Ausgabe 
1.4.1874
 
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Auszug aus der Militär-Ersatz-Jnstructwn für den Norddeutschen Bund.

$. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Bcrichkigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterung!, oder Ausbebun^s- Termincn.^^^ we[d)e fcic im 59 vorzeschriebcneu An- und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrollen unterlassen, werden auf den Antrag

der mit der Führung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe ,u wcI(j)e fccI ^ch den Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Aushebung vor die

Kreis - Departements- oder Marine - Ersatz - Commission des Bezirks, in welchen sie nach §. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Aukrufuna ihrer Namen im Mnsterungs- oder Auöhebungs-Locale nicht anwesend sind, werden auf den Antrag des Eivilvorgtzenden der Kreis- bezw. Departe- ments- sMarines-Ersas Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.

31 Uuabbängiq von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich uicht vor die Ersatz-Bel,ördeu stellen, durch die' in den nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lebialicb die Ersatz-Behörden zu entscheiden haben.

177 Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Mnsterungs- und Äushebungs-Termmen.

1) Militärpflichttge, welche die im §. 59 vorgejchricbene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Aiimclduug zuzuschreibcn ist, unter Verlust:

a) der Berechtigung, an der Loosuug Theil zu nehmen, .

b) des aus etwaigen Reclamationsgrüudeii crwaäendcii Aiffprucks aus Zurückstellung bezw. Bcsreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zum Militärdienst herangezogcn werden.

2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entichnldigungsgrund der Aufforderung, ,ich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren:

a) t)ic Berechtigung, an der Loofung Thell zu uehmeu,

bl den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst.

Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Mnsterungs- bezw. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung. ,. _ . , r, , _

Me diese Militärpflichtigen werden wie die unter Pasius 1 bezeichneten vorzugsweise zum Militärdienst hcrangezogen event als unsichere Hcerespflichtige nach Vorschrift des 179 behandelt. ,

s 178 Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige.

Militärpflichtige welche in den Vorjahren ihrer Loosuuinmer nach disponibel geblieben, sind den im §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften des 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlaffenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bezw. verspäteten Gestellung nach §. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loosnummcr nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen waren.

Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsen würde.______________________________________________________________________________

Bekannt ni a ch u n g.

Nach einer der Grobherzoglichen Staatsregierung zngegangenen Mittheilung des Reichskanzleramtes ist in Jassy die Trichinosis aufgetreten und hat daselbst um so größeres Aussehen erregt, als dieselbe seither in Rumänien überhaupt nicht beobachtet worden ist. In Folge dessen hat der Konsum an Schweinefleisch dort in einem so hohen Grade abgenommen,' daß bedeutende Transporte von Schweinen nach Oesterreich nnd Deutschland abgegangen sein sollen und wohl noch abgehen werden. . a <

Die durch diese Einfuhr rumänischer Schweine drohende Gefahr mahnt zu doppelter Vorsicht im Genuß rohen ^chwclncnflet]ches und der daraus be- reitcteu SBaartn-

Die Metzger und Verkäufer vou Fleischwaaren werden auf §. 367 pos. 7 des Reichsstrafzeseyes aufmerksam gemacht, wonach mit Geldstrafe bis zu 50 Thaler» oder mit Haft bestraft wird,wer verfälschte oder verdorbeue Getränke oder Eßwaaren, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch seilhält oder verkauft."

Gießen, den 24." März 1874. Großherzoglicbes Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Gießen, am 27. März 1874.

Betreffend: Den Obstbaumwärtercursus. ,

Das Großherzogliche Kreisamt Gleßen

an die Großhrrsoglichcn Bürgermciliereien des Kreises.

Zudem wir Sie auf die nachstehende Bekanntmachung des Curatoriiims der Ackerbanschnle zn Friedberg aufmerksam machen, empfohlen wir Jhne- sich dafür zn interessiren, daß Ihren Gemeinden angehörige befähigte junge Leute den Obstbaumwärtercursus zn Friedberg besuche.« und nöthigenfalls aus Ge­meindemitteln eine angemessene'Unterstützung zn diesem Zweck erhalten.

v. Röder.

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Den Obstbaumwärter Kursus des landw Vereins für Oberhessen zu Friedberg betreffend.

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Die unter dem Heutigen in verschiedenen lau zu Wieseck. mehrere Weißbindergeräth- Districten diesiger Oberförsterei abgthalteve schäften und noch sonstige Gegenstände ver-

[1576]

steigert

P. [1539]

soll

Iellgeöotenes.

Aer Weigerungen.

3 Nmtr. Kiefern-Stockholz,

170

Reisholz.

Prell von hier gehörige Mühle mit eschener und Stallung, die sogenannte Langwiesenmühle, welche dicht neben der,

angelegt und befindet sich gleich den Ge­bäuden in reckt gutem Zustande.

