Gjchtmr AnMger
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen
Sonntag den 27. August
Nr. 193
1871
Uhr. Hierauf
Gießen, den 26. Angust 1871.
26. August.
Die „Straßburger Zeitung" schreibt:
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Preis vierteljährig 1 p. 12 ft. mit Sringerlohn. Durch di« Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
neuen Ordnung der Dinge hat man keinen Grund, das Ausscheiden dieser wider« strebenden Elemente zu beklagen. Ganz anders aber gestalten stch die Verhältnisse, wenn Personell, welche bereits officiell die französische Nationalität gewählt baben, nicht wirklich auswandern, sondern in ihrer Eigenschaft als Franzosen fortfahren, sich in dem deutschen Neichslande aufzuhalten. In diesem Falle hat die Regierung ein entscheidendes Wort mitzureden und sie wird nicht damit zuruckhaltcn, wenn das Verweilen solcher angeblicher Ausgewanderter in der Provinz sich als eine Gefährdung der Staatsintereffen erweisen sollte. Sobald Jemand sich als Franzose erklärt hat, ist er in Elsaß-Lothingen ein Fremder. Run hat aber gerade Frankreich durch sein Verfahren gegen die in seinen Grenzen wohnenden Deutschen die bisher unter den civilisirten Nationen angenommene Praxis hinsichtlich ter Behandlung der Fremden umgestoßen und bis zur äußersten Grenze das Princip zur Anwendung gebracht, daß die Fremden lediglich nur geduldet seien und rücksichtslos nach dem discretionären Ermessen der Landesregierung ausgewiesen werden können. Man hat Tausende von Deutschen, die zum Theil ein Menschenalter in Frankreich gelebt und gewirkt hatten, deren Frauen uud Kinder Franzosen waren, in der schonungeloslsten Weise vertrieben, Tausende von Existenzen mit einem Federzuge vernichtet, und in Parts sogar noch den Hohn hinzugefügt, die Vertriebenen mit einer Strafsteuer zu belegen, weil sie nicht anwesend waren. Daß der Krieg oder die lächerliche Beschuldigung der Spionage die Veranlassung zu dieser Maßregel geboten, kommt für die principielle Bedeutung derselben nicht in B tracht, und diese Bedeutung besteht eben darin, daß Frankreich in der schroffsten Weise die precäre und gewissermaßen rechtslose Lage eines Fremden auf seinem Boden dar- gethan hat. Und wie ist gegenwärtig, trotz des Friedensschlusses und trotz des Paragrapben 12 des Friedensvertrageg, die Lage der in Frankreich befindlichen Deutschen? Die Rückkehr ist ihnen zwar gestattet worden, aber der Aufenthalt wird ihnen durch die Schwäche oder Connivenz der Regierung gegenüber dem Dolksfanati-mus so gut wie unmöglich gemacht. Bisher galt in den civilisirten Staaten der Grundsatz, daß der Fremde stch ebenso des Schutzes der Gesetze zu erfreuen hat wie der Einheimische. Nur in halbbaibarischen Ländern, wie im rnuhamedanischen Orient, hielten es die europäischen Staaten für nothig, für ihre Landesangehörigen besondere Garantien gegen die Schwäche oder Böswilligkeit der einheimischen Regierungen zu erwirken. In Frankreich aber stehcn die deutschm Fremden jctzt außerhalb des Schutzes der Gesetze. Selbstverständlich steht cs in dem Ermessen jedes einzelnen Franzosen, ob er einem Deutschen frtundlich entgegen kommen will, ob er ihm Arbeit geben, ihm Waaren abkaufen oder überhaupt Be-
Der Regierungs-Eommissär: K e k n l 6.
zu üocn, wenn wichtige allgemeine Interessen ins Spiel kommen. Frankreich ge- fällt sich darin, in einer Art von moralischem Kriegszustand mit Deutschland zu vecö.riben. Es duldet die Gründung eines Vereins, der sich offen die „elsässische Befreiungsliga" nennt und dessen Programm unzweideutig darin besteht, den Folgen der Abtretung von Elsaß-Lothringen entgegenzuwtrken und diese Provinz für die geträumte Wiedervereinigung mit Frankreich zu bearbeiten. Nirgendwo finden natürlich diese Umtriebe günstigeren Boden, als bei solchen Elsässern, welche ihre französischen Gesinnungen und ihren Huß gegen Deutschland durch die Wahl der französischen Nationalität offen bekundet haben. Die Regierung kann daher nicht dulden, daß dieses gefährliche Element um sich greife. Es könnte ja möglicher- weife dahin kommen, daß sich in Elsaß-Lothringen ganze Klassen der Bevölkerung befanden, welche als Franzosen außerhalb der Souveränetät des deutschen Reiches ständen und ftaatsgefährliche französische Agitationen unterbielten. Wer sich also sür die französische Nationalität entscheidet, möge wohl sesthalten, daß er von dem Augenblicke an in Elsaß-Lothringen nur noch geduldet ist, und daß die deutsche Regierung gegenüber einer derartigen Auswanderung mit Beibehaltung des Aufent- Halles sich die volle Freiheit ihres Handelns vorbehält."
Es geht doch nichts über eine anständige Interpretation! Um den üblen Eindruck zu verwischen, welchen die Theilnahme der Elsässer an der Säkularfeier der Promotion Gölhe'ö an der Straßburger Universität in Paris hervorbrachte, versichert der „Constitutionnel", Straßburg hatte ein Recht, das Iahresfest des großen Dichters zu feiern, denn Schiller sei am 26. August 1792 von der Nationalversammlung wegen seiner Verdienste um die Freiheit zum französischen Bürger ernannt worden.
