*:t *
Mt; m-,
|U tft.ift.-W hot
>° bi<« °«ch'L
!. unsere Statt buchen $UnJl
* in 6«,,;
■?'ie unfwm ? m«rn "Erfunden. |in lÄ de! JM«, btt $lf Mt tourte
Oder ntueftm Wf« an kie Staate« an«, hach, daß die lhmgelegt und et^n, gründ» ans dein Ge- auserlegt, abtr lßkeit verlange, ther verfolgten sei, der geiß- zierung vertrete kes und könnt e Irledens-Bp seien durch dit )t des Staaler
ohne Discuism 139 gegen 303 eil Steuern zu ;n eine Stimmt 30. Nooembei
m Otftktkn s-hoi olischer Shitotm« bt. Darav/ Nr finb tjitr, P in einer Anzahl ilen aber gar fei« dkstchenbtn ton- cnt-nri
t, im Fricdm mb obigefc Bebürsnij siche, bi8 aus H( 6cm Frieden unw» einer siubtntischa
r „®fluloi8" g->n, nisern beisammen- ? Zch muh Ihn» Darauf antwort« sein. ' - publik. ■ ■ ob“7 R Mitten WeJ Leiden. « in Belra-iN kommt einem an MN
1004
72<4bG
100:4 e 351- WL ' 23'Ab
98'/2P 8'/2G 41*Ab lOi^PVi6! 104’,2?
104’/^ |
192 4b |
tl'hb
lÜ0.3’/2 * 1003*2 103b
20r 501- 25-
40-
25- 100 4
7- 403
250- 251'4 5005 100- jOO|- 1001-
10- jo|^
I ' ,9 3’-
: :^6
' 9 44-"
.22J'^20,/i
■ 2 25'/:
’ ,99'/2»
' .94b 8»
■ 2 l4ß
Aff gemeiner Anzeiger
in
Raihhause babier an den Wenigstneh-
00
werden,
Accord gegeben
erfolgter Decretur des
veranschlagt
zu
3- Dachdeckerarbeit,
42
84
X.
Emil Fischbach.
3730)
3815]
August Noll im „Stern."
3843)
Weine
Emrl Fischbach.
versteigern.
Lucar,
(rother und
veran-
der guten
(Cap
veran-
Chäteau La<
rose^
9
Emil Fischbach
00
v. Gagern.
ollen in der Gemeindestube zu Annerod nachstehende Arbeiten öffentlich wenigftneh-
soll dem
92
78
19
am ein
Eingangsthor dem
Transportschein zu
innerhalb 2 Tagen diesem das Octroi
00
CO
1.
5
6.
7.
8.
L. Hahn, Bezirksbauaufseher.
fr
3
26
Versteigerung in als:
1. Maurerarbeit,
2. Zimmerabkit,
Für die Tafel. — Für Kranke und Genesende zur Stärkung. (AechUteil yaranfirt.)
Schreinerarbeit, „ „
Schlosskrardeit, „ .
Weißbinderarbeit, „ ,
Pflasterarbeit, „
Lieferung von Basalt-Schicht-
Bekanntmachung.
Mittwoch den 12. August l. I., Nachmittags 1 Uhr, nachstehenoe Arbeit und Lieferung
7) Diesen Transportschein hat der Empfänger der Getränke an Großherzogliches Hauptsteueramt Gießm avzuliefern und bei
^rtfcbcr Zwiebelkuchen jeden Montag, Mittwoch und Freitag, Morgens zwischen 9 und 10 Uhr, bet
§ Freitag den 7. d. M,
K Nachmittags 2 Uhr,
lasse ich an meinem Hause am Seltersweg altes Holz gegen gleich baare Zahlung
Madeira, Marsala, Oonstaiicia
Hoffnung), Bordeaux bourgeois, Bordeaux
Arbeitsversteigerung Dienstag den 11. August, Mittags 12 Uhr,
Neue holl. Vollhäringe
sind wieder eingetroffen.
Arbeitsversteigerung
zu Heuchelheim.
Dienstag den 11. August,
Großhkrzoglrchen Bürgermeisters statt.
II. Controlvorschriften.
6) Jede Einfuhr von Wein und Obstwein ist sofort Octroierheber anzuzeigen und bei diesem über die Einfuhr erwirken.
