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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 82. Montag den 8. April 185'2.
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Bestellungen auf den Gießener Anzeiger A^onm !7dÄ'LdW°ttn gWrittrfl ». 1, »b «4 6ei «a=n w
Abvnnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für das 2. Quartal zu 1 fl.
Amtlicher Thei l.
Bekanntmachung.
Nach einer seitens der Kaiserlich Deutschen Botschaft in Paris dem Großherzoglichen Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern zugegangenen Mittheilung ist Aussicht vorhanden, daß die den Großherzoglichen Staatsangehörigen, welche vor Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges in Paris als Straßenkehrer oder sonst in städtischen Diensten angestellt waren, von der städtischen Verwaltung in Abzug gebrachten und bei der dortigen ^Sparkasse deponirtcn Gelder denselben zurückerstattet werden.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur Kenntniß der Betheiligten, daß Diejenigen, welche deßfallsige Ansprüche erheben zu können glauben, sich baldthunlichst an einem Amtstage (Dienstag oder Mittwoch), soweit möglich, unter Uebergabe ihrer „Livrets“, bei uns anzumelden haben.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, dies in ihren Gemeinden ortsüblich zu publiciren.
Gießen, den 28. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Politischer T h e i L
Deutschland.
Darmstadt, 4. April. Durch Allerhöchstes Dekret vom 25. v. M. wurde der Geheime HofgerichtSrath bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen, Carl Wortmann, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste und unter Verleihung des Ritterkreuzes erster Classe des LudewigSordenS in den Ruhestand versetzt. Mittelst Allerhöchster Entschließung vom gleichen Tage wurde der Staatsanwalt bei dem Bezirksstrafgericht Gießen, Dr. Ernst Klein, zum HofgerichtSrath bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen ernannt.
Berlin, 3. April, lieber die Gründung einer Militär-Lebensversicherungs- anstatt, für welche der Kaiser eine sehr bedeutende Summe aus seiner Privat- schatvlle zur Verfügung gestellt hat, wird der „Allg. Ztg." des Näheren berichtet: Die Nothwendigkeit dieser Schöpfung hat sich in den letzten Kriegen herausgestellt, weil die meisten Privat-LebenöversicherungSgesellschasten sich bei Ausbruch des Krieges geweigert hatten, Versicherungen von Militärpcrsonen anzunehmen, oder doch nur gegen eine Erhöhung der Versicherungssummen um 25 pCt. Die Statuten der Gesellschaft sind vom General v. Holleben entworfen und bereits vom Kaiser genehmigt. Zu Direktoren sind ernannt: der genannte General und der General v. Morozowicz, Chef der LandeStriongulation, eine mathematische Capocität. Auch die Mitglieder des Ausschusses und des Verwaltungsraths werden zunächst größten- theils vom Kaiser ernannt, später jedoch gewählt werden. BiS auf wenige Aemter, wie die eines tüchtigen Mathematikers, eines gewandten Buchhalters re. sind die übrigen lauter Ehrenämter. Für den Posten eines Mathematikers ist Dr. Gallenkamp gewonnen. Der Beitritt zur Gesellschaft steht allen Offizieren, allen Osfi- zierSrang habenden Militärbeamten und den verheirateten Unteroffizieren frei. Es sind dem Unternehmen statistische Ermittelungen der letzten Kriege zu Grunde gelegt, welche einen Verlust an Offizieren von 8 pCt. ergeben. Der Sicherheitsfonds soll so gestaltet werden, daß er einem Verlust von 10 pCt. gewachsen ist.
Berlin, 4. April. Ein immer wiederkehrender Gegenstand der Betrachtung für die Pariser Blätter ist jetzt die Wahl der Elsässer zwischen der deutschen vno französischen Nationalität, und ein der Regierung nahe stehendes Journal droht für den Fall, daß die sich für die französische Nationalität Erklärenden nach Frankreich ausgewiesen würden, mit Repressalien, d. h. mit einer Ausweisung der Deutschen aus Frankreich. Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt hierzu Folgendes: Ohne Zweifel werden viele Elsässer und Lothringer, theils aus Schcu vor der allgemeinen Wehrpflicht, theils aus anderen naheliegenden Gründen Franzosen bleiben wollen. Man hat dies deutscherseits vorausgesehen, aber diese Landstriche behalten muffen, um gegen eine Fortsetzung der Raubanfälle, wie sie die Franzosen in den letzten zwei Jahrhunderten fünfzig bis scchszig Mal versucht haben, militärische Deckung zu gewinnen. Daß wir Denjenigen, die für die französische Nationalität optiren werden, nicht das Recht einräumcn können, in Elsaß-Lothringen wohnen zu bleiben, wird sehr einleuchtend, wenn man sich den Fall denkt, daß die Mehrheit so optirte. Was endlich die Drohung mit einer Ausweisung der Deutschen aus Frankreich betrifft, so verscheucht man dieselben ja ohnehin, soweit mun ihrer nicht nothwendig bedarf, um die französische Industrie und commercielle Thätigkrit im Gange zu erhalten. Allen Anderen wird das Leben so unbehaglich gemacht, daß sie, wenn es irgend möglich ist, Frankreich den Rücken kehren.
