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Weyzandt.

zu

Zimmermann.

v. Bechtold.

beordert sein sollten. Eine solche Stellvertretung muß indessen jedenfalls noch im Lause dieses Jahres erfolgt sein und sind hierbei alle übrigen Voraussetzungen ebenfalls maßgebend.

7) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

8) Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aller- gnädigst geruht: 1) am 22. Juli den von dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau aus die zweite evangelische Pfarrstelle zu Michelstadt, im Dekanate Erbach, präsen- tirten evangelischen Pfarrer zu Güttersbach, im Dekanate Erbach, Friedrich Meyer, zu bestätigen; 2) an demselben Tage dem Schulamtsaspiranten Adam Breitwieser aus Schaafheim, im Kreise Dieburg, die erste evangelische Schulstelle zu Horr­weiler, im Kreise Bingen, zu übertragen; 3) am 25. Juli den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Erbach, Johannes Steuernagel, an das Kreisbauamt Mainz, den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Alsfeld, Philipp Häusel, an das Kreis- bauamt Erbach, und den Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Oppenheim, Jacob Amendt, an das Kreisbauamt Alsfeld in gleicher Diensteigenschaft zu ver­setzen , sowie den Kreisbauausseher - Aspiranten Peter Poseiner aus Gießen zum Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Oppenheim zu ernennen; 4) am 31. Juli den Landgerichtsasseffor bei dem Landgerichte Darmstadt Theodor Schulz unter gleichzeitiger Belassung auf seiner gegenwärtigen Stelle zum Richter bet dem Be­zirksstrafgericht Darmstadt und den Landgerichtsassessor bei dem Landgerichte Zwingenberg, Wilhelm Heinzerling, zum Landgerichtsassessor bei dem Landgerichte Darmstadt zu ernennen; 5) am 4. August dem Lehrer an der katholischen Schule zu Bodenheim, im Kreise Oppenheim, Franz Schaber, die untere katholische Knaben-Schulstelle des Schulbezirks Dom-Quintin-Ehristoph zu Mainz zu über-

zur Bewerkstelligung ihrer Stellvertretung auch in dem Falle zugestanden ist, wenn dieselben zurückgestellt und also zu einem bestimmten Truppentheil nicht ein-

4) Summarische Uebersicht der Rechnung der Großh. Landeswaisenanstalt Darmstadt für 1870.

Darmstadt, den 12. August 1871.

Großherzogliches Kriegsministerium. Dornfeiff.

Sausster an den Obercommandanten in Algier:

Setif, den 15. August 1871, 6 Uhr Abends. Lager von Sidi Ali bei Tahie, den 14. August 1871. Gestern, den 13., Nachtsangriff zurückgeworfen. Heute, den 14., habe ich einen Kampf allen Kontingenten geliefert, welche die Jnsurrcction noch ausbringen konnte. In der Zahl von 5- bis 6000 Mann Fuß­volk und 2- bis 3000 Reitern in den Dörfern von Rapta und den felsigen Käm­men des Diebel Guenonar, bei den Oulad Tahellous, den Taabtat, vereinigt, haben sie in ihrer Vertheidigung eine ungewohnte Energie gezeigt; aber Dank den kräftigen und gleichzeitigen Anstrengungen der beiden Jnsanteriecolonnen, durch die Artillerie unterstützt, wurde der Feind aus seinen Barrikaden gejagt, in unseren Händen viele Todte lassend. Die Kavallerie operirte zu gleicher Zeit im Oued Rassitau, die Dörfer anzündend. Der moralische Effect, welcher durch diesen mehr als gewöhnliche Proportionen annehmenden Kampf erzeugt, ist sehr bedeutend. Die letzte Kitadelle der Jnsurrcction in dieser Gegend ist trotz großer Schwierig­keiten des Terrains genommen worden. Wir haben trotzdem nur zwei Tobte und zehn Verwundete. _________________

Darmstadt, 23. August. Das heute ausgegebene Regierungsblatt Nr. 28 enthält:

1) Bekanntmachung, die Anstellung des Rechners der Domkapitelskaffe zu Mainz betr.

