Ausgabe 
20.12.1874
 
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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen

kfvei- vierteljährig 1 fl. 12 fr. oct Bringerlohn. Durch die 4:oft bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

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<! jlelberg, ßit B. «r. 1.

Sonntiili heu 20. Dcctmber

politischer Theis

Verkündigung des

Darmstadt, 17. December. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben

gegriffen werde und dabei die Gerichte anrufe, daß dann nicht seine Person,

verliehenen Comthurkreuzes deS Franz-Joseph-Ordens zu erthetlen;

Additional-Vertrag permanenten Com- und das Quartier-

der der

1816, der Livre oder Franc zum Wsrthe von 0,8 Mark, der Centime 0,008 Mark zu berechnen ist.

7. Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien der Justiz und Finanzen, die Einregistrirungsgebühren und die Nedactionsgebühren in Provinz Nheinheffen betreffend.

11 Uhr geschloffen. Nächste Sitzung morgen.

Berlin, 17. December. Nach den der Bank-Gesetz-Commission beute

Allergnädigst geruht:

Am 7. December dem Präsidenten der Handelskammer zu Worms, Geh.

tragen und das Vertrauen zu dem Reichskanzler stärken. Die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Actenstücke haben allseitig das Ansehen und die Stellung des Reichkanzlers noch in hohem Grade erhöben müssen. Bismarcks werrsebender, fester und würdiger Politik wird die Zustimmung des Reichstages und der deutschen Nation für alle Zeiten gesickert sein. Geben wir dem Reichskanzler eis Vertrauensvotum durch Ablehnung des Wtndthorst'schen An­trages. (Stürmisches Bravo ) Bei der Abstimmung ertheilt da- Haus unter stürmischem Beifall das gewünschte Vertrauensvotum, indem es den Antrag Wiudthorst mit 199 gegen 71 Stimmen des Centrums und der Social-Temo-

leistungs-Gesetz für Bayern nach der ersten Lesung an die Commission für das Naturalleistungs-Gesetz verwiesen ist, folgt die dritte Lesung des Reichs-Budgets pro 1875. Wiudthorst beantragt Streichung der eingestellten 48,000 Mark für geheime Ausgaben des auswärtigen Amtes. Bennigsen spricht in längerer Rede dagegen, hebt hervor, Windthorst scheine es nur darum zu thun zu sein, den Leiter der auswärtigen Politik in einem Momente anzugreifen, da die Mehrheit des deutschen Volkes bereit sei, demselben ein Vertrauensvotum zu

Dieselbe lautet:

Diejenigen in süddeutscher Währung amtlich festgestellten Geldsätze, deren Umwandlung in Reichswährung nicht von der Großherzoglichen Regierung be­sonders bestimmt und bekannt gemacht worden ist oder noch bekannt gemacht werden wird, sind bei ihrer Anwendung von 1875 ab von den aussührenden Behörden nach den ausgegcbenen amtlichen Umwandlungstabellen in Reichswäh­rung auszudrücken, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

6. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung im Großherzogthum, hier die Umrech­nung der in den zur Zeit bei französischen Herrschaft und dann bis zum Jahre 1817 in der Provinz Rheinhessen zur Geltung gelangten und noch in Geltung befindlichen, die Justizverwaltung berührenden Gesetzen, Decreten und Verord­nungen enthaltkneu Gebühren, Gefälle, Strafen und sonstigen Geldbeträge in die Reichswährung.

Dieselbe lautet:

Die in den Gesetzen, Decreten und Verordnungen, welche in der Pro- vinz Rheinhessen zur Zeit der französischen Herrschaft und dann bis zum Jahr- 1817 zur Geltung gelangt sind, in Livres, Francs und Centimes ausgedrüü'- ten Gebühren, Gefälle, Strafen und sonstigen Geldbeträge sollen, in soweit jene Gesetze, Decrete und Verordnungen noch Geltung haben und in soweit nicht besondere Verordnungen und Bekanntmachungen anders verfügen, vom 1. Januar 1875 an durch diejenigen Behörden, Beamten und öffentlichen Die­ner, überhaupt alle, welche es angeht, in der Weise in die Reichswährung umgerechnet werden, daß, ohne Rücksicht auf inzwischen stattgehabte Umrech nungen in den 24-fl.-Fuß, insbesondere ohne Rücksicht auf die Verordnung der Großherzoglich Hessischen Regierungs Commission zu Mainz vom 21. December