Dem Reichstage wird nun doch das Preßgesetz für das deutsche Reich vor- gelegt werden. Die bisher noch ausstehenden Erklärungen der Einzelregierungen über den ihnen zugesendeten Entwurf des BundesratheS sind in den letzten Tagen des Monats März eingetroffen, so daß der Entwurf nunmehr mit den sämmt- lichen Gutachten der Einzelregierungen im Ministerium des Innern sich befindet, um die letztgenannten Urtheile für die Schlußberathung der Vorlage im Bundes- rathe zusammen zu stellen. Wie wir hören, hat der Entwurf von den Einzel- regierungen nur geringe Anfechtung erfahren.
Berlin, 5. April. Die „Königsb. Hart. Ztg." meldet: Nach einem jüngst erlaffenen Ministerialrcscript soll die Prügelstrafe-in den Gesängnißanstalten, welche bisher noch oei Disciplinarvergehen der Gefangenen, so namentlich für Entweichen aus den Gefängniffen, beliebt wurde, gar nicht mehr in Anwendung gebracht werden.
Das Material der letzten Volkszählung ist nun so weit geschichtet, daß mit der vorläufigen Zusammenstellung der Resultats in diesen Tagen wird begonnen werden können. Nach dem, was heute darüber verlautet, ist Preußen derjenige von den größeren deutschen Staaten, in welchen die Bevölkerungsziffer am wenigsten zugenommen hat, denn während die Einwohnerzahl Preußens bei der vorletzten Volkszählung im Jahre 1867 in runder Summe 24 Millionen betrug, beläuft sie sich gegenwärtig auf wenig mehr als 24,500,000 Seelen, ist mithin noch nicht um drei Procent gewachsen, während die Bevölkerung des Königreichs Sachsen, die im December 1867 rund 1,440,000 Seelen betrug, jetzt schon auf 1,586,000 gestiegen ist. Im Ganzen wird das deutsche Reich, einschließlich des neuen Reichslandes Elsaß-Lothringen, noch nicht 41 Millionen zählen. Vor länger als 50 Jahren, bald nach den Befreiungskriegen, hatte Deutichland ohne Deutsch- Oesterreich 22 Millionen Einwohner, wahrend Oesterreich 29 Millionen und Rußland 40 Millionen zählte; heute hat Rußland, seine außereuropäische Bevölkerung nicht mitgezählt, 73 Millionen Seelen.
Gumbinnen, 5. April. Heute wurde in der lutherischen Kirche altkatholi- scher Gottesdienst abgehalten. Das Militär war vollzählig anwesend, der Civtl» stand sehr zahlreich vertreten. Pfarrer Grunert predigte über die päpstliche Irrlehre.
Hadersleben, 3. April. Man schreibt dem „Kieler Corr.-Bl.": Die Auswanderung nimmt in Nordschleswig nachgerade nie geahnte Dimensionen an. Man nimmt keine einzige Nummer der hier, in Apenrade und auf Alfen erscheinenden Lokalblätter in die Hand, die nicht mit Aufforderungen zur Auswanderung gefüllt wäre. Hiesige Agenten und solche aus Dänemark, ja selbst aus Amerika, reifen von Dors zu Dorf. Ein einziger hiesiger Agent soll in den letzten Monaten nicht weniger als 500 Personen nach Queensland spedirt haben. Ein anderer hiesiger Agent ging gestern mit 99 Personen von hier über Kopenhagen direkt nach Chicago.
Leipzig, 4. April. Das Polizeiamt veröffentlicht folgende Bekanntmachung, die social-demokratische Arbeiterpartei betreffend:
Unterm 8. December vorigen Jahres haben wir durch öffentlich erlassenes Verbot die fernere Mitgliedschaft und die Leistung von Beiträgen an die Caffe der in Eisenach constituirten social-demokratischen Arbeiterpartei, welche als ihr Organ dte Zeitschrift „Dolksstaat" erklärt hat, so wie die Anwerbung für diesen Verein bei Vermeidung einer Haftstrafe von vier Wochen untersagt. Nachdem auf dagegen eingewendeten Rekurs die königliche KreiSdirection zu Leipzig dieses Verbot als durch die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen für gerechtfertigt erklärt und neuerlich auch auf weiteren RecurS das königliche Ministerium des Innern das Verbot bestätigt hat, so machen wir dies hiermit öffenliich bekannt.
München, 2. April. Der „Frks. Pr." wird von hier geschrieben: Die Verlobung König Ludwig'S II. mit der ältesten Tochter des Prinzen Friedrich Karl wird auch durch dieffeitige Mittheilungen bestätigt. Die lange zweifelhafte, mit Hoffnungen und Befürchtungen der verschiedensten Art begleitete Eventualität scheint jetzt also wirklich Thatsache geworden zu sein. Gleichzeitig verlautet aber auch, daß die verfrühte Mittheilung der Verlobung seitens der Berliner Presse hier ernstlich verstimmt hat. Es läßt sich nicht verkennen, daß diese Voreiligkeit keine glückliche war und hier eine Gereiztheit hervorgerufen hat, welche hoffentlich nicht von Dauer ist. Die klerikal-patriotische Presse hat sich dis jetzt daraus beschränkt , die Thatsache mit ziemlich ungläubiger und sehr verdrossener Miene zu registriren: doch werden energische Klage- und Alarmrufe wohl nicht lange auf


