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Preis vierteljährig 1 fl- 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.
Gießener Anzeiger
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.
Nr. 60. Samstag den 9. März 1872.
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen'genommen.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für den Monat März zu 20 kr.
Brodpreife vom 9. bis 13. März 1872, nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischtes Brod 21 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 101/2 kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrod 9 kr.
Gießen, sm 8. Mnrz 1872.
Betreffend: Die Nichtverwendung von Stempel bei Anzeigen von unveränderten Erneuerungen von Versicherungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien gemäß §. 6 der Verordnung vom 11. December 1871.
Das Grotzyerzsgtlchk Breisamt Gieyen
an die Grohhcyoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir setzen Sie zu Ihrem Bemessen davon in Kenutniß, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. v. M. zu den schriftlichen Anzeigen, welche nach §. 6 der Verordnung vom 11. December v. I. bei solchen Erneuerungen von Versicherungen, bei welchen die ursprüngliche Police unverändert bestehen bleibt und nur ein Prolongationsschein ertheilt wird, an Sie zu richten sind, die Adhibirung des Eingabestempels nicht erforderlich ist.
Die in Ihren Gemeinden wohnhaften Agenten für Mobiliar-Feuer-Versicherungsanstalten wollen Sie hiernach bedeuten.
v. N ö d e r. .
Politischer
T h e i l.
Wien.
Der Kaiser ist, wie die „Prov.-Corr." meldet, von seinem jüngsten Unwohl- sein wieder hergestellt und hat bet dem günstigen Frühlingswetter schon wiever seine gewohnten Ausfahrten begonnen. Der Monarch nimmt regelmäßig die amtlichen Vorträge entgegen und widmet sich den RegterungSgeschäften in ihrem vollen Umfange. In den letzten Tagen wurde eine große Anzahl höherer Militärs von Sr. Majestät empfangen.
Berlin, 8. März. Der König von Württemberg kam um 71/2 Uhr Morgens hier an und wurde vom Kronprinzen und Prinzen Karl und den Prinzen von Württemberg am Bahnhof empfangen. Der König, welcher im königlichen Schlosse abstieg, wo der württembergische Gesandte und die in Berlin anwesenden württem- bergischen Ossiztere ihre Aufwartung machten, stattete um 12 Uhr dem Kaiser, dem Kronprinzen und den übrigen Prinzen Besuche ab. Es findet heute zu seinen Ehren bei dem Kaiser ein Galadiüer und eine Festvorstellung im Theater statt.
Berlin, 8. März. Herrenhaus. Specialdebatte über das Schulaufsichts- gesetz. Der erste Paragraph wird in der Commissionsfaffung bei namentlicher Abstimmung mit 126 gegen 75 Stimmen abgelehnt und alsdann in der Fassung des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität genehmigt, nachdem Borries und Kleist-Retzow gegen das Gesetz gesprochen hatten, Graf Eulenburg aber dasselbe befürwortet und der Cultusmtnister wiederholt die VelfassungSmäßigkeit des Ge- setzes dargethan und nachgewiesen hatte, daß das Anrecht der Kirche auf die Schule durch das Gesetz nicht alterirt werde. Die §§. 2, 3 und 4 werden in der Fassung des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität und hierauf das ganze Gesetz bei namentlicher Abstimmung mit 125 gegen 76 Stimmen angenommen. Der Antrag des Grafen Brühl, das Schulaufsichtsgesetz als eine Verfassungsän- derung zu betrachten, wird abgelehnt. Die nächste Sitzung findet am Samstag statt. — Abgeordnetenkammer-Sitzung. Der Gesetzentwurf, betreffend die Todes» erklärungen von Personen, welche am Kriege von 1870 und 1871 Theil nahmen, wird angenommen.
Köln, 4. März. Der neulich durch die „Mtlit. Blätter" Seitens der Militärverwaltung gegebene verständliche Wink über die Stellung der katholischen Militärgristlichen scheint seine Wirkung nicht verfehlt zu haben. Wie die „Köln. Ztg." meldet, hat der katholische Divisionspfarrer Lünemann zu Köln gestern Vormittag in Gemäßheit der ihm von Setten des Gouverneurs, Generallieutenants v. Franckenberg ertheilten Weisung in der Pantaleonskirche wieder den katholischen GarnisongottcSdienst abgehalten, den er auf Anordnung des Feldpropstes Nams- zanowsky mit dem Tage einstellte, an welchem die altkatholische Gemeinde ihren : Gottesdienst in besagter Kirche abhielt. Es wird also, trotz des Excommuuica-
Derrtfchlarrd.
