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Preis vierteljährig 1 st. 12 kr bitt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 kr.
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Anzeige- und Wntssilntt für den Kreis Hiessen.
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Samstag den 15. Ansinst
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Ü8ro0pre,(e vo,n 13. bis 21. August 1874,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo qcmischtes Brod 23 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 11 </2 kr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 20 kr-, zweite Sorte 18 kr.
Amtlicher Th eil.
B e k a u u t m a ch u n g.
Von Großherzoglichem Ministerium des Innern ist der Continental-Lebensvcrsicherungs-Gesellschaft in New-Jork die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum Hessen ertheilt worden, was hiermit bekannt gemacht wird.
Gießen, den 12. August 1874.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder.
bekannt m a ch u n q.
Die im Jahre 1874 stattfindenden Hebungen der Großherzoglicden (23.) Divifion, insbesondere Abschätzung der dabei vorkommenden Flurbeschadigungen betreffend.
Nach einer Bekanntmachung Großherzoglicheu Kreisamts vom 18. v M. wird in der Zeit vom 29. August bis einschließlich 2. September das Brigade-Exercieren der 49. Infanterie-Brigade südlich von Gießen am sog. Seltersberg abgehalten werden und vom 4. bis einschließlich 16. September werden die Detachements- und Dwisions-Uebungen bei Gießen, Grünberg, Hungen, Schotten und Friedberg stattstnden.
Zur möglichsten Vermeidung von Flurbeschädigungen in Folge der Truppenübungen empfiehlt es sich die Aecker noch vor Beginn der Uebungen thun- lichst abzuerndten und diejenigen Grundstücke, welche während der Uebungen noch mit Früchten bestanden sein werden, durch Anbringen von Strohwischen schon von Weitem erkenntlich zu machen.
Für Flurbeschädigungen, welche durch das Zuschauerpublikum verursacht werden, wird aus Militärfonds nichts vergütet. Darum werden die Zuschauer um so dringender ausgefordert, die noch nicht abgeerndteten Aecker nicht zn betreten.
Die Feldschützen sind angewiesen, Beschädigungen, welche trotz dieser Warnung stattfinden, zur Bestrafung anzuzeigen.
Gießen, den 12. August 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung.
Nover.
Großherzogliches Landwehr-Bezirks-Commando. Franck.
Major z. D. und Bezirks-Commandeur.
B e k a n n t m a ch u n g.
Sämmtliche Invaliden, welche nicht in der Controle des Landwehr-Bezirks-Commando's.^ stehen,"werden wiederholt aufgefordert, die ihnen nach dem Gesetze vom 4. April 1874 zustehenden Ansprüche auf Pensions-Erhöhung bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel alsbald anzumelden. Da das Recht zur Wahl des Civilversorgungsscheins oder der Anstellungsentschädigung am 22. October 1874 erlischt, so können Anmeldungen nach diesem Termin keine Berücksichtigung mehr finden.
Gießen, den 11. August 1874.
PoIillscher Theil.
12. August. Vom carlistischen Comite in Rom meldet der
fllpilffrfilnnh bestimmen, daß an deren Stelle eine besondere Abtheilung des Ministerium-
DCUl,UJluHUe des Innern mit der amtlichen Benennung: Ministerium des Innern, Abthei-
Darmstadt, 12. August. Seitens des Abg. Heidenreich wurde sol-'lung für Schulangelegenheiten tritt, welche aus dem Referenten für Schulange- gender Antrag in der zweiten Kammer eingebracht: legenheiten bei dem Ministerium des Innern als Vorsitzenden und aus zwei
Hohe zweite Kammer wolle Großh. Staatsregierung um Vorlage eines.oder mehreren technischen Rathen, die den Amtstitel „Oberschulrath" führen, Gesetzes ersuchen, wodurch die in den Jahren 1872, 1873 und 1874 aus derjzu bestehen hat.
