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Gicßmtr Anzeiger.
trlAdnt täglich, *U Hut- nahmt SonntagT-
«;ptdtt!on - Lauzletksrtz, LU. v. Nr. 1
Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.
9h\~i2N Eamstail »r». ti. Juni
Brodpreise vom 6» bis 12* Juni 187Z1,
«ach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischtes Brod 24 fr. 1 Kilo gemischtes Brod 12 fr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 21 fr., zweite Sorte 18 fr.
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Nmllicher Theil.
Bekannt tu a ei» tt n g.
Der auf nächste» Dienstag den 9. Juni fallende Amtstag d.s nnleizeichnelen Geuchts wird wegen dec an diesem Tage statt, findenden Feier des Gedurtsfestes Sc. Königt. Hoheit des Großherzogs hiermit ausgesetzt.
Gießen, am 5. Juni 1874.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Bötticher.
Polizeiliche Bekontttmochurig.
Betreffend: Störung des Gottesdienstes in der evangelischen Kirche.
Wiederholte Störungen des Gottesdienstes in der evangelischen Kirche veranlassen uns, folgendes befannt zu machen:
1) Ohne dringende Roth dürfen an Sonn- und Festtagen, bei Traunugeu und andern religiösen Handlungen sowie außer den Markttagen keine Oeconomie- oder Fracht f u h rw e r f e und keine Karren auf den Kirchenplatz gestellt werden. Fuhrwerke der esiikehrenden Fremden, die nicht in den Höfen der Gasthäuser eiugestetlt werden können, müssen in die Schiilstraße, auf beiden Seiten der Wagengasse, ausgestellt werden. Wer diese Vorschriften nicht befolgt, wird nach Art. 111 deö Polizei-Strafgesetzbuches mit 35 fr. bis 3 st. bestraft.
2) Die Bierverkäufer haben während des Gottesdienstes mit dem Herumfahreu und mit dem geräuschvollen Auf- und Abladen der Fast er em- zuhalteii. Befolgen sie diese Warnung nicht, so haben sie zu gewärtigen, daß das Herumfahren von Bier an Sonn- und Festtagen gänzlich verboten wird.
3) Die Droschkenführer und Fuhrleute jeder Art sollen während des Gottesdienstes m der Nahe der Kirche langsam fahren.
4) Die Eltern werden ersucht, dahin zu wirken, daß ihre Kinder während deS Gottesdienstes auf dem Kirchenplatze mckt schreien oder spielen. Gießen, den 5. Juni 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung der PrDvinzial Hauptstadt Gießen.
N o v e r
Beta n u l m a cy u n g .
Betreffend: Das Departements-Ersatz Geschäft pro 1874»
Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1874 wird im Kreise Güßen Montag den 15. und Dienstag den 1«. Juni d. J»„ staltfinden.
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großh. Departements Ersatz-Commisiion im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade jedesmal von ?i/2 Uhr Vormittags an im Rathhaussaale zu Gießen zu stellen:
die von der Kreis-Ersatz Commission als dauernd uubrauchbar erkannten Militärpflichtigen;
die zur Ersatzreserve 11. Classe und zur Ersatz-Reserve I Elaste desigmrten Militärpflichtigen;
die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen; t . ,
die von der KreiS-Ersatz-Comnnssion als brauchbar und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise und pnmo loco eiuzustellenden Militärpflichtigen früherer Jahrgänge. c- . c < t
Ansprüche auf Zurückstellung sind Montag den 15. Juni d. I. geltend zu machen und haben sich Familienangehörige, auf deren Arbeitsunfähigkeit dir ^urückstellungsansprnch gegründet wird, an eben diesem Tage zur ärztlichen Untersuchung einzufinden.
Den Großh. Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen f. H. zu gehen, welche den Betresteudeii unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. ..... . ,n . .
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervoii berichtlich mitzutheilen iiud ist, wenn em Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte wegqezoqen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist. . . _ . .
Die Großh. Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sem und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind. ™ r,™
Gießen, den 26. Mai 1874. Der Civil-Vorsitzende Großh. jtteis-Ersatz-Commistion Gießen.
Gros, Kreisastestor.
politischer LH eil.
Der Brüffeler Congretz.
Die Abschaffung der Kriege wird, so lauge das Meuscheiigcschlecbt unter seiner gegenwärtigen staatlichen Organisation sortbisteht, stets ein Ding der Unmöglichkeit und ein frommer Wuiisch der Humanisten bleiben, welcher jedoch mehr im Gefühl als im Verstand derselben gezeugt und groß gezogen ist. Die Idee, in den völkerrechllicheii Codex die Institution eines internationalen Schiedsgerichts aufzunehmen, stößt in Wirklichkeit bei allen Regierungen auf hartnäckigen Widerstand, wenn auch einige derselben sich den Anschein geben, als ob sie ein bezügliches Projekt begünstigen. Ein internationales Schredöge- richt würde nach unserer Auffaffung nun keineswegs der tobenden Kriegsfurie überhaupt den Garaus machen, aber es würde durch ein solches Verfahren den Kriegen der Stempel des Ungesetzlichen aufgedrückt werden. Keine der krieg führenden Mächte könnte sich mehr in die Brust werfen und ausrufen^ von unserer Seite war der Krieg doch ein gerechter. Der nicht befolgte Spruch des Schiedsgerichts verbietet dann von selbst eine solche beschönigende Auf- faffuug.
Wir sind nun einmal jetzt von der Zeit, wo and) nur im Entferntesten an eine Abschaffnng der Kriege gedacht werden kann, weiter als je entfernt, das, in Waffen starrende Enropa macht jeden Beweis überflüssig. Tie pessimi
stische Anschaunng, der zähelebigen Kriegsfurie dadurch zu Leibe zu gehen, daß man die Kriegführung selbst zu einer möglichst grausamen und scheußlichen macht, spricht offenbar nicht allein allen humanistischen, sondern auch allen rein menschlichen Tendenzen Hohn, so daß darauf nicht der geringste Werth gelegt werden kann. Aus diesen Gründen ist jedes Bestreben, das einmal uothwen- dige Uebel des Kriegs wenigstens in seinen Consequelizen zu mildern, mit unverhohlener Geuugthuung zu begrüßen. Die Genfer Convention hat gewiß zu manchem M ßbrauch, zu mancher Täuschung die erwünschte Gelegenheit geboten, aber Niemand wird deshalb die segensreiche Wirkung derselben im Uebrlgen in Abrede stellen oder gar ihre Anfhebung wünschen wollen. Zu diesen Humanitären Bestrebungen reck)nen wir ferner die vor sechs Jahren vom Fürsten Gort- schakoff durchg. setzte Beseitigung der kleinen Kategorien von Sprenggeschossen, so daß heute in den wännermordenden Kriegen nur Sprenggeschosse^ angewendet iverden, welche die Vernid)tung von Kriegsiltenfilien, als da find Protzfasten, Pulvermagen, Piilvermagazine, nicht aber mehr die Vernichlnng von Menscheulkben bezwecken. e
Jetzt hat derselbe Fürst Gortschakoff für Ende nächsten Monats einen m Brüssel abzuhaltenden Congrcß in Anregung gebracht, dessen Zustandekommen bereits außer'Zweifel steht. Auf dem Congresse sollen die völkerrechtlichen Fra-


