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yrriS vierteljährig 1 st. 12 fr. jntt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. SS kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Bit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Donnerstag de» 17. October LW2L.

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Amtlicher

L h e 1 l.

Gießen, am 10 Dctober 1872 Betreffend: Die Einrichtung des Thierspitals an der Großh. Veterinäranstalt in Gießen.

Das Großherzogtiche Kreisamt Gießen

an die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Interesse der Ihren Gemeinden angehörigen Landwirthe empfehlen wir Ihnen der nachstehenden Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu geben. v. Röder.

Bekanntmachung.

Vom 1. November an werden in dem neuerbauten Thierspital dahier kranke Thiere, insbesondere Pferde, zu jeder Zeit ausgenommen, auch können daselbst, wie bisher, kranke Thiere zur Untersuchung und Behandlung vorgeführt und zur Beobachtung und Untersuchung auf Gewahr- und andere Fehler eingestellt werden. Behandlung der kranken Thiere, allenfallfige Operationen, wie z. B. Castratiott der Hengste, dann jede Untersuchung und endlich die Abwartung der Thiere geschehen unentgeldlich. Nur die Baarauslagen, wie z. B. für Arznei und Fütterung, werden berechnet. Doch steht es den Thierbesitzern auch frei, das vorgeschriebene Futter in Natur zu liefern. Die Behandlung der kranken Thiere geschieht zunächst durch den Pros. Dr. Pflug unter Assistenz des Herrn Thierarzt Frank, welcher im Thierspital Wohnung hat, um zu jeder Zeit in der Nähe der Patienten sein zu können.

In besonderen Fällen werden wir auch nicht ermangeln, den 2. Lehrer, Herrn Kreisthierarzt, Dr. Winckler, beizuziehen.

Die Wartung und Pflege der Thiere ist dem Anstaltsdiener Ph. Körber übertragen.

Für anderweitige Hülfeleistungen ist dann noch ein Kandidat der Thierheilkunde in der Anstalt und hat auch der Lehrschmied Herr I. Höß in nöthigen Fällen die oben Genannten zu unterstützen.

Mit dem Thierspital steht auch eine gut eingerichtete Hufbeschlagwerkstätte in Verbindung, welche in nächster Zeit dem Publikum zur Benutzung ge­öffnet werden wird, um darin Pferde und Rindvieh mit gesunden und kranken Hufen, beziehungsweise Klauen, durch den Lehrfchmied Herrn I- Höß beschlagen laffen zu können. Der Tag der Eröffnung der Beschlagwerkstätte wird besonders belunnr gegeben werden.

Die Sprechstunden des Prof. Dr. Pflug sind mit Ausnahme der Feiertage in dem Thierspital Morgens von 9 10 Uhr und Mittags von 12121/2 Uhr. ö

Mit diesen Einrichtungen ist unsere Bekanntmachung vom 29. October 1868 in soweit aufgehoben, als von jetzt an Niemand mehr zur unentgeldlichen Behandlung kranker Thiere außerhalb des Thierspitals verpflichtet ist.

Um unserer Anstalt eine recht häufige Benutzung von Seiten des thierbesitzenden Publikums zu sichern, werden wir gewiß Alles aufbieten, um die Heilung der uns überbrachten kranken Thiere zu ermöglichen und glauben, daß deßhalb uns Patienten und andere Thiere gerne anvertraut werden.

Die Direction der Großh. Veterinäranstalt in Gießen.

Prof. Dr. P fl u g.

Bekanntmachung.

Betreffend: AusschußsiHuug des landw. Vereins von Oberheffen.

In der auf den 21. d. M-, Vormittags 11 Uhr, in den Weinhaussaal zu Alsfeld anberaumten Ausschußsitzung soll auch die Wahl der drei Veretns- mitglieder vorgenommen werden, welche der landw. Verein von Oberhessen nach Mittheilung der Großh. Centralstelle vom 12. d. in die erweiterte Central- steüe für die Landwirthschaft zu wählen berechtigt ist.

Friedelhausen, am 14. October 1872. Der Präsident des landw. Vereins von Oberheffen:

.A. Freiherr v. Nordeck zur Rabenau.

Politischer

T h e i i.

Die Denkschrift der deutschen Bischöfe.

