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Gichemr Anzeiger.
Erscheint täglich, mit «us» nähme Montag-.
Expedition- Eanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Mnzeige- und Mmtsökatt für den Kreis Hiessen.
No. WO, Samstag den 25. Juli 1874.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche B c k n n »r »> a ch n u g.
Das mittclrheinische Turnfest, insbesondere den freien Verkehr auf den Straßen betreffend.
Bei dem bevorstehenden Turnfeste werden viele Fremde, therls mir Fuhrwerken, in die Stadt kommen. Damit nun der freie Verkehr nicht gestört werde und eine ungehinderte Bewegung der Festzüge möglich sei, wird nachstehendes angeordnet:
1) In den Hauptstraßen dürfen keine Fuhrwerke aufgestellt werden. Soweit sie nicht in den Höfen der Wirthschaften eingestellt werden können, müssen sie seitwärts, auf Platzen wo sie nicht hindern, unrergebracht werden. Als solche Plätze werden bezeichnet:
a) Der Brandptatz, vom Hofgerlchtsgebäude an bis an die Braugasse; jedoch müssen die Straßenmündungen und die Eingänge in die Häuser und Höfe offen gehalten werden — und
b) der Hof zwischen dem Schloß und Rentamt; sodann können
c) hinter der Kirche einige Wagen stehen.
Wo sonst noch einzelne Fuhrwerke untergebracht werden können, werden die Polizei-Osfieianten auf Befragen angeben. Die deßfallsigen Weisungen der Polizei-Osficianten und Schutzmänner müssen unweigerlich befolgt werden. Die Herren Wirthe werden ersucht, die mit Fuhrwerk ankommenden Fremden hiernach zu bedeuten.
2) Die gründliche Reinigung der Straßen muß Samstag Abend zwischen 6 und 8 Uhr — nicht früher ~ vorgenommen werden. — Da sich im Menschengedränge die Straßen nicht reinigen lasten, so ist die auf den Dienstag Nachmittag fallende Reinigung Morgens zwischen 6 und 7 Uhr vorzunehmen.
Wollen die Bewohner der Stadt die Straßen auch am Montag früh sauber machen lasten, so wird es einen besseren Eindruck machen. Gießen', den 22. Juli 1874.
Großherzogliche Polizei Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Nove r.
Polizeiliche Bekanntmachung. Das Turnfest betreffend.
Nach dem Beschlüsse des Fest-Comitö's werden sich die Festzüge durch nachgenannte Straßen bewegen:
1) Am Sonntag den 26., von Rachmittags 3 Uhr an:
Von der Marburger Chaussee durch die Wallthorstraße, über den Linden-, Kirchen-, Markt- und Kreuzplatz, den Seltersweg, die Neue Anlage, den Neuen Weg, den Kreuz- und Marktplatz, durch die Neustadt nach der Festhalle>
2) Am Montag den 27., von Rachmittags 3 Uhr an:
Von der Alicenstraße aus über den Seltersweg, den Neuen Weg, durch die Neuebäue, über den Brand, durch die Brandgaste, Wallthorstraße, Linden-, Kirchen- und Marktplatz, durch die Neustadt nach der Festhalle.
Da der Zug sich durch viele Straßen bewegt, kann er von allen Zuschauern bequem gesehen werden, wenm sie sich angemessen vertheilen. Es ist räthlich, sich nicht in die engen, sondern in die breiteren Straßen zu stellen, wenn man den Zug sehen will. Ein Nachdrängen muß vermieden werden.
Tie Eltern werden dafür zu sorgen haben, daß kleine Kinder sich nicht in die größeren Menschenmassen mischen.
Ein störendes Umlagern des Festplatzes und der Festhalle ist zu vermeiden.
Den Anordnungen der Festordner und der zur Führung der Aufsicht bestellten Männer muß willig Folge geleistet werden.
Zwischen dem Schulhause am Oswald'schen Garten und dem Gallischen Garten ist eine zweite Kasse errichtet, an welcher man auch Einlaß-Billete zur Festhalle erhalten kann. Für das übrige Publikum ist jener Weg während der Festtage versperrt.
Gießen, den 24. Juli 1874
Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. •
Nover.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Vorräthe an Brod und Wecken betr.
Nach einer Bekanntmachung der Bäcker sollen am Samstag nur drei Backer backen.
Voraussichtlich werden die Festtage mehrere tausend Fremde die Stadt besuchen, das Bedürfniß an Brod und Wecken wird also noch einmal so groß werden als sonst. Soll nun kein Mangel an Brod und Wecken entstehen, so werden alle Tage — folglich auch am Samstag — scimmtliche Backer backen müssen. Man hofft, daß sie sich nicht nachsagen lassen werden: sie hätten es an den nöthigsten Nahrungsmitteln fehlen lasten.
Gießen, den 24. Juli 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung.
__Nove r.______________________________________________
Polizeiliche Bekanntmachung.
Das Hinhalten der Hunde zur Nachtzeit betreffend.
Mehrere Hunde-Besitzer lassen fast jede Nacht ihre Hunde frei auf den Straßen umherlaufen, wo diese durch ihr anhaltendes Bellen die Einwohner in ihrer nächtlichen Ruhe stören.
Wir haben schon oft darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde zur Nachtzeit, bei Vermeidung einer Strafe bis zu 2 fl., in den Hofraithen eingehalten werden müssen. Bleiben Warnungen und Strafen fernerhin wirkungslos, so wären wir in die Nothwendigkeit versetzt, die Nachts frei herumlaufenden Hunde von einem Wasenmeister einfangen zu lasten.
Gießen, den 24. Juli 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung.
Nover.
Politischer Theil.
Reihe von Negierungsvorlagen im Sinne der Negierung bezw. der Beschlüsse der zweiten Kammer, namentlich die Propositionen wegen Erhebung der Steuern in sechs zweimonatlichen Zielen, wegen des Justizgebäudes in Gießen, wegen der Erhöhung der Hundesteuer, wegen Errichtnng einer Güterstation in Arheil
gen und einer Güterhalle in Zwingenberg, wegen Ankaufs eines Kreisamts-Ge- amten und Bediensteten der Main-Neckarbahu um ein Sechstheil ihrer Gehalte bäudes in Worms, wegen Verwendung der Denunciations - Gebühren und-pro 1873. Die Anträge von Greim und Consorten wegen Gründung einer
'Rpiiffrfi Trinh Strafanthe'le, wegen baulicher Herstellung im früheren Kriegsministerial-Gebäude
UtlUfUJumiL |zur Verwendung als Stadt- und Landgericht, wegen der Rheincorrection zwi-
Darmstadt, 22. Juli. Heute genehmigte die erste Kammer eine ganze scheu Mainz und Bingen, wegen der Erhöhung der Beamten-Wittwen- und ~~ Waisen - Pensionen resp. wegen des einschlägigen Antrags der Abgg. Stüber, Küchler, Heinzerling und Theobald, wegen der Erhöhung der Minrmalgehalte der definitiv angestellten evangelischen und katholischen Geistlichen auf den Betrag von 1000 fl., endlich wegen einer Gehaltsaufbesserung der diesseitigen Be-


