Deutschland.
tin l'hll Völl
mont
Kempff schließlich noch Folgendes bemerkt:
Mitglieder
'die Voile L
laß drei Hot Teils ist i»
MM Se. E gtubirenben, von der w| nicht and) (ü selbe voiznb' bas in ihl katholilch-th« ^acultdt be, Wirken, lv daraus, ob irarius, der (iien wird, jammten De MN Marti nimmt
Ztrc ^datz nm bei 'sei, wo ei ^en habe.
Sr. HM'
Pos bischos Ledc wünschling Kirche barbi
Dorr ihren Mitgli
Gent
Herzogs von Tehinschlag stanreuts ent >st der Aal die Annahm dich die Bei vertreten sei
®af(
Nachlaß des Staufen vo>
Darmstadt, 19. August. In unserem neulichen Artikel über die jung-- . sten Ernennungen im Justizfache war unter Anderem bemerkt, die Großh. Regierung gehe von dem Grundsätze aus, daß bei Anstellung von Richtern nicht die politischen Ansichten der zu Befördernden, sondern, außer der Anciennetät, vorzugsweise das Maß der erforderlichen Befähigung entscheidend, daneben auch bei Richtercollegien auf die Gesammt-Zusammensetzung derselben Rücksicht zu nehmen sei. Die „Reue Franks. Presse" fand in dieser Bemerkung unbegreif- licher Weise das Zugeständniß, daß bei den fraglichen Beförderungen die Fortschrittspartei grundsätzlich ausgeschlossen worden sei. Wir bekennen, daß wir dieser Art von Logik nicht gewachsen finb, und verzichten deshalb darauf, die „Neue Franks. Presse" eines Besseren zu belehren. Wir können dies um so ruhiger thun, als unsere anfängliche Vermuthung über die Entstehung des Angriffs der „Neuen Franks. Presse" inzwischen für uns zur Gewißheit geworden ist. Der betreffende ff Korrespondent des genannten Blattes hat sein? Philippika gegen das „Ministerium Hofmann" lediglich aus eigene Faust losgelassen nnb war keineswegs legitimirt, Namens der Fortschrittspartei das Wort, so wie geschehen, zu ergreifen.
Wenn wir trotzdem heute nochmals auf diese Angelegenheit zurückkommen, so geschieht es nur, um den inzwischen auch von der „Main-Ztg." ausgesprochenen Vorwurf zu entkräften, als ob das Ministerium durch die in Rede stehenden Ernennungen einer den Ständen gegebenen Zusage untreu geworden wäre. Wir wollen zu diesem Zweck an der Hand des stenographischen Protokolls den Nachweis führen, daß der Director des Großh. Justizministeriums gelegentlich der Budgetdebatte in der zweiten Kammer eine Nichtbesetzung höherer Stellen im Justizfache keineswegs unbedingt zugesagt, im Gegentheile deren Wiederbesetzung geradezu in Aussicht gestellt hat.
Von dem Finanzausschüsse zweiter Kammer war am Schluffe seines Berichtes über das Budget des Justizministeriums der Antrag gestellt worden:
An Großh. Staatsregierung das dringende Ersuchen zu richten, bei den Gerichten nur in soweit Besetzungen vacant werdender Stellen eintreten zu lassen, als zur Erledigung der Geschäfte unbedingt noth- wendig sei.
Zu diesem Anträge gab Ministerial-Director Kempff wörtlich folgende Erlärung ab:
„Die Negierung, meine Herren, hat keine Veranlassung, sich der Annahme dieses Anrrages zu widersetzen. Sie legt denselben so aus, daß die Negierung ersucht werden soll, erledigt werdende Stellen, soweit es ohne Nachtheil für den Dienst möglich ist und soweit sie ohne Nachtheil für die Justizpflege entbehrlich sind, nicht wieder zu besetzen. Die Regierung wird diesem Wunsch gern Nachkommen und hat das seither schon gethan, indem in der Zeit, in welcher ich die Ehre habe, dem Justizministerium vorzustehen, schon mehrere in Erledigung gekommene Stellen in der Justizbranche nicht wieder besetzt worden sind. Wenn also dieser Antrag in der oben angedeuteten Weise aufgefaßt wird, so hat die Regierung keine Veranlassung, sich diesem Ersuchen zu widersetzen ; im Gegentheil, sie wird bestrebt sein, demselben nachzukommen. Selbstverständlich muß die Prüfung, in wieweit es möglich sein wird, einzelne Stellen, die erledigt werden, nicht wieder zu besetzen, dem Ermessen und der Verantwortlichkeit des Ministeriums überlassen werden, da nur das Justizministerium vollständig in der Lage ist, übersehen zu können, ob es möglich ist, einzelne Stellen bis zum Eintritt der neuen Organisation unbesetzt 511 lassen."
