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lpreiS vierteljährig 1 fl. 12 fr. «tr Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Gießener AnMr.

Erscheint täglich, anit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Eanzletberg, Lit. B. Nr. 1.

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen.

Mittwoch Den 29. Oktober

8823

Umtlicher Theik

9tr. 233.

Bekanntmachung.

Die unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs stehende Heilanstalt in der Mauerstraße dtr. 17 zu Darm­stadt wurde im Jahre 1854 von mehreren Aerzten gegründet und hat sich durch die in derselben ausgeführte erfolgreiche Behandlung chirurgischerzKranken einen wohlbegründeten Ruf erworben.

Durch die Aufführung eines neuen, allen Anforderungen der heutigen Gesundheitspflege entsprechenden Krankenbaues und die Uebertragung der Ver­waltung dieser Stiftung an den Alice-Frauenvereiu, wodurch die bewährten Pflegekräfte dieses Vereins für die Krankenpflege in der Anstalt erworben wurden, hat die Heilanstalt nunmehr eine wesentliche Verbesserung erhalten.

Kranke aller Stände können gegenwärtig in derselben eine ihren Bedürfnissen entsprechende Verpflegung finden.

Mit allen Bequemlichkeiten versehene Einzelzimmer sind mit Verpflegung von 1 fl. 45 fr. an täglich zu haben. In gemeinschaftlichen Zimmern wird für Verpflegung täglich 1 fl. vergütet. Die näheren Bedingungen der Aufnahme und Verpflegung können in der Heilanstalt Mauerstraße 17 und auf dem Bureau des Vorsitzenden des Vorstandes gedruckt in Empfang genommen werden.

Die Heilanstalt befindet sich gegenwärtig auch in der Lage mit Gemeinden Verträge abzuschließen, durch welche die Verpflichtung über­nommen wird, daß die auf Kosten der Gemeinde zu verpflegenden, an innerlichen oder äußerlichen Krankheiten leidenden Patienten zu ermäßigten Preisen und unter ähnlichen Bedingungen wie in anderen hiesigen Anstalten atifgenommen werden.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Heilanstalt, Herr Hofgerichtsadvokat Ohly ist zum Abschluß solcher Verträge bevollmächtigt und kann auf dem Bureau desselben nähere Auskunft erthcilt werden. Der Vorstand.

In dem Budget des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen pro 1873 ist theils zur Verwilligung von Stipendien für den Besuch der AcUrbau- schulen zu Friedberg und Alsfeld, theils zur Verwilligung von Prämien an Lehrer des Kreises für die Leitung landwirthschaftlicher Fortbildungsschulen die Summe von 200 fl. vorgesehen. Jene Prämien, welche sich bis auf 50 fl. belaufen können, sind für junge, dem Kreis Gießen angehörige, Leute bestimmt, deren künftiger Verns der Betrieb der Landwirthschast sein wird, und die das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben, die anderer Vorkenntnisse aber nicht bedürfen, als wie sie die Volksschule gewährt. Eltern solcher junger Leute, welche die von dem Bezirksverein in Aussicht gestellte Beihülfe in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, sich bis ztnn 13. November l. I. bei dem Unterzeichneten zu melden.

Anmeldungen für Verwilligung von Prämien für Leitung von landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen innerhalb des Kreises Gießen können bis Gnde December I. I. bei dem Unterzeichneten eingereicht werden.

Gießen, den 17. Oktober 1873. Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen, v. Röder.

jf o [ i t i f cfj e r Theil.

Dcutfcöfanö.

Gießen, 28. Oktober. DieMainzeitung" bringt in einer ihrer letzten Nummern einen angeblich von Gießen ausgehenden Schmerzensschrei über den maßlosen Angriff, welchen wir gegen den kürzlich zum Lehrer an der hiesigen Stadtschule ernannten Herrn Mitzenius gerichtet haben sollen. Der Artikelfabrikant hält es für nöthig, seinem Schützling Muth einzu­sprechen.Herr M. soll nur kommen, Niemand wird ihm Etwas thun," ruft er, ebenso geistreich wie mit sittlicher Entrüstung aus.« Sicherlich wird Herrn Mitzenius nicht das Geringste in den Weg gelegt werden, wenn er sein Amt antritt; hier ist Raum für jede ehrliche, politische und religiöse Ueberzengung. Gleichwohl ist es uns durchaus nicht gleich­gültig, wer unsere Jugend unterrichtet, in Zucht und Sitte hält. Dieser Gesichtspunkt allein war für uns maßgebend. Wir nahmen und nehmen uns dieselbe Freiheit heraus, welche dem Vernehmen nach die Städte Offenbach und Oppenheim für sich beanspruchten, als sie gegen die Versetzung des Herrn Mitzenius an ihre städtischen Schulen Verwahrlmg ein-, legten. Im Uebrigm verzichten wir darauf, derMainzeitung" weiter zu fol­gen unb öffentlich die Gründe darzulegen, welche die Entfernung des Herrn Mitzenius von Darmstadt nothwendig erscheinen ließen; nur das wird man uns noch zu sagen erlauben, daß die Empfehlung und Intervention derMain zeitung" das denkbar unglücklichste Mittel mar, dem Herrn M. hier zu Lande Sympathien zu verschaffen. Warum setzte dieselbe nicht ihre Hebel in Offen­bach, der Stätte ihrer Geburt, an? Dort, unter der Fabrikbevölkerung, wäre Herr M- an seinem Platze gewesen, wenn er anders wirklich derVorkämpfer für Licht und Wahrheit" ist, für den man ihn ausgiebt.

