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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mH «uS- nab— M vntagS.
Lxpkditio.. Lanzleibrrg, ^t. B. Nr. 1.
Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Aiessen
Mo. «41
Freitag den 16. Cctoticr
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Nmtsicher Theil.
Gießen, am 12. October 1874.
Betreffend: Die Wahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch die Höchstbesteuerten.
r, Schristsührn.
OB
Deutsch land.
man der katholischen Kirche ein Recht nicht nehmen
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। onginolpreWi '■
rß.BeM
1. Instruction für die Schulvorstände.
2. Oeffmtliche Anerkennung einer edlen That. ®e. König!. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 28. August d.
rin.
durch das r «« treten zn st
derselben 11L Een sein.
6 des Unterrichts I 2Ufe st wenig eip 8ortheile zu lenut: lchst zum Besch h bedauern müssen,!, bisher geschehen,! Schule anhalten.
;en Anzahl strebst ehtere so lange zu. gsschule vollzogen s der Mitglieder iir
5, daß sie bereit st.^ Jahren, so auch jt; en Alisschußsthung! heben zii laßen. Tagen beginnen, c: >e Berülkßchtigung j.
wohner, die nicht k eins ji/ werden, r yen beut[d>en Late breitung von Loli r vm WÄ®
W zchrk fa"fl elt lfl 3 .* bliebe"^'
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(^kibgarde-.) Regiment Nr. 115 aus Bessungen für die von ihm nut Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachte Errettung des Polytechnikers Iulttls Müller aus Ettiswil in der Schweiz von dem Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen.
werden dieselben angenommen' und findet sodann über die sämmtlilen 'S
Schlußabstimmung statt. Der erste, dritte, vierte und fünfte Gesetzentwurf wird mit allen gegen drei Stimmen (Frank, Wolz , Allmann), der zweite mit allen gegen vier Stimmen (die genannten und Dumont) angenommen. Rackste Sitzung morgen den 15 Berathunq des Bern- gesetzes und ewiger kleineren Gesetzesentwürfe. a^T9
eutbdll3- Cctbr* Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 48
bcretfcc "Ansatz bringt.
& Nachweis: * erspart, "bigen, der
o. Ordensverleihung. Le. Königs. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht. am 31 August dem Oberstlieutenant z. D. und Bezirks- Eommandeur zu Mainz, von Wachter, das Ritterkreuz 1. Elaste des Philivvs- Ordens mit Schwertern zu verleihen.
4. Namensveränderungen.
5. Dienstnachrichten. Le. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- f o guadlgst geruht: am 18 September dem Lehrer an der ersten kath Sckule y ogt/r» }*,vun8fl uöet lentionung von iset,tuct)en zu bestellen, wogegen Dernvurg den get,Mchen Gerichts- ,u Hainstadt, Wilhelm Sckulmerich die fünfte katb Sickulü-N- Va kl 9 V'. H, aus 4 Richtern, die der höckste Landesgerichtshof bestimmt, und aus 3 anderen Beamten, r ', u“n cie l"urr^ rary. ^MMsteUe zu Bürstadt,
' ■' vtlkbe das Gesammtministerium ernennt, zusammengesetzt haben will. Ministerpräsident Hofmann J ?? r, ^sten evang. Schule zu Reichenbach, Wilhelm Alb'ert, die
- ^eripricht, daß die Negierung einen reinen Verwaltungsgerichtshof schaffen wolle; es seien ja evang. -Lchulstelle zu Balkhausen und am 19. September dem Lehrer an der »in Richter für denselben vorgesehen, es liege nickt im Interesse des höchsten Gerichtshofes und zweiten evang. Schule zu Gräfenhausen, Johannes Friedmann, die Zweite evang.
