Gießener Anzeiger
Krauss«.
Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Kielen
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1872
Montag den 26. August
Gießen, am 26. August 1872.
Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh.
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in Biblis,
den 23. August in Alsfeld,
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Die von der Militär-Commission nach gegenseitigem Ucbereinkommen erkauften Pferde werden
zur Stelle abgeuommen und gegen Quittung so-
2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Organisation der
Darmstadt, 23. August.
gnädigst geruht: am 10. August den Brückenwärter-Asplrantcn Philipp Hirsch von
die Feldgeschwoeenen betieffend.
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Gernsheim, Goddelau, Groß-Gerau, Bickenbach, Groß-Bieberan (8 Uhr), Groß-Umstadt (12 Uhr.)
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(ßrdß Vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlobn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 ft 29 fr.
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3. Ermächtigung zur Ann chme und zum Tragen eines fremden Ordens.
4. Diknstnachricbten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller-
an die Groszh ermöglich en Bürgermeistereien der nadjbriiannten Drle.
Die Besichtigung her Fasselochsen durch die Coininissiou des landwirihschaftlichen Bezirksvereins Gießen soll
Donnerstag den 29. l. Mts.
Daubringen, Mainzlar, Treis, Allendorf a. b. Lda., Staufenberg, Ruttershausen und Lollar, sodann
Freitag den 30. l Mts.
Wieseck, Alt-Buseck, Groß-Buseck, Beuern, Bersrod, Winnerod, Reiskirchen, Rodgen und Trohe — und
Samstag den 31. l. Mts.
in Gießen, Henchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Klein-Linden und Groß-Linden
enthalt^ $efat|ntmgd)ung Minlst-riumI CeS Jnmra, die Instruction für
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Harmonie-
stattfinden. Sie wollen die Faffelhalter anhalten, zu Hause zu bleibe» und der Commission die Ochsen vorzuführen. v. Rode r.
Erscheint täglick, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzlcibcrg, Lit. B. Nr. 1.
„ Nieder-Gemüuden, „ Nidda,
„ Nieder-Wöllstadt,
B e k a n n t m a ch u ii g,
den Ankauf von Remonten pro 1872 betreffend.
Deutschland. aoi_m .v VlIMHIHUIHlVUliy NEZ 1
Das GrvKherzogliche Regierungsblatt Nr. 38^DistrictSeinnthmcreirn betr.ffeno.
I 3. Ermächtigung zur Ann
. AoMutschcn N Ki-stich-st n, «Merpm, N” w Orleans, damcrikaFbinü EfSßJ
Z„m Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Großherzogthum Hesien nachstehende Morgens 8 Uhr rcsp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:
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23.
Bekannt m a ch u ii g.
Betreffend: Benacktheiligung von Answanderern dnrck Einwechslung von Amerikanischem Papiergeld in deutschen Einschiffunftsplätzen.
Von dem Kaiserlich Deutschen General-Consulat zu New-Uork wird in einem an den Reichskanzler unterm 15. Juni I. I. erstatteten Berichte wiederholt auf die vielfachen Benachtheiligungen aufmerksam gemacht, denen Auswanderer durch Einwechslung von Amerikanischem Papiergeld, besonders in den Einschiffungshäfen, unterworfen sind. , , , ,
Auch bei einem vollständig legitimen Geschäfte — heißt es in dem Berichte — sei der Wechsler genöthlgt, emc hohe Prämie zu nehmen, um sich gegen die Schwankungen des Eurses zu decken; in vielen Fällen aber werde dem Auswanderer durch falsches Geld oder entwerthete Coupons in größerem Maße unwicderbrsnglicher Nachtheil gebracht. Deutsche Auswanderer, welche New-Pork berühren, würden am besten thun, wenn sie sich bei einer der in Deutschland bestehenden Agenturen der „Deutschen Gesellschaft der Stadt New-Dork" Wechsel auf genannte Gesellschaft geben ließen und solche selbst in New-Zork auf dem ganz in der Nähe von Castle Garden und dem Kaiserlichen General-Eonsulate gegenüber belegenen Büreau der Gesellschaft, Broadway Nr. 13, (Adresse für Briefe: P. 0 Box 4330, New-York) eincassirteu.
Die deutsche Gesellschaft der Stadt New-Pork, gegründet im Jahre 1784, hat nach § 1 ihrer Statuten den Zweck, deutsche Einwanderer zu unterstützen und nothleidenden Deutschen und ihren Nachkommen Hülfe zu leisten rc., Hauptcorrespondenten derselben sind u. A. in
Darmstadt: die Bank für Handel und Industrie,
Frankfurt a. M-: Herr August Siebert,
Bremen: Herr Lüdering & Comp.,
Cassel: Herr Louis Pfeiffer,
Cöln: der A. Schaafhausen'sche Bankverein,
Hamburg: Herr Johs. Schröder,
Zudem man dies in Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien deS KreiseS angewiesen, in geeigneten Fällen ihre Gemeindeangehörige nach Vorstehendem zu bedeuten.
Gießen, den 8. August 1872. Großherzogliches Kreisamt Gieße».
v. Röder.
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fett.
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20. September in Lorsch (8 Uhr),
„ Bürstadt (12 Uhr),
Kreins.
Herr Apothckck ummt der Drck ill
au-Dercins
° Soaenannte Luruspferde werden bei zu hohen Prcisfordcrungcn vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche, die zu
Ickwack icknverfällia und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-, Zug-oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten kaben mauaelbaft äebaut, mit bedeutenden Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind.
haben, mang y 18 «cM<rn, welche nach den Landesgcschcn den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und (.JL Unkosten znrückinnchmen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkaiifteii Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem ’ (SeBifi eine starke Kopshalfter, von Leder oder Hanf, mit zwei niindesiens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugcben.
zweamapig p, Kriegs-Ministeriuni Abteilung für das Remonte-Wesen.
gez. von Scho tu S ch nr i ch. ___________ _______
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