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Pkkl« tiectel|äl)rig 1 fl. 12 fr.

mit Bringerlohn. Durch dir Post bezogen vierteljährig i fl. 27 ft.

Erscheint täglich, mit AuS- nähme Montags.

Expedition: Canzletbera Lit. B. Nr. 1.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. 252. Sonntag den 29. October ~ 1871.

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger

f P bei allen Post-ExpkdMoncn und dm Land-Postbotm m,gegen genommen

Monnenten, welche den Anzeiger bet der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate November und December zu 40 fr.

Amtlicher T h e i l.

G-eßen, am 25. Brtober 1871.

Betreffend: Die Volkszählung am 1. December 1871.

an ?ie Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme von Gießen.

langten Formularien zu Zählungslisten und Conttollisten für die Zähler durch die Post k H. an Sie abfe^ui roerben eSlIfpn Lrr'h nicht in den ersten Tagen be. Ihnen einlreffen, so wollen Sie uns baldigst Anzeige mache?. ' ®°Ute" btefeIben

Söei etwaigem Mehrbedarf wollen Sie sich direct an die Calculatur Großh, Centralsielle für die Landesstatistik in Darmstadt wenden . ... v. S t a r ck.

October.

Rundschreibens die k. k. Ge-

I. Verordnung, die Beschaffenheit der Schankgefäße betreffend. Dieselbe Inntcr:

8 l. Alle für den Ausschank von Wein und Bier in den Wirthschasten bestimmten Gefäße müssen mit einem äußerlich eingeschliffenen, eingeschnittenen oder ungebrannten Strich versehen sein, welcher bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Soll-Inhalt begranzt. Zulässig sind für den ge- nannten Zweck nur solche Gefäße, deren Soll-Inhalt einer der von der Maaß- und Gewichtsordnung für den öffentlichen Verkehr zugelaffenen Meßgrößen (stehe

5 der Eichordnung) entspricht. Schankgefäße von V4, i/2 und Vi Liter be- Curfen keiner weiteren Bezeichnung ihres Inhalts. Andere nach der Maaß- und Gewichtsordnung zulässige Größen sind durch Einschleifen, Einschneiben oder Ein­brennen nach Liter besonders zu bezeichnen.

§ 2; Der Strich, welcher den Soll-Jnhalt begränzt, muß: a) bet Schank- öksüßen für Wein wenigstens i/2 Centimeter, b) bei Schankgefäßen für Bier wenigstens 1 Centimeter, c) bei Flaschen wenigstens 2 Centimeter unter dem oberen Rande liegen.

8- Dkn Wirthen ist fretgestellt, diese Bezeichnung ihrer Schankgefäße selbst vorzunehmen oder durch wen immer vornehmen zu lassen. Sie sind für deren Richtigkeit verantwortlich.

§ 3eder Wirth ist verpflichtet, vorschriftsmäßig geeichte und gestempelte ^lussigkeitsmaaße von dem seinen Schankgefäßen entsprechenden Inhalte im Schank­local bereit zu halten, seine Schankgefäße vor deren Gebrauch damit zu unter­suchen, auch die seinen Gästen und Kunden verabreichten Quantitäten nachzumessen, im Falle dies verlangt wird.

§. 5. Bei der polizeilichen Visttatton der geeichten und gestempelten Flüssig- keitSmaaße (§. 4) sind von den vorhandenen Schankgefäßen beliebige Stücke heraus- zugreifcn und der Prüfung zu unterstellen.

§. 6. Ausgenommen von den vorstehenden Vorschriften ist der Verkauf der in verkorkten Flaschen ober Krügen enthaltenen Weine und Biere.

§. 7. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1872 in Kraft. Darmstadt, den 10. Oktober 1871. Großh. Ministerium des Innern, v. Bechtold. Rautenbusch.

11. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Versendung extraordinärer Zeitungs-Beilagen durch die Post betr.

HI- Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die An­beraumung eines PräclusivterminS für die Gültigkeit der älteren, aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenben Königlich Sächsischen Cassenbillets betr.

IV. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung des Branntweins betr.

V. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Justiz, die Errichtung eine« Familien-FideicommiffiS durch den Gutsbesitzer Karl Willich, genannt von Poll- nitz, und bissen Gemahlin Luise, geb. Freiin von Rotsmann in Darmstadt bitr.

VI. Oeffentl'che Anerkennung einer edlen That. In der Schwimm- und Badeanstalt des August Ferdinand Klein zu Offenbach befanden sich am 15. Juni l dieses Jahres mehrere Knub.n, um sich zu baden. Unter denselben waren zwei

Wollen Sie nichts vernachlässigen, um in Ihrer Umgebung irrige Ansichten zu verhindern, welche die Folge haben könnten, Zweifel über unsere Absichten zu erregen, ober bas, was sich ereignet, als einen Anlaß zu Befürchtungen für die anderen Cabinette darzustellen.

