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Pret« vierteljährig 1 fl. 12 k. mit Vrtngerwh». Dvrch die Post bezog« vierteljährig 1 st. 29 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, ertt lei- nähme Sonntags.
Expedition: Canzletberg, 8it B Rr. 1.
Mnzeige- und Mntsölntt für den Areis Hiessen.
$Ü7~74L Frcitng den 28. Atärz. 1873.
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Amtlicher Th e i l.
Reglement.
Den Transport von SchlachEkälbern betreffend.
Mit Rücksicht daraus, daß der Transport von Schlachtkälbern bisher häufig in sehr ungeeigneter und unzulässiger Weise stattgefunden hat, werden mit Ermächtigung des Großh Ministeriums des Innern vom 3. März 1873 z. Nr. M- d. I. 2432 nachstehende Vorschriften erlassen:
§. 1. Es ist verboten den Kälbern bei dem Transport, gleichviel ob derselbe aus Eisenbahnen, auf Schiffen, oder mittelst besonderer Fuhrwerke, stattfiudet, die Beine mit Stricken, Riemen oder dergleichen zu fesseln mit Ausnahme der in §. 3 unten angegebenen Fällen-
§. 2. Der Transport von Kälbern in Partieen von mehr als 2 Stück darf nur mittelst Fuhrwerks gesch ehen, welches so eingerichtet sein muß, daß die Thiere nicht mit den Köpfen oder anderen Körpertheilen vom Wagen herabhängen oder an den Rädern s chleifen. Die Thiere dürfen nicht übereinander liegen, sondern müssen sich frei bewegen können.
§. 3. Der Transport einzelner Kälber (höchstens 2 Stück) kann mittelst Schiebkarren oder Hundefuhrwerks auf eine Wegentfernung von höchstens 2 Stunden stattfinden und ist hierbei, aber nur für diesen Fall, das Binden der Kälber (§. 1) gestattet.
4. Das Mitführen von Hunden bei dem Transport der Kälber ist untersagt.
§. 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen, insoweit sie nicht nach §. 360 Nummer 13 des Deutschen Strafgesetzbuchs strafbar sind, einer Strafe von einem bis zehn Gulden.
Gießen, den 24. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. R ö d e r-
An die Großherzoqlichcn Bürgermeistereien.
Das vorstehende Reglement wollen Sie in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen lasten- Zugleich ist das Polizei-Aufsichtspersonal anzuweisen, Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Die geschehene Publikation ist anzuzeigen.
Gießen, den 24. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder. ___________________________
Bekannt m a ch ii n g.
Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Landrathsamts Biedenkopf vom 20. I. MtS. ist am 21. Februar c. in Weidenhausen ein fremder, großer schwarzer Hühnerhund mit weißer Brust und weißem Bauch, nachdem er mehrere Hunde und eine Frau gebissen hatte, wegen Verdachts der Tollwuth getödtet worden. Dieser Verdacht hat durch die Section des fraglichen Hunde- und durch die Erkrankung eines anderen von ihm gebistenen Hundes an der Tollwuth seine Bestätigung gefunden.
Nach den angestellten Ermittelungen ist es nun wahrscheinlich, daß der erst erwähnte Hund einem hiesigen Elgenthumer gehört hat und liegt Die Annahme nahe, daß derselbe in einem Anfall der Krankheit von hier entlaufen ist.
Mit Rücksicht auf den inzwischen abgelaufenen längeren Zeitraum sehen wir zwar von Anordnung der Hundesperre vorerst ab, bringen jedoch den zur Vorsicht mahnenden Fall zur Kenntniß des Publikums.
Gießen, den 26. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
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Deutschland.
Gicßcn, 26. Mär,. An unfern Hochschule find eben zwei Berufungen «folgt. An Stelle des noch Halle berufenen Professors der Rechtswissenschaft Dr. Ernst Eck wird Dr. Otto Mendt in Rostock treten; die Stelle des vor Jahresfrist nach Kiel übergestedelteu Theologen Professors Nitzsch, hat Profiffor Keim in Zürich angenommen.
Darmstadt, 25. März. Die heute zusowwengetretene außerordentliche Landes-Synode für das Großherzogihum wurde von dem Director des Ministeriums de- Innern, Frhrn. v. Starck, mit folgender Ansprache eröffnet:
Hochwürdige Hochgeehrte Herrn!
Des Großherzog« König!. Hoheit haben mich zu beauftragen geruht, diese außerordentliche Synode der evangelischen Kirche des Großherzogthums als Landesherrlicher Cowmissär zu eröffnen. Ich freue mich, im Namen Sr. König!. Hoheit Sie an der Schwelle Ihrer höchst folgenreichen und schwierigen Berathun- gen zu begrüßen und dazu den göttlichen Segen mit Ihnen zu erflehen.
