e-rrt« »terteljähri, 1 fl. ir kr. Mit Vringerloh«. Dmrch die Post bezogen vierteljährig 1 fL 19 te.
Gießener Anzeiger.
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ExPedttio»: G««zletberg, At. v. Rt. 1.
Mnzeige- und Mmtsölati jur den Kreis Hiessen.
Samstag den i4. November
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Amtlicher Theil.
Stehen, den 11. November 1874.
Betreffend : Die Einführung der ReichSmarkrechnung, hier amtliche Ausgabe von Reducttoustabellen.
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Volitischer Theil
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= 10 Mark 47 = 10 Mark 37 aufmerksam machen.
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*£ Oberhsffen, 12. Nov., XL In unseren seitherigen Artikeln haben wir die Frage, welche von den beiden entgegengesetzten Auslegungen des TarantieverhaltnisseS der Oberhessischen Eisenbahnen die richtige sei, nicht näher bklmchtet. Wenn wir nun nochmals die Feder ergreifen, um diese Frage zu besprechen, so sind wir hierzu durch den nunmehr vollständig durchgelesenen Inhalt der Protokolle der zweiten Ständekammer vom 24. und 25. März 1868 veranlaßt, in welchen Sitzungen über die sowohl der Obeihessischen, wie der Hessischen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft zu gewährende Garantie verhandelt und Beschluß gefaßt wurde. Dieselben geben einen interessanten Aufschluß, wie er aus dem schon früher von uns berücksichtigten Ausschußbericht und dessen Beilagen — der Correspondenz des Ansschußreferenten und des concesstonsbewer- huben Bankhauses mit dem Ministerium — nicht hervorging. Wir müsien ton vornherein bemerken, daß eine frühere Kenntnißnahme von den Einzelheiten hr betreffenden Kammerdebatte durch kein Jntereffe hervorgerusen war. Für bk Concessionäre und die Eisenbahngescllschaft waren und sind jedenfalls nur bii mit ihnen ausgewechselten Erklärungen maßgebend; von den Kammerdebatten imressirte hauptsächlich nur das Schlußergebniß; zudem werden Einzelheiten lon den Zeitungen nur sehr unvollständig und oft ungenau berichtet; die
sinke mmens über die Garantie zu vergegenwärtigen, begnügte man sich mitl dml Rückblick in die damalige Correspondenz, welche den Beweis lieferte, daß dir Nennung einer bestimmten Ziffer wirklich nicht als Begrenzung der Höhe dkt ganzen etwa nöthigen Staatszuschusses, sondern lediglich als Begrenzung bi von der Garantie zu deckenden Zinsensumme zu verstehen sei. Die er- Lihiite Kammerdebatte aber giebt Licht über das, was man sich bei der Re-
gmnig und bei der Kammer, soweit überhaupt Redner über diesen Punkt sich ausgesprochen haben, von der Tragweite der eingegangenen Garantieverbind- lstkeit für eine Vorstellung gemacht, und beziehungsweise, was man dorten sich «itzt gedacht hat. Besonders intereffant ist dabei auch die Parallele der Oberhessischen mit der Garantie für die Hessische Ludwigsbahn, welche beide Ansagen in einem Athem abgehandelt wurden und zwischen welchen nur der Unterschied bestand, daß bei jener die Garantie nach einem Procentsatz eines b Dimmten Capitals, bei dieser nach einem fixen Betrag per Meile geleistet ivüide. In beiden Fällen wurde die Garantie für einen Reinertrag von der aljr bestimmten Höhe geleistet, und consequent muß man behaupten, daß, wenn btt Staatszuschuß für die Oberhessischen Bahnen den Betrag der festgestellten Zuisensumme nicht zu übersteigen hätte, gleichermaßen auch der Staatszuschuß fit die Hessische Ludwigsbahn den Betrag des garantirten Reinertrags von 3^000 Gulden per Meile nicht übersteigen dürfte. Sehen wir also, welche UEunft uns die Sitzungsprotokolle der zweiten Kammer geben.
