Ausgabe 
13.1.1874
 
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Expedition: Lanzletbrrg, Sit. B. Rr. 1.

Mnzeige- und Mmtsßlatt für den Areis Hiessen.

Nr. 1O

Dienstag den 13. Januar

Amtlicher Theis.

Gießen, am 9. Januar 1874. Betreffend: Naturalverpflegung der Truppen im Frieden.

Aas «rotzherrsgirche Krersamt

an die Grosjherjoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehend abgedruckte Mittheilung der Intendantur des XL Armee - Corps bringen wir zu Ihrer Kenntniß, um in vorkommenden Fällen danach zu verfahren.

v. Röder.

Intendantur 11. Armee - Corps. Cassel, den 23. December 1873.

I. Nr. 2115/12.

Der Großh. Provinzial - Direction theilen wir ergebenst, unter dem Ersuchen um entsprechende weitere Bekanntmachung mit, daß:

1) Wolf Goldschmidt zu Romrod,

2) Gebrüder Grödel zu Friedberg und Gebrüder Rosenthal in Butzbach, letztere gemeinschaftlich zur Lieferung der Fourage pro 1874 für die Garnisonorte Gießen resp. Butzbach und auf Verlangen auch in dessen Umkreise von 2 Meilen contractlich verpflichtet worden sind. Für den Fall, daß die resp. Gemeinden zur Lieferung der Fourage für durchmarschirende Truppen pro 1874 nicht im Stande sein sollten, so würde auf die Magazinbestände der genannten Lieferanten recurrirt werden können.

Ritter.

G e k a n n t m a ch u n g.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum.Hessen nach § 20 der Militär-Ersatz-In­struction vom 26. März 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§ 148. 149. 151. 152. 153. 154 und 155. der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis

zum 1. Februar 1874

bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung find beizulegen:

a) ein Geburtszeugniß;

d) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.

Außerdem ist mit dem Meldungsgesuche ein vitae curriculum zu verbinden.

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden; eine specielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitge Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörden 3. Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist.

In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn d^r deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der be­theiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz- Commission zu richten.

Darmstadt, den 16. December 1873. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:

Pabst. Strecker.

P o (i t i f dj e r Theis.

Die Red.)

(Das Ergebniß haben wir gestern mitgetheilt.

Itheiligung an der Wahl Seitens aller nationalen und liberalen Wähler her- beizuführen.

Noch am Abend des 9. d. wurde ein öffentlicher Aufruf in Tausenden

Gießen, 12. Januar. Die Reichstagswahl hat diesmal unsere Stadtjvon Exemplaren im Wahlkreise verbreitet und in unserer Stadt selbst an fast in ungewöhnliche Aufregung gesetzt. Als am verflossenen Mittwoch öffentlich fallen öffentlichen Orten das Publikum durch Rede und Schrift aufgefordert, bekannt wurde, daß die blauen Montagsbummler in Gießen und Um-seine Schuldigkeit zu thun. Der Erfolg war überraschend. Während in 1871 gegend einen eigenen Candidaten in der Person des Schriftstellers Liebknech t, kaum 150 Wähler in Gießen abstimmten, betheiligten sich diesmal 1100 an eines geborenen Gießeners, der gegenwärtig freies Quartier in einer sächsischen ^der Reichstagswahl. Strafanstalt genießt, aufgestellt hätten, betrachtete man dies in fast allen Kreisen als einen Scherz oder doch unter dem Gesichtspunkt des höheren Blöd­sinnesHier zu Lande ein Socialist, nicht möglich I"

Etwa 6 Stimmen gingen als ungültig verloren, 50 bis 60 Wähler, die r*ir-y***- öw ^vuiuup, mu/i mvyiiu;i hörte man überall, für v. Rabenau gestimmt haben würden, mußten zurückgewiesen werden, weil

Die Auffassung änderte sich aber, als bekannt wurde, daß man nicht bloslsie durch Versehen nicht in den Wahllisten eingetragen worden waren.

hier, sondern in vielen andern, selbst entfernten Gemeinden des Wahlkreises! Hätte man noch einige Tage Zeit zur Agitation gehabt, so würden ohne die Masse des Volkes durch falsche Vorspiegelungen aufzuregen und zu täuschen «Zweifel anstatt der Hälfte minvestens drei Viertheile aller Wahlberechtigten unternommen habe und daß es dringend geboten sei, einestheils über die wah-! abgestimmt haben! Allein auch so können wir mit dem Ausfall der Wahl in ren Absichten der social-demokratischen Partei: Auflösung jeder bestehenden Gießen zufrieden sein. Alle Stände, Bürgerschaft, Beamte, alle soliden und socialen, politischen und sittlichen Ordnung, Aufhebung zumal des Privateigen- fleißigen Arbeiter, alle ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses und der thums, Theilung der Güter u. s. w. aufzuklären, anderntheils eine rege Be- politischen Ueberzeugung im Uebrigen legten Zeugniß ab für treues Festhalten