‘nbotn,# ”yhi ?7 M Herber'z
■lll.
ml
•_ 2. Jn- 'iritzenten
and.
iadt, sowie
ObnheWen
ire Ansprüche ermfalls zum
eifenrohr mit Taschenmesser, e ohne Geld, ,e, 2 Mililar- i), 1 Herren- nabenstrohhut, Taschentücher, I Lappen einge- altend, IKäst- . 1 Pelzmütze, scher, 1 Rohr- nb 1 einzelner 1 drillt mit
nebst Fragen,
oaltuntz.
tfdjap
>00.
108. 8.
585.19.
232. 45.
139. 23.
124.13-
all« ign'Zeuers-
Genial-
m ftobt,
?<IU« 'bei 6i*i
g»
O- ÄÄ
gir.'W ü°°° »ÄsfidW
Erscheint täglich, mit LuL- nähme Sonntags.
Expedition: Carrzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Achen.
Rr. 251. Freitag den 25. October 1S72,
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger »Ld(Ä 581 b 013 “u*Bei aUen 580(11
Abonnenten, welche dm Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für das IV. Quartal zu 1 fi.
Gießener Anzeiger.
greifl vierteljährig 1 fL 12 kr. ntt Dringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.
± lr . Gießen, am 19. Bctober 1872
BetrEsfend: Die Untersilchung der Feuerrmgsarrlagen.
Das E r o h h e r j o g l i ch e K reis d m i Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir haben die VezüEsbauauffeher beauftragt, innerhalb ihrer Bezirke unter Zuziehung des Kaminfegers die nach Art. 138 des Polizeistrafgesetzes vorgeschriebene Untersuchung neu errichteter oder veränderter Feuerungsanlagen vorzunehmen und dabei ihr Augenmerk zugleich darauf zu richten, ob bei Ausführung des Baues überhaupt den Bestimmungen der Verordnung vom 4. Februar 1857, die von den Bauhandwerkern zu beobachtenden technischen Vorschriften betreffend und die etwaigen besonderen Bedingungen unserer Genehmigung befolgt worden sind und in Contraventionsfällen uns Anzeige zu erstatten.
Indem wir Ihnen Hiervon Kenntniß geben, fordern wir Sie auf, den Bezirksbauaufsehern aus Ansuchen Einsicht der genehmigten Pläne zu gestatten, sowie unsere -Anordnung ortsüblich bekannt zu machen und den Art. 138 des Polizeistrafgesetzes in Erinnerung zu bringen.
Die Gebühren betragen für jeden der Sachverständigen:
3. bei Besichtiglmgen am Wohnorte 30 kr. für eine, bezw. die erste Feuerungsanlage, für jede weitere an demselben Tage besichtigte, bis einschließlich zur Zahl sechs, 12 kr. und für jede andere etwa noch an demselben Tage nachgesehene, je 6 kr.,
b. bei Besichtigungen außerhalb des Wohnorts: 2 fL für den ganzen und i fl. für den halben Tag.
v. Röder.
General - Versammlung
des Vereins zur Unterstützung von Invaliden uud von Hinterbliebenen gefallener hessischer Soldaten vom Feldzug des Jahres 1866.
Die Mitglieder und Freunde des vorgenannten Vereins werden hiermit zur Theilnahme an der
Mittwoch den 30. Dctober d. I., Nachmittags 4 Uhr,
IN Dem unteren Saale des hiesigen Rathhauses stattfindenden ordentlichen General-Versammlung für das Jahr 1872 ergebens! einaeladen.
Den Gegenstand der Tagesordnung bilden:
1) Die Entgegennahme des Rechenschafts-Berichts des Vorstandes über die Geschäftsführung im Jahr 1871 ;
2) die Vorlage der von dem Verwaltungsrath geprüften und abgeschlossenen Vereins-Rechnung für das Jahr 1871;
3) die Beschlußfassung über Anträge,, welche von Seiten einzelner Mitglieder (§ 11 des Statuts) an die General-Versammluna gerichtet werden. Darmstadt, den 11. October 1872. Der Vorstand des Vereinst
Der Vorsitzende: H.ahn.
Der Schriftführer: Dr, E. Jaup.