An der neuesten Kundgebung tftr zu Fulda versammelt gewesenen Bischöfe verdient das eine allen Beifall: daß es der deutsche ReichS Episkopat ist, der hier in aller Vollständigkeit auftritt. Er richtet seine Denkschrift wohl an die in Kirchensochen bisher noch allein zuständigen Landesregierungen, aber vornehmlich ruft er den Schutz des Kaisers an, und das mit ganzem Fug, da die zwischen den Regierungen und den Bischöfen schwebenden Differenzen schließlich nicht anders als im Wege der Reichsgesetzgebung zu erledigen sein werden. Damit ist unsere Anerkennung des Schrittes der Bischöfe aber auch schon erschöpft. Der Inhalt der Denkschrift vom 20. September ist so wenig geeignet, der von ihr als Ziel angegebenen Herstellung des Friedens zwischen der römisch - katholischen Kirche, oder richtiger ihrer Hierarchie, und dem Staat Vorschub zu leisten, daß st» lediglich als die Eingabe der einen Partei des ProceffeS erscheint, welche in dir nöthigen Schranken zurückzuweisen der andern Seite nicht schwer fallen kann. Schon das Zeugniß welches die Bischöfe stch ausstellen: weder gemeinsam noch einzeln zur Störung des Friedens beigetragen zu Haben, ist falsch, weil diese Störung, wie richtig bemerkt wird, leicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn die geistlichen Herren nur bet ihrer in Rom bewiesenen Ueberzeugung hätten beharren wollen. Unter dem Beistände des eben entstandenen Reichs würden sie die seit einem Jahrtausend verloren gegangene Freiheit der deutschen Kirche römischen Bekenntnisses zu neuem herrlichen Gedeihen begründet haben, wenn sie statt und jedenfalls vor der Unterwerfung unter die vatikanischen Dekrete sich d r Zusage der Bischofs-Conferenz zu Würzburg im November 1848 erinnert hätten, vom Papst die Berufung eines Nationalconciliums zu erwirken.

Gebet dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist," heißt es am Schluß der Denkschrift; und im Verharren bei der Verzerrung diese- Wortes liegt der Ausgangspunkt des ganzen Streits, indem die Hierarchie an die Stelle Gottes in der Menschenbrust den Statthalter Gottes, statt des von der Synode abhängigen Kirchenhauptes den Selbstherrscher aller Gläubigen gesetzt hat. Aus Scham und Klugheit wird der Papst im ganzen Schriftstück nur ein­mal, und nicht ohne die Bischöfe, genannt. Wohl zehnmal ist vom lebendigen kirchlichen Lehramt die Rede, das Christus zur Erhaltung und Erklärung seiner Lehre in Petrus und den (übrigen) Aposteln und deren Nachfolgern einsctzte; im Grund ist es aber nichts mit dieser Verläugnung der persönlichen Unfehlbarkeit des einen Italieners, sonst würden die Altkatholiken nicht in der nun vorliegenden Weise von den Bischöfen so geschmäht worden sein.

Ueber das Zurückgreisen auf den weflphältschen Frieden, den die römische Curie nicht anerkannte und der gegenwärtig dennoch die Rechte der Kirche völkerrechtlich und staatsrechtlich stützen soll, verlieren wir kein Wort. In den Vcrfossungcn der deutschen Einzelstaaten haben die verschiedenen ReligionSgenvssen- schäften ihre Gerechtsame zu suchen. Wenn von den Bischöfen jedoch mit besonderer Genvgthuung auf die Kirchenparagraphen der preußischen Verfassung verwiesen wird, welche dieSelbstständigkeit" der römisch-katholischen Kirchein der klarsten und umfassendsten Weife verbriefen," so bedauern wir in der That, daß ter Reichstag auf den Antrag seiner CentrumSfraction nicht eingegangen ist, jene Bestimmungen zum^ ReichSgesetz zu erheben, denn dann hätte es sich bald zeigen müssen, daß dieSelbstständigkeit" der preußischen Landeskirche römisch-katholischen Bekenntnisses zwei Seiten hat: eine gegen die Regierung und eine gegen ,die Landesgrenze gerichtete, unbeschadet des verfassungsmäßig nicht zu behindern-