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Gießener Anzeiger

Anzeige- und UmIsMl für dm Kreis Hiess»

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Mittwoch den 23. December

Deutschland

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ff vei8 vierteljährig 1 fi. 12 fr. mit Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fi. 29 kr.

(Zachst»t räglich, nv4 -uit« nähme Divntags.

(Sg>ibitü>9: Lauzteiberg, £it D- Nr. 1.

entbiltl'' Gesetz, die gesetzliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend. 2. Bekanntmachung Großherzoglichen Gejammtministeriums, ,ß

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'"d 31. Junta. Di, .3»,««,V-ill»«," I-«> »->«««« f-, «»<».

irten Zwischenfalles der Deunfston Si^maTd'S : Der Rucktntt deffelben wäre nickt für Deutschland allein eine tief beklagenswerthe Thatsache gewesen.

bcnnche Reichskanzler gilt als die Seele der an die Stelle des ehemaligenpcn- tarchischen Svstems getretenen politischen Gruppirung, als kräftiges Bollwe deS europäischen Friedens. Wir in Oesterreich-Ungarn haben seit der AuSsöh mir Deutlcklaud seine Freundschaft als aufrichtige und verläßliche erprobt, hnu hPr Vinwirkuna einzelner Persönlichkeiten abhängig sind, so gebührt Bis- marck ebkn fir diese Gestaltung der L-rhälti.isse der Dank des österreichischen

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Hamich Göckel ans Groß-Zimmern tie evang. Schulstelle zu -

Desterretch.

Wien, 19- December. Wie iu der vorigen Woche wegen des ceffes Km, so richten sich seit drei Tagen wieder Aller Augen nach Berlin. Der erste Eindruck von Bismarcks Demission war ein so bestürzender, daß man die ganze Nachricht nur für einen Puff hielt. Nicht einmal die Ultra- montanen wagten es, daran zu glauben; man konnte die- auS d°r Zuruckhal- inna trieben die sich ihre Organe auferlegten, obzwar sie 1^10111$ »0^1^ Kehlen stimmten, um Jubelliedcr ertönen zulasten. Die liberale Presie erklärte ci,.tbi<i den eventuellen Rücktritt des Fürsten Bismarck sur eine Kawstrophe und auch in gouvernementalcn Kreisen schien man erst cichter aufzuathm n, als die Nachricht Siulief, der ganze Zwischenfall sei applainrt. Dieses will nur dartbun daß man sich hier der Solidarität der Interessen völlig bewußt ist, welche 'wenn auch unter verschiedenen Bedingungen, zwischen den Nachbar- Neichen besteht und auch in dem hier wie dort geführten Kampfe ihren Aus-

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3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Eimern, die Einführung der Neichsmarkrechnung bei Versicherung von Gebäuden gegen

^""'"^sErgeben sich bet der Umrechnung der bestehenden Brandversicherungs. Kavltalien in die neue Währung Summen, d,e nicht durch die Zahl w thell- bar^ sind, so werden dieselben auf die nächste durch 10 theilbare Zahl »hoht °ber ermäßig. t° nachdem das Resultat a.if 5 Mark oder mehr, oder weniger als 5 Umrechnung und der Eintrag der danach sich ergebenden Versiche­

rungs-Anschläge in bie Branbkataster erfolgt durch die Großh. Lteueriommista- riate, dciwn Seitens der Großh. Brandversicherungs - Commission nähere Mit- thiilung hierüber ,gh^ Gebäude behufs Versicherung nach Gesetz vom 6 Juni 1853 ist der Werth der einzelnen Gebäude in Reichsmark derge-

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Feuersgesahr.

Jn°F°lg?der Verordnung vom 31. August d. I, betreffend die W runa der Jicicksmarkrechnung sind für die Landes-Brandversicherungs-Anstalt nachstehende Bestimmungen mit Wirksamkeit vom 1. Januar «" getroffen Word

1s Die bestehenden in die Kataster eingetragenen Versicherungs-Anschläge sind für jedes einzelne Gebäude in der Markwährung auszudrucken und bei em. tretendem Brandschaden in solchem Ausdruck der Feststellung des Ersatzes zu