Unmittelbar nach dem Director des Justizministeriums ergriff der Abg. Metz das Wort, befürwortete unter Verweisung auf die bevorstehende neue Organisation den Antrag des Finanzausschusses und sprach sich insbesondere auch dahin aus, daß in den Justizcollegien Ersparungen eintreten könnten, mit specieller Erwähnung der damals vacanten Stellen eines Präsidenten am obersten Gerichtshöfe und am hiesigen Hofgericht, sowie der nach seiner Ansicht überflüssigen Ernennung eines Directors neben einem Präsidenten.
Der Director des Justizministeriums erwiderte hierauf wörtlich:
etwa durch Hilfsbeamte. Ebenso wenig wird sich dies thun lassen bei den niederen Gerichten. Es würde dadurch ein Zustand in der Justiz geschaffen werden, der meines Erachtens ganz unhaltbar wäre.
Es wird also zur Zeit noch nicht möglich sein, daß man alle vacant werdende Stellen nur provisorisch versehen läßt; daS könnte mau wohl thun, wenn man eine neue veränderte Organisation in naher und sicherer Aussicht hätte. Aber unter den jetzigen Verhältnissen ist das unmöglich. Ferner ist auch schon bemerkt worden, daß auch nach der neuen Organisation, jo wie sie in Aussicht genommen ist, wir Collegialgerichte behalten. Wir werden nicht blos collegialisch organisirte Kreis- oder Landgerichte, sondern auch ein Ober- landesgericht, was ein zahlreiches Personal bedarf, erhalten. Wenn also auch die bezeichneten Stellen jetzt wieder besetzt werden, so werden diese Beamten, wenn sie bis dahin noch die Fähigkeit haben, die Stellen zu versehen, in ihren Stellungen verbleiben, oder in eine ähnliche wenigstens ver-setzt werden können.
Sehen Sie nur, meine Herren, auf die Nachbarländer. Es ist noch in keinem Nachbarstaate bis jetzt von der Kammer verlangt worden, daß man eine Stelle mit Rücksicht auf die bevorstehende Gerichtsorganisation, nicht besetzen sollte Im Gegeutheil sind in den Nachbarstaaten kürzlich vacante Stellen in den oberen Justizcollegien, ohne Rücksicht auf die neue Organisation, wieder besetzt worden und ich glaube, man solle also in dieser Beziehung nicht zu weit gehen. Die Negierung muß sich in dieser Beziehung ganz freie Hand behalten und ich darf Sie versichern, meine Herren, daß es mein ernster Wille ist, da, wo es möglich ist, und wo es sich mit der Würde und mit dem Ansehen und mit der Unabhängigkeit der Justiz verträgt, daß ich gern bereit bin zu sparen, wo es möglich ist, aber mehr dürfen Sie nicht verlangen."
Wir überlassen es hiernach getrost dem gesunden Ermessen des Publiktims, zu beurtheilen, ob die Regierung den Vorwurf verdient, einer gegebenen Zusage entgegen gehandelt zu haben, indem sie Ernennungen vornahm, von deren Nothwendigkeit sie, nach Lage der Dinge, überzeugt sein mußte.
(Darmst. Ztg.) .