Politischer Theil»
Deutschland
den der der
nommen. Alt. 7 wurde ebenfalls, nachdem der Antrag Volhard's, daß die Wahl- berechtigung sür Personen des Soldotenstandes so lange beruhen soll, als dieselben sich bei der Fahne befinden, abgelehnt worden war, mit Majorität angenommen. Ueber Art. 8 entspann sich eine lebhafte Debatte. Abg. Fink beantragte, daß nur diejenigen stimmberechtigt sein sollen, welche mit den Steuern in dem Wahljahre nicht im Rückstände sind und daß diejenigen von der Wahlberechtigung nicht ausgeschlosien werden sollen, welche in Kost und Lohn Anderer ständen. Metz, Dernburg und Dumont sprachen sich dahin aus, daß ein Grund durchaus nicht vorliege, sich in vorliegendem Falle von der Reichsgesrtzgebung zu entfernen, und stimmten gegen Ausschluß der im Entwürfe bezeichneten Personen. RegierungS- commiffär von Starck vertheidigte den Ausschußantrag. Edinger beantragt den Ausschluß solcher Dienstboten, welche im Hause ihrer Dienstherrschaft Kost und Logis erkalten. C. I. Hoffmann beantragte, daß in Art. 8 die pos. 1 gestrichen werden möge. Nachdem noch der Berichterstatter Namens des Ausschusses sich für Strich der pos. c des Berichtes und für den Antrag Fink ausgesprochen, wird der Antrag E. I. Hoffmann's an Stelle des Ausfchußantrages einstimmig angenommen, der Ausschußantrog unter pos. c einstimmig abgelehnt, ebenso der Antrag Edinger's gegen 3 St. Der Antrag Fink'S wird mit 44 gegen 1 Stimme angenommen. Zu Art. 9 beantragt Fink Strich des Nachsatzes, will also für den Wahlmann einen bestimmten, hier vorgeschriebenen CensuS nicht. Bei der Abstimmung wird der Ausschußantrag mit 30 gegen 12 Stimmen bejaht, somit ist der Antrag Fink'S gefallen.
Mainz. Der Bischof von Mainz hat ein kleines Htrtenschreiben erlassen, mittels dessen er auf Grund der Absprachen der Bischöfe in Fulda allgemeine । Gebete und Andachten während fünfzehn Wochen in Anbetracht „der schmerzlichen i und kränkenden Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reiche" anordnet. , Eine Partei und ihre Presse, sagt der Bischof, habe ganz Deutschland zu einem
Kampfplatz gegen ihre in der Minderzahl befindlichen katholischen Mitbürger gemacht, wogegen die akatholischen Minderheiten in den katholischen Ländern sich i äußerst r Rücksicht und schonendster Behandlung erfreuten. Im Wesentlichen ist t diese Anordnung nur eine Consequenz der in der „Denkschrift" ausgesprochenen ' Standpunkte. Wie in dieser für einige äußerliche Verhältnisse der Versuch nicht ■ gescheut wird, sie auf das Gebiet der Glaubenssätze zu spielen, so ist diese Gebets-
Demonstration offenbar der Absicht entsprungen, jenen Versuch fortzusetzen und die 1 Gemüthcr dir „Gläubigen" durch die „Andacht zum heiligsten Herzen Jesu" mit der . Vorstellung zu erfüllen, als seien im Reiche die Kirche und der Glaube bedroht. I Was die Haltung unserer Regierung betrifft, so wird sich dieselbe streng an die
NeicbSgesetzgkbung anlehnen, wie es überhaupt keinem Zweifel zu unterliegen : scheint, "aß die Einmüthigkeit der deutschen Regierungen und das sittliche Gefühl des Volkes auch diese Angriffe auf seine innere Ruhe entschieden aus den Gränzen des bürgerlichen und staatlichen Lebens verweisen wird. Die Durchführung des Jesuitengesetzes, das heißt die factische Auflösung der Mainzer Niederlassung und die Ausweisung der noch in Mainz weilenden Jesuiten dürfte demnächst erfolgen. Die von ihnen noch innegchabte Pfarre hat der Bischof nunmehr mit einem Meltgeistlichen besetzt, jedoch nur provisorisch. (tf. Z.)
Mainz, 23. Oct. Die noch hier weilenden zwei Jesuiten werden die seit 1858 usurpirte ChristophS-Pfarrei verlassen müssen. Der Bischof hat daher dieser Tage diese Pfarrei mit einem Weltgeistlichen, dem Subregens des Priesterseminars, besetzt, was insoweit der vorjesuitischen Aera entspricht, als diese Pfarrei auch damals von dem Subregens des Seminars besetzt war. Ein Unterschied liegt jedoch darin, daß die jetzige Besetzung nur eine provisorische ist, und die Vermal- tung der Gefalle und Temporalten von dem Pfarrer von St. Quintin fortgeführt wird. Diese Anordnungen sind natürlich noch nach der Schablone der Dalwigk'- schen Convention uud ohne die Mitwirkung der Regierung und die Genehmigung des Landesherrn getroffen. Ob nun jene den Bischof darauf aufmerksam machen wird, daß sein Verfahren mit den anerkannten Rechten des Staates nicht im Einklänge steht, muß abgewartet werden. Weder die Vereinigung zweier Pfründen in einer Hand, noch die Besetzung einer Pfarrstelle ohne die Zustimmung der Re- gierung ist nach jenen Gesetzen zulässig.
Aus Rheinhessen, 21. Oktober. In Eich hat der protestantische Pfarrer
Darmstadt. 21. October. Die zwkite Kammer hat in ihrer heutigen, Vormittag wie Nachmittag in Anspruch nehmenden Sitzung dem Wunsche Regierung gemäß das Wahlgesetz erledigt. Eröffnet wurde die Sitzung mit Berathung dls Artikels 5. Dieser sowie Art. 6 wurden ohne Debatten ange-


