Gießemr Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen
Samstag den 3. October
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Gießen, am 30. September 1874.
Betreffend: Herbst-Controlversammlungen im Jahre 1874.
Mittwoch den 7. October:
Mittwoch den 14. October:
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Donnerstag den 15. October: Vorm. 9y2 und
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Nachm. 23/4 und 4 Uhr in Hungen. N ö d e r.
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WnlS vierteljährig 1 st. 12 kr mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 29 kr.
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an die Grojjherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie unverzüglich in Ihren Gemeinden ortsüblich publiciren zu lassen, daß die diesjährigen Herbst-Controlversammlungen im Kreise Gießen in nachfolgender Weise statrfinden werden:
Montag den 5. October: Vorm. 7y2 Uhr in Lang-Göns,
Nachm. 12y4 und 1V» Uhr in Lollar.
Dienstag den 6. October: Vorm. 7y2 und 9 Uhr in Gießen,
Nachm. 123/4 und l3/4 Uhr in Lich.
Deutschtaud.
Darmstadt, 2. October. Das von hiesigen Blättern erwähnte Gerücht, Herr Ministerialdirector Kemp ff werde die durch den Tod des Hofgerichtspräsidenten Kraft erledigte Stelle übernehmen, ist nicht begründet. Wie wir hören, liegt eine definitive Wiederbesetzuug dieser Stelle zur Zeit überhaupt nicht in der Absicht der Großherzoglichen Regierung. (Darmst. Ztg.)
Darmstadt, 30. Sept. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 46 enthält:
1. Gesetz, das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Erhebung und Controlirung des Octrois von dem innerhalb der Octroilinie der Stadt Darmstadt producirten Wein und Obstwein betreffend.
3. Reglement über die Erhebung und Controlirung ves städtischen Octrois in der Kreisstadt Lauterbach.
4. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 18. August d. I. allergnädigst geruht, dem Musketier Marx Dörzenbach von der 2. Compagnie des 2. Infanterie-Regiments Nr. 116 für die von ihm mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachte Errettung des Musketiers Rinker von dem Tode des
Telegramme, u. A. auch vom früheren serbischen Unterrichts-Minister, Staatsrath Matics, seinem ehemaligen Zuhörer, erhalten hatte.
— Bezüglich der Einführung des Civilehe-Gesetzes in das Reich hört man, daß die Führer der Opposition im Bundesrathe, an der Spitze Sachsen, daun beide Mecklenburg, Oldenburg, Hamburg, zu umfangreichen Anträgen schreiten werden, deren Kernpunkt wesentlich auf Einführung der facultativen Civilehe gerichtet ist. Die Majorität des Bundesrathes wird hierauf nicht cingeheu. Jedenfalls wird der bestehende Rechtszustand in einzelnen Bundesstaaten von den Beschlüffen des Bundesraths hinsichtlich der obligatorischen Civilehe nicht berührt werden.
— In den letzten Tagen sind in Fässern und Beuteln große Sendungen von Reichs-Scheidemünzen von hier abgegangen, und zwar nach Mecklenburg, nach den Reichslanden u. s. w., um die Einführung des Reichs-Müuzgesetzes zu erleichtern. Die weitere Beschaffung von neuen Münzen wird andauernd auf den Münzstätten gefördert.
Berlin, 30. September. Wie die „Weser-Ztg." hört, hat sich die spanische Regierung veranlaßt gesehen, durch ihren Gesandten in Paris, den Marquis de Vega Armijo energisch gegen die Begünstigung der Carlisten, von der die spanischen Consnln in Südfrankreich Beweise hätten, zu protestiren. Der Marquis dürfte bereits in diesen Tagen dem gegebenen Befehle nachkommen und es steht, wie man dem genannten Blatt mittheilt, eventuell eine Denkschrift der spanischen Regierung zu erwarten, in welcher den europäischen Mächten die Gravamina gegen Frankreich sehr ausführlich auseinandergesetzt werden.
Berlin, 30. September. Die „Spen. Ztg." schreibt: „Wenn es noch weiterer Beweise von der so hocherfreulichen Herzlichkeit bedürfte, welche zwischen dem deutschen und dem österreichischen Kaiserhause besteht, so wäre dahin jedenfalls diö Nachricht zu rechnen, daß auch der Kaiser Franz Joseph in den ersten Tagen des nächsten Monats nach Baden-Baden zu kommen gedenkt, um dort vereint mit der aus England zurückkehrenden Kaiserin Elisabeth das deutsche Kaiserpaar zu begrüße«.
— Es wird von dem Publikum nicht selten außer Acht gelassen, daß das einfache Briefgewicht im Verkehr mit Frankreich nicht 15 Gramm wie im deutschen Briefverkehr, sondern nur 10 Gramm beträgt. In Folge dieses Ueber-
Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen.
5. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Verkehr zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereins- staaten mit steuerpflichtigen Getränken betreffend.
6. Bekanntmachung Großherzoglicher Ober-Forst- und Domänen-Direction, den Holzpreistarif pro 1875 in den Großherzoglichen Domanialwaldungcn betr.
7. Ertheilung von Erfindungspatenteu. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. September dem Carl v. Schlemmer von Weisenau auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines selbstthätigen Wende-Apparates für Malzdarren während der nächsten drei Jahre und an demselben Tage dem Dr. Richard Mitscherlich zu Darmstadt auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für das durch Beschreibung näher erläuterte Verfahren zur Darstellung von faserigem Holzstoff für die Papierfabrikatiou, für Eespinnste rc. während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großher- zogthums zu ertheilen, und zwar für beide Patentträger unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß durch die verliehenen Patente Niemand in der Anwen- drmg bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindungen gehindert werden soll.
8. Dienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 4. September den Gymnasiallehramts - Accessisten Engelbert Heußler aus Groß-Steiuheim, im Kreise Offenbach, zum Lehrer an der Realschule zu Michelstadt, am 10. September den Lehrer an der Realschule zu Bingen, Johann Baptist Mühr, zum Director an dem Schullehrer-Seminar zur Bensheim zu ernennen.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Den Anstrich der Gebäude betreffend.
Man sieht sich veranlaßt, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 44 der Stadtbauordnung die Weiße Farbe, sowie alle grellen, schreienden Farben zum äußeren Anstrich der Gebäude untersagt ist.
Wer künftig gegen dieses Verbot handelt, hat zu gewärtigen, daß der weiße Anstrich seines Gebäudes durch Zwangsmaßregeln entfernt wird.
Gießen, den 2. October 1874.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung.
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Erscheint tttgllch, mit Ausnahme Montags.
Expedition: Lanzleibera, frt. B. Rr. 1.
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| Am 10. September wurde dem Pfarrverwalter Georg Lelferich die katho- ilische Psarrstelle zu Ockenheim, im Dekanate Bingen, übertragen.
9. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Pfarrstelle zu Partenheim, im Dekanate Mainz, mit dem jährlich davon abhängenden Gehalte von 1495 fl. 8 kr.; die evang. Pfarrstelle zu Bornheim, im Dekanate Alzey, mit dem jährlich davon abhängenden Gehalte von 691 fl. 39 kr.; die evang. Schulstelle zu Vendersheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 400 fl.; die kath. Schulstelle zu Wald-Uelversheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 400 fl.
Berlin, 30. September. Am 25. d. Mts. beging Prof. Michelet sein 50jähriges Doctor-Zubiläum im Kreise seiner Familie und Freunde, nachdem er vorher und im Laufe des Tages selbst viele Glückwünsche durch Briefe und
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