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b: conservttiva einen Ufberblii Anstalten uni dfr Zusendung um 1. Octobei
PrriS viecteljährtg 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme MontagS.
Expedition: Canzleiberx Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen.
Mv. M3. Freitag dm 23. Juni " " 1S71.
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iöt Einladung zum Abonnement
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Gtetzener Anzeiger.
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Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch rm III. Quartal 1871 zusendcn und den Abonnementsbctrag wie früher durch Quittung erheben lassen.
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--- --------------- Die Redaction.
Amtlicher T. h e i ».
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grati- in der it nur direkt zir ckS, Harpstedt ton) (896)
Polizeiliche Bekauntmachuilg.
Voraussichtlich wird beim Einzüge linseres braven Reginients eine so groß- Menschenmasse zlisammcnströmen, wie man sie hier noch nie aciehc» bat es werden weit mehr Fuhrwerke in die Stadt kommen, als die Gastwirthe im Innern ihrer Hofraithe anfstellen könnm ' ? ' SC,dle" llat
r f ° blK^-«e ?ssv°S"ug auf den Hauptstraßen nicht gehemmt werden darf, ist cs nicht zulässig, Fuhrwerke (Leiterwaacn Ebaisen n deral l aus die
Hauptstraßen und osteiitl.chen Plätze zu stellen. Die Wirthe haben dafür z,i sorgen, daß die Fuhrwerke der beiihnen Stenben »Ä «Ä Ä.S ^en Garte^ aufstellen" fic am We*n 2"' Mothfalle können sich Fuhrwerke auf dem Jahrmarktsplatze (am Oswald''-
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'N dem Moment, wo das Regiment vor der Ehrenpforte Halt macht, bei dieser kein Gedränge zu veranlassen wi d d . Publikum ersucht,
Gießen, den 22. Juni 1871. 0 11 ‘ ,r ... m Y. .
Großherzogüche Poltzer-Verwaltung. ----------Nover.
Politischer T h e i i.
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Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" brachte vor einigen Tagen einen aus drr Feder des Bergassessors Hiltrop fließenden Artikel über da- natürliche Bedürf- niß für jeden Staatsbürger: durch seine pflichtgemäße Arbeit wahrend der erwerb-» fähigen Zeit des Leben- nicht nur seinen laufenden Unterhalt, sondern auch die Prämie für seine und der Seinigen Berflcherung in temporär oder dauernd erwerbs- unfähigen Tagen zu erwerben. Der Verfasser weist darauf hin, daß bei einer bedeutenden Auzayl der Staatsbürger, bei allen Staatsbeamten, bei den Militär- aller Grade, bet den Bergleuten und Salinenarbeitern rc. diese- thatsächliche Be» diirsniß nicht nur anerkannt, sondern längst auf dem Wege der Gesetzgebung mehr oder weniger den Verhältnissen der Jetztzeit entsprechend organistrt sei, und verlangt nun den Erlaß emcs Reichsgesetzes, welches den Arbeitgeber verpflichtet, ä conto jedes Arbeitnehmer- außer dem laufenden, für den Lebensunterhalt noth- vendigen Arbeitslohn noch einen bestimmten procentualischen Zuschlag de- gezahlten Lohnes (gleichsam eine natürliche Steuer auf den dabei erzielten Unternehmer» gewinn) für die Alter-» rc. Pension de- Arbeiters zu zahlen.
So sehr wir nun auch da- Prinzip anerkennen, baß der Staat die Pflicht Hot, die Versicherung gegen die natürlichen Folgen der jeden Menschen treffenden temporären und dauernden Unterbrechung der Erwerbsfähigkeit herbeizuführen, so halten wir e- doch für durchaus ungerecht, bie Fabrikunternehmer und Arbeitgeber ülletn hierfür verantwortlich zu machen, diesen ausschließlich die Pflicht aufzulegen, sur erwerbsunfähige Personen aus der Arbeiterklasse ausreichend zu sorgen. Ganz abgesehen davon, daß der Vorschlag des Herrn Hiltrop nur auf große industrielle Unternehmungen anwendbar wäre, wer könnte denn allen diesen Arbeitgebern dafür bürgen, daß ihre Unternehmungen prosperiren, wo bliebe die Gewißheit für die Jtbeiter, daß ihre Versicherungsprämien nicht unter dem Sturz des Fabrtkherrn begraben werben?
