4^518 viert<lj4hriz 1 fl. i2 kr.
*fit Bringerlohn. Durch die ^-ost bezogen vierteljährig 1 fl- 29 kr.
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^scheint tätlich, s:ii Au^ nahm»! SonntagS.
Expedition: Eanzleibera. 8it. B. Nr. 1.
»mer!
Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Hiessen
Sh eilige.
Frcltlig ben 6. Febirar
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Mit aufrichtiger Verehrung verharre ich
im September 1&70.
©eutfcöfiuiö.
schreibt: „Die wohl-
kunst-Zeitung
zu erkennen gibt, daß
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• Die alten deutschen Lande, welche
Die erste Stelle unter den
Si> d Sie und Andere wirklich zu dieser Ansicht übergegangen, dann
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Ihr ergebenster Acton.
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n & Comp., Das )anbe einer btiitJJ« r Alten bei der Zii- img, - Ter M ipstreschmaWe ft hte der östr. Traiis- i, — Tie Krisis in Vell-AHkstelluH - de Eismaschine tu
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Gießen, nd des Hauses j> igne.
Aeims st'lleii P41 ije billizer.
Rechnungen über den Haushalt der Jahre 1867 bis 1870 werden Ihnen zur Entlastung vorgelegt werden. Die rechtliche Stellung der Presse ist bereits im versonnen Jahre Gegenstand der Berathungen des Bundesraths und des Reichst ges gewesen. Das Dedürfniß eines gemeinsamen Gesetzes über diese Mat rie ist außer Zweifel. Die verbündeten Regierungen haben den von der königlich preußischen Regierung gestellten Antrag ihrer Berachung
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pr. Flascht- fl. kr. Thlr.C?
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Hochwürdigster Bischof Tegernsee, den 30. August 1870.
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der Entwurf eines allgemeinen Militairgesetzes ein, welcher in wenig ab-
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(Schluß.)
§a6cn auch Viele im Anfang Weber an der Wahrheit ihrer Worte noch an der Festigkeit ihrer G.sinnnng gezweifelt, dieser gute Glaube ist erschüttert, seitdem einzelne Bischöfe das Dccret verkündet haben ohne ein Wort der War- »iing, daß es irrige Lehre» eiithalte und von einer unzureichenden Alitorität killögehe. Es heißt in den Observationcs, daß die Gültigkeit des Concils von ccin Consens der Kirche abhängt: „Ipsa Concilia possent non bene pro- cedere, in sic invalida decreta edere. Recte processisse Concilium probat erg;o Ecclesiae consensio.“ Die Katholiken können diese Zustimmung nicht geben, ohne die schweren Anklagen, welche die Bischöfe selbst im Concil erhoben, als ungerecht abgewiesen zu haben. Aber sie werden von keiner Seite aufgc- m lT-c ®’”8e iu prüfen, und die Entscheidung gewissenhaft zu überlegen. Bischöfe, die das Dccret für rechtswidrig, die Lehre für »»kirchlich erklärt habui, thun nichts, uni "bei Annahme derselben durch die Gläubigen vorzu- bmgcn. Es ist liicht zu verwundern, wenn sich jetzt die Frage ausdrängt, ob jene imposanten Kundgebungen in Nom gerechtfertigt oder ganz ernstlich ge- mrint waren.
Die Abfchiedsadresse kündigte weitere Schritte der standhaften Bischöfe tkiiiiich an. Sie wollten ihre Meinung in Gegenwart des Papstes nicht offen «nssprcchcn, und sie wußten, daß die Religion in ihren Diöcescn wegen des kciicils viel zu leiden habe. So glaubte man, daß sie wenigstens in der Hci- «lh , ohne weitere Rücksicht zu uchmen, als die Beruhigung der Gewissen, ihre innigste Ucberzeligung öffentlich bekennen würden. Das meinte auch einer dn heivorrageudsten Gegner des Decrcts, als er die Worte schrieb: „Unsere schriftliche Erklärung schob so die Entscheidung nur etwas hinaus." Jene Er- klärnug sollte also weder Abschluß der Opposition sein, noch das endgültige Programm für die Zukunft. Sie versprach weitere Aufklärung, die aber noch iiiwc erfolgt ist. Llnb doch ist die Verlängerung dieser Rathlosigkcit bedenklich '»einer Frage, die keine Transactivn zuläßt, und unter Gegensätzen, welche tik Zeit liicht versöhnen kann.
Berlin, 4. Februar. Die „Nordd. Allg. Ztq."