Herr M. tst bis jetzt noch nicht nach Gießen übergesiedelt; den neuesten Nachrichten zufolge sind die Schritte, welche der Stadt-, der Kirchen- und Schul-Vorstand gegen die Einweisung dieses Herrn in sein hiesiges Amt geil)an haben, nicht ohne Eindruck an maßgebender Stelle geblieben. Möchte im In­gresse aller Vetheiligten diese Angelegenheit sobald als möglich ihre Erledigung finden.

Darmstadt, 27. Oktober. DieDarmst. Ztg." bringt fortlaufende Notizen aus dem Nachtrags-Budget pro 1873 bis 1875. Dem ersten Artikel entnehmen wir, daß das Großh. Ministerium des Hauses und des Aeußern als ein solches zu bestehen aufhört und das Veamtenpersonal desselben auf den Etat des Gesammt-Ministeriums übergeht, welches für die Zukunft als stän­dige Behörde gebildet wird. Der Präsident des Gesammt-Ministeriums, Hof­mann, behält seine Stellung als erster Bevollmächtigter zum Vundesrath und

lals hessischer Gesandte am königl. preuß. Hofe bei; da es im Interesse des Großherzogthums liegt, daß ein diesseitiger Vertreter sich ständig in Berlin aufhält, so nimmt der bisherige Rath im Ministerium des Aeußern und zwei­ter Bevollmächtigter zum Vundesrath, Neidhardt, seinen ständigen Wohnsitz in Berlin. Die Aufhebung des Ministeriums des Aeußern ist eine einfache Consequenz der gegenwärtigen Situation; bei der Stellung unseres Großher­zogthums zu dem Reich und der Uebertragung sehr wesentlicher Attribute an dasselbe ist ein solches Ministerium nachgerade eine überflüssige Behörde gewor­den. Das letzte Regierungsblatt bringt die Bestätigung' einer Reihe von beträchtlichen Vermächtnissen zu kirchlichen und milden Zwecken. Der Stadt Mainz sind 24,000 fl. und eine Bildersammlung, dem Hospizienfond daselbst 20,000 fl., der Stephanskirche daselbst 10,350 fl., dem Mathilden Landkran­kenhaus in Darmstadt 10,000 fl., dem Diakonissenhaus (von verschiedenen Per­sonen) 9868 fl. vermacht worden.

Darmstadt, 27. Oktober. Man erinnert sich, welches Aufsehen es vor nicht langer Zeit machte, als bekannt wurde, daß ein Osficier vier Dra­goner in Goddelau wegen leichten Vergehens zur Strafe an Bäume habe bin­den lassen. Nachmals hieß es einmal, die Angelegenheit sei niedergeschlagen worden. Jetzt erfährt man aus sicherer Ouelle, daß jener Officier, Lieutenant Zahn, zu einer mehrwöchigen Festungshaft verurtheilt worden ist. Das Nä­here entzieht sich vorerst der Besprechung, da das Unheil noch der Bestätigung des Kaisers bedarf lind dienstlich geheim gehalten wird.

Berlin, 26. Oktober. In weiterer Ausführung unserer neulichen Mit- theilung über die Ausprägung der Neichsmünzen fonnen wir heute hinzufügen, daß nunmehr auch das Modell für das Ein- und für das Einfünftel-Markstück genehmigt worden ist. Man wirb bemnächst bie Prägung ber Einhalb Mark­stücke beginnen, bie namentlich beshalb große Massen schaffen muß, weil bie Annahme ber österreichischen Viertelgnlbenstücke in zunehmenbem Maße Schwie­rigkeiten finbet.

Berlin, 27. Oktober. DieNordb. Allg. Ztg " erörtert ben Anspruch des Papstes, daß alle Getauften ihm angehören, mit Anführung geschichtlicher Thatsachen, wodurch er seit drei Jahrhunderten unpraktisch geworden sei. Der Anspruch wäre heute noch praktisch, wenn nicht deutsche Gesetzgebung, wogegen die Päpste stets protestirten, dafür gesorgt hätte, daß ans den Principien des Vatikans nur diejenigen Consequenzen gezogen worden seien, welche wir Deutsche vertragen. Weil die Curie Alles wollen müsse, könne ihr niemals Alles, was sie begehrt, gewährt werben. Die Antwort bes Kaisers sei keine beschränkt konfessionelle, sondern stehe auf dem Standpunkt ber katholischen unb evangeli­schen Fürsten Deutschlands der letzten drei Jahrhunderte und auf der alten Rechtsgrundlage deutschen Religionsfriedens. In allen Confessionen sprächen