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Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen

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Dienstag io 28. Ottolscr

Nr. 252.

meinen deutschen Gesetzbuchs, die Civilehe und Civiistandregister einheitlich ord- mäßigen Zustimmung unterbreitet werden soll. Nuest .Ibtretnng des ehemaligen

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h e ssi schen "H i i i terla nd es an Preußen dauerte es kaum einen Monat länger, und

so wird dasselbe doch voraussichtlich die obligatorische Civilehe (im

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mit geringeren Mitteln als üi dem Voranschläge vorgesehen (1,204,000 Guld.) den vorgeschrittenen Anforderungen der Bühnentechnik entsprechend wieder auf- gebaut werden kann. In der letztgedachten Beziehung brachten kürzlich die Hessischen LolkSblätter" einen bemerkenswerthen Artikel, der nicht ohne Ein­druck geblieben ist und jedenfalls zeigt, daß die öffentliche Meinung in der Residenz selbst gctheilt ist. Gleichviel indessen, wie man sich im Allgemeinen zu dieser Frage' stellt, wir wiederholen: mit vorgefaßter Meinung oder gar mit provinzieller Eifersucht darf man an deren Entscheidung nicht herantreten!

Es sind beinahe vier Monate her, daß die Abgg. Buff und Oncken

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orduung in Hessen in der zweiten Kammer stellten und noch immer verlautet nichts davon, daß den Ständen eine bezügliche Gesetzvorlage zur verfassnngs-

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Winterbanfchuie des Locslgewerbvereins in Darmstadt

Beginn des Unterrichts am 1. Dezember l. Js. Dauer 3 Monate. Unterrichtszeit täglich von 812 und 15 Uhr, mit Ausnahme der Sonn­tage und Samstag-Nachmittage. Unterrichtsfächer: Muzeichnen, Freihandzeichnen, darstellende Geometrie, Bauconstruktionslehre, Rechnen, Geometrie, Anfertigung von Banvoranschlägen, Materialienkunde, gewerbliche Buchführung und Mechanik.

Das Schulgeld beträgt im Ganzen 18 st. und wird bei Beginn des Curscs vorausbezahlt. Anmeldungen wolle man baldigstan das Bureau des Laudesgewerbvereins, Rheinstraße Nr. 14 in Darmstadt," richten.

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Beka n n t in a w u n g.

Die unter dem Protektorate Seiner Könialicben Hoheit des Großherzogs stehende Heilanstalt in der Mauerstraste Nr. 17 zu Darm­stadt wurde im Jahre 1854 von mehreren Aerzteii gegründet und hat sieh durch die in derselben ausgeführte erfolgreiche Behandlung chirurgischer Krauten einen wohlbegründcten Ruf erworben. . , f

Durch die Aufführung eines neuen, allen Anforderungen der heutigen Gesundheitspflege entsprechenden Krankenbaues und die Uebcrtragung der Ver­waltung dieser Stiftung an den Alice-Frauei,verein, wodurch die bewahrten Pflegekräfte dieses Vereins für die Krankenpflege in der Anstalt erworben wurden, hat die Heilanstalt nunmehr eine wesentliche Verbesserung erhalten.

Kranke aller Stände können gegenwärtig in derselben eine ihren Bedürfnissen entsprechende Verpflegung finden.

Mir allen Bequemlichkeiten versehene Einzelzimmer sind mit Verpflegung von l fl. 45 kr. an täglich zu haben. In gemeinschaftlichen Zimmern wird für Verpflegung täglich 1 fl. vergütet. Die näheren Bedingungen der Aufnahme und Verpflegung können in der Heilanstalt Mauerstraße 17 und auf dem Bureau des Vorsitzenden des Vorstandes gedruckt in Empfang genommen werden.

Die Heilanstalt befindet sich gegenwärtig auch in der Lage mit Gemeinden Verträge abzuschließen, durch welche die Verpflichtung über­nommen wird, daß die auf Kosten der Gemeinde zu verpflegenden, an innerlichen oder äußerlichen Krankheiten leidenden Patienten zu ermäßigten Preisen und unter ähnlichen Bedingungen wie in anderen hiesigen Anstalten ausgenommen werden.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Heilanstalt, Herr Hofgerichtsadvokat Ohly ist zum Abschluß solcher Vertrage bevollinächtigt und kann aus dem Bureau desselben nähere Auskunft ertheilt werden. Vorstand.

Gegensatz zur facultativen und Nothcivilehe) vorschreiben, eine Abweichung von ,den Grundsätzen, welche hinsichtlich der ersteren jetzt schon in einem großen

,uu * ' Theile Deutschlands und der Schweiz, in Frankreich, Belgien und Italien ohne