; "°a.cnbe Erwartung, welche das „Deutsche Wochenblatt" 6<l «lor, vap tle.tn'nyO^em9ie9,CIlln8 edlrittc thun werde, welche Deutschland als eine entsprechende Gcnugthuung betrachten könne, scheint nicht von allen Seiten ge- ?Der^en* Französische Blätter, wie der „Moniteur universell" und die „Apemdlee nationale", glauben annehmen zu dürfen, der .Zwischenfall" sei ^gethau. Zu dieser Annahme berechtigt nichts. Das Recht, für die notori- Ichen Beleidigungen Genugthuung zu erlangen, bleibt Vorbehalten. Daher ist die Angelegenheit der^französischen Bischöfe mit Nichten erledigt."
soerltn, 5. Februar. Der Reichstag wurde heute Nachmittag 2 Uhr Saale des königlichen Schlosses eröffnet. Etwa 150 Mitglieder waren anwesend. H-urst Bismarck und die Mitglieder des Bundesrathes standen rechts von dem verhüllten Kaiserthrone. Der Fürst verlas die Eröffnungs-Rede, deren Schlußpastus über die Friedensaussichten sehr beifällig applaudirt wurde. Der bayerische Minister v. Fäustle brachte sodann ein dreimaliges Hoch auf den .arjer aus «worauf Fürst Bismarck die Session für eröffnet erklärte.
#oerim, 5. Februar. Der deutsche Reichstag ist heute Nachmittag 2 Uhr durch Fürst Bismarck mit folgender Thronrede eröffnet worden: geehrte Herren? Seine Majestät der Kaiser haben mich zu ermächtigen geruht, m Seinem und bei verbündeten Regierungen Namen Sie bei dem Beginn der xrvclten Lcgislatur-Pcriodc des deutschen Reichstags willkommen zu heißen. Ich habe zunächst einem ansbrücklichcn Allerhöchsten Befehle nachzukommen, indem ich das lebhafte Bedauern meines allcrgnädigstcn Herrn darüber aussprcchc, daß es Sr. Majestät heute noch nicht gestattet ist, den Reichstag in seiner neuen Zusammensetzung persönlich zu begrüßen. Die Arbeiten ter abgclaufe- nen Legislatur -Periode waren in vorwiegendem Maße durch die Regcluug der Verhältnisse in Anspruch genommen, welche aus der politischen Ncuqcstaltuna
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i'^rture z. £))»■
Nicolas, d« fention du soir,
Mit
1. eie ^nbere nniflid? äu ««IW übergegangen, dann weichender Fassung bereits dem letzten Reichstage Vorgelegen hat. Es ist nicht hl cn S,e eine beklagcnswcrthe Reche von Jrrthumcrn und Berläumdungcn-blos eine in der Verfassung enthaltene Verheißung und ein durch die Erwestc- M r"!ad)e!\ H^stehende römische K.rchenmanner pflegten ;n sagen,jrung des deutschen HccrcS gegebenes Gebot, welchem durch diese Vorlage qe-
P.d's ÄÄt'vn ihre Freiheit mißbrauchte, um Ketzereien zu verbreiten..nügt werden soll. Entschiedener noch als durch diese Anfordernnaen ist die Srd die Bischöfe selbst m spater Stunde, zu dieser Einsicht gekommen, und feste Regelung der deutschen Wehrkraft und Wehrfähigkeit gebotm durch die das Gcgeutheil dessen was sie verfochten haben, als Lehre und erste Pflicht eines staatlichen Gemeinwesens: die Unabhängigkeit seines Gebietes D der Knchc a.,, o werden sie unvermeidlich den Drang empfinden, das und die friedliche Entwicklung der ihm iunewohnendc» geistigen und wirthsckaft- Obcne Angern,ß zu sühnen. Es/md di^e Tmgc, die nicht nur widerrufen, lichcn Kraft zu schützen. Tie gesetzlichen Anordnungen, welche unmittelbar S n,!b*hnT;C flkroer^en mut5te,n‘ sie wurden Nicht vergeblich ge-nach Beendigung des Krieges zu Gunsten der Militair - Invaliden getroffen 6,'eIe.r M-"sche" Ucbcrzeugung erweckt. Die worden sind, haben die Probe der seitdem gemachten Erfahrungen nicht in