siedelung dorthin beabsichtigenden Personen dieselben entsprechend zu bedeuten und daß dieses geschehen, jedesmal actenmäßig zu machen. Nach neueren Mit­theilungen hat der Zudrang deutscher junger Leute, welche nach Frankreich und besonders nach Paris kommen, um daselbst Beschäftigung zu suchen, in bedenk- lichcr Weise zugenommen. Bei der fortdauernden Uugeneigtheit der Franzosen, deutsche Arbeiter zu beschäftigen, fallen diese Arbeiter, welche mrtst ohne Exi­stenzmittel und kaum der französischen Sprache mächtig sind, nach wenigen Tagen vergeblichen Suchens den dortigen Behörden oder den Hülfsvereinen

die Einziehung kleiner Noten-Apoints bis zum i. Juli nächsten Jahres erfolge, nebst Gemahlinnen, der französische Botschafter und deffen Tochter, der Rncks- Hierauf wird die Berathung deö elsaß-lothringischen Etats fortgesetzt. Diejkanzler Fürst Bismarck, die Munster v. Schleinitz, Graf Eulenburg und v. .< v Referenten Miquel und Puttkammer erklärten die Details, und wurden alle«mecke und die Feldmarschälle Graf Moltke und Frhr. v. Manteuffel Einladun- Positionen bis zum Justiz-Etat nach den Anträgen der Commission genehmigt.!gen erhalten haben.

ist erkrankt, er erscheint aber dennoch morgen bei der Urtheils.

Berlin, 18. December. Reichstag. Nachdem der zum Postvertrag mit Belgien und der Entwurf wegen der Mission für die Justiz-Gesetze in dritter Lesung angenommen

vorgclegten Beschlüffen des Bundesrathes wird die Reichsbank als Actienbank mit 120 Millionen Mark Grundkapital auf 15 Jahre constituirt, von wo ab die Concession von 10 zu 10 Jahren verlängert werden kann. Die Antheils- Eigner der preußischen Bank können an der Zeichnung participiren. Die Reichsbank steht unter Aufsicht und Verwaltung des Reiches, und verzinst he Aktien mit 4^ pCt. Der Gewinn-Rest wird zwischen drm Reich und den Acrionären zu gleichen Theilen getheilt. Die Uebergangsfrist für die Privat­banken wird bis 1891 verlängert. Der Banknoten - Umlauf ist derart contiu- gentirt, daß gegen eine Steuer von 1 pCt. ungedeckt umlaufen dürfen 250 Mill. Mark bei der Reichsbank, 32 Mill, bei der bayerischen Bank, 12,988,000 Mark bei den preußischen Privatbanken, 24 Mill. Maik bei der sächsischen Bank, 40 Mill. Mark bei den süddeutschen Guldenbanken, 21 Mill. Mark bei den Banken der Kleinstaaten.

Berlin, 17. December. Die deutsche astronomische Expedition telegra- plürt aus Tschisu (im nordöstlichen China) an die hiesige Sternwarte: De." Venus-Durchgang ist erfolgreich beobachtet. Die Contact-Beobachtungen, Helw- mctermeffungen und photographischen Aufnahmen sind glänzend gelungen. Die Officiere des SchiffesArcona" unterstützten vortrefflich.

