sei nicht,ben enthalte'de Postsendungen auf 20 Centimes oder 1V2 feststellen wird. " ---- ----- Versailles, 26. Mai, Abends. Das Ministerium ist nun folgender­

maßen constituirt: Cissey, Krieg und Vice-Präsidentschaft des Ministerraths, Deca;es, Auswärtiges,Fonrtou, Inneres, Magne, Finanzen, Caillaux, öffent­liche Arbeiten, Grivart, Handel, Cumont^ Unterricht, Tailhaud, Justiz, Mon- taignac, Marine. - DasJournal officiell" wird morgen die Ernennungen

treten des Gesetzes (1. Januar 1875) sei in manchen Bundesstaaten mit Rück­sicht auf die noch zu treffenden Verwaltungseinrichtungen entschieden verfrüht. !

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politischer Theic

obligatorischen Civilehe und die Beurkundung des Personenstandes aufstellen zu lassen und denselben baldthunlichst dem Bundesrathe zur Beschlußfassung vor-

Der Antrag des Ausschusses geht demnach dahin:

Dcr Bundesrath wolle dem vom Reichstage beschlossenen Entwurf die m, iuiut. j5>tuic .......... ><- T-o-ri-v- r

Zustimmung nicht ertheilen, dagegen den Reichskanzler ersuchen, unter Bethei- de Santa Isabella in Folge eines vorgestern Abend erlittenen Beinbruches lizung der Bundesregierungen einen Gesetzentwurf Über die Einführung der gestorben.