Gießener Anzeiger
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Mnzeige- und Mmtsblati für den Kreis Hiessen
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Mittwoch den 11. März
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tonürofitäten;
teilten Gebühr dahin geändert:
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Zusammenhang stehende und vom nationalen Standpunkts wie im
1) für jeden Grundbuchs - Auszug ist eine feste Gebühr von 7 fr. nach Eintritt der Reichswährung eine solche von 20 Pfennigen,
2) für jede Parcelle eine Zusatzgebühr von 3 fr., nach Eintritt Neichswährung eine solche von 10 Pfennigen
entrichten."
Motivirt wird diese Abänderung wie folgt:
virrteljihrtg 1 fl. 12 kr mti Vrinzerlohn. Durch bk tziost bezogen vtrrleljLhrtg 1 fl. 29 kr.
im Sinne des Strafgesetzes. Zur Anwendung desselben sei nicht crsordcrlich, daß zu alsbaldigen Gewaltthätigfciten direct aufgefordert werde, sondern es genüge eine „Anreizung zu Gewaltthätigfeiten in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise, also eine Einwirkung, welche geeignet sei, eine Mißstimmung gegen eine Volksklaffe hervorzurufen, die zu einem gewaltthätigen Bruche des öffentlichen Friedens führen könne. Das Dbertribunal trat dieser Auffassung bei und verwarf daher die von dem Vcrnrtheilten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde. Cs geht nun aus diesen richterlichen Erkcnntniffen
eben für Ififittfr Meres bd der Pt?
schaftspolitik haben das Uebergewicht des Capitols auf Kosten der Landwirth- schaft, welche dadurch verarmt, geschaffen, und ebenso die Socialdemofratie groß gezogen. Nur vollständige Umkehr kann uns vor Unglück, Commune und gänzlichem Ruin bewahreu. Freihandel, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit und alle anderen Institutionen zu Gunsten des wucherischen Capitols müssen wieder beseitigt werden, wenn ■— die Landwirtschaft nicht zu Grunde gehen und der Staat nicht aus Rand und Band kommen soll."
Berlin, 7. März. Bor Kurzem ist in Betreff der socialdemokratischen Agitation eine richterliche Entscheidung erfolgt, die von allgemeinem Interesse ist. Ein Agitator des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins hatte in öffentlichen Vorträgen, welche er in verschiedenen Provinzialstädten gehalten, wiederholt gegen die Bourgeoisie aufgereizt und zum Kampfe gegen dieselbe gehetzt. In allen drei Instanzen ist derselbe verurtheilt worden, und zwar wegen Verletzung des §130 des Strafgesetzbuchs. Tie Bourgeoisie, heißt es in dem Erkenntnisse des Appellatiousgerichts, bilde nach dem üblichen Begriffe, wie ihn der Angeklagte selber dcfinirt habe, unzweifelhaft eine Klasse der Bevölkerung
Erscheint tügltch, »it Mitnahme Sonntag-
Expedition: Lanzletberß,
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„Die im Jahre 1830, also vor mehr als 43 Jahren erfolgte Festsetzung der Gebühr für die Ertheilung von Grundbuchs-Auszugen auf den Betrag von 2 fr. für jede Parcelle entspricht an sich schon dem heute so sehr verminderten Wcnhe des Geldes nicht mehr. Dieselbe genügt aber auch aus dem Grunde in Zukunft nicht mehr, weil nach der durchschnittlich fast dreißigjährigen Fort- sührung der Grundbücher die Ertheilung eines Auszuges in Folge des nothweu- digen Rachschlagens in Haupt- und Supplement-Bänden eine gegen früher
außerordentlich vermehrte Arbeit verursacht, die sich noch steigert, wenn das Aussuchen der Nebenläger, welche in der Provinz Rheinhessen in den Auszügen anzugeben sind, das Nachschlagen der Original- und Supplement-Karten noth- wendig macht. Die vielfachen Beschwerden, welche in dieser Hinsicht vorgebracht worden sind und nach Vorstehendem als begründet erscheinen, dürften die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühr genügend rechtfertigen. Da die Fixi- rnng derselben in einem Gesetze erfolgt ist, so kann auch eine Aenderung nur auf dem Wege des Gesetzes erfolgen. (Hess- Volksbl.)
