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mit Bringerlohn. Durch die

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Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Nr. 13«. Doimcrstng den 13. Juni 1872.

A m i l i ch c t T h e i l.

Bekannt m a ch n n g.

Betr.: Das Departements-Crsatz-Geschäft für 1872.

Das Departernents-Ersatz-Gcschäft für 1872 wird im Kreise Gießen Freitag den 21. und Samstag den 22. Juni d. I. stattfinden.

Es haben sich an den genannte» Tagen vor der Großherzoglichen Departementö-Ersatz-Connnission im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade jedesmal von 7 Uhr Vormittags an im Rathhaussaale zu (Ziesten zu stellen:

Freitag den 21. Junr d. I.

die von der Kreis-Ersatz-Cornmission als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;

die zur Ersatz-Reserve II. Classe und zur Ersatz-Reserve I. Elaste designirten Militärpflichtigen;

die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;

die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Samstag den 22. Juni d. I.

die von der Kreis-Ersatz-Cornmission als brauchbar und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise und pnmo loco einzu­stellenden Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, jedoch ausschließlich derjenigen Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, welche disponibel geblieben find.

Ansprüche aus Zurückstellung fitib Freitag den 21. d. Mts. geltend zu machen und haben sich Familienangehörige, auf deren Arbeitsun­fähigkeit der Zurückstellungsanspruch gegründet wird, an eben diesein Tage zur ärztlichen Untersuchung einzufinden.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werdeii besondere Ladungen für die Militärpflichtigen f. H. zugehen, welche deii Betreffenden iinverzuglich zuzustellen sind. Ter Vollzug der Ladung ist innerhalb 8 Tagen anzuzcigen. r .

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berlchtllch nutzutheilen und ist, wenn cm Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist. m t . .

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst aniveseiid zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind.

Gießen, 6. Juni 1872.' Großherzogliche Kreis-Ersatz-Cornmission des Kreises Gieße».

I. V-:

Ke kn le, Kreisassessor.

B c k a ii n t in a ch u n g.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bezirksrath i» seiner ordentlichen Sitzung am 31. Mail. I. zu Mitgliedern der nach Art. 4 des Gesetzes vom 14. Juli 1871, die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungs-Wohnsitz betreffend, zu bildenden Cominisjion die Herren:

Karl Gail, Wilhelm Keller und Karl Schwan

gewählt worden sind.

Gießen, den 6. Juni 1872.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. R ö d e r.

Politischer

Wohl entwickelte sich auch bei den Romanen, und in Frankreich mit ganz

Mel n bea^und7 Am schärfst zugleich a er n äuß ickstrr Weise tritt oie- besonderer Stärke, der Begriff des modernen Staates, der die politische Herrschaft Wes? begrunkkt Am scharsst n, zugleich aber ^brn nach Universalität der Kirche über den Staat nicht duloet. Und in der That hat ja auch ,n den ®*rt tn .... . < . \ c rle tj, Berechtiauna jeder anderen neben ihr sich ent- romanischen Staaten der aufgeklärte Absolutismus dir letzten Jahrzehnte des 17.

"Cid "«u«Wi.6iid>tii m«»l c« t<n übrigen »riflltotn delämpsl. Wl- w,»l, nachhaltig °i-s- Stfolgt aber j-lg, ii» darin, «ah

.. . J * katbolitcbcn Kirche in ein freundschaftliches Verhältniß zu in Frankreich, trotz aller Freiheiten der gallikanischen Kirche, der Ultramontanis- K. Jnd-ff.» "i- Sch-.ft M lh.°«,W,° s.g<»,°«.- lütte ei» Imvitch-- MN« di. ein.ig. Mach, ist, »i. --- °--i> »dillf».n Umtnäljnng.n nngebrachen,

Daß im Mittelalter die geschichtliche Entwicklung sich um den Streit zwi­schen der geistlichen und weltlichen Gewalt drehte, dafür ist die Kirche nicht aus- schließlich verantwortlich zu machen. Daß aber im Verlaufe diese- großen welt­geschichtlichen Kampfes die Kirche mehr und mehr ihren geistigen Character ein- gebüßt hat, daß sie zum schweren Schaben der christlichen Religion selbst verwelt­licht und zu einer weltlichen, ja weltbeherrschcnden, mit politischen Herrschaft--

