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Gießener Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
HM72-
Dienstag den 2. Juli
Gießen am 25. Juni 1872.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1873.
an die Grostherzogtichen Bürgermeistereien.
PcriS vlerretjahrig Ist. V2. fr. mit Brlnaerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 st. 27 ft.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Nr. LS2.
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Die Stellung der rnbricirten Voranschläge in Erinnerung bringend, bestimmen wir zugleich den Einsendungstermin auf den 30. August d. I.
Wir machen hierbei auf die darüber bestehenden allgemeinen Vorschriften — abgedruckt in den 469 bis 498 von Küchler's Handbuch aufmerksam und verweisen außerdem auf unser Ausschreiben vom 25. Juni I870 in Ansehung des für die Einnahmeüberschüsse zu beobachtenden Verfahrens.
Im Weiteren ist anzusügen, daß diesmal das Vermögensverzeichniß, Beilage 2 nach § 34 der Voranschlagsinstruction zergliedert aufzustellen ist und die einqetrctenen Ab- und Zugänge in dem Berathungsprotocoll zum Vermögensstande genau und ausführlich nachzuweisen und zu begründen sind, sowre daß die Kosten des Bezirksbauaussehcrinstituts fortan getrennt von den sonstigen Kreiskassebeiträgen unter der neu zu bildenden Rubrik 162 vorgesehen werden sollen.
Auch bemerken wir noch, daß bisher vielfältige Verstöße gegen die Bestimmungen des § 9 der bereits allegirten Instruction zu desideriren waren, indem die vorgeschriebenen Fristen oft nicht eingehalten wurden und der Vorauschlagsabschluß somit verfrüht erfolgte.
Sie wollen hierauf Ihr Augenmerk richten und Sorge tragen, daß dergleichen Anstände künftig vermieden werden.
v. Röder.
Bekanntmachung.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach 8 20 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 186t> (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§ 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis
zum 1. August d. I.
bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizulegen:
a. ein Geburtszeugniß;
b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director bezw. Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden.Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung mcht sowie das Local, worin dieselbevorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden; eine specielle Einladung erfolgt nicht.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Die Berechtigung znm einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts svätestens bis znm 1. Februar des Kalenderjahres nachgesncht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosnng Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosnng Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos-Nummer disponibel geblieben ist.
Im letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welchem der be- tbeiliate Militärpflichtige zu eoneurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverleihuug der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz- Commission zu richten. ,
Darmstadt, den 14. Juni 1872. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Pabst. Strecker.
Politischer Theil.
* Das Urtheil des Papstes über Deutschland.
Wenn man die Urtheile der Ultramontanen über die Ursachen des gegen- rrärtigen Confl cts zwischen ihrer Partti und dem Staate vernimmt, so fragt man sich ost verwundert, ob die Herren denn von Dingen sprecht», die sich in der Grgcnwart, vor unfern Augen zugetrogcn haben, oder ob sie vielleicht die Urzeit des Christenthoms schildtrn wollen. Em versolgungSsücktiger, unduldsamer Staat, eine bedrückte, leidtnde Kirche, die für ihr Dasein kämpft, deren Diener und Bekenner sich auf das härteste Märtyrerthum gefaßt machen muffen I
Man staunt. Das soll nicht eine Schilderung aus jener Zeit sein, wo die Gläubigen sich in Hohlen vnv Katakomben flüätcn wußten, um ihr Leben vor den Nachstellungen tyrannischer Imperatoren, fanatischer und grausamer Feinde zu retten. Nein, diese traurigen Zustände herrschen in dem neu n Deutschen Reiche, in diesem Preußen, dos noch vor wenigen Jahren als das Land gepriesen wurde, in welchem die katholische Kirche sich der freiesten Bewegung erfreue. Und seltsam, die Veränderung der Verhältnisse ist vor sich gegangen, ohne daß wir das Geringste davon gemerkt haben. Wir erfahren erst aus den Klagen ultra- montaner Abgeordneten, ultramontancr Zeitungen, daß die K.rche unter einem Drucke stufzt, dessen sie sich kaum noch erwehren kann.
Und jetzt macht sich auch, in verschiedenen Erlassen und neuerdings m Der Anrede an dcn katholischen deutschen Leserirkel in Rom, der heilige Vater selbst zum Organ dieser Klagen. Er erkennt an, daß bis auf die neueste Zeit dte Katbolilen alle Ursache gehabt haben, mit der ihnen von Seiten der Regierung zu Theil giwordenen herzlichen Behandlung zufrieden zu fein. Jetzt aber herrsch, in Deutschland eine vorbereitete und bereits begonnene Verfolgung, deren Haupt»
Urheber ein erster Minister einer Regierung sei. Aber' der Papst hat diesem furchtbaren Minister sagen lassen, daß ein Triumph ohne Bescheidenheit ein vorübergehender ist, und daß ein Triumph mit einem verfolgungssüchtigen Geiste gegen die Kirche die größte Thorheit von der Welt ist. Die Katholiken mögen einig und vertrauend fein, irgend ein Stein werde vom Berge herabsallen und die Ferse des Kolosses zertrümmern. Schließlich werden die Katholiken zur Achtung und Gefügigkeit gegen die Regierung ermahnt, jedoch keineswegs bei Gesetzen, die ter Kirche zuwider sind: also ein von dem Dafürhalten des Papstes, eines auswärtigen Herrschers, abhängig gemachter und bedingter Gehorsa^.'-da ja der Papst allein darüber zu bestimmen hat, was mit den Oidnungen ter Kirche im Einklang fleht, was ihnen zuwider läuft!
Der Papst betrachtet also — gerade wie die Ultramontanen im Reichstage und in der deutschen Presse die Sachlage zu entstellen suchen — den gegenwärtigen Conflict als das Product des UebermutheS einer verfolgungssüchtigen ehrgeizigen Regierung, ohne doch erklären zu können, wie cs gekommen ist, daß diese, einst wegen ihrer Milde gepriesene Negierung, sich so völlig verwandelt Habe- Zu verwundern ist es natürlich nicht, daß der „Gefangene des Vatican" die Dinge genau so ansieht, wie die Jesuiten sie ibm darstellen. Er lehnt es ja ab, sich über die Sachlage von Seiten der deutschen Regierung belehren zu lassen.
Er weist den Friedensboten zurück, der ihn über den Stand der Dinge und die
Absichten der Regierung ausklärcn sollte. Kein Wort, welches nicht die Billigung
der unseligen Partei gesunden hat, welche die Kirche beherrscht — ur.v zu Grunde
richtet, kann sich im Vatican vernehmen lassen. So ist denn der Papst dahin gebracht, eine Umwandlung der Dinge, die allein durch die Anmaßung der römischen Hierarchie verschuldet ist, als ein unerklärliches Phänomen zu betrachten.