2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am Nachmittag des 8. Juli d. I. war das ^jährige Kind des Maschinenmeisters Windisch zu Weisenau vom Ufer aus in den Rhein gefallen und schon ungefähr 20 Fuß vom Ufer, welches dort ziemlich steil abfällt, entfernt getrieben und dem Ertrinken nahe, als der siebenzehnjährige Schiffsjunge Jacob Krapp, Sohn des Schiffers Peter Joseph Krapp III. von Weisenau, von dessen in der Nähe befindlichem Schiffe in den Rhein sprang, das Kind schwimmend erreichte und es lebend an das Ufer brachte.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffsjungen Jacob Krapp für diese menschenfreundliche, mit Muth und Lebensgefahr ausgeführte That vas allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben" Allergnävigst zu verleihen geruht.

In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 9. August 1871.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

tragen.

9) Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht: 1) am 19. Juli den Landgerichtsdiener bet dem Landgerichte Hungen Johannes Steuernagel auf sein Nachsuchen und 2) am 4. August den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Weinheim, im Kreise Alzey, Philipp Drentlau, in den Ruhestand zu versetzen.

10) Eoncurrenzeröffnungen. Erledigt sind: 1) die obere Knaben-Schulstelle des Schulbezirks Dom-Quintm-Khristoph zu Mainz mit einem Gehalte von 600 fl.; 2) die obere Knaben-Schulstelle des Schulbezirks Jgnaz-Stephan zu Mainz mit einem Gehalte von 600 fl.; 3) die evangelische Schulstelle zu Rodenbach, im Kreise Vilbel, mit einem Gehalte von 300 fl.; 4) die evangelische Psarrstclle zu Frischborn und Eisenbach, im Dekanate Lauterbach, mit einem Gehalte von 986 fl. 13 fr., zu welcher für diesmal Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog das freie Besetzungsrecht zusteht; 5) die evangelische Schulstelle zu Daubringen, im Kreise Gießen, mit einem Gehalt von 300 fl.; 6) die evangelische Pfarrstelle zu Frei-Laubersheim, im Dekanate Wöllstein, mit einem zu 1047 fl. 44 fr. veran- schlagten Gehalte, welcher sich aber in Folge günstiger Verpachtung des Pfarrguts höher beläuft; 7) die erste evangelische Schulstelle zu Jugenheim, im Kreise BenS- heim, mit einem Gchalt von 300 fl., ausschließlich des Manschen Legats; 8) die erste evangelische Schulstelle zu Stadecken, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalt von 372 fl. 59 fr.; 9) die erste evangelische Schulstelle zu Groß-Gerau, im Kreise Groß-Gerau, mit einem Gehalt von 379 fl. 45 fr.; 10) die erste evangelische Schulstelle zu Rüsselsheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem Gehalte von 531 fl. 331/2 fr-

11) Sterbefälle. Gestorben sind: 1) am 12. Juli der penstonirte Forst- wart Georg Spangenberger zu Rainrod; 2) an demselben Tage der penstonirte Schullehrer Johannes Gompf zu BernSfelb; 3) am 14. Juli der penstonirte Schul- lehrer Peter Diehl zu Langstadt; 4) am 22. Juli der Verwalter am Arresthause zu Alzey Ludwig Müller; 5) am 26. Juli der penstonirte Districtseinnehmer Jonas zu Gau-Algesheim; 6) am 30. Juli der Siedemeister Kersting zu Bad

5) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zu dem Friedhos- Verbande zu Dalsheim gehörigen Israeliten betr.

