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übertragen.

Gleichzeitig haben des Großherzogs Königliche Hoheit die provisorische Errichtung einer fünften evangelischen Stadtpfarrstelle zu Darmstadt zu geuch-

und Unwahrscheiuliches zuerst Thatsache.

Darmstadt, 19. October. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allerguädigst geruht: am 18. l. Mts. den Miuisterialrath tm Ministerium der Finanzen, Geheimerath August Schleiermacher, unter Enthebung von der Stelle eines landesherrlichen und ersten Mitglieds der Direction der Staatsschulden-

Schulkinder zu solchen, nicht ausgesetzt oder unterbrochen werden. Sollte aus besonderen Gründen im einzelnen Falle eine Ausnahme angemessen erscheinen, so haben die betreffenden Schulvorstände vor Aussetzung der Unterrichtsstunden die Genehmigung der vorgesetzten Kreisschulcommission einzuholen. 2) Abge­sehen von dem Gottesdienst an Sonntagen und den in der oben angezogenen Verordnung genannten Feiertagen findet eine Verpflichtung der Schulkinder und beziehungsweise der Lehrer als solche behufs Ueberwachung der Kinder zur Theilnahme an sonstigem Gottesdienste oder anderen kirchlichen Feierlich­keiten nicht statt und können insbesondere auch die Schulkinder gegen ben Willen ihrer Eltern nicht angehalten werden, einer Leiche zu folgen, an einer Procession, einem Bittgänge rc. Theil zu nehmen. 3) Hat ein Lehrer zugleich als Organist, Cantor rc. kirchliche Dienste zu verrichten, so hat er selbstver­ständlich diese Functionen nach den Anordnungen der betreffenden kirchlichen Behörden zu besorgen. Sollte durch Verrichtung dieser Functionen der Schul­dienst Noch leiden', und ein Benehmen mit den betreffenden Kirchenbehörden keine Abhilfe verschaffen, so ist die Trennung der kirchlichen Functionen von dem Schuldienst herbeizuführen. Der Erlaß dieser Verfügung ist in intelli­genten Kreisen überall mit hoher Befriedigung ausgenommen worden.

Darmstadt, 18. October. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allerguädigst geruht: am 16. l. Mts. den wirklichen Geheimerath und Präsi- denten des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Maximilian v. Bie- geleben, auf sein Nachsuchen unter dankbarer Anerkennung der von demselben geleisteten langjährigen treuen und ausgezeichneten Dienste, sowie unter Ver­leihung des Großkreuzes des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, in

Ruhestand zu versetzen.

Bis zur Ernennung seines Nachfolgers wird Präsident v. Biegeleben die Geschäfte fortführen.

Am 7. October dem zweiten evangelischen Stadtpfarrer zu Darmstadt, Kirchenrath Georg Friedrich Ritsert, die erste evangelische Stadtpfarrstelle zu Darmstadt, dem dritten evangelischen Stadtpfarrer zu Darmstadt und Dekan des Dekanats Darmstadt, Johann Peter Ewald, die zweite evangelische Stadt­pfarrstelle zu Darmstadt und dem Lehrer an der ersten Abthcilung der zweiten höheren Sradtmädchenschule zu Darmstadt , Mitprediger und Diakonus, Her­mann Dingeldey, die dritte evangelische Stadtpfarrstelle zu Darmstadt zu

an sieht, Hr. Kallenbach hat den Muth der Ueberzeuguug und scheut sich Man nennt nu^' herrschenden Borurthellen entgegenzutreten.

Gießen, 20. October. Wie weit religiöse Verrücktheit sich steigern kann, davon hat jüngst dasMainzer Journal" redendes Beispiel geliefert. Es warnt und eifert vor dem Beitritt zumThierjchutzverein" uud warum? weil es menschliches Elend noch genug gebe und weil der Thierschutzverein miß­braucht werden könne zur Verbreitung Darwinscher Lehren über die Entwicke lung des Memchen und der Thiere rc. Was für Gespenster steht doch eine ultramontane Seele am Hellen lichten Tage. Was will der Thierschutzverein? Er will die armen Thiere, unsere Wohlthäter, vor den schändlichen Mißhand­lungen, welche ihm nur zu ost zu Theil werden, möglichst schützen, und die in solcher Behandlung sich aussprcchende Rohheit und Wildheit des Sinnes und der Sitte des Menschen mildern und abstellen. Was kann ein Vernünftiger gegen solche Zwecke Vorbringen? Aber freilich, der Thierschutzverein ist keine ultramontane Institution, er ist nicht von der Kirche beaufsichtigt, uud gar er öffnet seine Pforten Jedermann, ob Katholik oder Protestant, Jude rc., der sich zu gleichem Zwecke mit Anderen verbinden will. Der Ultramontane wittert offenbar Freimauerei oder welche sonstige Höllenspeise unter dem Thierschutzver­ein, und da kann es freilich nicht anders sein, als daß der ultramontane Wahnsinn erwacht und mit Händen und Füßen strampelt gegen das Ungethüm, welches wiederum geeignet sein könnte, den armen Schäflein Etwas an dem Glauben abzuluxsen. Vielleicht steckt der Bismarck hinter dem Thierschutzver ein! Die Ultramontanen haben bekanntlich gewaltige Brillen und sehen durch Dick und Dünn stets den bösen Bismarck.