Berlin, 19. August. Man wird sich erinnern, daß am Tage des Reichstagsschlusses der Abgeordnete Dr. Völk eine große Anzahl seiner Collegcn so wie den Reichskanzler und die anwesenden Mitglieder des Bmtdesraths mit einem Strauße frischer, blühender Alpenrosen beschenkte. Man hatte ihm die Blumen aus Jmmenstadt, seinem Wahlkreise, gesandt. Der Mann, von dem der sinnige Gruß des deutschen Südens ausgegangen, der Kaufmann Vogt, ist einer der am schwersten Heimzesuchten in jenem von dem Unwetter des 8. Juli fast zerstörten Städtchen. Seine Gattin, welche den Gedanken jener Alpenrosenspende auregte, wurde in ihrem Laden das Opfer der hereinbrechendeu Wasserfluten, in denen mit der Muter auch die Tochter den Tod fand. Vogt selbst war, als das Wetter hercinbrach, nicht daheim; er eilte herbei, um sein Haus zu erreichen, doch erfaßte auch ihn die Flut und trieb ihn weit fort; er war gerettet, um den Tod der Seinigen zu beweinen. Es sei hierbei erwähnt, taß das bisher in Augsburg thätige Comit6 zur Unterstützung der durch Sturmflut Verunglückten an der Ostsee jetzt sich zu einem Hülfsverein für die Verunglückten zu Jmmenstadt verwandelt und den Abgeordneten Dr. Völk au seine Spitze gestellt hat. Hoffentlich wird man es sich in Norddeutschland angelegen sein lassen, diesem Vereine thätige Hülfe zuzuwenden und damit auszugleichen , was die Süddeutschen für die Verunglückten an der Nordsee in so reichem Maße gethan haben.
Posen, 18. August. Das Antwortschreiben des Erzbischofs Ledochowski auf die Zuschrift des Ober-Präsidenten Günther vom 24. Juli c. lautet, dem Kuryer Poznanski zufolge, folgender Maßen:
Ich bedaure sehr und herzlich, daß es mir nicht möglich ist, dem in dem geehrten Schreiben Ew. Hochwohlgeboren vom 24. v. M. enthaltenen Wunsche des Herrn Ministers für das Kirchenwesen, das hiesige geistliche Seminar untzuandern, nachzukommen, und verbleibe zugleich bei der Hoffnung, daß der Herr Minister nicht verlangen wird, daß ein katholischer Bischof das thun soll, was ihm sein Gewissen und seine Religion zu thun verbieten. Die geistlichen Seminare sind kirchliche Lehr- mit) Erziehungs-Anstalten, in welchen die Geistlichen — wie ich dies bereits in meinem Schreiben vom 10. Juni c. näher auszn- führen die Ehre hatte — den kirchlichen Vorschriften entsprechend unter Aufsicht des Bischofs zu ihren künftigen Aemtern ausgebildet und erzogen werden. Es versteht sich von selbst, daß sich keine weltliche Macht das Recht aneignen kann, zu bestimmen, wie und in welcher Weise ein latholischer Geistlicher ausgebildet werden soll, um später in Gottes und der Kirche Geist zu arbeiten, seinen Verpflichtungen nachzukommen und seine Handlungen mit reichlichem Got- tessegeu zu unterstützen. Daß solche Ansichten richtig sind, ergiebt sich aus dem oben angegebenen Schreiben Ew. Hochwohlgeboren, namentlich betreffs der Bemerkungen 'der von mir im Jahre 1866 für das hiesige geistliche Seminar ausgegebeuen Nolae, durch welche den kirchlichen Gesetzen entsprechend die Hütung der jungen Theologen vor jedem Unglück und jeder Gelegenheit zum Bösen erzielt werden soll und die ferner beizubehalten das gedachte Schreiben mir unmöglich macht. Die Kirche kann und darf hinsichtlich der Ausbildung ihrer Diener nach dem Geiste der Zeit sich ändernden Bestimmungen nicht fügen; sie muß an den ewigen und göttlichen Grundsätzen der Religion, deren Geistliche diese später verkünden sollen, festhalten und solche befolgen. Unter den
u Roy
Par
Tallinn 0anba eine
Mi »r1' t)ie N“ baß der dl C011MW" ist, daß - Schließt woNoTel ,u schlenG andereiM rfatfcn, de
Posen,
®ilb
N=i?c Ndjen,
sabi« 4
„Aus die Wünsche, welche von Herrn Metz soeben, in Verfolgung dieses Antrages speciell ausgesprochen worden sind, habe ich nicht die Absicht näher einzugehen. Ich muß mir aber doch einige allgemeine Bemerkungen erlauben. Man kann, meines Erachtens, wenn man auch die Absicht hat, da, wo es möglich ist, zu sparen, unter Umständen auch mit der Sparsamkeit zu weit gehen. Es muß, meines Erachtens, vor allen Dingen im Auge behalten werden das Ansehen der Gerichte. Es müssen die Gerichte so besetzt sein, daß eine prompte und gute Justiz geleistet werden kann, wofür die Negierung die Verantwortung trägt. Es ist auf der anderen Seite im Auge zu behalten, daß wir in unserem kleinen Staate nur wenige höhere und höchste Nichterstellen haben, daß es nur Wenigen gelingt, in diese Stellen einzutreten; und, wenn man diese wenigen Stellen auch noch beschränken will, so wird dies geiviß den Neiz zum Studium dieser Branche nicht besonders anregen und befördern, im Gegentheil, es wird die besseren Kräfte dieser Branche ganz entziehen.