Gießen, 26. October. Am 22. und 23. d. Mts. fand die von uns irgend erkennbare Nachtheile bestehen, dennoch nicht eintreten. Der reniten- schon früher gemeldete Rundreise des Finanzausschusses der zweiten Kammer ten Geistlichkeit aller Confessionen gegenüber ist aber die sofortige Einführung zur Untersuchung der oberhefsischen Eisenbahnen statt; vier namhafte der obligatorischen Civilehe ein unabweisbares Bedürfnis Möchten die gesetz- Techniker begleitete der Ausschuß, der Regierungs-Commissär, Großh. Banrath^ gebenden Gewalten unseres Landes durch rasches Vorgehen in dieser Materie Eickemeyer, die Secretäre der zweiten Kammer, sowie eine Anzahl oberhefsischer der drohenden Verwirrung zuvorkommen! Nach den neuesten Nachrichten hat Abgeordneter, darunter die Herren Buff und Oncken, hatten sich angeschlossen, man übrigens in Berlin die Absicht, die sog. Nothcivilehe im Wege der Es handelte sich natürlich nicht darum, eine eingehende Prüfung deö Bahn- Verordnung oder auch der Landesgesetzgebung einzuführen, mithin von der körpers, des vorhandenen Betriebsmaterials u. dergl. mehr vorzunehmen; die!Intervention der Neichsgesetzgebung Umgang zu nehmen. Es fällt mithin das Untersuchung beschäftigte sich vielmehr vorzugsweise mit Besichtigung der bereits, Bedenken der Großh. Staatsregienmg von selbst weg.

von der Regierung beanstandeten Bauwerke, mit Feststellung des Grundes oder- In diesen Blättern wurde neulich die Hofthea ter frage angeregt; Ungrnndes der in die Oeffentlichkeit gedrungenen Beschwerden, der Sammlungiwir sind mit der Erwiderung, die anscheinend der Abg. Oncken der bezüglichen von Material zur Beurtheilung der Rentabilität der oberhefsischen Bahnen,!Anfrage Hal zu Theil werden lassen, ganz einverstanden. Vorerst sind die Ver- endlich der Entgegennahme von Wünschen der Betheiligten wegen Fortsetzungthältnisse, um die es sich bei der Anforderung von 400/'00 fl an das Land des Eisenbahnnetzes nach verschiedenen Richtungen. Was in dieser Beziehung!handelt, noch nicht hinreichend aufgeklärt und sodann geht es gerade hier un- bei der Kürze der Zeit geliefert werden konnte', ist geschehen und kann dasUnöglich an, zum Voraus Partei zu nehmen. Hier müssen, vielmehr unsere- Land seinen Vertretern nur dankbar sein, daß dieselben mit persönlichen Opferitt Dasürhaltens die Abgeordneten aller Provinzen nach gewissenhafter Prüfung sich an Ort und Stelle vom Stande der Dinge überzeugten. Die demnäch-'der Regicrunge-Vorlage von Fall zu Fall handeln. Es ist die Rechtsfrage d. h. zu stigen Verhandlungen der zweiten Kammer über die Vorlage der Regierung'-untersuchen, ob und inwieweit dem Lande die Verbindlichkeir znm Wiederaufbau wegen Gewährung eines Prioritätsaulehns an die oberhessische Eisenbahngesell-.des Theaters obliegt. Fällt die Entscheidung gegen diese Verpflichtung aus, schäft zur Erbauung der Eisenbahn von Gelnhausen nach Partenstein werden-so treten politische Erwägungen in den Vordergrund. Nicht außer Acht zu den Beweis liefern, daß die Abgeordneten in vollem Umfange ihre Pflicht er-jlassen ist dabei, daß die Hauptstadt eines Landes neben wissenschaftlichen und füllt haben. Wir erwähnen nur noch, daß die Projccte der Erbauung eineriKunstsammlimgen auch eines Theaters bedarf, zu dessen würdiger Ausstattung Zweigbahn nach Hersfeld und einer Bahn von Gießen aus in das Kohlenrevier! unter gewissen Voraussetzungen billigerwcise das ganze Land beizutragen hat. mit Anschluß an die oberhe sische Eisenbahn eine eingehende Prüfung erfahren^Ob die Residenz davon allein oder doch den größeren Vortheil zieht, diese Be­heben. -.trachtung kann doch wohl nicht mitentscheiden. Eine andere Frage ist die Steuer-

Die zweite Kammer wird Montag den 3. November d. I. ihre Sitzun-skraft des Landes,'eine andere die Heranziehung der Residenz selbst zn^einem gen wieder aufnehmen; auf der Tagesordnung steht neben einigen Gegenständen wenn auch nur ^mäßigen Beitrag, eine andere^ endlich dtt^ ob /ucht^das^heater von untergeordnetem Interesse der Antrag Landmann wegen Einführung der^ Civilehe und der Civilstandsbuchsührung. Der Ausschuß schlagt bekanntlich einstimmig die Annahme dieses Antrags vor und unterliegt es k i- nem Zweifel, daß die zweite Kammer mit großer Majorität diesen Antrag zum Beschluß erheben wird. Tie Staatsregierung nimmt zunächst noch eine reser- virte Stellung ein; sie hält zwar die Einsührung der obligatorischen Civilehe für eine Nothwendigkeit, glaubt aber vor weiterem selbstständigen Vorgehen die demnächstige Entscheidung der Vorfrage abwarten zu müssen, ob die Einführung der Civilehe auf dem Wege der Reichsgesetzgebung erfolgen oder der Landes-! C- .... - v- - , .

aesetzaebung überlassin werden soll. Wir unsererseits wünschen, daß Hessen in den bekannten Antrag auf Einführung der allgemeinen preußischen Bcrg- dieser Frage nut gutem Beispiele vorangehe; sollte auch früher oder spater das Reich, sei es im Wege eines Specialgesetzes, sei es bei Erlaß eines allge-

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Erscheint täfllkch, mit Aus« nahir^ Sonntags.

Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.