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Expedition: Tanzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 281, Freitag den 29. November 1872.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Reinhaltung der Straßen zur Winterszeit betreffend.

Die nachstehenden Vorschriften werden in Erinnerung gebracht:

1) Die Eigenthümer, Mieth er, Nutznießer und Verwalter von Privatgebäuden, sowie die Vorsteher, Verwalter, Pächter und Nutznießer von öffentlichen Gebäuden, sind verbunden, so weit ihre Gebäude, Mauern, Gärten, Hofräume, Plätze rc. an Straßen und Gassen sich hin erstrecken, überall bis zur Mitte der Straße oder Gasse wöchentlich dreimal Dienstags, Donnerstags und Samstags Nachmittags sorgfältig und genügend kehren und reinigen zu lassen- Ist der Kehrtag ein Feiertag, dann sind die Straßen an dem diesem Feiertage vorhergehenden Tage zu reinigen.

2) Der vorhandene Kehricht oder sonstige Unrath muß alsbald von der Straße entfernt werden. Haufen von Schnee und Eis dürfen über Nacht nicht auf freier Straße liegen bleiben.

3) Alle Kanäle, Abzugs- oder Fluthgräben, alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen, den Abzug deS Wassers hindernden Dingen frei bleiben.

4) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hofräumen rc. herziehenden Fußpfade alsbald 23 Fuß breit mit Sand oder Asche zu bestreuen.

5) Bei Schneeanhäufungen auf den Straßen rc. müssen die Fußpfade durch einen 34 Fuß breiten, rein gekehrten Pfad für die Communication freigkhalten werden.

6) Sobald Thauwetter eintritt müssen die Straßen, Gossen und Rinnen aufgecist und rein gekehrt werden.

7) Diejenigen Arbeiter, welche die Reinigung öffentlicher Straßen, Plätze, Brücken rc. accordnt haben, müssen dasselbe thun, was von den Besitzern der Privathäuser rc. gefordert wird.

8) Alles und jedes Waschen und Abfpülen von Gegenständen irgend einer Art an den öffentlichen Brunnen ist untersagt.

9) Bei hartem Frost dürfen keine Flüssigkeiten in größerer Menge auf die Straßen geschüttet oder geleitet werden. Die Verpflichtung der außerhalb der Stadtthore wohnenden Personen zur Reinigung der Straßen erstreckt sich in der Regel nur auf die Banquets und Rinnen, vorbehaltlich der Befugntß der Localpolizeibehörde aus­nahmsweise auch eine weiter gehende Reinigung zeitweise anzuordnen, welche Anordnung alsdann bei Meidung der gesetzlichen Strafe zu befolgen ist.

Die Nichtbefolgung obiger Vorschriften wird nach Art. 114 des Polizei-Strafgesetzbuchs mit 35 kr. bis zu 2 fl. bestraft-

Gießen, den 15. November 1872. Grobherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

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Politischer Tbeil.

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Aus Oberhessen, Enke November. Was Zuverlässiges über die von den verschiedenen Parteien aufgeflellten oder sonst aufgetretenen Candidaten zur Land- tagswahl bis jetzt bekannt geworden ist, wollen wir hier, natürlich mit allem Borbebalte, mittheelen:

I. Stätte: In Gießen soll die Wahl des seitherigen Abgeordneten, A. Heß, gesichert sein. In Alsfeld sind drei Candidaten ausgetreten: Pfarrer Müller, dtr beliebte Erzähler aumuthiger Aneckoten aus dem Leben der Thiere, politisch ein Neuling; Bürgermeister Ramspcck, der Vertreter des Altbürgerthums, und Sattler Bellinger, ein Mann nach dem Herzen derMain-Zeitung." Die Stadt Friedberg wird, wenn nicht noch in der letzten Stunde die dortige Fortschrittspartei in Person des Advocaten Trapp IV. auf der Bübne erscheint, einen Hrn. Scriba in die Kammer senden, der es vom einfachen Candidaten der Theologie zum Buchhändler undWetterauer Voten" gebracht hat.