?h-LnernnhUCh8,^a/ Er genießen müsse, wenn er mit Fragen befaßt werde, die ihn in die poli- «7 « kirchlichen Wirren hmewzogen. Er wünscht darum Ablehnung des Dumont'scken Antraas. woaeaen PT Fr mlf hem 'T'nrttfcitrnä :____ t ■..... r> , . <
—------WL -«gestellt haben will. Weber (D.) will
Di^^kitur @ a!L^ glichen Freibeitsstrafen, woaegen Schrc
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m w , .. . k t an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
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Zur persönliche Theilnahme an der Wahl sind nach Art. 16 solche männliche Personen be'rechtiae welche
JM « ffrCIP ®Je6e" l^re" haben, oder Grundeigenthnm oder eine Gewerbsanlaae in demselben besitzen bj Angehörige des deutschen Reichs und selbstständig sind, und 1 1 »
c) sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
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1) unter Curatel stehende Personen durch ihren Vormund oder Cnrator;
2) unverheirathete Frauen durch von ihnen bevollmächtigte Vertreter;
3) der Staat durch einen bevollmächtigten Vertreter;
4) ActiengeseNschaften, Commanditgesellschaften auf Actien, juristische Personen, jedoch mit Ausnahme der politischen Gemeinden (Stift,,™,,, dnrch den nach chr°n Statuten oder Verfassungen befugten Vertreter oder nut ihrer Vollmacht bJJ »inen XÄr-
3 durch72^dersÄen Grunde,genthums durch einen der Mttbesitzer, di- Lheilnehmlr eines gewerbl.Hen Unternehmen«
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Zur Ermittelung der hiernach im Kreise Gießen stimmberechtigten 50 Höchstbesteuerten wollen Sie uns binn-n 8 q-aam, k;^ r hott, nut genauer und vollständiger Angabe der Namen nnd unterscheidenden Bezeichnnngen angeben, welchen nähren G.mnn^en 2' X fifl®S ""'rkungen die höchsten Coinmunalstenerkapltallen zngeschriebcn sind und avat unter Beifüauna dieser SommunalM.ieHtt.» ,P' ' S
mrkung, wenn einzelne derselben etwa nach il». 16 In,6 17 des Gesetzes'nicht »a JlBeie® Ä |»ta * * Be-
,, „ befinden sich unter den 10 5^>öchstbesteuerten solche, die in anderen Gemeinden des Kreises »och weiter besteuert find so wollen (Sie „nr ^,V^e'chmsses durch Anfrage Bn den Bürgermeistereien der betreffenden anderen Gemeinden sich de» Betrag diese- weiteren Eommnnatttluerfen^ ?
lhellen lassen und m den Verzttchuiffen ebenfalls unter Namhaftmach.mg der Gemeinden (Gemarkungen) für wttche solche bestehen besieg
Für die Großherzogllchcn Bürgermeistereien Annerod, Hattenrod, Langsdorf, Mainzlar und Staufenberg in deren Gemeinden „
Pnbtn, hat vorstehende Verfügung keine Wirksamkeit, für die Großherzogliche Bürgermeisterei Bersrod nur bezüglich Winnerod.^ b U 9 nl*t fiatt= ____ v. Röder.
Darmftadt, 14. Oct. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde eine Zu- Antrags, wogegen er sich mit dem Dernburgs einverstanden erklären könne. Letzterer bearünde! W des VerwaltungsrathcS der Obcrhessischen Bahnen verlesen, worin in sehr starken Aus- darauf seinen Antrag, der Gerichtshof werbe nach diesem in seiner Mehrheit aus Richtern be, »rucken gegen die in der neulichen Kammerdebatte gegen die Verwaltung und den Betrieb der fte9cn - bie der oberste Gerichtshof wähle, wodurch jeder Schein einer Abhänaiakeit weakalle W gemachten Beschuldigungen protcsttrr wird. Dumont bedauert, daß in der Kammer ein Hcmzerlmg als Berichterstatter verliest die Ansichten des Professors Friedbera au Gunsten L‘ ^'reiben verlesen werden konnte, welches so ungehörige und unangemessene Angriffe gegen Mtl.>udercr geistlicher Gerichtshöfe und schließt sich dem Antrag Dernburgs an. Letzterer wird xliwcr ves Hauses enthalte. Er will dasselbe an keinen Ausschuß verweisen, sondern mit In» darauf mit großer Mebrheit angenommen, der Antrag Dumonts dagegen mit allen aeaen 13 fcijnation ad acla gelegt haben. Dcrnburg bittet im Interesse der Sache, das Schreiben on'@timmcn «bgelehnt. Bei Art. 24 veranlaßt nur das gerichtliche Verfahren betreffend den drn Ausschuß zu verweisen, was die Kammer beschließt. Es folgt dann eine Anzahl von Zusatzantrag Heinzerlings, eine längere vorzugsweise juristische Debatte und wird derselbe ickliek