■ffie tnfi das Wn-nntfA. C""c'.l eure lange, Mit List und Gewalt ausge-allen Einzelheiten bestanden, ljur Bescitiaung der hervvraetretcfien Mängel d T; b,r°"3 durch die ganze Welt. Richt nur die Bischöfe wird Ihre Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Mcht minder wollen »der Ansicht, daß cs nicht eigentlich darauf abgesehen war, den Glauben Sic Ihre Aufme>ksamkcit dcr Ausgleichung von Härten zuwcuden, welche die ^ ganzen Kirche zum uugcfälschten Ausdruck zu bringen, und daß ihre Bc- frühere norddeutsche Gesetzgebung über die Kricqsleistungcn während des l.tztcn 51 $1C Schrift und Tradition aus Vernunft und Moral, unwidcrlcgt gc-Krieges für zahlreiche Gemeinden zur Folge gehabt hat. Die verfassungsmäßige ‘ E" D"» Priester und La,en d,c Tccrete zctzt verwerfen, so ist das Rechn,,»gslcg.mg über die Einnahmen des Reiches entbehrt „och dcr endgülti- H dw Wirkung ihrcs Bcisplcls, das Echo ihrer bischöflichen Worte, gen Regelung in materieller wie in formeller Beziehung Gesetz - Entwürfe
^ik Bewegung gehorcht dem Impuls , den sie gegeben und verfolgt die Bahn, über die Verwaltung dcr Einnahmen und Ausgaben des Reiches und über die ' Jjlc ^orgezuchnet haben. Sie sind ihre Urheber; sie sind ihre natürlichen, Einrichtung und die Befugnisse sollen diese von den verbündeten Regierungen
^cr. Von ihnen hängt es ab, ob die Vertheidigung des alten kirchlichen wie von dem Reichstage empfundene Lücke unserer Institutionen ergänzen. Die Hgainemus an gesetzlicher Schranke und an dem Ziel der Erhaltung festhalte, m r - ■ ----- - - — • 1 -
" ,:ltr eb die katholische Wisicnschaft zu einem Kampf gezwungen werde, welcher
' t<11111 gegen die Träger der kirchlichen Autorität selbst wenden müßte.
, Ich glaube, daß Sie Ihre Worte nicht vergessen, Ihr Werk nicht ver- zZ \wtXA werden; denn ich setze mein Vertrauen in jene Bischöfe — cs waren sHuh' he darunter — die in der letzten Stunde des Concils ihre Collegen!
. r, I Ct> 1 C l C 1t -mahnten, „daß man bis ans Ende ausharren und der Welt ein Beisviel des
inen deutschen Bischof des vatlcatiltchen Conctls von Lord Acton,Muthes nnd der Ausdauer geben müsse, dessen sie so sehr bedarf." P
. e, ”äeförberunft,,; N. und haben in den Herzen vi ir btLf $tdoUK 8w, daß das vaticanische Concil L»!......
Das Räthselhafte in der Haltung der Minorität wird dadurch erhöht, laß die Adresse von Einigen unterzeichnet worden ist, die ihren wörtlichen Sinn nicht verstanden. In dcr Versammlung, wo sie ihre letzten folgenreichen Cchrlttc besprachen, ließ sich die Ansicht vernehmen, baß man „ach ber päpst- Deutschlands und ans'den Folgen Ä ÖSZ’Me 0/bunbcncn Augen dem Papst und dem Concil zu fol- Regelung ist in der Hauptsache abgeschlossen Tie Gemcllffamkeit der Gesctz- » ? Cm Erzbtfchof, so schreibt em dabei gegenwärtiger Zeuge, „unter- gebung zwischen dem Norden und dem Süden unseres Vaterlandes ist in allen n in t,e|e, Bezieht,, g den Bischof von dem Christen. Vor der Coufirma- Gebieten, welche vor Gründung des Reiches als acmeiiisckaftliche des Bundes ffl9te «• wir Bischöfe und haben die Verpflichtung, nach unser.., behandelt wurden, fast
< wissen und nach unserer Uebcrzcugung zu stimmen. Nach der päpstlichen uanzw.ithschast ist auf Grundlage der Verfassung geordnet und die vollständia I'n.rvn‘n°"n r6?8 fcelG.®cIt 6111 Beispiel der cmgegangciie Kricgskostcn - Entschädigung wird „ach Maßgabe dcr über ihre
,1111 et r- $U ee6en" Dkr Verwendung erlassenen Gesetze verausgabt. Die alte» deutschen Lande welche
u ü /'bnfi ,f ''»ter der Adreffc. Er scheint also der Ansicht durch frühere Kriege dem deutschen Reiche entrissen und durch den Frankfurter
L f' e ^"e andere Duelle von Glaubenswahiheiteii hat, als Frieden wieder mit demselben vereinigt wurden, sind heute zum ersten Male hm rf1"1? «nV?>.mar etlle.^Te nuferlcgen kann, deren Wahr- in unserer Mitte verfassungsmäßig vertreten. Die erste Stelle unter den
hm nach dcr katholischen Methode dogmatischer Prüfung uncrwicseu und uu- Vorlagen, über welche Sie meine Krerre klireisbar ist. j- ~ • - ■ - ~