6) Beginn des Studienjahres an der Polytechnischen Schule zu Darmstadt.

der allgemeinen geistigen Regsamkeit; der Handel wurde in der größten AuSdeh-l Großherzogs ist in Erläuterung der Vorschriften des §. 2 der Allerhöchsten Ver- uung getrieben, und die Industrie schuf sich in TemeSvar eine zweite Stätte, die ordnung über die Stellvertretung im Militärdienst vom 11. August 1869 (Reg.-Bl. mit Pesth den Wettlauf zu unternehmen wagen konnte. All dies ist in den letzten Nr. 40 von 1869) bestimmt worden, daß den in diesem oder einem früheren Jahren, und zwar nur durch bas Verfchulben Der Regierung, stetig zurückgegangen. Jahre marfchpflichtig gewordenen jungen Leuten die in pos. 4 al. 2 der Ver- Die Straßen, diese Pulsadern des Verkehrs, sind grundsätzlich vernachlässigt, die ordnung zur Ausführung der Militär-Ersatz-Jnstruction bemerkte Berechtigung Kommunikation vernichtet worden, und das unter dem jetzigen Systeme eingeführte z- ----- «--- .....m

Verfahren deröffentlichen Arbeit" hat einem geregelten Straßenwesen ben Todes- \ stoß versetzen müssen. Die unermeßlichen Güter des Banates sind auf den boden- I losen Wegen entweder versunken oder in den Dörfern verfault und vermorscht. ! Tausend- und tausendmal wurde die Regierung wegen des rationellen Straßen- baue- interpellirt, aber sie hatte nur taube Ohren oder sie bewies, daß das Land kein Gelb zum Straßenbau habe und Gott schon weiter helfen werde. Tausend- mal wurde die Regierung um die Belebung des Banates durch ein vernünftiges Bahnnetz, um die vitale Linie Arad-Orfova bestürmt; Versprechungen, Projekte, Ausflüchte waren die Antwort von Oben, und das Banat verfiel. Wurde irgend ein städtisches Interesse, die Bedürfnisse der Industrie, welche durch den stockenden Veikehr bedroht war, betont, so kamen immer nur Vertröstungen, Verhandlungen ohne Ende und gar winzige Zugeständnisse. So kam Denn endlich Die letzte Ka­lamität, Die andauernde Ueberschwemmung, die Winter und Sommer unausgesetzt die früher so gesegneten Felber überflutete und mehr als ein Drittel des frucht» barsten Landes unter Wasser setzte, so Daß dem Bauer das Futter für sein Vieh, das Korn zu seinem Mahl fehlt, baß Der Handel der Städte vernichtet ist und Der Gewerbefleiß erstickt. UnD auch Das hatte man vorhergesehen, auch Das hatte man Der Regierung unzählige Male an Das Herz gebunden. Der Bega-Kanal war, schon in seiner Anlage verfehlt, noch mehr vernachlässigt worden. So ist denn das Elend in seiner nacktesten Gestalt hcreingebrochen, eine der reichsten Pro- vinzen fleht zum Mutterlande um Brod und um Hilfe vor den Fluthen, welche sie in Den Sumpf und Schlamm versinken zu lassen drohen.