Darmstadt, 9. März. Während bisher die Ansicht verbreitet war, iW c$ werde der neue Justiz-Palast erst in der ersten Hälfte des Aprils bezogen —— werden, ist gutem Vernehmen nach in den letzten Tagen von dem Justizmini-
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hegen durfte. Ob übrigens jetzt, nachdem die Civilehefrage durch die Reichs- DClltfcfiCnnl). tags-Abgeordneten Völk und Hinschius wiederholt in das Gesetzgebungsgebiet
des Reichs gegeben worden ist, die hessischen Stände überhaupt noch zur Durch- Darmstadt, 7. März. Der den Ständen vorgelegte Gesetzentwurf, berathung einer desfallsigen particularen Gesetzesvorlage gelangen werden, mag die für Ertheilung von Grundbuchs-Auszügen zu entrichtenden Gebühren betr., dahin gestellt bleiben. (N. Frkftr. Pr.)
bestimmt im Wesentlichen: „Ter Absatz 2 des Art. 9 des Gesetzes zur Siche-i Berlin, Anfang März. Professor Birnbaum, Mitglied des letzten
ning des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens vom 29. October 1830 landwirtschaftlichen Congresses, faßt den Inhalt der darin vorgetragenen wird in Anschui g der für die Ertheilung von Grundbuchs-Auszügen zu entrich-'K lagelieder der Agrarpolitiker in folgenden Worten zusammen: „Der langen ! Reden kurzer Sinn ist der: Der Zollverein und die gesammte neuere Wirth-
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leibet jlciium an das hiesige Hofgericht und Bezirks-Strafgericht die Weisung ergan-j hervor, daß die veideibtichen Hetzereien mit Aufreizungen gegen die Arbeitgeber,
md SBtOmari» gen, den Umzug so zu beschleunigen, daß derselbe bis zu Ende t. Mts. voll-jgegen die besitzenden Klassen, die Bourgeoisie, die Capitalistcu u. f. ir., wie sie
- ■ iflungbei zogen ist und die öffentlichen Berhandlnngen des Bezirks-Strafgerichts Bem'in der Presse und in öffentlichen Versammlungen nur zu häufig Vorkommen,
jl. <8 Ium en ML näd)ften Monat ab in den Räumen stattfinden können. Ebenso werden danach keineswegs erlaubt und straflos, sondern das Diejenigen, welche fick solcher
die am 13. k. Mts. beginnenden Schwurgerichts-Verhandlungen schon dorlselbst Aussäreitungen schuldig machen, dem Strafgesetze verfallen sind. Der Minister abgehalteu. Der ganze Justiz-Palast mit den verschiedenen Bediensteten ist dem des Innern hat deshalb den Proviuzialbehörden von den roreiwähnten Erkeunt- hiesigen Kiofqericht unterstellt. Da das bisherige Local des Schwurgerichts nisten durch eine Circularverfügung Mittheilung gemacht und dieselben auge- unb Bezirks-Strafgerichts von dem neuen Gebäude weit entfernt ist, wird das wiesen, den Polizcivcrwaltungen einzuschärfcn, auf das strengste darüber zu Publikum zweckmäßig von der Verlegung rechtzeitig Notiz zu nehmen haben, wachen, daß die aufreizenden Agitationen in öffentlichen Versammlungen, sobald Das Justizministerium hat sich die förmliche Ueberweisung der für die einzelnen sie Verletzungen des Strafgesetzes, insbesondere des § 130 des Strafgesetzbuches Morten bestimmten Räume ausdrücklich Vorbehalten. (Frkftr. Journ.) enthalten, nicht ungeahndet bleiben. Redner, welche sich derartige Verletzungen
Aus Hessen, 8. März. Wenn es bikher einigermaßen gerechtfertigt zu Schulden kommen lasten, seien, besonders wenn sie nicht bekannt oder nicht irar wie sich unsere erste Kammer zu dem bekannten Landmann'schen Antrag ortsangehörig, sofort in Haft zu nehmen und der Staatsanwaltschaft vorzu- -nf'Einführung der obligatorischen Civilebe und der Civilstandsbnchführung führen, gleichzeitig sei der Beweis des begangenen Delictes mit Sorgfalt und durch Civilstandsbeamte in den ' rcchterheinischeu Provinzen unseres engeren Umsicht sicher zu stellen.