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Erscheint täglich, mit Au» nähme Montags.
Expedition: Canzletberg Lit. B. Nr. 1.
G"f Luxburg, bisher Präfkkt des Niederelfaß, bat aus eigenem Antriebe diesen Posten aufgegeben. Ob er das Regierungspräsidium in Würzburg wieder übernehmen wird, steht noch dahin. Graf Luxburg ist bekanntlich auch Mitglied des Reichstages, und zwar der liberalen Neichspartei desselben.
Die „Neue Freie Presse" schreibt: Während die ungarischen Bischöfe einer noch dem andern sich den Infallibilisten anschließen, wird, nach den Informationen des „Pesthi N iplo", in Kreisen des ungarischen EleruS eine Vereinigung in großartigerem Maßstabe initiirt, deren Zweck es ist, die anti-päpstliche Bewegung zu fördern. Ein Theil agitirt für eine unabhängige Nationalkirche, während Andere in der Sache nicht so weit gehen wollen. Thatsachr aber ist, daß eine solche Vereinigung besteht, in klerikalen Kreisen immer mehr an Umfang gewinnt schon demnächst ein Lebenszeichen von sich geben wird.
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BeftMmsgerr auf deu Gießener Anzeiger LÄLnugl
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Einladung zur Wahl des Vorstandes der israelitischen Religions-Gemeinde Gießen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß in Gemäßheit des §. 1 der Wahlordnung vom 4. August d. I. die Wahl dreier Mitglieder der israelitischen Religions-Gemeinde Gießen an Stelle der austretenden Herren S. Katzenstein, S. Flörsheim und A. Schlessinger
Freitag den 1. September d. I.
in dem Nathhause dahier vorgenommen werden soll.
Sämmtliche nach §. 2 jener Wahlordnung stimmberechtigte Mitglieder der israelitischen Religions-Gemeinde dahier werden inr Theilnahme an dieser Wahl mit dem Bemerken eingeladen, daß die Abstimmung Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr ftittffnhpn wird und daß die austretenden Vorstandsmitglieder wieder wählbar sind.
Darmstadt, 24. August. Die Notiz von einem Zusammentreten des meinderaths Dahier, um aus städtischen Mitteln Den von Der zweiten Kammer weigerten Beitrag für das Polytechnikum zu verwilligen, entbehrt jeden Grundes.
Fulda, 22. August. Die feierliche Einweihung ter am 31. v. M. errff- neten Bahn Güßen-Fulda (Obcrhejsische Eisenbahn) findet zu Ehren des Groß- Herzogs von Hessen am „Ladw'gstage," am 25. d. M., statt. Dleselbe wird gefeiert vurch eine Fesisahrt von Gießen nach Fulda und durch Festessn in Fulda
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v . nicht gescheht, beweist eben, daß die Deutschen in Frankreich als außerhalb des
.. - - - . . ..Eine nicht geringe Anzahl von Gesetzes stehend angesehen werden. So werden die deutschen Fremden in Frank-
Elsaß-Lothringern hat sich auf Grund des Artikels 2 des Frie'enSvertrages für reich behandelt. Daß die deutsche Regierung, um Repressalien zu ergreifen, Den die Beibehaltung Der französischen Nationalität erklärt. Die deutsche Regierung auf ihrem Gebiete sich aufhaltenden Franzosen eine ähnliche rechts- und schutzlose legt diesen Auswanderung-lustigen kein Hinderniß in den Weg; sie üben ein ihnen! Lage bereiten werde, ist nicht zu erwarten. Andererseits aber kann man ihr unter vertragsmäßig gewährtes Recht aus, das respectirt werden wird, und vom Stand-! den obwaltenden Umständen nicht zumutden, gegen diese Fremden zarte Rücksichten punkte der deutschen Politik und mit Rücksicht auf die innere Consolidirung Der zu üben, wenn wichtige allgemeine Interessen ins Spiel kommen. Frankreich ae-
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zlehungcn mit ihm unterhalten will. Aber ein anderes ist es, wenn diese Feind- flligkeit gegen Die Deutschen aus dem Privatleben in Die Oeffentlichktit tritt, wenn sie sich organisirt, um allerorts die Interessen und die Ehre der Deutschen zu schädigen, wenn Journale Die zurücklehrenden Deutschen mit Namen auffuhren, um sie dem Haß und Der Verachtung prciSzugeben, wenn sich Vereine bilDen, welche tie Deutschtn Arbeiter in Verruf erklären und die Arbeitgeber durch einen moralischen Terrorismus zwingen, keine Deutschen mehr zu beschäftigen. Wenn die
Pariser in dieser Weise gegen die Angehörigen irgend einer französischen Provinz „> MJ, .... UMI|uyil .v.. Ou^u UUu uir^ ye|iei
verführen, so würde die Staatsanwaltschaft sofort etnschrciten und zwar auf Grund Die Zahl ter Fesithellnehmenden wird auf 180-200 angegeben ve- Artikels 10 des Gesetzes vom 25. Mai 1822 oder des neuen Artikels 416 ff- Di: Mi-i^: r. Brchiri: u..r v. .n \uarmnurr voer-
des Strafgesetzbuches. Daß dies aber gegenwärtig der antideutschen Agitation>präsident v. Möller in (S.iffcl, ferner werden sich bethe.ligen dic Mitglieder de-
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