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PreiS Uerteljährig 1 fl. 12 h. mit Brmgnlohn. Durch die
Vost bezogen vicrteljLürig
1 si. 27 kr.
Oießtner Anzeiger.
Erscheint täglich, mit «u»- nähme Montags.
Expedition: Lanzletber, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Zr§. i72.
Freitag den 28. Inti
1871.
Beftsllrmgerr rrrrf desr GiLsterrer Mr«zerger bei allen Post-Expeditionen uut den Land-Postboten entgegen genommen.
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• Gießen:
^fzer.-Kvocat.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition adholen lassen, erhalten denselben für die Monate August und September zu 40 kr.
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Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär - Ersatz - Instruction bis
zum 10. August dieses Jahres
bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. I. stattfiudcnden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind b e i z u l e g e n :
a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes,
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.
Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berechtigungsschein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung zu erscheinen, da eine specielle Einladung hierzu nicht erfolgt.
Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen aufmerksam:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch die Resolution der Ersatzbehörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der bethciligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- Nummer disponibel geblieben ist.
In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indcß nur dann eintreten, wenn der dcßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der bethciligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Commission zu richten.
Darmstadt, den 5. Juli 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:
Pabst. Strecker.
Gießen, den 26. Juli 1871.
Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafen und übrigen davon abhängenden Einnahmen bei dem Großh. Nentamte Gießen, hier von der HL Periode 1871.
Das Großherzogliche Rentamt Gießen
an fämmtlidje Großherzogliche Bürgermeistereien des Nentsmtsbeprks.
Die Feldstrafen von der IIL Periode 1871 können vom 1. bis zum 15. k. MtS. ohne Mahnung hierher bezahlt werden.
L y n ck e r.
Politischer Theil.
27. Juli.
f Die Bewegungen des französischen CleruS für die Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des Papstes werden nach den neuesten aus Frankreich hierher gelangten Nachrichten von der französischen Regierung indirect auf alle mögliche Weise unterstützt, während sie doch im Interesse der Consolidirung der französischen Zustände denselben doch mit aller Energie entgegentreten sollte. Welche Zwecke Hr. Thiers dabei verfolgt, ist natürlich der deutschen Bundesregierung nicht verborgen geblieben: es handelt sich für den Chef der französischen Executive weniger um die Wiederherstellung der römischen Priesterherrschast, als vielmehr darum, in Deutschland eine Partei für die Interessen der französischen Politik zu gewinnen. Es ist nämlich von Deutschland aus in der Versailler Negierung die Illusion genährt worden, daß die Katholiken Preußens und Deutschlands im Falle eines entschiedenen Vorgehens der französischen Regierung in der römischen Frage aus die deutsche Bundesregierung einen Druck auszuüben vermöchten, welcher den Zielen der französischen Politik wesentlichen Vortheil leisten würde. Wie falsch die Vor- aussctzungrn sind, auf denen eine solche Anschauung beruht, braucht kaum näher beleuchtet zu werden. Wollte Frankreich wirklich den Wahnsinn begehen, mit mi- litärischen Mitteln die Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des Papstes durch- zufetzen, so müßte ein Krieg entbrennen, in welchem Deutschland an der Spitze der Civilisation gegen die Verfinsterung und Verdummung marschtrt und dessen AuSgang gar keinem Zweifel unterworfen fein könnt»'.
Die nach der Schweiz geflüchteten Mitglieder der Pariser Commune werden
dort sehr scharf überwacht, so daß sie selber wohl schon die Hoffnung aufgegeben haben, für ihre Absicht, von der Schweiz aus eine Agitation gegen das gesammte übrige Europa einzuleiten, irgend welche Unterstützung bei den dortigen Behörden zu finden. Die Schweiz fürchtet gar sehr für ihre Unabhängigkeit, und da der socialen Bewegung ein viel allgemein-gefährlicherer Charakter innewohnt, wie der rein politischen, werden die schweizerischen Behörden ohne Zweifel den Socialisten bezw. Communisten nicht den freien Spielraum gewähren, den sie ehemals den rein politischen Demagogen gestatteten. Auch sind, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, die Gesandten der europäischen Cabincte angewiesen, auf das Treiben der Anhänger der Commune ein scharfes Auge zu werfen.
Durch Allerhöchste CabinetSorvre vom 29. Juni ist bestimmt worden, daß Elsaß-Lothringen den Territorialbezirk des 15. Armeekorps bildet. Das Arsenal de Construclion zu Straßburg wird in eine vierte Artilleriewerkstatt umgc- wandelt.
Fürst Bismarck wird nach den neuesten Bestimmungen vom 1. August ab eine vierwöchentliche Badecur in Seebad Norderney gebrauchen und von dort wieder nach Varzin zurückkehrcn, von wo der Fürst gegen Ende des Monats September in Berlin eintrifft, um den Sitzungen des Bundesraths beizuwohnen.
Doctor von Daxcnbergcr, nach dem definitiven Zurücktritt des GrafenBray mit der provisorischen Leitung des Ministeriums des Auswärtigen in Bayern betraut, ist Protestant und steht in dem Renommöe eines entschieden freisinnigen und


