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Mnzeige- und Wntsblalt für den Kreis Hiessen

grcitflfl den 26. September

1893.

Nr 22K

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich

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Hessen - Darmstädtischcs.

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Träumen für immer ein

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KjSrtiS vierteljährig 1 fl. 12 fr. tit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 fr.

Bedeutende Reformen sind im Lande Hessen im Gange, und bedeutend ist die Bewegung, die sich kundgibt. Bor 20 Jahren ist diesem Staate geweissagt worden, daß ihm nur aus dem Anschluß an eine größere Einheit wahres Hell erwachsen werde; die Zeit ist gekommen, wo dieses Wort sich bewahrheitet. Zu der unheilvollen Haltung des Ministeriums Dalwigk in der deutschen Frage hatte nicht weniq der Traum von einem dereiustigenKönigreich Hessen" bei­getragen, das sich aus dem Anfall von Homburg und der Bereinigung nut Hessen Kassel nach dem Tode des Kursürsten, der bekanntlich ohne erbbercch-

Bcsuch dieses Unterrichts an den Unterzeichneten wenden. Gießen, den 22. September 1873.

zu Grunde gehen, die Blüthe unseres geistigen Lebens geknickt werden", so jammerten sie, wenn man ihnen von der Macht sprach, die allein die Einheit gewahren könne. Jetzt haben wir die Einheit, mit ihr die Macht, und wo bei uns staatliches Borwärtsstrcben herrscht, da ist die Gesetzgebung geschäftig, die Wiedergeburt der Schule uud die sreisinuige Ausbildliug der Verwaltung durchzusctzen. In Hessen thut Eines so Roth wie das Andere. Dem Miß­trauen, der Entfremdung, die das alte Regime zwischen Verwaltenden und Verwalteten gepflanzt, kann nur eine Organisation abhelfen, die beide Theile zur gemeinsamen Arbeit im Dienste des öffentlichen Wohles zusammensuhrt und dieser Bevölkerung gibt, was ihr bisher am meisten gefehlt, die Gewöhnung

schen ihrer Wähler. Gerade von dieser Seite her war man auf Widerstand oder wenigstens auf die ernstlichsten Einreden gefaßt gewesen. Vermöge dieses Beschlussis wird Hessen-Darmstadt dcn süddeutschen Ländern dasselbe Beispiel geben, das Gotha im vorigen Jahre den norddeutschen Landern gegeben hat. Alle bisherigen Erfahrungen hatten gelehrt, daß es fernerhin heiße: entweder obligatorische oder gar keine Fortbildungsschulen. Die Durchführung der erste­ren durch die Geseügebnna ist deshalb die schlechthin en>scheidende Wendung, ... "* * r*Die Fortbildungsschule

Der Direktor des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen: v. Röder.

Der Unterricht selbst wird unentgeltlich erthcilt; dagegen haben die Thcilnehmer an demselben für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Unbemittelt« muffen sich mit Unterstütziinzsgesucheu an die betreffenden landwirthschastlichen Bczirksvereine oder die Gemeinden wenden, da seitens des Provinzialvereln» ür solche Unterstützungen keine Mittel verwilligt sind.

Friedelhausen bei Lollar, am 18. September 1873. Der Präsident des landwrrthschaftllchcn Vererns von Oberheffen:

° Adalb ert, Freiherr von Nord eck zur Rabenau.

Bekanntmachung.

Betreffend: Unterricht im Hufbefchlag 1873.

Erscheint täglich, Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberg, LU. B. Nr. 1.

Der Unterricht im Hufbeschlag für junge Schmiede pro 1873 an der Großh. Veterinär-Anstalt zu Gießen soll am Montag den 10. November d. I. beginnen und wird sich auf die Dauer von ungefähr fünf Wochen erstrecken.

Junge Schmiede aus Oberhessen, welche an demselben Theil nehmen wollen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich anzumelden und der Anmeldung Zeugniffe über erworbene Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in

Bekanntmachung.

In dem Voranschlag des landwirthschastlichen Bezirksvcreins Gießen pro 1873 ist der Betrag von 100 fl. vorgesehen für Verwillignng von Snb« ventionen an junge Hufschmiede, welche sich an dem am 10. November I. I in der hiesigen Veterinär-Anstalt beginnenden Unterricht im Hufbeschlag bethciligen. Bewerber um eine derartige Subvention wollen sich unter Vorlage einer Bescheinigung des Vorstandes der gedachten Anstalt über den erfolgreich staltgchabten

Einladung jum Abonnement

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tigte Kind« war - bilde» sollteDi. Am.exio.wn »°n 1866 haben diesen der bürgerlichen Selbsthülf- und des freiwilligen Staatsdienstes Von einer

Träumen für immer ein Ende gemacht und die Stiftung des Reichs hat dcn gründlichen Reform des Nolkeschnlwesens st dann allem die Vmbi düng eines

Staat auf die einMe Aufgabe hingedräugt, für di- kein Staat zu klein ist. Geschlechts zu erwarten, das für den Staat der Selbstverwaltung re f ist.

die Aufgabe sich zu einem würdigen Glied- des deutschen Reichsstaatcs anszn- Einer der erfreulichsten Beschlüsse der Lchuldcbatte war der, der säst ci ifhnv

b Iden für ' d ffen Gründung se ne Söhne tapfer n itgefochten und ritterlich mig für die obligatorische Forib.ldnngsschnl- mit allen Conseqnenze.. entsch.ed. 61 . n/b Die neue Acre, des Ministeriums Ho mann, v. Swick, Ueberraschend war, daß di- Abgeordneten der ländlichen Bezirke mit fast noch

llcmvst bat sofort mit Beginn der jetzigen Kammer Session eine Gesetzgebnngs- größerem Eiser dafür cintraten, als selbst die der städtischen, und dabc, ans. SK 1 tiefgreisend unb vielseitig "hier zu drücktich hi.M.füg»en, das geschehe im Eücklang m.t den a«sg-spr°ch-nen Wun.

thätigkeit begonnen, wie sie so umsangreich, tiefgreisend und vielseitig hier zu Lande nicht erlebt worden ist, feit wir ein parlamentarisches Leben haben, und ihm zur Seite sicht eine Zweite Kammer, die bis auf verschwindende Bruchtheile national und liberal gesinnt mit einem Fleiß und ieiner Hingabe arbeitet, die rückhaltlose Anerkennung verdienen. Außer dem Budget jur die Jahre 18731875 hatte der Landtag zwei Vorlagen von höchster Bedeutung zu erledigen. Die eine enthält eine neue Organisation der Verwaltung tu (Äe- Linbe ttreis und Vrovinz, die andere eine Neuordnnng des Volksschulwesens. .. , - ,

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fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher feine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1873 zusendcn und den Abonnemcntsbctrag durch Quittung erheben lassen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 29 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben fönnen nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu fönnen, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostbotcn zu thun, da wir unS sonst nicht verbindlich machen fönnen, vollständige Eremplare zu liefern.

Die Redaktion.

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