Was die Thätigkeit der höheren Gerichte betrifft, so ist es allerdings richtig, daß sich die Geschäftslast in neuerer Zeit vermindert hat, aber das Personal dieser Collegien ist auch schon wesentlich beschränkt worden. Es sind an dem Hofgericht in Gießen allein seit 1865 drei Rathsstellen eingegangen, es ist bei dem Oberappellationsgericht die Zahl der Mitglieder auf zehn beschränkt worden. Es ist an dem Ortsgericht in Mainz die zuletzt vacant gewordene Stelle nicht besetzt worden, ebenso an dem Bezirksgericht in Alzey und auch au dem Bezirksgericht in Mainz ist die zuletzt in Erledigung gekommene Stelle eines Raths nicht besetzt worden.
Sie sehen also hierin, daß die Regierung den guten Willen hat, wenn es möglich ist, und wo es der Dienst und seine Interessen zulassen, Ersparungen cinfreten zu lassen. Aber man muß dabei, meines Erachtens, immer im Auge behalten, daß eine prompte, unabhängige und gute Justizverwaltung darunter nicht leiden darf. Von diesen Grundsätzen wird die Negierung aus- gehen, und, nach reiflicher Erwägung, dann bezüglich der Besetzung der in Erledigung gekommenen Stellen daS Geeignete beschließen."
h T« eia i
gegenwärtigen Verhältnissen sehe ich mich genöthigt, mich in die etwa hieraus entspringenden Folgen unter Gottes allmächtigem Schutze in tiefster Ehrfurcht zu fügen und diese auf mich zu nehmen, kann mich iudeß nicht gütlich damit w w , einverstanden erklären, geschweige denn selbst hülfreiche Hand dazu leisten, daß
Nachdem sodann der Abg. Metz wiederholt und nach ihm der Abg. Du- meine Seminare nach anderen Vorschriften und Zielen, als die, welche ich nach
-- Letzterer den vom Regierungstische aus gegebenen Erklärungen bei- genauer Prüfung als dem katholischen Geiste entsprechend angenommen habe,
pflichtend — das Wort ergriffen hatten — wurde von Ministerial - Director geführt werden. Ich lasse die Hoffnung nicht sinken, daß die kaiserlich königliche
.7 \ *' : Regierung, sobald sie zu der Ueberzengung gelangen wird, daß das, was sie
von in" 1 mich l :en M
„Ich wollte nur, anknüpfend an den von Herrn Dumont hervorgehobe- inen Gesichtspunkt, noch bemerken , daß eine Rücksicht, so wie sie Herr Metz 'wünscht, auf die bevorstehende Organisation doch wohl nicht genommen werden 1 kann, aus dem Grunde, den ich schon in der vorigen Sitzung anzudeuten die Ehre hatte; nämlich, daß man über die Zeit, in welcher diese Organisation zur Ausführung kommen wird, nichts auch nur annähernd Genaues weiß. Es kann doch unmöglich die Absicht der Kammer fein, der Regierung zuzumuthen, vacant werdende Stellen au den Gerichtscollegien provisorisch versehen zu lassen, 1


