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Gießener Anzeiger.

$tet£ vierteljährig 1 fl. 12 fr.

ent Brtngerlohn. Durch die

Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Erscheint täglich, mit AuS- nähme SonntagS.

Expedition: Tanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Mmtsölaü für den Areis Kiessen.

Stt 7S. Samstag den 29. März. 1873.

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Brodpreife vom 22 bis 28. März 1873,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischte. Brod 20 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10 fr. $ Kilo Roggenbrod: erste Sorte 17 fr., zweite Sorte 15 fr.

Amte icher T heil.

N e g l e in r n t.

Den Transport von Schlachtkälbern betreffend.

Mit Rücksicht darauf, daß der Transport von Schlachtkälbern bisher häufig in sehr ungeeigneter und unzulässiger Weise stattgefunden hat, werden mit Ermächtigung des Großh. Ministeriums des Innern vom 3. März 1873 z. Nr. M. d. I. 2432 nachstehende Vorschriften erlassen:

§ i ist verboten den Kälbern bei dem Transport, gleichviel ob derselbe auf Eisenbahnen, auf Schiffen, oder mittelst besonderer Fuhrwerke,

stattfindet, die Beine mit Stricken, Riemen oder dergleichen zu fesseln mit Ausnahme der in §. 3 unten angegebenen Fällen.

§. 2. Der Transport von Kälbern in Partieen von mehr als 2 Stück darf nur mittelst Fuhrwerks geschehen, welches so eingerichtet sein muß, daß die Thiere nicht mit den Köpfen oder anderen Körpertheilen vom Wagen herabhängen oder an den Nädern schleifen. Die Thiere dürfen nicht über­einander liegen, sondern müssen sich frei bewegen können.

§ 3. Der Transport einzelner Kälber (höchstens 2 Stück) kann mittelst Schiebkarren oder Hundefuhrwerks auf eine Wegentfernung von höchstens 2 Stunden ftattfinden und ist hierbei, aber nur für diesen Fall, das Binden der Kalber (§. 1) gestattet.

§- 4. Das Mitführen von Hunden bei dem Transport der Kälber ist untersagt.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen, insoweit sie nicht nach §. 360 Nummer 13 des Deutschen Strafgesetz­buchs strafbar sind, einer Strafe von einem bis zehn Gulden-

Gießen, den 24. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Das vorstehende Reglement wollen Sie in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen. Zugleich ist das Polizei-Aufsichtspersonal anzuweisen, Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrifteil unnachstchtlich zur Anzeige z: bringen.

Die geschehene Publikation ist anzuzeigei -T~

Gießen, den 24. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Bekanntmachung.

Der Kreisbote Nikolaus, welcher durch ein Fußleiden für die nächste Zeit verhindert ist, seinen dienstlichen Obliegenheiten im vollen Umfange nach­zukommen, hat gebeten, ihm seinen Bruder Heinrich Nikolaus zu substituiren, und ist dieser heute als Stellvertreter des Kreisboten eidlich verpflichtet worden.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen dieses ortsüblich bekannt machen lassen.

Gießen, den 26. März 1873.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, p. Röder.

Der Obstbaumwärter - Cursus

des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins für Oberhessen zu Friedberg.

Durch die mannigfaltigere Verwendung des Obstes und durch den leichten Transport der Fabrikate mittelst vermehrter Verkehrsmittel hat sich in den letzten Jahren ein nicht unwesentlicher Handel mit denselben entwickelt. Dadurch sind die Obstpreise erheblich gestiegen und ist der Obstbau zu einem sehr lohnenden Zweige der Landwirthschaft geworden. Es ist deshalb gewiß gerechtfertigt, demselben eine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge angedeihen zu lassen; allein nicht überall ist dies möglich, denn nur zu häufig fehlt es an Leuten, die mit dem Obstbau genügend vertraut siud uud mit Geschick die nöthigen Arbeiten verrichten können. Dies veranlaßte den Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen, in seiner Sitzung vom 25. Januar d. I. die Errichtung eines Obstbaumwärter-Cursus zu Friedberg zu beschließen. Damit soll den dafür sich inlerejsireuden jungen Leuten Gelegenheit gegeben werden, sich theoretisch und praktisch zu tüchtigen Obstbaumwärtern auszubilden. Der Unterricht soll im laufenden Jahre vom 17. April bis den 14. Juni und im Nachsommer vom 1. bis den 13. Seprember stattfinden und sich auf folgende Fächer erstrecken.

1) Schreiben: Uebungen zur Aneignung einer festen und deutlichen Handschrift. 2 Stunden wöchentlich Reallehrer Lang.

2) Rechnen: Decimalbrüche; das neue Maß uud Gewicht. 3 Stunden wöchentlich Lehrer Weinet.

3) Deutsch: Geschäftsaufsätze. 2 Stunden wöchentlich Lang.

4) Feldm essen: Ausmessen und Berechnen gradliniger Figuren. 2 Stunden wöchentlich Weiuel.

5) Botanik: Bau und Ernährung der Pflanzen. 3 Stunden wöchentlich Landwirthschaftslehrcr Rückert.

6) Obstbau: a. Obstbaumzucht, Obstbaumpflege und Obstbenutzung. 6 Stunden wöchentlich Rückert.

b. Obstkunde: Klassifikation des Obstes nach Lukas, Keuntniß der Sorten mit Zugrundlegung des Arnoldischen Obstkabinets. 3 Stunden wöchent­lich Rückert.

c. Praktische Uebungen. 12 Stunden wöchentlich Rückert.

Der theoretische Unterricht wird Vormittags ertheilt; die praktischen Uebungen zur Aueignuug der nöthigen Fertigkeit und Sicherheit dagegen Nach­mittags vorgenommen.

Der Vorstand der Stadt Friedberg hat zur Anlage einer Jnftitutsbaumschule ein geeignetes Gelände zur Verfügung gestellt und wird dasselbe im Laufe dieses Jahres mit den nöthigen Sorteubäumeu in den verschiedensten Formen angepflanzt werden, um theils den Zöglingen Gelegenheit zu geben, mit der Erziehung der Formenbäume praktisch vertraut zu werden uud den Baumschuitt aus uumittelbarer Auschauuug keuuen zu lernen; theils um die für die hiesige Gegend geeigneten Sorten unter richtiger Benennung verbreiten zu köuneu. Vorläufig werden die städtische Baumschule, sowie die Privatbaumschulen der Herren Lang uud Weinel bei dem praktischen Unterricht benutzt.

Der Uuterricht wird unentgeldlich ertheilt. Für Kost uud Wohuung haben die Zöglinge selbst zu sorgen.

Jeder Schüler muß im Besitze des Buches: die Lehre vom Obstbau von Lukas und Medicus, sowie einer Baumsäge, eiues Gartenkneipes, eines Oculirmessers und der nöthigen Schreibmaterialien sein.

Die Zöglinge müssen gesund und kräftig sein uud die nöthigen Arbeiten ohne besondere Anstrengungen verrichten können, auch Lust und Liebe zum Obst- uud Gartenbau besitzen.

Die Anmeldungen finb bei dem unterzeichneten Curatorium bis zum 1. April d. I. einzureichen uud dem Gesuch ein Zeugniß über seitheriges Be­tragen anzuschließen.

Friedberg, im März 1873.

Das Curatorium der Ackerbauschule des laudwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen zu Friedberg.

Trapp, Negierungsrach. Lind eck, Neutamtmaun. Haas, Kreis-Assessor.