Darmstadt, 11. Nov. (Erste Kammer der Landstände.) In ihrer heutigen Sitzung «eft die erste Kammer, nachdem sie bei der Abstimmung den einzelnen Artikeln, sowie dem bsa bet zweiten Kammer beschloßenen Zusatz, wonach dieses Gesetz nur in Verbindung mit den unbtiem zugleich vorgelegten, kirchlichen Gesetzen in Kraft treten soll, überall mit Stimmen-
"htifel gelangte man bis zum Artikel 11 einschließlich. Sämmtliche Artikel wurden mit * «rihembcn Mehrheiten gegen 4 bis gegen 14 Stimmen angenommen unb zwar die Artikel 2, : i, 9, HO und 11 in der von der zweiten Kammer beschlosienen Fassung. Zu Artikel 5, 6 und
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.. 11. November. Die Petitions-Commission des Reichstags be
schäftigt sich heute mit nicht weniger als 17 Eingaben, welche die Wiedereinführung der iLchuldhaft fordern. Nach einer lebhaften Discussion wurde be- schloffen, die Petitionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet zu erklären, weil sie kein thatsächliches Material beibrinzen, auf Grund belfen eine Aenderung des Gesetzes vom 29. Mai 1868 geboten erscheinen könne. An einzelnen Orten hatten diese Petitionen eine auffallend große Zahl von Unter- dl- Kammer, welch! in Ihrer Majorität kirchlich. S«ih.üsstr-f.n nicht w°ll,e ^000 Seelen zählenden Städtchen Egeln
fiUtn lassen, die hieraus fließenden Abänderungen beschlossen. Die erste Kammer trat hier den $ ,
röistlüssen der zweiten Kammer nicht bei, sondern stimmte nach den Anträgen ihres Ausschusses lLmer in 2lbgeoTDnetenrretfen coursirenden Mittheilung zufolge soll
1 er ilLzierungsvorlage zu. Zu dem Artikel 5 wurde vom Domcapitular Moufang und Fürst beim Bundesrath der Antrag gestellt werden, die neuen 20-Pfennigstücke ein-
zu lesen 6 fl. 3 kr. worauf wir zufolge Verfügung Großherzoglichen Ministerium des Innern ________________ v.
Einheit zugestimmt hatte, das ganze Gesetz betreffs der rechtlichen Stellung der Kirchen- und -IkchiLnsgemeinschaften gegen 5 Stimmen an. Sodann trat sie in die Berathung des Gesetz- .imtoucfeS, den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt betreffend, ein. In der Generaldiscussion '-.lachen hauptsächlich Domcapitular Moufang und Fürst von Jsenburg-Birstein gegen, Wassersch» ' zliR unb Streng für bas Gesetz. Mit der Discussion unb Abstimmung über die einzelnen
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die Großherfoglichen Bürgermeistereien.
lLrllnl3,’ burd,„un|crk Ausschrciben vom 2t. September d. I. in je zwei Exemplaren mitgetheilten Tabelle zur Umrechnung der süddeutschen
rwüyruug in Reichswährung ist m der Verticalspalte 7, vierte Zeile von •
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jtoon Jsenburg-Birstein behauptet, daß derselbe mit «ezug aussen Artikel 39 der^Verfossung«' surkunde, wonach kein Hesse seinem ordentlichen Richter entzogen'werden solle, eine Verfassungsänderung involvire, und daß darum zur Annahme des Artikel- eine Mehrheit von zwei Dritt» theilen gehöre. Diese Behauptung wurde von dem Ministerpräsidenten widerlegt. Da indessen der Fürst von Jsenburg-Birstein nichtsdestoweniger einen Antrag einbrachte, wonach die Kammer erklären solle, daß der Artikel 5 des Gesetze-cntwurfeS eine Verfassungsänderung enthalte, und darum zur Annahme derselben eine Mehrheit von zwei Dritttheiien gehöre, der Artikel selbst aber mit einer solchen Majorität nicht angenommen wurde, so wird diefer Antrag bei der Schlußabstimmung über das ganze Gesetz ebenfalls zur Abstimmung gelangen .
