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Anzeige- und Wnisölatt für den Kreis Hiessen.

Mo. 808.Freitag den 25. Demuber_______ in»4.

Des 28eihnc,cl)tsfeftes wqeir crfcbcnit die näej)ste stummer Dienstaq den 2N. December.

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Brodpreife vorn 23. Dec^mb^r 187/4 bis 2. Januar 1875.

nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischtes Brod 23 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 11 fr. 3 Kilo Roggenbrot»: erste Sorte 19 fr., 1 Kilo do. 9 73 fr. 2 Kilo do. zweite Gorte 16 fr.

Amtlicher Tyeil

Bekannt m a ch n n g.

Das tm Abdruck nachstehende Ansschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 19. December 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. R ü d o r.

Zn Nr. M. d. I. 14542 Darmstadt, am 10. December 1874.

Betreffend: Den Zudrang mittelloser Deutscher nach Frankreich.

Das Groß herzogliche Ministerium des Innern

SN die Großherzoglichen Kreioämter.

In unserem Ausschreiben vom 30. März 1872 z. Nr. M. d. I. 3826 und vom 11. December 1872 z. Nr. M. d. I. 14902 haben wir auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die sich Deutschen, die in Frankreich und namentlich in Paris Arbeit suchen, entgegenstellen und Sie angewiesen, bei Ausstellung der Legittmationspapier« an die eine Ueberstedelung dorthin beabsichtigenden Personen dieselben entsprechend zu bedeuten und daß dieses ge­schehen, jedesmal actenmäßig zu machen. Nach neueren Mtttheilungen hat der Zudr^ug deutscher junger Leute, welche nach Frankreich und besonders nach Paris kommen, um daselbst Beschäftigung zu suchen, in bedenklicher Weise zugenommen. Bet der fortdauernden Uugeneigtheit der Franzosen, deutsche Arbeiter zu beschäftigen, fallen diese Leute, welche meist ohne Existenzmittel und kaum der französischen Sprache mächtig sind, nach wenigen Tagen vergeblichen Suchens den dortigen Behörden oder den Hülfsvereinen zur Last.

Wir beauftragen Sie daher, der Übersiedelung von Angehörigen Ihrer Kreise nach Frankreich fortdauernd Ihre voll« Aufmerksamkeit zu schenken, die oben erwähnte Vorschrift genau zu befolgen, den Inhalt dieses Ausschreibens durch Abdruck in Ihren Kreisblättern zu veröffentlichen und die Aufnahme entsprechender Warnung in andere dazu geeignete Localblätter, insbesondere in denjenigen Gegenden, aus denen die deutsche Bevölkerung in Frankreich sich hauptsächlich ergänzt, zu veranlaffen.

v. Starck.

Zimmermann.

B e k a n n t m a ch u n g.

In dem Voranschlag des landwirthschaftlichen Bezirksveretns Gießen ist der Betrag von 100 fl. vorgesehen für Verwilltgung von Unterstützungen an junge Hufschmiede des Kreises Gießen, welche sich an dem am 8. Januar k. I. beginnenden Unterricht betheiligen (siehe Anzetgeblatt Nr. 290). Bewerber um eine derartige Unterstützung wollen sich unter Vorlage einer Bescheinigung des Vorstandes der Großh. Veterinäranstalt zu Gießen über ihre Bethetltgung an dem fraglichen Unterricht an den Unterzeichneten wenden.

Gießen, den 23. December 1874.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

v. Röder.

B e k a n n t m a ch u n g.

Betreffend die Wahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch die Hauptbefteuerten.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 3. November l. I, in Nr. 259 des Anzeigers bringen wir zur Kenntniß der Interessenten, daß Seitens des Fabrikanten Karl Kemp ff von Gießen ein Communalsteucrcapital von 872,2 fl. nachgewiesen und auf Grund dessen seine Aufnahme unter die wahlbe­rechtigten 50 Höchstbesteuerten verlangt worden ist.

