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Anzeige- und Amtsötatl für den Kreis Hiessen
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Amtlicher Theit.
Gießen', am 9. Februar 1874.
Betreff end: Frühjahrs-Controlversammlungen pro 1874.
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Gießen, den 8. Februar 1874.
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Hnichelheim, und in den dazu gehörigen Mühlen und Höfen.
Major und Bezirks - Kommandeur.
Gießen, am 24. Februar 1874.
Betreffend: Das Landgestüt, hier der Abgang der Landgestülsbeschäler auf die Landgestütsstationen.
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Donnerstag den 26. Februar
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Großherzogliches Landwehr-Bezirks-Commando Gießen.
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v. R ö d e r.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden:
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Die nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr - Bezirks - Commando's Gießen wollen Sie in Ihren Gemeinden ortsüblich publi-
DaS Großherzogliche KrciSamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Landgestütsbeschäler für die Station Grünberg am 23. d. Mts. dahin
IW. Zu Lieh
den 10. März 1874, Nachmittags IV4 Uhr, am Bahnhof.
Hierzu gehören die Orte:
Alb-ich, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Hattenrod, Hausen, Lich, Münster, Nieder - Bessingen, Ober- Bessingen, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg und Winnerod.
Ee haben auö diesen Ortschaften zur beslinunten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Skiffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen sind.
Die Landwehr-Mannschaften und Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eint«teil und muffen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 5. März 11874 ans dem Dienstwege eingereicht werden.
Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben die gesetzliche Strafe zu erwarten.
Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Ättest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu erfteineu haben und vor dem Beginn der Control-Becsammlung Schirme, Stöcke und Pseifen abzulegen sind.
den 9. März 1874, Vormittags V2IO Uhr, auf dem Turnplatz.
Hierzu gehören die Orte:
Mendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe und Wieseck.
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Expedition: Canzleibrrg, 81t. B. Nr. 1.
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den 9. März 1874, Nachmittags V2I Uhr, am Bahnhof.
Hierzu gehören die Orte:
Allendorf a. d. Lahn, Eberstadt mit Arnsburg, Groß-Linden, Grüuingen, Holzheim, Klein-Linden, Laug-Göns, Leihgestern und Ober-Hörgern.
III. Ire Gieren
den 10. März 1874 im Oswald'schen Garten
z,war Vormittags 7V2 Uhr für die Infanterie und Vormittags 9 Uhr für die übrigen Waffengattungen in der Stadt Gießen, dem Dorfe
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^mttgchllen und I Wilhelm AlthM ln G'vß-tzA kunn in die Lehre lrth H- Keck, Glasm
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Staatsbürgern — und das sind doch wohl Geistliche auch — es als ein so DßUtfCÖfQni) großes Verbrechen anrechnet, wenn sie es versuchen, gegen eine ihnen ungerecht
scheinende Maßregel der Regierung anzukämpfen. Sonst pflegt der Liberalis-
S. Gießen, 25. Februar. Dieser Tage brachte das „Frkftr. Jouru" mus mit Recht anders zu denken und zu urtheilen; hat man doch sogar im
<inm Artikel, der auch in dieses Blatt übcrgegangen ist, in dem es sich mit vorigen Jahre an vielen Orten die Kampfer des Jahres 1848 gefeiert, die
Archer Entrüstung darüber ausspricht, daß in Preußen viele Geistliche, ja doch wahrlich ihren Widerstand nicht in den gesetzlichen Schranken hielten,
jogat einzelne Consistorien, gegen die Civilche protestiren und die Uebernahme Worin besteht aber das Verbrechen jener Geistlichen? Sie weigern sich, die
Mcs Cwilstandsamtes verweigern. Sie nennt das „Auflehnung gegen die,bürgerliche Eheschließung vorzunehmen. Aber aus welchem Grunde anders ist «Clsiftitsgewalt." Es muß mm schon befremden, daß ein Blatt, das wir stets,denn die bürgerliche Eheschließung eingeführt worden, als weil die Erfahrung «lif'der Seite der Opposition gegen die Negierung zu sehen gewohnt sind, freiem ergeben hatte, daß zwischen Staat und Kirche in einzelnen Fällen völlig ver-
anbertil 1 fl 12 fr.
v. Röder.