Malaga,
Sherry (Xeres), Moseatel de San
Thilo de Bota, Vinho do Porto
weisser Portwein),
ollen auf dem Nachhalls zu Allendorf an de, Lumda folgende Arbeiten öffentlich in Akkord gegeben werden:
1. Steinhauerarbeit, veranschl- zu 98 fl.,
2. Pumpenarbeit, veranschl. zu 71 fl. 24 fr.
Allendorf a./Lda., am 4. August 1874.
Großh. Bürgermeisterei Allendorf a./Lda.
menden unter den zuvor gestellten Bedingungen in Accord gegeben werden, als:
Maurerarbeit, Herrichtung eines neuen Brunnens mit Lieferung des erforderlichen Materials, veranschlagt zu 88 fl.
Elimbach, am 4 August 1874.
Großherzogliche Bürgermeisterei Climbach. W i ß n e r-
Versteigerungen.
Verpachtung von Weiden- Nutzungen.
7t Dienstag den 11. August,
® Vormittags 9 Uhr,
soll der Korbweidenschnitt aus den fiskalischen Pflanzungen an der Lahnstrecke von Gießen bis Heuchelheim an die Meistbietenden für das lausende Jahr verpachtet werden.
Die Zusammenkunft ist auf der Lahn- brücke dahier.
Gießen, den 5. August 1874.
Großherzogliches Kreisbauamt Gießen.
In Vertretung: M Wahl, prov Kreisbauausseher.
Bekanntmachung, betreffend die Erhebung des Octrois von Wein und Obstwein in der Provinzial- Haliptstadt Gießen. ________
Nachdem Seine Königliche Hohe t der Großherzog auf den Antrag des Stadt- vorstandes der z.l0oinzlai-Hauvtstadt Gießen Allergnädigst zu genehmigen geruht h cheu, daß an die der in den SS 10 u. 11 des Reglements über die Erhebung und Controlirung des städtischen Oclrois zu Gießen vom 21. Juli 1843 über die Erhebung des Octroi* von Wem und Obstwein enthaltenen Bestimmungen die nach stehenden Vorschriften treten, werden dieselben hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
I. Allgemeine Bestimmungen.
1) Das Octroi vom Wein und Obstwein wird nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen bei der Einlage erLobm.
2) Von den a n 3l. £) cember 1873 vorhandenen und bereits festzeltellten Wem- vorräthen bei den Wirthen in der Statt Gi feen, von welchen das Octroi noch nicht entrichtet >st, ist das Octroi nachträglich zu entrichten
3) Wein und Oostweinhändler im Großen, auch wenn sie zum Kleinverkauf über die Straße berechtigt sino, sind, sobald sie kaufmännisch eingerichiete Buchführung haben und sich den unter Ziffer 8 bis 13 angeordneten Maßregeln unterwerfen, von Ociroizihlung bei der Einlage befreit.
Diese Begünstigung erlischt aber, sobald conftatirt wird, daß durch falsche Angaben oder unrichtig geführte Büchei die Unterschlagung von Octroi möglich gewesen.
4) Von Wem, welcher mit Zollquittung belegt in die Stadt eingeführt wird, ist kein Oct>oi zu entrichten. Verzollter Wein, welcher mit inländischem Wein vermischt und von Weingroßhändlern in die Stadt abgesetzl wird, ist dagegen octroi-
rung soll die Fertigung einer Pumpe bei der Synagoge, veranschlagt zu 46 fl, öffentlich in Akkord gegeben werden.
Allendorf, a./Lda., den 4. August 1874.
I. A.:
L. Hahn, Bezirksbauaufseher.
3. Glaserarbeit am Schulsaal, veranschl. zu 15 fl-,
Nachmittags um 1 Uhr, sollen auf dem Rathaus zu Heuchelheim nachstehende Bauarbeiten durch öffentliche
I. A. :
L. Hahn, Bezirksbauaufseher.
Sogleich nach dieser Versteige-
mend in Akkord gegeben werden:
1. Schreinerarbeit am Schulsaal, schlagt zu 76 ft. 12 fr-,
2. Schlosserarbeit am Schulsaal, schlagt zu 8 fl-,
steinen, veranschlagt zu . .* . 9. Steinbrechen, Fahren und Aufsetzen derselben, veranschl. zu. 10. Steinklopfen, veranschlagt zu 11. Handarbeiten, „ „
Gießen, den 6. August 1874.
