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Gitsttner Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Hu». n«b Montags.

Expedition i Lanzleiberg, 9it. «. Rr. 1.

Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Hiessen.

Io. £4?. Freitag den 23. Oktober IS?4.

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Amtlicher £ () e t L

Gießen, am 21. October 1874.

Betreffend: Anträge auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher :c.

Verhältnisse, insbesond re das hierbei einzuhaltende Verfahren.

Das Großhcrzoglichc Krcisamt Gicßcn

an die Großhrr^ogUchrn pürgmneillrrrini des Kreises.

Nachstehendes Ansschreiben des Großherzoglichen Ministeriums des Innern bringen wir mit dem Auftrage zu ihrer Kenntniß, die Bestimnumgen des Reglements vom 12. Mai 1868 (Regierungsblatt Nr. 26), insbesondere des § 6 desselben, genauer zu befolgen. Zu Anfang eines jeden Jahres ist hiernach auch die dortselbst vorgeschriebene Bekanntmachung auf ortsübliche Weise von Ihnen zu erlassen.

v- Röder.

Darmstadt, am 9. October 1874. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern

an

die Großherzoglichcn Kreis-Ersah-Lommissionen.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Bestimmungen des Reglements vom 12. Mai 1868, das Verfahren' bei Anträgen auf Zurück- sffllung Militärpflichtiger tu Berücksichtigung häuslicher rc. Verhältnisse betreffend publicirt im Regierungsblatt Nr. 26 vom 18. Mai 1868 und den Großherzogl. Kreisämtern mittelst unseres Ausschreibens vom 26. Mai 1868 zu Nr. M. d. I. 6421 in Separatabdrücken mitgetheilt nicht in solch hin­reichendem" Maße im Publikum bekannt sind, wie es im Jntereffe des Dienstes erwünscht ist, und daß anch Seitens der Großherzoglichen Bürgermeistereien nicht immer nach den Bestimmungen dieses Reglements und insbesondere nach den Vorschriften in § 6 desselben verfahren zu werden scheint, indem häufig erst nach Beendigung des Ersatzgeschäftes oder selbst des Ober-Ersatzgeschäftes noch Ansprüche ans Zurückstellung Militärpflichtiger in Folge häus­licher rc. Verhältniffe erhoben werden, während dergleichen Ansprüche nach § 4 dieses Reglements spätestens im Musternngstermin selbst vorzubringen und Reclamationsanträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Ober-Ersatz-Commission gar uicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind.

Wir beauftragen Sie daher, den Großherzoglichen Bürgermeistereien die genaueste Beachtung der in dem Reglement vom 12. Mai 1868 enthaltenen Bestimmungen cinzuschärfen und denselben namentlich die pünktlichste Einhaltung des in § 6 des erwähnten Reglements vorgcschriebenen Verfahrens be­ziehungsweise den jedesmaligen rechtzeitigen Erlaß der hiernach zu Anfang jeden Jahres zu veröffentlichenden Bekannt­machung, zur Pflicht zu machen.

v. S t a r ck.

__Zimmermann.

Gießen, am 21. October 1874.

Betreffend: Die Wahlen zum Kreistag, insbesondere durch die Höchstbesteuerten.

Das Groh herzogliche Kreisaml Gieße n

an

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises

Unsere Verfügung vom 12. l. M. (Anzeiger Nr. 240 und 241) bringen wir zu ungesäumter Erledigung in Erinnerung, v. Röder.

Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit betreffend.

Die Besitzer der Tauben werden aufgefordert, während der Saatzeit vom 14. Oktober bis 15. November ihre Tauben in den Schlägen einzuhalten. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach Art. 79 des Feldstrafgesetzes mit einem Gulden in jedem einzelnen Falle bestraft.

Gießen, am 13. Octobcr 1874.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung.

Nover.

politischer Theil.

Fürst Bismarck und Spanien.