Miessin gegen die Kirchcngesetze, worauf die zweite Lesung der Kirchengesetze beginnt. Franck, Um mit einem Amendement Dernburgs angenommen, wonach die Verbandlunaen des aeistlick-n
Dement, daß eine Anzahl Artikel der Klrchengesetze Abänderungen der Verfassung enthielten und Gerichtshofes nach den Grundsätzen des öffentlichen und mündlichen Verfahrens stattünd-n
über diese eine abermalige Abstimmung nöthig, um zu constatiren, ob eine Majorität von ^Uen. Das Gesetz über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen wird ohne Debatte anae
Zweibrittel sich dafür ergebe. Rach Bemerkungen von Dernburg und Dumont über die ge- nommen, auck zu den Gesetzen über die religiösen Orden und ordensabnlicken Conareaation/n Östliche Frage und nachdem Franck in seinem und der Abgg. Wolz und Allmann Namen er- und über daß vesteuerungsrecht der Kirchen werden keine Abanderungs. Anträge gestellt »nh flott hat, daß sie auch bei den Artikeln, über die keine besondere Abstimmung stattfänden, bei werden dieselben nn*pnr,mm<»M n«h fink»! fnkA«M -.(.», —un... « 0J. . ' uno
>tur früheren Ablehnung beharrten, beantragt der Abg. Weber (O.) in Artikel 4 des Gesetzes äh die rechtliche Stellung der Kirchen die Worte „mit Corp'orationsrechten" versehene Reli- ziknsgesellschaften, zu streichen und damit die Kirchengesetze auf alle kirchlichen Gemeinschaften riiögedehnt würden. Ministerialdirector v. Starck will kleine oder werdende Rcligiousgenvssen- ichstcn nicht mit den großen kirchlichen Gemeinschaften gleich gestellt, sondern vorerst den Ver- kiüLgesetzen unterworfen haben. Becker und Weber (O.) sprechen für den Strich der erwähnten Werte; der Berichterstatter v. Wedekind (D.) spricht dem Amendement alle, praktische Bedeutung 0 und bittet um Ablehnung desselben, der Strich der Worte wird jedoch mit 23 gegen 20 Stimmen beschlossen. Zu dem zweiten Gesetz über Mißbrauch der Amtsgewalt sind ebenfalls »«ichiedene Abanderungs» Anträge gestellt, ein Antrag will die in der ersten Lesung gestrichenen Fniheits-Strafen, welche die kirchliche Disciplinar-Gewalt verhängen kann, wieder aufgenommen , vvuv UUyu|t v.
wen, wogegen Schaub als Consequenz des früheren Beschlusses die gänzliche Beseitigung der allergnadlgst geruht, dem Gardisten Georg Köhler von der 5. Compaanie im zchlichen Strafanstalten aus dem Gesetze verlangt. Ministerpräsident Hofmann glaubt, man 1 ----x «x- . . - — - .... J
idk in die innere Diseiplin der Kirche nicht tiefer eingreifen, als es das Staatsinterefle un> । bebingt erfordere. Die Verweisung in eine Demeritenanstalt könne nack dem Gesetz nicht gegen btn Willen des Betroffenen geschehen, damit sei Alles gewahrt. Becker will keiner Macht im Staate, außer dem Strafgesetz, das Recht zuerkennen, Freiheitsstrafen zu verhängen, wogegen Küihler sich den Ansichten des Ministerpräsidenten anschließt und die Regierungsvorlage wieder- -'2. '(T.) ..'1 im Interesse des geistlichen Standes den Strick der kirchlichen Freiheitsstrafen, wogegen Schröder sich für Beibehaltung derselben erklärt und Franck Ltid Wolz die verschiedenen Einwendungen gegen die Demeritenhäuser zu widerlegen versuchen Schaub vertheidigt nochmals die Beseitigung der geistlichen Strafanstalten. Heinzerling dagegen
9| 10-12 foBc, das sie seither besessen habe Die Kammer beschließt gänzliche Beseitigung der kirchlichen t , 9 8"iheitsstrafen und Demeritenanstalten. Bel Art. 10 spricht Ellenberger für Schaffung einer /Kicke- d 97^38. ^vellationsinstanz für verurtheilte Geistliche. Zu Art. 23, der die Einsetzung eines besonderen 0-6^ . 9 IkEchen Gerichtshofes festsetzt, beantragt Dumont, den höchsten Landesgerichtsbof zur Cnt- ' ' . 9 über Entlassung von Geistlichen zu bestellen, wogegen Dernburg den geistlich'
‘in ’j* reif"5 J9
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