Es ist die Pflicht eine- jeden Staatsbürgers, allen denen, welche dem Staate, d. b. der Gesellschaft, mittelbar oder unmittelbar gedient haben und in ritskm Dienste erwerbsunfähig geworden sind, eine Pension zu geben, die zu ihrem Lebensunterhalte erforderlich ist. Dieser Zweck kann nicht durch einzelne, in Ar- briterkretsen zu errichtende UnterstuhungSkassen erfüllt werden, ebenso wenig al- es gknugt, auf kommunalem Wege den Mißständen vorzubeugen, welche durch die Ltoaung der Erwerbsfähigkeit bei einzelnen Individuen eintreten müssen. Der !(taat muß vulniehr durch eine allgemeine Steuer, zu der jeder Staatsbürger, Prh selbstverständlich jeder nach seiner Leistungsfähigkeit, heranzuziehen ist, den Ge- Itehren de- Proletariat- entgegentreten, da- sich zumal in den größeren Städten R nnfr f“r d" Ruhe und Ordnung gefährlichen Weise entwickeln muß, wenn
ihm die Hilfe bei natürlichen, unverschuldeten Nothständen des Lebens fehlt. Missen von Menschen werden verzweifelten Entschlüssen in die Arme geführt durch da- Bewußtsein, daß sie auf eine werkthätige Unterstützung ihrer Mitbürger, denen sie durch ihre Arbeit zu Wohlstand und Reichthum verholfen, nicht mehr zu rechnen haben.
Die Anhäufung eines solchen Proletariat- ist eine Gefahr für den Staat und für die Gesellschaft, sie muß die Irrlehren de- Sociali-mus entspieden fördern, während es doch die Ausgabe weiser Staatsmänner sein müßte, denselben rechtzeitig entgegenzutreten dadurch, baß sie die Massen gegen bie Aussaugung der menschlichen Arbeit durch baö Capital schützen und ihnen das Bewußtsein geben, baß sie oMf die Hilfe des Staates zu rechnen haben, wenn sie ohne eigene- Verschulden in Noth und Elend gerathen. Dadurch wird die Hingebung der ärmeren Gesellschaftsklassen für die Zwecke des Staat- mächtig gefördert, die Schicksale des eigenen Staatswesens wachsen dem Einzelnen mehr als bisher an's Hcrz, während bas laisser aller auf socialem Gebiete die gefahrvollste Gleichgiltigkeit großzicht.
*|* Der Bericht, Ven die öffentlichen Blätter über eine zwischen dem Fürsten Reichskanzler und dem ungarischen General Klapka stattgehabte Unterredung bringen, wirb von einem Correspondentcn der „Magdeburger Zeitung" sehr stark angezweifelt. Indessen erfahren wir von gut unterrichteter Seite, baß die Relation über den Vorfall im Wesentlichen richtig ist, so wenig Gewicht auch darauf zu legen ist, wa- ein Diplomat über seine politischen Pläne einem zu der Regierung eines anderen Staats in vertrauten Beziehungen stehenden General sagen mag.
Der Privatvepeschenverkehr in den französischen Departements Seine und Seine-et Oise (Paris, Versailles, St. Denis, Cotbeil rc.) bleiben von der am 16. d. M. eingetretlnen Wiederaufnahme des Privatdepeschenverkehr- zwischen Deutschland und Frankreich vorläufig und bis auf Weiteres ausgeschlossen.
Durch die Ernennung des Grafen Moltke zum General-Felbmarschall zählt das preußische Heer jetzt sechs Inhaber dieser höchsten militärischen Würde, nämlich Graf Wrangel, Kronprinz Friedrich Wilhelm, Prinz Friedrich Karl, v. Steinmetz, Herwarth v. Bittenfelb und Graf Moltke. Lange Zeit hindurch existirte nur ein Feldmarschall in Preußen.
Epochemachend für die Entwicklung der österreichisch-ungarischen Monarchie ist da- am 17. in den amtlichen Blättern zu Wien, Pesth und Agram veröffentlichte kaiserliche Manifest über die neue Ordnung der Militärgrenze, welche von nun an unter die Civilregierung der Königreiche Kroatien und Slavonien und damit unmittelbar unter die Regierung von Pesth gestellt wird. Die Grundzüge
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