Damit erst schieden sich die Culturwege der germanischen und romanischen Volker für Jahihunderte, damit nahm das alte Kirchenthum trotz seiner bean­spruchten Universalität und im Widerspruch zum Wesen des ChristenthumS ein ausschließlich romanische- Gepräge an, wie es andererseits den romanischen Na­tionen seinen Character ausdrückte. Dix Kirche blieb, was sie im Mittelalter gewesen war, eine politische Macht, mit* m einen gewaltigen Unterschiede, daß vom 16. Jahrhundert an das romanische Element die materielle Grundlage dieser Macht wurde.

mit voller Ccnsiqueuz durchgejührte Versuch, die Kirche zu dem zu machen, waS sie ihrim Wesen nach sein soll: zu einer rein geistigen Macht. Das verweltlichte Kirchenthum gewann in gewissen Theilen Deutschlands nach harten Kämpfen wie­der die Oberhand, zum Theil weil die Reformation bald selbst anfing, ihrem Lebensprincip untreu zu werden; in den romanischen Staaten aber behauptete die alte Kirche sich in fast unbeschränkter Ausschließlichkeit.

[] rottirtittfAß Kirckentknlm. fNebeneinanderbestehen, ja selbst ein ihatsächlichcs Zusammenwirken keineswegs

u ^as romanncye srrrcyenryrrm. Äir(J>e w 6timit begnügte, eine geistige Macht zu

Es liegt in dem Wesen der kirchlichen Gemeinschaften, daß die Grenzen Jein, tocnn fix nicht zugleich eine gewaltige politische Macht wäre, und da- Stre- ihre- äußeren Umfangs nicht mit den Grenzen eines bestimmten Staates oder^^ jn trügt, sich in dieser Richtung weiter und weiter zu entwickeln,

einer bestimmten Nationalität zusammcnfallen. Das Christcnthum hat ja eben - *....... " ' "

to« religiöse Bewußtsein von den Schranken des Stammes- und Staatsbewußt- seins befreit. Es hat bereits in seinem Entstehen den großen Schritt von der Staats- und Nationalreligion zur Weltreligivn gethon. Und auch die einzelnen Zweige, in die es sich im Laufe der Zeit gespalten hat, die besonderen Gemein- schäften, in denen verschiedene Auffassungen des christlichen Grundgedankens, »er- ... 7_..i

schiedene Versuche des menschlichen Geistes, sich zu dem Unendlichen in Beziehung, wirkenden Macht" geworden ist/ ist' eine Thatsache, die nicht bestritten zu setzen, sich verkörpert haben, auch diese verschiedenen Gemeinschaften streben ^^,1 füniL

insofern nach Universalität, als sie grundsätzlich das Feld ihrer Wirksamkeit nicht Reformation war die natürliche Reaktion des religiösen Geistes gegen

auf eine bestimmte Nation beschränken, sondern lei derselben stets das ganze zz^^eltlichuna des Kirchenthums, der erste durchgreifende, wenn auch nicht Menschengeschlecht infl Auge fassen; wie denn ja auch in dem Einzelnen daö ......

religiöse Bewußtsein der Idee nach ganz unabhängig ist von seiner Abstammung, von seiner Zugehörigkeit zu diesem oder jerum bestimmten Staate.

Der Idee nach! Denn thatsächlich freilich gestaltet sich das Verhältniß doch etwas anders. Wie das Individuum in seiner ganzen Anschauunge- und Denkweise von den Einflüssen der Nationalität und des Staates bedingt wird, so machen diese objektiven Mächte, deren Gewalt Niemand sich entziehen kann, ihren Einfluß auch auf die religiösen Anschauungen des Einzelnen geltend. Auch Kunst und Wissenschaft erheben Anspruch aus Universalität, und doch tragen sie überall ein nationales Gepräge. Und so wird auch die Entwicklung des religiösen Bewußtseins und der Beziehungen d'S Einzelnen zur Kirche stets und überall bis zu einem gewissen Grade von Zeitströmungcn und nationalen Einflüssen beringt sein, ohne daß dadurch die ideelle Einheit des ChristenthumS gefährdet wurde.

Es ist selbstverständlich das Recht jeder kirchlichen Genossenschaft, diese Schranken als nicht vorhanden zu betrachten, sich über sie hinwegzusctzen: es ist ihr Recht und ihre Pflicht; denn das Streben nach Universalität liegt in ihrem