Morgen Fortsetzung der Specialdiscufsion über die Kirchengesehe. (R. Fr. Pr.)> ( Darmstadt, 11. November. Der Bundesrath hat die Einführung des Buchstabens M., als einheitliches Zeichen für Mark im Verkehr der Behörden beschloffen.
Darmstadt, 12. November. Die erste Kammer der Ständerfsehte in ihrer heutigen (24.) Sitzung die Berathung der Kirchengesetze fort. Das Gesetz über den Mißbrauch der Amtsgewalt der Geistlichen wurde im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer angenommen, jedoch der oberste Landesgerichtsbof als kirchlicher Gerichtshof bestellt; ein Antrag des Fürsten zu Usenburg -Birstein, diesen Gesetze-- Entwurf für eine Abänderung der Verfassung zu erklären, wurde abgelehnt. Sodann wurden die 10 ersten Artikel des Gesetzes-Entwurfs, bett, die Vorbildung und Anstellung der Geist- ™ " 'TT. 7«^ VI* viJlidjen, angenommen, jedoch die Bestimmung über die Knabenseminar und -Eon-
^tzungsprotokolle aber erscheinen unseres Wiffens erst geraume Zeit nachher, ficte gestrichen. Ein Antrag von Dalwigk, die Regierung um Verhandlungen wenn man überhaupt auf sie zu recurriren Anlaß'mit dem Bischof von Mainz behufs Errichtung einer katholisch-theologischen tillicft hatte, ihr Nachlesen auf die Eingehung des Vertragsverhältniffes nicht'Fakultät nebst Eonfict zu ersuchen, wurde angenommen, dagegen der Antrag, «hr von Einfluß haben sein können. Selbst als die in einem unserer früheren! bis dahin die Berathung des letzteren Gesetzes zu vertagen, abgelehnt.
Aitikel erwähnte, ganz gelegentliche und als rein persönlich angesehene erste- Tie nächste Sitzung findet morgen Vormittag halb 10 Uhr statt und
Äußerung von ministerieller Seite Anregung gab, sich den ^inn des Ueber-Iwird mit der Berathung der .Kirchengesetze fortgefahren werden.
Berlin, 10. ykwember. Die Aussichten für das Baugesetz stellen sich allem Anschein nach günstiger. Selbst Anhänger der Neichsbank verhehlen sich nicht, daß die Einreihung der preußischen Bank in die Kategorie der gesetzmäßig neu umgrenzten Banken, statt der nach dem bisherigen Modus privile- girten, ein unbestreitbarer Fortschritt ist und die künftige Einrichtung der Reichsbank vorbereitet. Geeignete Zusickerungen des Finanz Ministers würden dazu ohne Zweifel beitragen, jede Vesorgniß, als könnte die Neichsbank später durch preußische Forderungen auf Hinderniffe stoßen, beseitigen.
— Am vergangenen Samstag fand durch die Mitglieder der Neichsschul- den-Commission die erste verfaffungsmäßige Revision des Reichs-KriegSschatzes statt, welcher bekanntlich im Juliusthurm zu Spandau aufbewahrt ist. Der Schatz lagert in zwei übereinander befindlichen Stockwerken, so zwar, daß in dem Oberstock 75 Millionen, in dem Unterstock 45 Millionen Mark unterge- bracht sind. Jede Million ist in 10 Abteilungen zerlegt, deren jede wiederum 300,000 Mark enthält. Der gesammte Schatz besteht zu 4 Fünftheilen aus Zwanzig-, zu 1 HÜnftheil aus Zehn-Markstücken. Selbstverständlich wurde Alles in bester Ordnung befunden; die Revisoren ließen einzelne Kisten auszählen, zu welchem Geschäft eine Abtheilung Soldaten herangezogen war. Die Revision währte mehrere Stunden. Schlüssel zu dem Kriegsschatz sind zwei vorhanden, deren einen der Reichskanzler führt, während der andere sich bei dem Vorsitzenden der Reichsschulden-Commission befindet; das Schloß ist in- deffen der Art construirt, daß es nur durch beide Schlüffe! gleichzeitig geöffnet werden kann.