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Darmstadt, 5. März. Bei Beginn der heutigen Sitzung zweiter Kammer I interpellirte Dernburg, welche Schritte die Regierung gegen diejenigen Geistlichen, , insbesondere aber die, welche zugleich Staatsdiener seien hinsichtlich ihrer Proteste gegen das ReichSgesetz in Betreff des Gesetzes über den Mißbrauch der Kanzel zu thun gedenke. Minister von Bechtold versichert, daß man bestrebt sei, den ReichSgksetzen Achtung zu verschaffen, daß man jene Proteste bedauere, aber gegen Geistliche nicht einzuschreitcn in der Lage sei, für den Fall, indeß daß sich wirk- lich Staatsbeamte jenen Protesten'angeschlossen, werde sie die geeigneten Schritte einleiten. — Die Kammer fährt mit der Budgetberathung fort und bewilligt nach längerer Debatte die für das hiesige Polytechnikum angeforderten 58,000 fl., an welcher Summe die Mehrheit des Ausschusses 8000 fl. abgesetzt wissen wollte. Für die Vorlage der Regierung sprachen Ministerialrath Schleiermacher, die Abg. Fink, Dumont, Hallswachs, George und Keil (Fürth) für den Antrag des Ausschusses die Abg. Goldmann Kraft und Curtmann. — Bet Gelegenheit des Etats für die „Realschulen" spricht die Kammer im Einversta'ndniß mit der Regierung den Wunsch aus, daß mau wegen Neuordnung der betreffenden Verhältnisse mit den betheiligten Gemeinden in Verhandlungen treten und den Ständen Vorlage machen möge. — Bei dem Posten „Landeswaisenanstalt" wird ein Antrag auf Aufhebung der seitherigen Sammlungen, welche indirekt nur der Staatskasse zu Gute kommen, abgelehnt. — Für das Gendarmeriecorps werden 53,000 fl. ver- willigt und zugleich auf Antrag von Haberkorn und Genossen die Regierung ermächtigt, die Gehalte der Gendarmen gleich wie die der übrigen Staatsdiener um 20 pCt. zu erhöhen. — Für die Unterhaltung des „Landgestüts" werden 55,000 fl. vorgesehen, indeß 2000 fl. abgestrichen. Der Antrag eines Theils des Ausschusses, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, sorgfältig zrt erwägen, ob nicht durch anderweite Verwendung einer weit geringeren Summe unter Aufhebung des LandgesiütS die landwirthschaftlichen Interessen an der inländischen Pferdezucht ebensogut gefördert oder die Beschälstationen beschränkt werden könnten, wird besonders von Kraft und Fink damit motivirt, daß nunmehr nicht Hessen, sondern dem Reich die Fürsorge für Beschaffung der Milttärpferde obliege, wahrend v. Riedesel und Keil (Fürth) im Interesse der Landwirthschaft und der inländischen Pferdezucht den Antrag, der schließlich abgelehnt wird, bekämpfen.
Darmstadt, 7. März. (Militärnachrichten.) Nach dem ReichSanzeiger wur- den Schaefer, Sec.-Lt. vom 2. Großh. Jnf.-Regt. (Großherzog) Nr. 116, tn das Ostfries. Inf.-Regt. Nr. 78 versetzt. Walter, Kan. vom Großh. Art.-Corps, zum Port.-Fähnr. befördert. Schulze, Garn.-Verw.-Insp. von Hofgeismar nach Darmstadt versetzt.
Frankfurt, 6. Marz. Wie die „Franks. Presse" vernimmt, soll wegen der kürzlich in der Judengaffe stattgehabten Katastrophe eine Untersuchung gegen den Stadtbaumeister Herrn Henrich wegen fahrlässiger Tödtung eingeleitet worden sein.
Berlin, 7. März. Die „Nordd. Allg. Ztg." sagt: „Die ultramontanen Blätter geben sich erstaunliche Mühe, die Affaire des Domherrn Kozmian zu bemänteln. Der Thatbestand ist aber nicht zu verschleiern. Der Domherr Kozmian wurde abgeseHt, weil er sich mit einem Frauenzimmer im Bade Homburg umher- getrieben und dort den PeterSpfennig verspielt hatte. So steht die Sache mit dem Domherrn Kozmian." _ , ,, ,
Berlin, 7. Marz. Die „91. Pr. Z." schreibt an der Spitze ihre« Blatter.
„Die Zeitungen melden von Anfragen, welche an Eisenbahn- und Militärbeamte im Bereiche des 2. Armeecorps wegen etwaiger erneuter Verwendung in Frankreich v. s. w. gerichtet seien. Mit diesen Anfragen wird es wohl seine Richtigkeit haben, nicht aber mit den Schlüffen, welche daran in Bezug auf demnächstige Mobilmachung u. dgl. geknüpft werden. Wir sind überzeugt, daß es sich dabei nur um die alljährlich auch im tiefsten Frieden wiederkehrenden, allseitigen Vorbereitungen für den etwaigen Fall einer Mobilmachung handelt. Ohne eine solche jederzettige unmittelbare Kriegsbereitschaft hätte man im Jahre 1870 nicht in Zeit von 14 Tagm schlagfertig an Frankreichs Grenzen stehen können.
Me verlautet, übernimmt, wenn es nicht schon geschehen ist, der Kronprinz das Protektorat über die Betheiligung Deutschlands an der Ausstellung in