Die bekannt gemachte Liste ist daher dahin berichtigt worden, daß Karl Kemp ff darin Aufnahme gefunden und in Folge davon der Rentner Frie­drich Bücking dahier als mit dem geringsten Steuercapital von 785 fl verzeichnet, unter den zur Wahl berufenen 50 Höchstbesteuerten in Wegfall zu kommen hat.

Im Uebrigen erleidet das Verzeichniß keine Abänderung.

Gießen,'am 23. December 1874. * Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

politischer Theil.

DeutfcfjfanD.

Darmstadt, 22 December. ! - _ .

rungsblatt Nr. 61 enthält die Verordnung, die Eintheilung der Volksschulen in Klaffen und Abteilungen und den Lehrplan für die Volksschule betreffend-

Berlin, 21. December. In Folge des schmählichen Angriffes der Car- listen auf die an der biscayischen Küste gestrandete mecklenburgische Brigg Gustav" hat der Capitän Zcmbsch Weisung empfangen, die deutschen Kano, nenboote Nautilus und Albatros, welche schon Befehl hatten, die spanischen

gramm einschließlich 30 Pfg.; das für Waarenproben bis zum Gewichte von 250 Gramm und ohne Unterschied der Entfernung gleichmäßig 10 Pfg.; die Gebübr für Postanweisungen bis 100 Mark 20 Pfg., bis 200 Mark 30 Pfg. und bis 300 Mark 40 Pfg., für die Postaufträge (Postmandate) bis 600 Mark 30 Pfg. Für Sendungen an Einwohner im Orts- oder Landbestellbe­zirke der Ausgabe-Postanstalt sind fortan zu erheben: für frankirte Briefe, so­wie für unfrankirte Dienstbriefe 5 Pfg., für andere unfrankirte Briefe 10 Pfg. Die Postordnung, welche auf Grund der Vorschrift des § 50 des Reichspost- gesetzes vom 28. October 1871 erlassen ist und das jetzige Reglement vom 30. November 1871 aufhebt, zerfällt in vier Abschnitte: 1) Postsendungen, 2) Estafettensendungen, 3) Personenbeförderung mittelst der Posten, 4) Extra-

Gewässer zu verlassen, vorerst noch dort zurückzuhalten.

Berlin, 22. December. DieNordd. Allg. Ztg." erklärt, daß der Staatsanwalt gegen das Urtheil der ersten Instanz im Proteste Arnim's appel- liren werde, da nach den Entscheidungsgründen des Urtheils der öffentliche Dienst, namentlich der diplomatische, jedes strafrechtlichen Schutzes entkleidet sein würde.

Nach einer officiösen Correspondenz der WienerMontags-Revue' ist gar nicht daran zu denken, daß der Kaiser in irgend eine Aenderung des Artikels 31 der Reichsverfaffung in dem Sinne der Hoverbeck'schen Resolution willige.

Berlin, 22. December. Die neue Postordnung, wie sie vom 1. k. M. für das gesummte Reichspostgebiet in Geltung gesetzt werden soll, ist heute er­

schienen und bringt manches wesentlich Neues, darunter die vorgeschriebene 'Verdeutschung verschiedener post-technischer Ausdrücke (Recommandirt",recom- Das heute ausgsgebene Großh. Regie- mandtrte Sendungen" undRecommandationsgebühr" durchEinschreiben" ....... ..... bezw.eingeschrieben",Einschreibsendungen" undEinschreibgebühr";Post- mandar" durchPostauftrag";Expreßbestellung"Expreßbote" unddurch Ex­pressen zu bestellen" durchEilbestellung",Eilbote" unddurch Eilboten"; Briefcouvert" durchBriefumschlag";poste restante* durchpostlagernd"; Paflagierbillet" durchFahrschein" u. s. w.) Das Porto für Drucksachen soll betragen: bis 50 Gramm einschließlich 3 Pfg Reichs-Währung, bis 250 Gramm 10 Pfg., biS 500 Gramm 20 und über 500 Gramm bis 1 Kilo-