Berlin, 18. December- Bei der unter dem kaiserlichen Vorsitz abae- halteneu Conseils-Sitzung war auch der Kronprinz anwesend. Graf Arnim

am 15. December der am 1. d. Mts. durch die Stadtverordneten zu sondern die Institutionen des deutschen Reiches und die nationale Politik die

Offenbach erfolgten Wahl des Bürgermeisters von Hannövrisch-Münden, Stöl- Angriffspunkte seien. Redner erwähnt der Angriffe Windtborst's gegen die an-

ting, zum Bürgermeister der Kreisstadt Offenbach die Bestätigung zu ertheilen. geblich kriegerische Politik des Reichskanzlers und weist dem gegenüber auf die

Darmstadt, 17 December. Den Zudrang mittelloser Deutscher nach in den letzten Tagen bekannt gewordenen Actenstücke hin, wonach die Politik

Frankreich betreffend hat das Großherzogliche Ministerium des Innern und die'des Reichskanzlers im eminentesten Sinne deS Wortes eine Politik der Nicht- Großherzoglichen Kreisämter ein Ausschreiben erlaffen, in welchem u. A. gesagt einmisckung und des Friedens sei. (Stürmisches Bravo.) Wenn Windthorst ist: In unserem Ausschreiben vom 30. März und vom 11. December 1872 und seine Partei diesen Eindruck nicht haben, so liegt eS daran, daß sie auf haben wir auf die großen Schwierigkeüsn aufmerksam geniacht, die sich Deut- andereut Boden stehen, alö die Mehrheit der Nation, sie streiten stets nach scheu die in Frankreich und namentlich in Paris Arbeit suchen, entgegenstellen besten Kräften dem Zustandekommen des deurschen Staates entgegen; doch ihre und Sie angewiesen, bei Ausstellung der Lezitimationspapiere an die eine lieber» leidenschaftlichen Angriffe werden nur zur Befestigung von deffen Politik bei-

zur Last.

Wir beauftragen Sie daher, der Uebersiedelung von Angehörigen Ihrer kraten abgelehnt und den geheimen Fonds bewilligt. Die übrigen Positionen Kreise nach Frankreich fortdauernd Ihre volle Aufmerksamke'.t zu schenken, die des Etats werden hierauf ohne Debatte genehmigt. Tie bei der zweiten Be- oben erwähnte Vorschrift genau zu befolgen u. s. f. rathung deS Etats trotz der Gegenrede Bismarck's angenommene Resolution,

Berlin, 17. December. Reichstag. Abendsitzung. Der Antrag Prosch betr. die Verschmelzung des preußischen und des sächsischen Militär-Budgets, auf einheitliche Fixirung des Großjährigkeits - Alters wird definitiv genehmigt, wird heute mit großer Majorität abgelehnt.

das Gesetz wegen provisorischer Verlängerung der Ausgabe von Banknoten bis Berlin, 18. December. Heute Nachmittag 5 Uhr findet beim Kaiser ultimo December 1875 in erster Lesung mit der Bestimmung angenommen, daß ein größeres Diner statt, wozu der österreichische und der türkische Botschafter

, , v _ , geben. Wenn der Vorredner überall persönliche Gereiztheit des Fürsten Dis-

Commerzienrath Leonhard Hehl, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen>marck finde, so möge er berücksichtigen, daß, wenn Bismarck täglich immer des ibm von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Könige von Ungarn!erbitterter, vorzüglich von der Partei des Vorredners und deren Organen, an-

TiPIlffdifanh jAuf eine Anfrage Windthorst's (Meppen), ob die Regierung die von dem

' * .Oberprocurator Schneegans in Colmar gehalten» Rede kannte und dieselbe miß-

$ DDarmstadt, 15. December. Schluß des Großherzoglichen Regierungs-billigte, erwidert Bundes - Commissär Herzog, daß die Regierung die Rede blattes Nr. 59: kenne, aber keinen Anlaß zur Rüge fand, da dieselbe den einschlägigen Der-

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Abän- hältniffen entsprach und keinerlei Entstellungen enthielt. Eine Resolution derung der Polizei- und Gebühren-Ordnung für den Hafen zu Worms betreffend, auf angemessen« Erhöhung der für die richterlichen und staatsanwaltlichen Be­b' Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Umwand-iamten ausgeworsenen Etats-Sätze, zur Beseitigung der vorhandenen Ungleich- lung der in Gesetzen, Verordnungen, Instructionen rc. enthaltenen Geldsätzecheit, wurde mit 120 gegen 95 Stimmen abgelehnt. Die Sitzung wurde um süddeutscher Währung in Reichswährung betreffend. 11 Uhr geschloffen. Nächste Sitzung morgen.