Aus dem Großherzogthurn Hessen, 17. Oct. Wie erinner­lich, so ist die Verwendung von Schulkindern zu kirchlichen Zwecken, sowie der Besuch des Gottesdienstes und die Theilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten von Seiten der Schulkinder und der Lchrer an Volksschulen Gegenstand ein­gehender Besprechung gelegentlich der Berathung der zweiten Kammer über das Volksschulgesetz gewesen. Schon damals sprach sich die Regierung dahin aus, daß sie sich das Recht vindicire, die gerügten Mißstände auch bei dem dermaligen Gesetzeszustand zu beseitigen. Wie wir jetzt erfahren, hat sie dieser Aeußerung bereits praktisch Folge gegeben, indem die großh. Oberstudien-Di- rection auf Anordnung'großh. Ministeriums des Innernzur Beseitigung von Mißbräuchen und irrigen Ansichten über die Verbindlichkeiten von Schulkindern und Lehrern zur Theilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten u. dergl." folgende Bestimmungen getroffen und durch Ausschreiben der Kreis-Schulcommissionen mitgetheilt hat: 1) Abgesehen von den Sonntagen und den in der Verord­nung vom 26. Mai 1856 genannten Feiertagen darf der Unterricht an den Volksschulen um kirchlicher Zwecke willen, insbesondere behufs Verwendung der

Tilgungskasse, zum Director des Ministeriums der Finanzen zu ernennen.

Berlin, 15. Oct. Die Veröffentlichung des Gedankenaustausches zwischen dem Papst und dem Kaiser hat begreiflicher Weise allgemeines Auf­sehen erregt. Die offene und entschiedene Sprache, mit welcher der Monarch seinen polttischen und religiösen Standpunkt und gleichzeitig die Rechte und die Gewissensfreiheit der deutschen Nation vertritt, hat einen wohlbegründeten Anspruch auf den ungetheilten Beifall der öffentlichen Meinung, der auch be­reits heute in einer großen Anzahl Preßkundgebungen Ausdruck gesunden hat. In politischen Kreisen will man aus der ebenso scharfen wie gewandten Aus- führung dieser königlichen Antwort schließen, daß au der Fassung derselben der Urheberschaft des Fürsten Bismarck ein wesentlicher Antheil zuzuschreiben ist. Jedenfalls kann man nicht in Zweifel darüber sein, daß diese Fassung dem Geiste entspricht, in welchem der deutsche Staatsmann das Verhältuiß zwischen Staat und Kirche zu ordnen als seinen Beruf erkennt. Uebrigens macht auch dieGermania" ihre Bemerkungen zu dem Briefwechsel. Sie billigt natürlich den Brief des Papstes, constatirt aber doch, daß die Auffassung, wonach der Kaiser wohl nicht einverstanden sei mit dem Vorgehen der Regierung nach dem Erlasse der Maigesetzc nicht mehr statthaft sei. Dadurch ist thatsächlich zuge­standen, wie schlecht der Papst über die Vorgänge in Deutschland unterrichtet ist, da er dieselbe, auch nach derGermania" irrige Auffassung noch drei Mo­nate nach dem Akt aufrecht erhält, durch welchen der Monarch den Maigesetzen das Siegel der Bestätigung aufgedrückt hat.

Berlin, 18. October DerStaats-Anzeiger" veröffentlicht eine allge­meine Verfügung des Jastizministers vom 13. October d. I. über Führung der Kirchenbücher über diejenigen Parochien, wo wegen gesetzwidriger Besetzung des geistlichen Amtes ein zur Führung des Kirchenbuches berechtigter Geistlicher nicht vorhanden ist und welcher die betreffende Verfügung des Culrusministers vom 19. September d. I. an das Oberpräsidium der Provinz Posen zur Kenntniß der Gerichte und der Beamten der Staatsanwaltschaft bringt.

Bonn, 18. October. Bischof Reinkens hat sich hier in der Coblenzer Straße angekauft. Damit ist die Bestimmung Bonns als Residenz des alt­katholischen Bischofs und als Mittelpunkt der altkatholischen Bewegung defini­tiv gegeben.

Fulda, 17. October. Die Bestattung des verstorbenen Bischofs Kött

behauptet, Ministerpräsident Hoffmann solle als Reffortchef das Finanz­ministerium übernehmen. Die heutigeMaiu-Zeitung" meint, drei Mini­

