Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen
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No. «58
Donnerstag den 5. Nonemdcr
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Gießen, am 31. October 1874.
Betreffend: Landwirtbschaftliche Statistik.
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Nii: Hrtngerlohn. Durch die Vost bezogen vierteljährig 1 st. 29 fr.
die indische „Times", daß Oberst Thompson den Gefangenen nicht identrficiren könne, aber Aehnlichkeit mit dem Nena erblicke. Dagegen ist er von Unna Nena, einem Neffen des Nena, sowie von Vaba Sahib, einem Verwandten seiner Frau, identificirt worden. Der Gefangene wurde dann rasirt und an» gefielt)et, worauf dann Mahratta-Zeugen seine Identität bestimmt bestätigten. Er läugnet nun Nena Sahib zu sein und behauptet, daß er sein Geständniß unter dem Einflüsse von Hunger und berauschenden Getränken machte. Er erklärt auch, daß er in 1864 arretirt und später entlassen wurde.
Berlin, 2. November. Graf Ledochowski hat im Gefängniß in Ostrowo
Berlin, 3. November. Den Morgenblättern zufolge will die Staatsanwaltschaft gegen die „Nordd. Alla. Ztg." und die „Germania" wegen Veröffentlichung der Anklageschrift gegen Kullmann, gegen die „Voss. Ztg." wegen Veröffentlichung des Bnlow-Arnim'schen Schriftwechsels gerichtliche Untersuchung
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda.,
Großherzogliches Universitäts-Gericht. Haberkorn.
Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffe-VereinS Gießen roeroen zu der
Montag den 16. d. M., Nachmittags 3 Uhr,
dem Bureauzimmer des Unterzeichneten stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1) Erstattung deS Nechenschastsberichts für 1873,
3) Ersatzwahlen des Ausschusses,
3) Berathung und Beschlußfassung über die Gesuche des Rechners und Cassedieners um Besoldungszulage, 4) Desgleichen über die Gesuche von Unterstützungen.
Gießen, den 4. November 1874.
Der Director der Spar- und Leihkasse zu Gießen: Haberkorn.
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antwortet die „Pos. Ztg." : Die gegen ihn erkannten Geldstrafen belaufen sich zusammen auf 31,800 Thlr. Die substituirten Gefängnißstrafen betragen 7 Jahre 5 Monate, welche jedoch nur in Höbe von 2 Jahren Gefängniß vollstreckt werden können. Von dem mit Arrest belegten Gehalte sind 6055 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. auf Geldstrafen verwendet worden, welcher Bettag einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten 25 Tagen gleichkommt. Hiernach hat Ledochowski noch 1 Jahr 7 Monate, vom 3. Februar d. I. an gerechnet, zu verbüßen. Nach Verbüßung dieser Strafe soll noch eine einjährige Gefängnißstrafe vollstreckt weiden, welche von dem Kreisgericht zu Gnesen gegen ihn erkannt worden ist.
Berlin, 2. November. Laut Beschluß des Wiesbadener Protestantentages vom 28. September d. I. hat der deutsche Protestantenverein die Hauptleitung feiner Geschäfte von Heidelberg nach Berlin verlegt und den Vorstand des Berliner Unionsvereins mit der Wahl des geschäftsführenden Ausschusses beauftragt. Dieser neue geschäftsführende Ausschuß bat einen „Aufruf" erlassen , in welchem er sich das Ziel steckt, die Feinde des Reiches zu Überwinden und die innere Gesundheit des deutschen Volkslebens zu sichern; dieses Ziel zu erreichen aber gewiß zu sein glaubt, wenn eine freie und vernünftige, wahrhaftige religiöse Gesinnung im gefammten deutschen Volke dem Aberglauben auf der einen und der Gottesläugnung auf der andern Seite lebenskräftig und siegreich entgegentritt.
— Dem General-Postdirector, Tr. Stephan, ist wegen seiner Verdienste um den Welt - Postcongrcß von dem Kaiser mit einem huldvollen Aner- kennungs'Schreiben der Stern zum Rothen Adlerorden zweiter Classe verliehen worden.
Bekannt m a ch n n g.
Die gesetzlichen Forderungen an Studirende ans dem Sommer-Semester 1874 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 26. September d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 7. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 20. August 1874.
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Deutschland.
Berlin, 2. November. Der diesjährige Neichsbaushaltsetat weist im Departement des auswärtigen Amtes wiederum einen Posten für den Deutschen Gesandten beim Päpstlichen Stuhle auf, dessen Bewilligung vom Reichstag angestrebt wird. In jeder Session des Reichstages hat der Abgeordnete Dr. Löwe den Antrag erhoben, diesen Posten einfach als künftig wegsallend zu streichen; aus politischen Beweggründen und auf Ansuchen des Reichskanzlers lohnte das Plenum mit geringer Majorität den Antrag Löwe ab. In dieser Session werden, wie der „Börs.-Cour." hört, die nationalliberale und Fortschrittspartei gemeinschaftlich beantragen, diesen Gesandtschaftsposten als un- nöthig zu streichen und werden in ihrer Motivirung darauf Hinweisen, daß die englische Regierung auch ihren Geschäftsträger von Rom abberufen hat. In parlamentarischen Greifen glaubt man, daß die Reichsregierung dieses Mal den Wünschen des Parlaments keine ernsthaften Bedenken des Reichs entgegen; tragen wird.
Berlin, 2. November. Zur Gefangennahme des Nena Sahib meldet
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Nr. 24 des Reichs.Gesetzblattes, aii6ge<ieben den 26. October 1874, enthalt:
(Nr. 1016) Protokoll, betreffend die Festsetzung der Diöcesangrenzen zwischen Deutschland und Frankreich. Vom 7. October 1874.
(Nr. 1017) Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Stlbermünzen betreffend. Vom 16. October 1874 Gießen, den 3. November 18t4.
Großherzogliches Kreisamt Gießen-
v. Röder.
jii seinem Geburtstage gegen 200 Gratulationsbriefe erhalten, dagegen von den Gratulanten, die sich in Person eingefunden hatten, nur einige wenige empfangen dürfen. Uebrigens wird die Frage vielfach discutirt, warum nicht auch , u , ____________
Ledochowski gleich dem Erzbischof von Köln aus der Haft entlassen werde, in-jbeanttagen.
dem man die erlegten Geldstrafen mit der Gefängnißhaft combinire. Darauf Berlin, 3. November. Die „Kreuz-Zeitung" veröffentlicht einen ihr
Burkhardsfelden, Garbenteich, Gießen, Groß-Linden, Heuchelheim, Hungen, Inheiden, Klein-Linden, Langsdorf, Lauter, Lumda, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rodheim, Rodges, Stangenrod, Steinbach, Watzenborn und Wieseck. Wir erinnern Sie wiederholt an die Erledigung unserer Verfügung vom 20. Jnni und 29. September l. I. sAnzeigeblatt Nr. 228) mit Frist von 8 Tagen bei 1 fl. 30 fr. Strafe.
v. Röder.


