No. TLT
Samftaa den 12. September
1814
m t f i cf) c r Thelf.
Gießen, am 10. September 1874.
Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen.
2. Großherzogliches Hess. Landwehr-Regiment Nr. 116. 1. Bataillon (Gießen).
Gießen, den 9. September 1874.
Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen im seitherigen Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden :
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Hierzu gehören die Orte:
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Die Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis lember 1874 auf dem Dienstwege eingereicht werden.
Prel« vterteljährig 1 st. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die itofi bezogen vierteljährig 1 fr. 29 fr.
Berlin, 9. September. Aus Eisenach wird gemeldet, daß dort in der Nacht vom 7. d. gegen halb 3 Uhr die Deutsche Kaiserin angelangt, sofort an das Großherzogliche Hoflager nach Wilhelmsthal gefahren ist und Nachmittags die Wartburg besuchen wollte.
Berlin, 10. September. Tie „Nordd. Allg. Ztg." schreibt betreffs der Besetzung des landwirthschaftlichen Ministeriums, daß fte nur den allzu zuversichtlichen bezüglichen Gerüchten eutgegengetreten sei. Richtig sei, baß nach der
ueste mit ur' sine erste M ,eben.
F r a n ck,
Major z. D. und Bezirks - Commandeur.
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Hierzu gehören die Orte:
Albach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Ettingshausen, Garbenteich, Hattenrod, Hausen, Lieh, Münster, Nieder -Bessingen, Bessingen, Oppenrod, Reiskirchen, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg und Winnerod.
Deutschland.
Darmstadt, 9. September. Der Zusammentritt der zweiten Kammer i|t gegen Ende dieses Monats in Aussicht genommen. Es besteht die Hoff- nung t daß bis dahin die Ausschußberichte über die jüngst vorgelegten Kirchengesetze erstattet sind, so daß die Berathung sich schon auf diese wichtigsten aller Erlagen erstrecken könnte.
OrndKtnt täglich, nut ÄuS. «ahme Montags.
«Xpetition: Lanzletdera
*t. B. Rr 1
Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben die gesetzliche Strafe zu
Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär - Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung scheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlnng Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen sind.
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Allendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirckbera
Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe und Wieseck. a
III. Zn Gieften
den 6. Oct ob er 1874, Vormittags, im Oöwald'schen Garten
lind zwar um 7^ Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um 9 Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der übrigen Waffengattungen in der Stadt Gießen, in dem Dorfe Heuchelheim und in den dazu gehörigen Mühlen und Höfen.
IV. Zu Lich
den 6. October 1874, Nachmittags, am Bahnhof, und zwar um 12% Uhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um 1% Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der übrigen Waffengattungen.
Es haben aus diesen Ortschaften zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs Waffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve und Landwehr gehören, Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen find.
5. Octo der 1874, Nachmittags auf dem Turnplatz, und zwar um 12V2 Nhr für die Dispositionsurlauber und Reservisten der Infanterie und um IV4 Uhr für die Landwehr der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der übrigen Waffengattungen.
)vrodpret»e vorn vis 18. Leptember 1874,
nach eigener Erklärung der Bäcker;
2 Kilo gemischtes Brod 22 fr. 1 Kilo gemischtes Brod 11 kr. 2 Kilo Rogqenbrod: erste Sorte 19 fr., 1 Kilo do. 9i/a fr. 2 Kilo do zweite Sorte 16 fr
an die Grostherzoglichcn Bürgermeistereien des Kreises.
Lrtf 1" ^^12 des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei Festsetzung des Geureindeooranschlags betreffend,
v “Hotelbar Beendigung ber bmnalen im Gang befindlichen Neuwahl der Ortsvorstände die Neuwahl der Vertreter der Forensen stattzufinden. Bei berfelben sind owuntcr November 1872 erlassenen Instruction mit der Modification in Anwendung zu bringen, daß die Wah? unter der Leitung der nach
br,ev $cr'reftc; bcr forensen ist, so beauftragen wir Sie, sobald als thunlich durch die Wahlcommi sion die Liste der stimiuberechn^eu Forensen nach § 9 der Anleitung ausstellen und sodann gemäß § 10 daselbst verfallen zu lassen. ' |uuuiiuCU:iyuOiui
. c>^v^Sobald die Lille der Stimmberechtigten nach S ? bil 16 der Anleitung auf- und festaestellt ist, wollen Sie dieselbe an uns eins-nden, damit die W der von Wahlcommission zu"verfahre,?ertreter für )rbe Gemeinde gemäß 8 6 und 7 von uns ermittc't und Ihnen mitgetheilt werden kann, woraus dann weiter nach 8 17 ff. von der Sollten in einzelnen Gemeinden Forensen, welche nach dem citirten Gesetze stimmberechtigt wären, nicht Vorkommen, so wäre dieses alsbald zu berichten.
I. V- d. K:
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
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den 5. October 1874, Vorinitt-gö 7*/2 Uhr, am Bahnhof.
Hierzu gehören die Orte:
Allendorf a. d. Lahn, Eberstadt mit Arnsburg, Groß-Linden, Gröningen, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern und Ober-Hörgern.
Dts , iPrtC*,Cllrtl"v1*