Die Aufgabe dieser außerordentlichen Synode ist, wie Sie wissen, die Begutachtung des im Jahr 1870 bekannt gemachten und Ihnen nunmehr vorzu- legcndcn Verfassung-.Entwurfs für die evangelische K-rche des Großherzogthums. Wenn auch hierdurch Ihre Aufgabe begrenzt ist, so ist doch um so größer und von lies eingreifender Bedeutung der Umfang und die Wichtigkeit dieser Bera- thung-n, die eine neue Grundlage vorbereitrn sollen für die Verfassung der evangelischen Kirche. ,
Heftig und zum Theil selbst erbittert sind die gegenseitigen Meinungsäußerungen gewesen, zu denen die Veröffentlichung des Verfassung«.Entwurfs und die stufenweise eingltretenen provisorischen Atnderungen der bestehenden Verfassung An- laß gegeben haben. Es darf ober wohl w<t Zuversicht erwartet werden, daß es möglich ist, auf der einen Sette die bereits bestehende Verfassungseinheit Der evangelischen Kirche zu bewahren und zu sichern, auf der anderen Seite diese« gemeinsam«! Hau« so einzurichten, daß es allen Der evangelischen Kirche zugehö' rtgen Bektnntniff'n Raum gibt, darin zu wohnen und die Lehre des göttlichen Worts zu verbreiten. Möge der Geist bc« EhrtstenthumS, der nicht ein Kampf um polittsche Macht, sondern Der Getst Der Liebe und Der Duldung ist, dazu
|tn Ihnen mächtig sein und Ihnen beistehen, ein Werk der Versöhnung auf- > zurichten.
In dieser Zuversicht erkläre ich im Namen Sr. König!. Hoheit des Großherzogs die außtrordentliche Synode für eröffnet.
Berlin, 26. März. Don londwirthfchaftltcher Sette ist zu wiederholten Malen bereits darauf hingewiesen worden, daß die MtlltarDen, welche als Kriegs- contribution von Frankreich nach Deutschland kommen, durchaus kein Segen für uns wären. Die Dolks-Zcitung schließt sich in ihrem heutigen Leitartikel dieser Ansicht an, indem sie den Beweis zu führen sucht, daß durch diesen Goldregen die wildeste Speculation und die Uebertheuerungen groß gezogen würden, welche Dem eigentlichen Natioaalwohlstand großen Abbruch thun. Zuerst sei die eine Thatsache im hoben Grade lehrreich, daß Die Milliarden das zahlende Frankreich durchaus nicht geschädigt haben. Es fei keine Uebertreibung, wenn die französische Regierung sagt: Die Arbeit, der Handel, die Fabrikation und der Verkehr stehen in Frankreich wieder in hoffnungsvoller Blüihe da. Die landläufige Erklärung dieser Überraschenden Erscheinung, daß fünf Milliarden eine zu geringe Buße für Frankreich wären, sei ein Irrtbum, der sich leicht ergebe, wenn man der Frage: „was Hot die (Kontribution Frankreich geschadet?" die zweite Frage zur Seite stellt: „was haben uns die Milliarden genützt?" Die Mehrung seines Metall- besitzkS ohne wirkliche Arbeit habe niemals einem Lande zum Segen gereicht. An dem Schatz, welchen man da zu finden glaube, zehrten sofort zwei unersättliche Geldsouger; der eine heiße „Ueberspeculation" und der zweite heiße „Ver- theuerung der Genüsse und der Arbeit." Die Wahrheit laute: „Die Arbeit ist der Segen des Nativnalwohlstandes, der Goldregen ist kein Volkssegen." Schließlich wünscht die „Volks-Zeitung," baß mit dem letzten Goldstück, welche« künftig an Den Milliarden abbezahlt wirb, auch Der Irrthum über Den Werth solcher Schätze ein EnDe haben möchte.
Leipzig, 26. März. Die heutige Versammlung vereinigter Buchdruckerei- Besitzer Leipzigs beschloß einstimmig, Den von Der außerordentlichen Generalversammlung zu Weimar am 24. März angenommenen Normaltans am 31. März in Leipüg mit einem Local-Aufschlag von 15 pCt. einzufuhren.
Posen, 24. März. Den betten verantwonlichkn Redakteuren der Posener und O|tveutjchen Zeitung, die zu guter Stunde durch Den Strike vereint in