hat heute Vormittag in programmgemäßer Weise stattgefunden. An dem Leichenzuge, welche sich von dem bischöflichen Palast nach dem Dom bewegte, nahm eine überaus große Menschenmenge Theil, darunter außer beu hiesigen Vereinen fünf Bischöfe und über hundert Geistliche von Nah und Fern. Der Leichenwagen wurde von vier mit Flor behängten Pferden gezogen. Der Sarg war mit Blumen und einem Lorbeerkranze geschmückt. Bei der Leichen­feier amtirte ex officio der Bischof Ketteler von Mainz, während der Bischof Martin von Paderborn eine einstüudige Grabrede mit dem Vorspruche: Er war beliebt bei Gott und den Menschen," hielt. Redner gab ein voll­ständiges Bild von dem Leben und Wirken des Verblichenen, betonte seine Uneigennützigkeit, seinen Wohlthätigkeits-Sinn und sein humanes Wesen und führte an, datz er gewohnt gewesen sei,Gott zu geben, was Gottes, und dem Kaiser, was des Kaisers ist." Schmerzlich habe es den Verstorbenen berührt, als unserem Vatcrlande ein gefahrvoller Krieg bereitet worden; noch mehr aber habe sein Herz sich über die der Kirche Christi entgegengeschleuverte Kriegs­erklärung gegrämt. Am Schluffe charakterisirte der Redner den Todten als

Dcllerreidj.

Üßten, 17. October. Die beiden leitenden Organe der Verfassung^

Z; Gießen, 20. October. Die Zustände am hiesigen Gymnasium seit st er seien für Heffen genug; sie mag darin Recht haben und es wird wohl dem Dienstantritt des neuen Directors beginnen die allgemeine Aufmerksamkeit das letztgedachte Auskunftsmittel angewendet werden^ auf sich zu lenken. Gewisse Disciplinarmaßregeln und pädagogische Anordnun- Wir müssen uns überhaupt für die nächste Zukunft auf mancherlei Ueber- gen werden in verschiedenem Sinne besprochen. Aus der Prima sind etwa raschungen in unserem Staatsleben gefaßt machen, Unmögliches wird möglich sechs Schüler ausgetreten, um auf anderen Gymnasien des Landes ihre Matu-'-^ 11 ritätsprüfung zu bestehen; andere, selbst aus Secunda, werden ihnen dem Vernehmen nach bald nachfolgen. Wir enthalten uns vorläufig jedes Urtheils uud constatiren nur die Thatsache.

einen wahren Märtyrer der jetzigen trüben Verhältnisse. Die Feier währte etwa drei Stunden. Ueber das Testament des Bischofs Kört verlautet bis jetzt nur soviel, daß die Dienerschaft reichlich bedacht worden ist

Stuttgart, 20. October. DerSchwäb. Merk." berichtet aus Hei­delberg, daß es nunmehr sicher fei, daß Professor Trirschke schon im Früh­jahr k.^J. nach Berlin übersiedeln werde.

Straßburg in Westpr., 15. Oct. Eine kürzlich hier veranstaltete Wähler-Versammlung, in welcher Rechtsanwalt Kallenbach als Candidat ' anstrat, verdient wegen der politischen Bekenntnisse dieses Herrn, der sich selbst linken Flügel des Nationalliberalismus zählt, nähere Erwähnung. Der Candidat erklärte, daß die Kirchengesetze als gegebene Gesetze natürlich beob­achtet werden müßten. Uebrigens habe der von der Regierung eingeschlagene Weg vom Standpunkte des Volkes ans Bedenken. Erstens: die in den Ge­setzen maßgebende Richtung wolle den Einfluß des Klerus auf die uugebil- deten Massen nicht beseitigen, sondern denselben im Sinn und Interesse der Regierung zu controliren; diese Vermehrung der Macht der Regierung könne unter Umständen eine Gefahr für die Freiheit werden. Zweitens fei diese den Gesetzen zu Grunde liegende Richtung mit echter Toleranz schwer vereinbar, weil dieselbe dem Staats Kirchenthum zusteure, und weil, so lange die beiden christlichen Confessionen besonders vom Staate priviligirt und geschützt seien, eine sociale Gleichstellung der übrigen Confessionen und Secten nicht zu erzielen sein werde. Drittens stellten die Gesetze ein gefährliches Präjudiz insofern auf, als man sich auf sie berufen könne, wenn der sehr vage und mißbräuch- cui» |uu|icu »u ............ 5u u-..cy- zur Begründung neuer Ausnnbme-Gesetze

migen geruht, und ist deren Berwaltung dem Pfnrramts-Candidaten Dr. Carl^ ,, , 2 , \ "LU 1°^' Ovaren roir m das finsterste Mittelalter zurück- Sell ans Gießen übertragen worden. ? rSmstche Syllabus preußisches Staatsrecht würde. Doch

i Darmstadt, l9 October. Die Penstonirung des Finanzministers Z u .? ?.!. $crrauc" 111 ^cn ®clß der Zeit und in die belebenden Kräfte

von Biege leben erfolgte wegen Differenzen bei Aufstellung des sog. fixen o letzen, en Ziainps UN L>inn und mit den Waffen der Freiheit

Etats. Das Land verliert in ihm einen tüchtigen Beamten von unbestechlichem .Dl? 1 Staatswesen, eine gute schule, freie Presse, Civil-

Charakter; immerhin ist aber anzuerkennen, daß seine Entlassung eine politische^irden^zum Siegln dem Culturkamps führen. Nothwendigkeit war.

Ueber feinen Nachfolger verlautete nichts Bestimmtes.

Geh.-Rath Schleiermacher, Obtr-Steuerrath Welker und andere, oder