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Mnzeige- und Mmtsölaü für den Kreis Hiessen.
ftr. 102 Monlag >nn 4. Mai
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Gießen, am 30. April 1874. Betreffend: Tie Ableistung des Berfassungs-Eides.
Das G r o h l) e r z o g l; ch e K r e i s a m 1 Gieren
an iiie Grohhcr^oglichrn Bürgermristcreirn drs Kreises.
Die Ableistung des Verfassungs-Eides von den neu ausgenommenen Ortsbürgeru soll
a) für die aus dem Stadt- und Landgerichtsbezirk Gießen:
Montag den 11. Mai L I., Vormittags 10 Uhr,
im Negieruugsgebäude zu Gießen;
b) für die aus dem Landgerichtsbezirk Lich:
Freitag den 13. Mai l. I., Vormittags 10 Uhr,
im Nathhause zu Lich stattfinden und erinnern wir Sie an die umgehende Einsendung der Berichte.
v. R ö o e r.
idjenbetf Tblr. 45.
M HOll, in Butzbach.
L e k a « u l m a ch u n g.
Mit Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 5. September v. I. (Anzeigeblatt Nr. 210) wird hiermit zur Kenntniß dcr^ Lehrer gebracht, daß am 24. l. M. ein neuer Zeichnencursus in Darmstadt beginnt und an Lehrer des Kreises, welche denselben besuchen wollen, auf rechtzeitig erfolgendes Anmeldung noch einige Subventionen aus einer von der Spar- und Leihkasse zu Gießen verwilligten Summe verabfolgt werden können.
Gießen, den 2. Mai 1874. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Poti tisch er Th eit.
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Ausdehnung gegeben habe, welche deren Wirksamkeit beeinträchtigt; 2) auf die
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rungen zur Aeußerung darüber zu veranlassen, ui welchen Punkten eine Abän- derimg der bestehenden Gesetzgebung angezeigt sei. In Folge dessen find jetzt
Vorschrift, daß Personen unter 12 Jahren nicht strafrechtlich zu verfolgen sind, nut Rücksicht darauf, daß man Kinder zur straflosen Verübung von Diebstählen benutzt; 3j ans die Vorschriften über Bestrafung der durch Rede oder Schrift begangenen Vergehen gegen die öffentliche Drdnung oder die Rlligion; 4) auf die Vorschriften über Bestrafung des Widerstandes gegen die Staatsgewalt; 5) über die Bestrafung von Körperverletzungen, und 6) der gewerbmäßigen
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an die Budget-Commissioti verwiesen.
Idoln, 30. April. Wie die „Köln. Volksztg." mittheilt, hat Pius IX. auf die Ai zeige von der Verhaftung des Erzbischofs Melchers an den Weih- bischos Baudri nachstehendes Schreiben gerichtet:
Dem Ehrwürdigen Bruder Johannes Antonius Friedrich Bischof von Arethusa zu Köln.
Pius IX. Papst.
Ehrwürdiger Bruder! Gruß und apostolischen Segen.
Ueberaus traurig ist, was Du, ehrwürdiger Bruder, Uns meldetest, aber
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r Vorstand
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Darmstadt, 30. April. In den letzten Tagen haben sich die Land- die preußischen Verwaltungs-Behörden anfgesordert worden, sich darüber zu tags-Ausschüsje über eine Reihe von Angelegenheiten schlüssig gemacht, welche äußern, in wie weit aus Grund der gemachten Ersohrungen ein Dedürfniß der bae öffentliche Interesse mehr oder weniger in Anspruch nehmen. Abgesehen Revision sich herausg» stellt habe? Ohne ten eigenen Erwägungen der Behörden von dem Beschlüsse des Gesetzgebungs-Ausschusses, daS von der Regierung vor- vorgreisen zu wollen, ist deren Aufmerkfomkeit auf folgende Punkte gelenkt gelegte Gesetz in Betreff der Theilnahme der Beamten an Erwerbegenosjen- worden: i) auf die Vorschriften über die sog. Antragsvergehni gen, wobei beschaffen in der von Ihnen bereits gemeldeten Fassung zur Genehmigung vorzu- sonders in Frage kommt, ob die Praxis ten Vorschriften der Gesetze nicht eine schlagen, beantragt derselbe Ausschuß die Annahme des Gesetzesentwurfs, welchen die Regierung bezüglich des Civildiener-Wittwen-Jnstituts behufs Einfügung gewiffer neuer Civildiener-Stellen in die bestehende Klassification und bezw. zum Zwecke der Beseitigung gewisser Ungleichheiten und Unterlassungen vorgelegt hat. weiter hat dieser Ausschuß auf Veranlassung eines Antrags des Abg. Dumont, Melcher auf Aushebung, jedenfalls Revision des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Feststellung des Gemeinde-Voran- .
schlags betr., gerichtet war, beschlossen, mindestens den eventuellen Antrag auf Unzucht.