Genehmigen Sie u. s. w.

Darmstadt, 25. Oktober. Die gestern ausgegebene Nr. 34 des Großh. Regierungsblattes enthält: B

, , 28. October.

DasJournal des DebatS" ist in der Lage, den Text des 1

vom 12. September 1871 zu veröffentlichen, das Graf Beust an die k7k. Ge­sandten über die Besprechungen in Gastein und Salzburg gerichtet hat. Es be- merkt dazu:Man wird sich erinnern, daß im vorigen Monate von diesem Rund- schreiben eine Analyse veröffentlicht wurde, die in Wiener Telegrammen und in der Abendpost" als ungmau bezeichnet ward. Es war namentlich in dieser Analyse Frankreich der Rath ertheilt, jeden Gedanken an Rache aufzugeben. Man wird sich überzeugen, daß Frankreich im Texte dieses Rundschreibens gar nicht erwähnt wird." Jnbeß ist dies Rundschreiben oft verwechselt mit den besonderen Weisun- gen, die der österreichische Botschafter in Frankreich erhalten hat. Das Rund- schreiben lautet nach der Uebersetzung aus dem Französischen wie folgt:

Wien, den 12. September 1871.

Wie Sie aus den Zeitungen erfahren haben, hat sich der Kaiser, unser erhabener Herr, zu einem Aufenthalte von zwei Tagen nach Salzburg begeben, um dort den Kaiser Wilhelm auf seiner Rundreise zu begrüßen und so diesem Souverain den Besuch zurückzuerstatten, den er von demselben in Ischl empfangen hatte. Dieser Austausch von Höflichkeiten constatirt die vollkommene Wiederher- sicllung der alten freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Monarchen und gibt den Versicherungen ihre Weihe, welche die beiden Cabinette sich gegen- slitig gegeben haben, als die neue Einrichtung Deutschlands entschieden wor- ttn ist.

Unter diesem Gesichtspunkte ist es ganz natürlich, daß man ähnlichen That- lochen eine Wichtigkeit beilegt, welche ich der Erste bin, anzuerkennen. Aber ich muß zugleich Werth darauf legen, daß der wahre Character dieser Begegnungen nicht enistellt werde, und daß man keine Combinationen an dieselben knüpft, welche ihnen fremd sind. Was vorbereitet worden ist, ist keine Politik der Ueberraschung. Mn specleller Plan ist discutirt und noch weniger festgesetzt worden. Die Grund- lügen unserer Haltung gegen Deutschland, so wie gegen jeden anderen Staat, sind no bleiben die Mittheilungen, welche zwischen den Cabinetten von Berlin und Vien im vorigen December gewechselt worden sind, so wie das Programm, wel- tzcs ich den Delegationen des österreichisch-ungarischen Kaiserreichs auseinander chtzt habe. Die Begegnung der Souveräne und ihrer Minister ist nichts als kie einfache Conftquenz der damals unter allgemeiner Billigung adoptirten Rich- lung. Es gibt also nicht den Schatten eines Grundes für Befürchtungen, die sich seine erheben sollten, da die Lage genau dieselbe geblieben ist.

Ich bin darum aber nicht minder glücklich, constatiren zu können, daß die Vorverhandlungen, zu welchen diese Begegnungen Anlaß gegeben, zu Ergebniffen iilührt haben, die wir als äußerst befriedigend betrachten muffen sowohl für uns W, als auch wie ich gern glaube für alle Cabinette, welche den Wunsch s'gen, den Frieden Europa's auf eine solide Grundlage gestellt zu sehen. Meine Unterredungen mit dem Fürsten Bismarck haben nicht nur unseren recht aufrichti- M Wunsch erkennbar werden lassen, zur Befestigung des allgemeinen Friedens iiizutragen und die Rückkehr aufregender Fragen zu verhindern, welche den Frieden -isährden könnten; sie haben uns auch gestattet, eine vollkommene Uebereinstim- lung der Anschauungen zu erkennen über die Natur unserer zukünftigen Beziehun- im, über das Nichtvorhandensein jeder Collision unserer Interessen, endlich über in» Nutzen eines voeläufigen Einverständnisses in allen politischen Fragen, und iik leichte Möglichkeit, dasselbe herzustellen. Und so haben diese Besprechungen taiu gedient, außer persönlichen Beziehungen auch ein wahres und gegenseitiges Vertrauen herzustellen.

In dieser Weise in ihrem wahren Lichte dargestellt, bieten die Begegnungen l,r Souveräne, weit entfernt, zu Mißtrauen Anlaß zu geben, ganz Europa ein itues Uuterpsand des Friedens.