Aaterlaubes stellen werte, so sind wir der Lösung dieser Zweifel jetzt etwas, — Der Kaiser hat die versuchsweise Eiufuhrung einer einzigen Patron- näher qeiückt insofern nämlich der Ausschußbcricht der eisten Kammer über taiche mit 40 Schliß genehmigt und sind den Corpscommaudos bereits eut- ienen Antrag nunmehr gedruckt vorliegt. Bekanntlich hat die hessische Regie- sprechende Probestücke zngcsendet worden. Bis jetzt führt der Infanterist je rung sich zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes-Entwurfs bereit erklärt, so- zwei Patroutaschen auf beiden Seiten des Koppclfchloffes zu je 20 Schuß und halb entschieden sei baß die Frage nicht im Wege bei Reichsgesetzgebung außerdem in zwei Taschen am Tornister noch zu 20, also im Ganzen 80 Schuß, erledigt, sondern der Landesgesetzgebung überlasten werden solle, und hierbei Die Einführung der Metallpatronen und des entsprechend kleinen Kalibers des weiter bemerkt daß im letzteren Falle, die Gesetzesvorlage gleichzeitig mit dem neuen Jnsanteriegewehres gegenüber der früheren volnminösen Pappspiegel- dcn Ständen znge agten Gesetzesentwurse, die Feststellung der rechtlichen Der- fübrui g und dem großen Kaliber deS Zündnadelgewehrs ndncirt den zur Auf- bältiiisse der Kirchen ui d kirchlichen Vereine im Staate betr., erfolgen solle.'nähme erfordcrlieben Raum nahezu auf die Hälfie. Ob die Tornistertaschen Die zweite Kammer erachtete die Angclcgenbcit indessen so dringend, daß sie'enger gemacht oder das in ihnen zu verpackende Munitionsquantum noch mehr durch de« Landmann'schen Antrag keineswegs für erledigt erachtete, sondern erhöht werden soll, ist noch nicht definitiv festgestellt.
nahezu einstimmig die Regierung ersuchte, die betr. Gesetzesvorlage wegen Ein-, Trter, 7. Marz Die Trter.sche Volks-Ztg. schreib t: „Gestern Nach- sührunq der Civilehe nnverzüglich und jedenfalls noch den dermalen versammel- mittag gegen 53/a Uhr wurde der hochwurdigste Bischof von Trier yerr ten Ständen zur Verhaudluug und Entscheidung vorzulegen, und gleichzeitig Matthias Eberhaid, Doetor der Theologie, verhaftet und in die hiesige Ltras- rts Ersuchen aussprach, mit der betr. Gesetzesvorlage auch das in einigem anstatt, sog. Dominicaner, abgeführt, nm die ihm wegen Urteitretung oei Zusammenhang stehende und vom nationalen Standpunkt, wie im Interesse Maigesetze zudictirte, subsidiariAe Gefängnisstrafe von zwei.Jahren und°ret des Großherzogthnrns ohne di- größten Nachtheile nicht länger verschiebbare, Monaten abzusitzen, da er den Rest der anerkannten Geldstrafe
euch längst versprochene Kirchengesetz den dermalen versammelten Ständen vor- zu zahlen sich weigerte. Herr Landrath Spangenberg begab sich unter Äsitsienz jiilegen. Wie 'wir nun aus dem Bericht des Gesetzgebnugs - Ausschusses der der beiden hiesigen Polizei-Conimistare ins bischöfliche Palms und lund te dem ersten Kammer entnehmen, so erscheint dem Ausschuß die Angelegenheit der hochw. Herrn st,ne Verhaftung an, 1Woran^ber ßerr MW «Harte, er »erte Civilehe und des Kirchengksttzes keineswegs in diesem Maße dringend, er er- nur der Gewalt weichen; als "'betz der Laubrath erwidert, er sti auch mtt echtet es vielmehr für genügend, daß die Regierung znr Vorlage jener Gesetze dieser ausgestattet, leistete der hohe H»r F-lg° "d b^ab sich dann. m sich bereit erklärt hat, und beantragt deshalb, unter Ablehnung der Vota zwe,-Begleitung seiner beiden Bruder, namlich des g'st1'»™ K gens des stuhern ter Kammer, den Landmann'schen Antrag für erledigt zn erklären. So wenig Semmars und des Lehrers am hiesige,,^vwn°sium. so Ww -mtg-r anderen man wie die Sachen eben liegen, mit diesem Votum einverstanden sein kann, Herren Geistlichen zu Fuß nach dem Gefangiuß. ZuMlig oder nicht
ist es doch immerhin bemerkenswerth, daß der Ausschuß der obligatorischen war die Fastenpredigt m der Domkrche eben aus aW bet fien an Civilehe nicht principiell Opposition macht, sondern deren Einführung impliette derselben voibe,geführt wurde. T-e Pol z« Perrt die Straße °b- ab-r gutheißt, ein Umstand, au welchem man bis vor Kurzem noch gerechten Zweifel man öffnete eine SettentHure des Tomes und nun strömte die Masse