Volksschule entlassene männliche Jugend bereits im November 1874 zum Ve- Berlin
suche der Fortbildungsschulen, nach Maßgabe dcs Gesetzes vom 16. Juni 1874, „das Vvlksschulwesen im Großherzogthum Heffen betreffend" , verpflichtet wird.
Die Motive besagen:
„Die Notwendigkeit der Befestigung und Erweiterung der von der Jugend in der Schule erworbenen Kenntnisse zu ihrem, der Gemeinde und des Staates Nutzen ist allseitig anerkannt. Das Princip der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule für die männliche Jugend wurde bereits durch das Gesetz vom 16. Juni I. I. sanctionirt und von dem größten Theil der Bevölkerung mit Freude begrüßt.
Das erste Schuljahr der Fortbildungsschulen würde erst im November 1875, und zwar nur für die in demselben Jahre aus der Schule entlassenen Knaben beginnen. — Es liegt nun nach meinet Auffaffung kein genügender Grund vor, warum die in den Jahren 1872, 1873 und 1874 aus der Volksschule entlassenen Jünglinge, zu ihrem, der Gemeinde und des Staates Nachtheil, in ihrer, geistigen Ausbildung vernachlässigt bleiben und nicht die Wohl that der Fortbildungsschule, unter Berücksichtigung des Artikels 23 des Gesetzes vom 16. Juni 1874 bereits im November 1874 genießen sollen und können.
Ich halte es gerade in der Jetztzeit für unbedingt nothwendig, daß der gesummten Jugend durch Bildung ihres Geistes und Erweiterung ihrer Kenntnisse ein selbstständiges freieres Urtheil nach jeder Richtung ermöglicht werde." (N. Ftkftr. Pr.)
Darmstadt, 14. August. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben sich bewogen gefunden, durch Verordnung vom 3 August d. I. die Ober- studien-Direction mit Wirkung vom 1. September d. I. an aufzuheben und zu
„Fanfulla" : Das carllstische Comit^ wirbt noch immer Leute an und sucht auch junge Aerzte. Das Comitö verspricht den Letzter» dreißig römische Scudi (Thaler) per Monat und die Reisespesen bis nach Bayonne. Hauptsächlich sucht es jene jungen Leute anzuwerben, welche die vaticanijche Universität besuchen und keine Hoffnung haben, die academischen Grade zu erlangen, um dann zur römischen Universität zugelassen zu werden. Auch schickt das Comit6 Unterstützung an Geld und Wäsche nach Bayonne, damit die Verwundeten damit betheilt werden. Ferner meldet dasselbe Blatt: Wir haben aus Lissabon Nachrichten, daß die carlistischen Agenten gesucht haben, in Portugal eine miguelistische Bewegung in's Leben zu rufen, aber ihre Bestrebungen sind gänzlich fehlgesedlagen. Die portugiesische Regierung hat Vorsichtsmaßregeln ergriffen, besonders an der Grenze, um jeden solchen Versuch zu vereiteln.
Berlin, 12. August. Fürst Bismarck hat gegen den Redacteur des „Bayerischen Vaterland" einen Strafantrag gestellt, was dieses Blatt in folgender frecher Weise seinen Lesern ankündigt:
Der Mann mit dem gestreiften Daumen fühlt sich durch unsere Artikel in Nr. 159, 160 und 161 über die schreckliche Mordthat mit dem grausamen Papicrpfropfen höchlich „beleidigt" und hat — was ein schöner Beweis für die Schmerzhaftigkeit der „Verwundung" und die behauptete ..Steifheit" des durchlauchtigen Fingers — einen Strafantrag gegen Dr. Sigl unterzeichnet und in München einreichen lassen. Die Kullmanniade kommt also vermutlich auch vor das oberbayerische Schwurgericht. Auch gut! Wir sind sehr ruhig dabei und machen einstweilen ein schönes Compliment in der Richtung nach Kissingen.
"Berlin, 12. August. In die „geschlossene Renitenz" des katholischen Clerus ist durch Verrath von innen, wie die Ultramontanen wohl sagen wer-