Die öffentliche Meinung, dieses undcfinirbare Etwas, deffen Bedeutung ton den Einen geleugnet, von den Anderen in den Himmel gehoben, von Diesen verächtlich behandelt, von Jenen der Zahl der Großmächte zugezählt wird, die kffentliche Meinung nicht im engeren durch nationale Grenzen beschränkten, son­dern im weiteren internationalen Sinne des Wortes macht in diesem Augenblick len Fürsten Bismarck nicht nur für Alles verantwortlich, was in der Welt geschieht, sondern sie bringt ibn namentlich mit Spanien in die allerengste Be­ziehung, und glaubt den Schlüssel für alle Dinge, bei denenfern im Süd das schöne Spanien" betheiligt ist, in den diplomatischen Künsten des deutschen Reichskanzlers suchen zu müssen. Eben jetzt hat sich das Cabinet von Madrid zu der allerdings erstaunlichen Kühnheit emporgeschwungen, der Versailler Re­gierung, von der es soeben erst anerkannt worden ist, bittere Wahrheiten in's Ä-esicht zu sagen. Die spanische Note macht in der französischen Presse begreif­licherweise großes Aussehen, nicht minder in der englischen. Die öffentliche Meinung in den westeuropäischen Staaten hat sich dieser Angelegenheit mit a prj)§ct Lebhaftigkeit bemächtigt, man sucht nach einer Erklärung für die spa­nische Kühnheit und findet keine andere, als daß man in derselben eine Folge Bismarck'scher Politik erblickt. Fürst Bismarck bedient sich, so argumentirt man, der spanischen Verlegenheiten und seines Einflusses auf das ihm- dankbar verpflichtete Cabinet, um Frankreich Verlegenheiten zu bereiten.

So weit wir in dieser Bereitschaft der öffentlichen Meinung den deut- shen Reichskanzler für Alles, was jetzt in Europa geschieht und unterbleibt,

verantwortlich zu machen, eine Anerkennung für die Macht und den Einfluß erblicken, den die deutschen Erfolge unserer Politik gesichert haben, so möchte diese Anerkennung zu acceptiren sein. Allein sie erinnert gar zu sehr an jene eigenthümliche Schätzung, welche s. Z. dem dritten Napoleon Seitens der öffentlichen Meinung zu Theil wurde, als daß wir einen besonderen Stolz über dieselbe empfinden könnten. Man ist unseres Erachtens gar zu bereit, die nachgerade abgebrauchte Rolle eines Hechtes im europäischen Karpfenteich dem deutschen Reichskanzler zu octroyiren, seitdem der, welcher sie creirt hat, ge­fangen wurde. Aber der deutsche Reichskanzler ist kein Politiker von dem Schlage des dritten Napoleon und wenn er manche Allüren in der hohen Politik dem ehemaligen Kaiser der Franzosen abgesehen haben mag, so sind doch die Zwecke, denen er dient, so ist doch die ganze Basis seiner Wirksamkeit wesent­lich anderer Art, und ein Vergleich der "beiden Staatsmänner kann nur zu der Ucberzeugung führen, daß die Endziele Beider, wie die Mittel, die sie zur Er­reichung derselben in Bewegung setzen, von Grund auf verschiede» sind.

Der Kaiser der Franzosen konnte sich nur in der hohen Stellung, auf die ihn ebensowohl sein Geschick, wie seine Gewissenhaftigkeit emporgehoben, dadurch behaupten, daß er die öffentliche Meinung seines Landes sorgsam be­lauschte und ohne nur im Geringsten seine eigene Neigung, seine eigene Ueber- zeugung zu Rathe zu ziehen, gerade Dasjenige that, was jene forderte, Das­jenige unterließ, was sie perhorrescirte. Der deutsche Reichskanzler machte seinen Weg gegen den Strom der öffentlichen Meinung, ein großes Ziel un­verrückbar im Auge, befragte er die entgegenstehenden Hindernisse und"die An-