Revision des sraglicken Gesetzes zu befürworten und es hierbei namentlich als Berlin, 1. Mai. Botschafter Graf Arnim ist hier eingetroffen. Nach
mmschcnswerth bezeichnet, daß bei der Ausführung derselben in dem Wahlver ,der „Post" wird derselbe zunächst in's Privatleben zurücktrelen.
schien thnnlichst Erlcichterimgen eiugeführt werden. Endlich billigt derselbe! Berlin, 2. Mai. Abgeordi etcnhaus. Das Gcfftz, betr. die Kirchen-
Aiisschuß die Gesetzesvorlage, wonach die für die Ertheilung von Grundbuchs-! gemeinde- und Synodal - Drdnung, wird in dritter Lesung angenommen. Auf rluszügen zu entrichtenden Gebühren erhöht und gleichzeitig ausgesprochen wer-! eure Anfrage HäuU's, wann die Fruge für Schleswig-Holstein geregelt werden bm soll, daß etwaige weitere Erhöhungen als Adminlstratlvsache der Regierung! würde, erwidert der Cultusminist.r: er habe den Entwickelungegang der alten in überlassen seien. Von dem vierten Ausschuß liegt ein Bericht über den'Provinzen abwarteu wollen, verhandele indeß bereite mit den jchliswig-holstei- jlutrag des Abg. Heidenreich, die Abgabe'von Waldstreu aus den Communal ffuichen Provinzialbehörden übii eine Regelung auf gleicher Basis. Das Fischerei- Nalduuqen nach dem Gesetze vom 2. Juli 1839 betr., vor, welcher den An- gcjetz wird in dritter Lesung ohne Debatte en bloc angenommen, ebenso in trag enthält, die Regierung zu ersuchen, für die Aufrcchthaltung der die Wald-erster und zweiter Berathung die Gesetze, betr. die Aushebung der gesetzlichen Lu betreffenden gütigen Gesetze Sorge zu tragen und somit den Gemeinden ^Erbfolge nach der Magdeburger Polizei-Drdnung, sowie über die Aushebung Verwcrthung der Streu aus ihren Waldungen in den von dem Ortsvor-^des Homagial-Eides. Darauf wird das Gesetz, betr. die Detheiligung der Bestand zu bestimmenden Loosen, und namentlich auch in Flächenloosen, zu^amten bei der Gründung und Verwaltung industrieller Gesellschaften, mit ge- überlaffen. «ringen Modificationen in erster und zweiter Berathung genehmigt. Tas Gesetz
' Berlin, 30. April. Man bestätigt, daß die Demission des Grafen betreffs des Kostenn efens m Auseinandersetzungsfachen wird in dritter Lesung $rnim' bevorstehe oder erfolgt sei; Herr' v. Eichmann soll Befehl erhalten angenommen, die Vorlage wegen der außerordentlichen Staatsschulden-Tilgmig haben, bis zur Ernennung seines Nachfolgers in Konstantinopel zu bleiben. 'b,‘ .. ........
Berlin, 30. April. Während der letzten Anwesenheit des Deutschen Kaisers in Petersburg sind vom Fürsten Bismarck mit den betr. Drganeli der russischen Negierung Verhandlungen angeknüpft worden, welche mehrere wesentliche Aenderungen in den für die russisch-preußische Grenze bestehenden Zoll-^ vorschristeii zu Gunsten Deutschlands beziveckren. Jetzt ist die bestimniteste Aussicht vorhanden, daß die seitdem fortgeführten Verhaiidlungen während der be-j
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. n z. .hi verstehenden Anwesenheit des Kaisers von Rußland in Berlin zu einem für Itnfdlfl J ;'l^e^ertoCartenMetaISr,?udt Vc!b-ndlm!gen' zwischen Ochem.ch" mw R.-ß- überaus glorre.ch auch sür die SiirdK, deren'erste Jadrhunderle vorzüglich durch die I«nb guten Fortgang gehabt haben. Leider handelt es sich aber nur um Er- semdl.chen Verfolgungen so glänzend strahlten. Denn wahrend fene wuthen, leuchtet Inchteruna der Zollplackereien, während das verderbliche rr.ssische Schutzzoll- dre vollkommene Aehnlichken der Braut mit ihrem göttlichen Braut.g-m her- Wem sor,besteht und an dem Eigennutz der durch das System geschaffenen vor erglänzt die Standhaftigkeit der Be enner zeigt sich die erhabene Lee,en-
Niichtiaen Fabrikanten einen starken Hinterhalt hat. . starke, welche zur Berthe,digung des Glaubens und der heiligen Rechte alle
Berlin 30 Avril ^11 Folge der vielfachen Anträge auf Revchon des irdlichen Euter pr nichts achtet, bleibt und krasttgt sich der Glaube in dem
Lirafgesetzbuches hat der Bundesrath im Februar beschlossen, die Bnndesregie- christlichen Volke, werden mit Bewunderung erfüllt die Redlichen, wenn sie
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