II. Landwahlbezirkr: 1) In Vilbel regnet es Candidaten; man nennt uns v. A. Bürgermeister Jacobi von Rodheim, einen tüchtigen Gemeindebeamten, Müller Ströbel von Klein-Karben, Pfarrer Landmann von Rendel (unstreitig der gewitzteste aller evangelischen Geistlichen der Provinz), Decan Fertsch von Kaichen (ein braver, wohlwollender Herr), Justizrath Geyger von Affenheim, Orconom Rullmann von Stammheim. 2) Im Landbezirk Friedberg stehen sich zwei Can- dikaten gegenüber: Profeffor Köhler in Friedberg, ein großes Kirchenlicht und starker Eiferer, und Hofg.-Advocat Gurtmann daselbst, von dunkler volttischer Färbung, der übrigens für seinen Wahlbezirk seither eine unglaubliche Thätigkeit entwickelte. 3) Von Butzbach aus hört man den Namen des zweitenWetterauer Boten", Moritz Kuhl, nennen; da indessen der Prophet nichts in seiner Vaterstadt zu gelten pflegt, so soll sich Herr Kuhl gleichzeitig noch an anderen Orten nach Anbetern Umsehen. 4) In Hungen-Lich werden v. Rabenau, Advocot Batst von Gießen und der seitherige Abgeordnete, Zimmer von Villingen, genannt. 5) Aus Grünberg vernimmt man, daß Frhr. A. v. Rabenau oder Pfarrer Eckhardt von Londorf ins Auge gefaßt seien. 6) Im Bezirk Homberg regt es sich allerwärtS; »an bezeichnet einen Herrn Pfannstiel von Haimbach, Pfarrer Welker von Ober- Ohlem, Advocat Dierp von Gießen (jedenfalls die tüchtigste Kraft) als Eandi- laten; ein Herr Kreisaffcffor Schönfeld soll sich von einigen Dörfern wählen lassen wollen. 7) Im Landbezirk Alsfeld hat ein junger Herr Schade die Ab- fchaffung der Grundsteuer versprochen; er hat deshalb große Aussicht auf Erfolg gsgenüber dem bisherigen Abgeordneten Wadsack, der sich jene Steuerreform nicht durchzufetzen getraut. 8) In Lauterbach-Schl'tz denkt man an Bürgermeister List, Sanitätsrath Schaum daselbst und Hofgerichtsrath Bindewald in Gießen. 9) Laubach-Schotten hat da- Glück, daß zwei gleich tüchtige Kräfte jede in ihrer 8rt sich um ein Mandat bewerben: Pfr. Schaub von Ulrichstein, ein hin­reißender Redner, und Kreis-Baumeister Dieffenbach von Grünberg. Die Aus- fichten des Letzteren scheinen gering zu fein; diejenigen Bestandtheile der Bevölkerung, welche vorzugsweise für ihn stimmen würden, sind leider nicht stimmberechtigt 10) Der Ausfall der Wahlen in Büdingen-Altenstadt entzieht sich der Berechnung; vav nennt Geistliche, Steuer-Einnehmer, Oeconomen; das Büdinger Wahl-Comite scheint noch nicht schlüssig geworden zu fein, wen es empfehlen soll. Wir ver­muten, daß der Vorschlag aus Psr. Ellenberger von Haingründau lauten wird, der kürzlich ein Flugblatt versendete, inhaltlich dessen er der Radikalste aller

Radikalen zu werden verspricht. Er stellt den ganzen Staat aus den Kops, eifert gegen die Dunkelmänner, das Polytechnikum in Darmstadt und die Zapfgebühr, schwärmt dagegen für die, progressive Einkommensteuer und Beibehaltung der Waldgerechlsamkeit", wie er sich ausdrückt.

Aus den Übrigen Wahlbezirken liegen uns wenigstens keine Nachrichten vor.