Deutschland. | HS "Äft Ä

Darmstadt, 17. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. Nachbarn umg^ben,^ einem nb FAnden^'welche sich auf" «ine Weltmacht stützen, , . l. hnttp' ninae Reick mehr wie jeder andere Staat, die treueste Hingabe, die ; d^Anwen- uneigennützigste Selbstvergessenheit nöthig. Es fand l--d-r in sein.m Vertr.ttr

2. Bekannimacyung Wropyeizug«^., allt einem der schwierigsten Posten einen Mann, der im Taumel von Shrgeiz

düng des Administrativ-Stempels und Gradations-Stempels betreffci 1 (gitelteit seine Pflichten vergaß, Geheimnisse des Dienstes zu seiner pcisön-

a 6ttoüberroalicken Mmistenums des Innern, bett ff Berberrlickuna ausnutzte und seine Unbotmäßigkeit hinter die Gefahr

eines europäischen Ecandals verschanzte. Im Fürsten Bismarck personificirt sich ein guter Theil deutscher Rechtspolitik. Wenn Graf Arnim glaubt, durch Die bewegliche Rede am Schluffe seiner Dertheidigung uns von seiner Anhang lichkeit an den Fürsten Bismarck überzeugen zu können, so vergißt er di,U reid'e vom Jahre 1873, darinnen der Reichskanzler von ihm bei dem Kaiser der Conspttatton mit Gambe.ta angeklag. war. Diese Insinuation leuchtet um in bei Sprache bes Berliner Gerichts zu reben,auch burch bie Wanbe bes

1 Decmiber. Tie hiesigen stäbtischen Debörben haben

abermalige Vorstellung an ben Minister beL Innern um Beibehaltung der kur- hessischen Gemeinde-Ordnung gerichtet.

- Das Urtheil gegen Arnim hat hier Aufsehen erregt, und zwar weil es nicht io strenge ausgefallen ist, wie man hier erwartet hatte. DerMono er köderen nn- ur" meint die Strafe stehe nicht im Verhältniß zum Lärm den man zuerst Das juMsch-'gemacht (I, Arnim's Rolle sei aber als ausgespielt zu betrachten.

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.....--------- Bern, 21. December. Der Ständerath hat, dem Beispiele des Ratio- Vendersheim zu nairathPg folgend, einstimmig den Welt-Postvertag ratificirt. Der ®"" '

rath genehmigte eine Vereinbarung mit den Postverwaltungen Deutschlands, betr. die Einführung internationaler Postmandate.

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Parts, 20. December. Das auf Einstellung des Verfahrens lautende j gerichtliche Erkenntniß gegen das bonapartist.sche VolksberufungS-Comi.ä wird moraen 111 einer Interpellation in der National-Veriammung Anlaß geben, da der Justizmtnister dem Ausfchuffe für d,e Prüfung der Wahl Bourgou'k; s end- aültia die Vorlage der bett. Actenstücke verweigert hat. -Lie Mitglieder dieses Nii'sckusies werden Tocumente verlangen und ihren Entschluß kund geben, feine ESSEa SeTwe BaW Bourgoing's zu fallen, bis ihrem Willen entspro- 0 - ui 9=1 40 50 80 Vien- cheu worden sei. Dem osficiöjenMcniteur" zufolge gelangte der Justizminister räaen von 3, 5, 10, 25, 40. 50, »0 Men- ®c mJ(*runc bltt* einen Bericht des Generalprocurators, nach welchem geführt. Der Verkauf dieser Werthze ch-n zu^ fernemH fi J Kammer die Ermächtigung zu gerichtlichen

---------* ®?aiten aUBCI LrMm gegen d^e in die Sache verwickelten Dcputirten zu verlangen. Die übttaen Angeklagten, welchen überdies kein» besondere Wichtigkeit b-.zumeffen - 9 bereits der Gegenstand des ihnen günstigen Erkenntnisses gewesen.

übertragen.

7. Dienstenthebung.

8. Versetzungen in den Ruhestand- Lehrerstelle an der evang.

9. Concurrenzeroffnungen. Erledigt ist. em K l fcje fclitte ^ang. Schule zu Mainz mit einem A^ang gehalt^ jährlichen Gehalt von

Schulstelle zu Nidda, im ^->1- B g > j, Kreise Büdingen, mit einem

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stadtzerichiliche Erkenntmß r-°mlich h - wird der höheren In-