I. A. : Körner, Bezirksbauaufseher.
Die Bestimmungen der SS 10 u. 11 des Octroi-Neglements vom 21. Juli 18431 fiher die Erhebung und Controlfiuna des Octiots von Wein und Obstwein in der S.aot G efeen haben Aenderui'gcn erlitten, welche laut Bekanntmachung Grofeherzogl-s M lusteriums oes Innern vom 4 Juni d. I. genehmigt und in Nr- 35 des Groß- herzogl- Hess. Regierungsblattes publicirt sind.
Darch nachstehenden Abdruck fragl- Bekanntmachung bringen wir bte jetzt geltenden Voischnften zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 6. August 1874.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen-
Vogt.
Arbeitsversteigerung
Samstag den 8 d. M., Vormittags 10 Uhr,
pflichtig.
5) Von allem Wein und Obstwein, von welchem bei der Einlage das Octroi entrichtet wurde, wird bei der Wiederausfuhr, wenn die auf einmal ausgeführte Quantität wenigstens 40 Liter betrügt, das Octroi, abzüglich lO'/r Kreuzer (30 Pfennig) VerwaltungskosttN pr Hektoliter, zurückoergütet. Eine Rückvergütung ^des Oclrsts findet auf Attestalion des beireffenden Erhebers und nach (W "
I Korbweidenversteigerung.
i5 Samstag den 8. l. M-, co , Mittags 12 Uhr, sollen bei der Gemeinde Oueckborn an dem Vicinalweg, nach der Gießener Straße führend, von circa 130 Stück jungen Weidenbäumen, die darauf befindlichen Korbweiden an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden.
Oueckborn, am 3. August 1874.
Großherzogliche Bürgermeisterei Oueckborn. S ch i l l i n g e r.
St. Antonio Fleisch-Extract,
■; bestes und billigstes Product, empfiehlt y in Va, V«, Va und Vi-Pfd.-Töpfen in
Gießen L- Kalkhof. (1495
St. Estcplie
ft- 67 61 39 33 16 24 54
zu bezahlen.
8) Die Weingroßhändler, welchen gestattet ist, ihre Weine octrotfret emzulegen, haben monatlich, am ersten eines jeden Monats, ein Verzeichniß der im vorhergehenden Monat gemachten Einlagen aufzuttellen und mit den an den Thoren ausgestellten Transpoltscheinen an Großherzogliches Hauptsteueramt Gießen einzusenden.
9) Diese W-inhändler fi"ö oeipflichtet, über jeden innerhalb der Octroilinie stattfindenden Getränkeabsatz, in der von Großherzoglicher Bürgermeisterei Gießen vorzuschreibenden Weise, Bücher zu führen.
Weinhändler, welche die Berechtigung zum Kleinverkauf über die Straße haben, sind verpflichtet, über die weniger als zehn Liter betragenden kleinen Verkäufe von ausländischem (verzolltem) oder inländischem (vereinsländischeml Wein in der Stadt, mögen dieselben auch in einzelnen Flaschen erfolgen, ein besonderes Buch in der von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen vorzuschreibenden Weise zu führen-
10) Die Weinhändler haben monatlich am 1. jeden Monats dem Hauptsteueramt ein specielles Verzcichuiß der im vorhergehenden Monat innerhalb der Octroilinie abgesetzten Quantitäten, nach den unter 9, erwähnten Büchern ausgestellt, einzureichen und in dieses am Schlüsse noch die kleinen Verkäufe, jedoch nur summarisch, aber immerhin getrennt nach Der Verschiedenheit, ob octroipflichtig oder octroifrei, auf- zunehmen.
11) Die Weinhändler haben dem städtischen Octroicontrolpersonal Einsicht der von ihnen nach den Bestimmungen unter 9) zu führenden Bücher zu gestatten-
12) Das Octroi wird, nachdem von Seiten des Octroicontrolpeifonal5 das Verzeichniß nach den Büchern geprüft worden ist, von dem Hauptsteueramt berechnet und haben die Weinhändler dasselbe auf Ansordern unverzüglich an das Hauptsteuer- amt zu entrichten
13. ) Die Weinhändler haben bis zum 10- Januar jeden Jahres für das vergangene Jahr und im Falle der Nieder legung des Geschäftes binnen acht Tagen nach Niederlegung für den bis dahin verflossenen Theil des Jahres bet dem -pauptfteueramt eine gewissenhafte Erklärung über den in ihren Haushaltungen verbrauchten Wein schriftlich abzugeben.