(Fr. I.)

Aus dem Großherzogthum Hessen. DasFranks. Journ." schreibt: Unsere Betrachtungen über die Landtagswahlen in Hessen haben bet einem der Correspondenten derMain-Zeitung" Anstoß erregt. Zunächst beweist derselbe, wenn er thatsächliche Berichtigungen, was die empfohlenen Persönlichkeiten an* langt, versucht, selbst Mangel an Sachkenntniß. Wir haben K. I. Hoffmann als Berichterstatter über die Mainz-Darmstadter Convention bezeichnet, weil sein diese Angelegenheit betreffender Antrag eingehend kirchenrechtlich motivirt war und tr selbst zu dessen Begründung mehrmals das Wort ergriff. Der eigentliche die Ablehnung des Antrags K. I. Hoffmann's empfehlende Ausschußbericht wurde von Forstmeister Hoffmann mündlich erstattet und konnte sich der Dringlichkeit der Sache wegen nicht in dieser Weise eingehend, wie der Antrag von K. I. Hoff­mann, mit der Angelegenheit beschäftigen. Otto Hofmann, den der Corresvon- dent derMain-Zeitung" als den Berichterstatter bezeichnet, war auf dem XXL Landtag gar nicht Mitglied der zweiten Kammer. Diese Unkenntniß, welche der Correspondent hinsichtlich der Vorgänge in der zweiten Kammer verräth, erklärt (6 auch, wenn ihm von der Thätigkeit des Abg. Fink in Sachen der Volksschule, die demselben seiner Zeit viele Anfeindungen zuzog, nichts bekannt ist. Das Aergerniß, zu welchem wir Veranlassung gegeben, nachdem die genannte Zeitung unseren ersten Artikel alstrefflich" undtreffend geschrieben" bezeichnet hatte, scheint wohl dadurch veranlaßt zu fein, weil wir vorzugsweise solche Candidaten empfohlen haben, die und nicht allein als entschieden freisinnig bekannt sind, son­dern von denen wir auch die Ueberzeugung hegen, daß sie nicht einer einseitigen Partei-Parole Folge leisten und gerne zu einer gegenseitigen Verständigung im gemeinsamen liberalen Interesse bereit sind. Gerade wir und viele Andere, die Dafür, wie die Obrrheffen, mit dem AusdruckHecken - Politiker" und anderen schmkichelhasten Bezeichnungen beehrt werden, wollen uns keineDaumschrauben" anfetzen lassen und wählen daher nicht die patentirten Candidaten einer Partei, sondern lediglich die Männer unseres Vertrauens.

Mainz, 22. Novbr. Vorgestern Nachmittag wurde der erste Sekretär des deutschen Katholikenvereins, Herr R^cke, auf die Polizei befchieden, um dort über die Art und Weife Der Aufnahme von Mitgliedern im besagten Vereine, sowie über die Ausfertigung der Mitgliedkarten nähere Ausschlüsse zu geben. Auf die Seitens des Herrn Racke an Den interpelltrenven Beamten gestellte Anfrage, wo­her er den Auftrag erhalten, derartige Recherchen anzustellen, wurde ein Schrei­ben des Bürgermeisters Werner von Stolberg vorgezeigt. Herr Racke erklärte, daß es ihm ganz gleichgültig fei, ob die Behörde und überhaupt das Publikum über die fraglichen Punkte unterrichtet feien, daß er sich aber keineswegs veran­laßt sehe, auf die Interpellation eines beliebigen Bürgermeisters zu antworten. Da- Recht einer protokollarischen Vernehmung erkenne er nur der zuständigen Behörde zu. Zur Wahrung seines Rechtes verweigerte er daher jede Auskunft.

(Mainz. Journ.)

Berlin, 26. Novbr. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das zur Ehe­schließung erforderliche Lebensalter, lautet: Das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter tritt bei Personen männlichen Geschlechts mit dem vollendeten acht-