NiederOdmen, den 24. März 1874.

Großa. Ortsgericht Nieder Ohmen.

B e f a n n 1 m a ch u u g.

Mittwock den 8. k M.. des Nachmittags um 2 Uhr, die zum Schuldenwesen des I.

b. Obstkuude: Klassification und Kenntniß der wichtigsten Obstsorten.

4 Stunden wüch. Rückert. I

mi bei mi ga, Ti

5) Pflanzenkunde,

6) Bodenkunde und Düngerlchre. Rückert.

Holzversteiaerung ist genehmigt und können die Adfubrsckeine vom 4. k. Ni. an bei

?l-'i»viel aufs

Dollen Sri

Auftrags

besten Wiesen und 5 Morgen Ackerland, auf dem Bureau des unterzeichneten Orts­gerichts einer öffentlichen Versteigerung nochmals ausgesetzt werden.

Öberbessifcken Eisenbahn Gießen-Fulda. 10 - - . .

Minuten von der Haltestelle Nicder-Obmen soll tm Lumdaer Gemeindewald, District entfernt am Ohmfluß liegt, nebst den um Bornberg, nachoerzcichnetes Holz versteigert die Müble berumlregenden 6 Morgen der werden:

Diensiag den 7. April, Vormittags 10 Ubr, werden in der Wohnung derWittwe Nico-

cher erstrecken:

1) Schreiben,

2) Rechnen, durch Lehrer Süß,

3) Deutsch,

4) Feldmeffeu, durch Wiesenbaumeister Greb,

mit) Pfirsiche, empfiehlt

Gg. Wilh. Weidig.

Nach Beschluß des Ausschusses des landw. Vereins für Oberhessen soll

in dem laufenden Jahre an hiesiger Ackerbanschnle wieder ein Cursus zur Heran- . .

bild«na von Baumwärtern abgehalten werden. Derselbe soll unter Leitung des Sammlung der besten Lehrmittel und Instrumente unterstützt.

Landw. Lehrer, Herrn Rückert,' vom 13. April bis 13. Juni nnd vom 30. Au Uebungen werden Nachmittags in J?em Zeigens zu diesem Zweck angelegten pc gust bis 12. September

em Zweck angelegten pc*

10 Wochen dauern und sich über folgende-mologijchen Garten vorgenommen. Außerdem können mehrere größere Obstbaum anlagen als Unterrichtsmaterial benutzt werden.

Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. Für Kost und Logis habe: Die Zöglinge selbst zu sorgen und die nöthigen Geräthschasten, Bücher, Schreib Materialien rc. auf eigne Kosten anzuschaffen.

Für Diejenigen, welche sich verpflichten, die nöthigen während des Cur sus in dem pomolögischen Garten vorkommenden Arbeiten zu verrichten, kaiu

Friedberg im März 1874.

Das Curatormm der Ackerbauschule zu Friedberg.

c. Praktische Uebungen 18 St. wöch. Rückert.

Der theoretische Unterricht findet Vormittags statt und wird durch eint

Die praktisches

53,40 C nb -Mtr. Kiefern-StammholliDM Holz),

18.36 (5ud-Mtr Stangenholz.

Der Anrang be sinnt Vormittags 9 Üb' und ist die Zusammenkunft in der Rate von Klein Lumda.

Lumda, den 27. März 1874.

^roßherzogliche Bürgermeisterei Lumda [1546] Schultheiß

Großberzoalickem Rentamt Gießen ahgebolt werden. Ueberweisung des Holzes, sowie erster Abfuhrtag Mittwock den 8. April, Morgens 7 Uhr.

Treis a Lda.. den 31. März 1874.

(1548) Amendt.

t. wöch. Landwirthschaftslehrer ein besonderer Verdienst in Aussicht gestellt werden.

Anmeldungen sind bei dem nnterzcichneten Euratorium möglichst bal: einzureichen und dem Gesuch ein Zeugniß über seitheriges Betragen anzu

empfoh

7) Obstbau:

Obstbaumzucht, Obstbanmpflege, Baumschnitt und Obstbenutzung 6 St. schließen.

wöch. Rückert. ?

T r a p p. L i n d e ck. Haas.

erben: 1582) Orangen, Zitronen,

48 Nmtr. Kiesern Scheid- und Prügel- Eapern, sowie eingemachte Ananad holz. - "

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Odnacker.

Holzversteigerung.

Mittwoch den 8- April 1874

Wieseck. mehrere Weißbindergeräth- Die Mühle bat zwei unterschläcktige Mabl- und noch sonstige Gegenstände oer-jgange mit ausgezeickneter guter Wasser- kraft. Das säm ntliche Triebwerk ist neu