Wie bekannt, war es bis 1861 den Juden nicht gestattet, in Eentralrußland zu domiciliren; sie durften russisches Gebiet nicht ohne Genehmigung Der Regie­rung betreten, und wenn sie länger als vierundzwanzig Stunden an einem Orte bleiben wollten, mußten sie Die Erlaudniß dazu mit schwerem Gelbe erkaufen. Seit 1861 ist denselben ganz Rußland geöffnet. Durch Den Umstand, daß Die Juden durch das ganze Reich sich nach Belieben niederlaffen Dürfen, tritt die Frage über die Stellung derselben näher an Die Verwaltungsorgane heran. Jetzt ist man im Reichsrathe mit Dem Entwürfe eines Gesetzes beschäftigt, durch welches die Stellung der Juden im Staate geregelt werden soll. Es war 1851, also unter Nikolaus, der den Juden bekanntlich nicht wohlwollte, als cs sich um Sein oder Nichtsein für die jüdische Bevölkerung Polens handelte. Wenige Tage zu­vor, als der Termin zur Verhandlung der Sache der Juden im Reichsrathe an- gesetzt war, erhielt eine aus drei Warschauer Banquiers bestehende Deputation beim Grafen Bludow, Präsidenten des Reichsrathe-, eine Audienz. Der Graf hatte der Deputation unter Der Bedingung, nur einige Worte vorzubringen, die Audienz gestattet. Diese erschien, legte aus den Tisch ein Päckchen nieder und ging. Tags darauf fand Die Sitzung im StaatSrathe statt. Dem Grafen Bludow zur Rechten saß der Thronfolger, der jetzige Kaiser. Nachdem die Reichsräthe durch zwei Stunden heftig für und wider gesprochen, Graf Bludow aber noch fein Wort gesprochen, sagte Der Thronfolger zu ihm:Nun, Iwan Iwanowitsch, warum sprichst Du nicht?" Da steht BluDow auf, zieht aus seiner Tasche ein versiegeltes Packet, aus Dem eine Zahl 15,000 (Rubel) Den Inhalt andeutet und Die Worte stehen:Nimm und schweig!"Dies," sagt Der Gras,erhielt ich, Damit ich schweige", und nun beginnt er für die Juden in hinreißender Weise zu plaidiren und erringt diesen Eoncesfionen, die sie nie zu erhoffen gewagt hatten. Das Packet mit 15,000 Rubel ging uneröffnet zurück und bildete später das Stammkapital zur Gründung eines jüdischen Waisenhauses zu Warschau.

DerMoniteur d'Algerie" veröffentlicht folgendes Telegramm des Generals

Nauheim.

Darmstadt, 23. August. Die heutige Sitzung der zweiten Kammer wurde eröffnet mit einer Recommunication Der ersten Kammer bezüglich Der Vorlage großh. Ministeriums des Innern, Den Gesetzentwurf, Die Versicherung von Mobilien in Feuerversicherungsanstalten betr. Das Wort ergriff zuerst Reg. - Kommissär v. Lehmann. Die Negierung theile den Wunsch nach Vereinbarung mit den Kammern, Die beide Die Abgabe von 5 pEt. Brutto-Prämieneinnahmen auf 2 pEt. herabgesetzt hätten. Die erste Kammer nähere sich jedoch der Regierung mehr; auf ihren Beschlüssen als Basis sei eine Vereinigung leichter. Der durch Die Herabsetzung entstehende Ausfall von 56000 fl. sei nicht zu decken und doch seien cs nöthige Ausgaben; so z. B- die 2000 fl. an den Verein zur Unterstützung entlassener Sträflinge, 2000 fl. an die StaatsunterstützungScasse rc. Abg. Hall» wachs, Referent:' Die Regierung müsse ihren Standpunkt aufgeben, sie müsse einsehen, daß Die Kammer Die Kapitalzinsen nicht fortgesetzt zum Kapital auf­wachsen lassen Dürfe, ohne einen Dispositionsfonds auf ewig zu verwilligen. Wenn absolut nöthige Ausgaben zu machen seien, werde sie die Kammer auch bewilligen. Abg. Dernburg will von Der Regierung sowohl als auch vom Referenten eine genaue Interpretation Des in Frage stehenden Ausschußantrags, ob nicht etwa die Deutung von einem von beiden mit unterlaufe, Daß die Stände sich durch Annahme desselben vertragsmäßig verpflichteten, von jetzt ab ständig, auch wenn durch Reichsgesetzgebung diese Abgaben abgeschafft seien, diese 12,000 st. zu bezahlen. Von beiden Seiten werden genügende Erklärungen gegeben und von Abg. Golb- mann Daraus ein noch versöhnlicherer Antrag gestellt, welcher die von Der ersten Kammer genehmigten 16,000 fl., jeDoch ohne Einrechnung Der Kapitalzinsen, be- 3) Bekanntmachung, die Stellvertretung im Militärdienst zurückgestellter!willigen will. Dieser Antrag, von Den Abgg. Fink und Zentgraf, Der erklärte, Leute betreffenD. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit deslsich mit vier MitglieDern des Ausschusses demselben anzuschließen, unterstützt, wurde