Erfolgt diese Erklärung nicht in dem festgesetzten Termin, so verfällt der Säumige in eine Strafe von 2 Mark und findet eine Abschätzung des zur Comsumtion gekommenen Weines, von welchem das Octroi zu entrichten, durch eine von dem Gemeinderath zu ernennende Eommission statt-
III. Vorschriften für die Producenten.
14) Wein- und Obstwein-Producenten haben vor Beginn der Kelterung von Obst, rauhem Traubenmost und beziehungsweise Weintrauben bei der Großherzoqlichen Bürgermeisterei von ihrem Vorhaben Anzeige zu machen und einen Erlaubnißschem einzuholen, welcher Beginn und Dauer des Kelterns festsetzt.
Dem Ociroicontiolpersonal, das die Kelterung zu überwachen hat, ist der Beginn der Kelterung anzuzeigen und zu jeder Zeit zu gestatten, die Quantitäten des producirten Mostes festzustellen
Nach Beendigung des Keltern hat das Octroicontrolpersonal dem Hauptsteueramte die zu versteuernde Quantität der gekelterten Getränke anzugeben und davon hat der Pflichtige das Octroi alsbald an Großherzogliches Hauptsteueramt zu bezahlen.
IV. Strafbestimmungen.
15) Jede verspätete Ablieferung der an den Thoren ausgestellten Transportscheine, sowie alle sonstigen Unterlassungen, welche eine Verletzung der städtischen Interessen zur Folge haben könnten, werden mit 1 bis 5 Mark bestraft.
16) Das Unterlassen einer der unter III, 14 vorgeschriebenen Handlungen, sowie jede Weigerung, dem Octroicontrolpersonal die Feststellung der durch Keltern gewonnenen Wein- und Obstwein-Quantitäten zu geflohen, ebenso das Verbringen von Most außerhalb des Kelterlocals, ehe dessen Quantität durch das Octroicontrolpersonal ermittelt worden, ist bei Strafe der Defraudation verboten.
Darmstadt, den 4. Juni 1874
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Starck.
4. Weißbinderarbeit am Schulsaal, verschlagt zu 23 fl. 46 fr., .
5. Vertiefung des Brunnens in der Häu- Tokayer Ausbruch sergasse, veranschlagt zu 60 fl. Kneter
Annero», den 4. August 1874. wmanvpr
Großherzogliche Bürgermeisterei Annerod. TL1*1“11.
I. A.: ISß^er Hildesheimer,
3773) Eine noch in gutem Zustande befindliche Steigleiter mit 29 Sprossen steht zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exp. d. Bl-
Neue holl. Vollhäringe empfiehlt
3837) Gg. Wilh. Weidig.
Jeilgeöotenes.
3871) Cement in frischer Waare, ganze und halbe Tonnen._____Carl Hensel.
c,a3875) Feinsten Weinessig empfiehlt ______________Carl Hoffmann.
Crinmacbcffiflc in bekannter Güte empfehlen
I. A. Busch Söhne.
3858) Schönes Kornftroh verkauft ____________Carl Euler, Neustadt.
3851) Schöne Endivien-Pflanzen oer^ kauft billigst Sophie Plank am Hamm.
Besten Einmachcssig empfiehlt 3838) Gg. Wilh. Weidig.
Fiißbodcn-Ansttich.
Fußbodenlack, sofort trocknend,
Leinölsiccatif, zum Einölen,
Oelfarbe, fertig zum Anstrich, rasch und hart trocknend,
sowie alle sonstigen Ingredienzien zum An- streichen und Wichsen der Fußböden empfiehlt (1304)___________Emil Fischbach.
3812) Durch billigen Einkauf einer großen Parthie Schreibmaterialien, um schnell zu räumen, offerite :
Briefpapier lOctav) per Ries 1 fl. 36 fr., per Buch 6 fr.
Briefpapier (Quart) per Ries 2 fl. 36 fr., per Buch 12 fr.
Briefcouverts, schwere Sorte 500 Stück von 1 fl. 12 fr. an.
I Rothenberger, Lindenplatz.


