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Gießener Anzeiger.
Srfchttnt täglich, mit Äuft nähme MontagS.
Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. LV3. Dienstag den 22. August 1871«
BefteLrrrngen auf den Gießener Mnzeiger
A m L l i eü e r
T h e i l.
Nr. 34 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 12. August 1871, enthält:
(Nr. 679.) Gesetz, betreffend die Bestellung des Bundes-Oberhandelsgerichts zum obersten Gerichtshöfe für Elsaß und Lothringen. Vom 14. Juni 1871.
(Nr. 680.) Verordnung, betreffend die Aenderung einiger in der Verordnung vom 29. Juni 1869 über die Cautionen der Postbeamten enthaltenen Bestimmungen. Vom 14. Juli 1871.
(Nr. 681.) Allerhöchster Erlaß vom 3. August 1871, betreffend die Bezeichnung der Behörden und Beamten des Deutschen Reichs, sowie die Feststellung des Kaiserlichen Wappens und der kaiserlichen Standarten.
(Nr. 682.) Die Ernennung von Röthen des durch das Bundesgesetz vom 12. Juni 1869 begründeten obersten Gerichtshofes für Handelssachen.
(Nr. 683.) Die Ernennung von Mitgliedern des durch das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 begründeten Bundesamtes für das Heimathwesen.
(Nr- 684 ) Die Ernennung von Generalkonsuln und bezw. Konsuln und Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes von verschiedenen englischen Städten zu Generalkonsuln und bezw. Konsuln und Vizekonsuln des Deutschen Reicks.
(Nr. 685.) Tie Ernennung des Generalkonsuls des Norddeutsckcn Bundes zu Tunis zum Generalkonsul des Deutschen Reichs.
(Nr. 686.) Die Ertheilung des Exequatur an den bisherigen Generalkonsul der Argentinischen Republik für dön Norddeutschen Bund als Generalkonsul für das
Deutsche Reich.
(Nr. 687.) Die Ertheilung des Exequatur Namens des Deutschen Reichs an den Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika zu Stettin.
Nr. 35 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, auögegeben zu Berlin am 14. August 1871, enthält:
(Nr. 6*8.) Bekanntmachung, betr. die Ausgabe von Reichsstempelmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 11. August 1871.
(Rr. 689 ) Die Ertheilung des Exequatur an den Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika für den Bezirk des Amerikanischen Konsulats in Sonneberg (Herzogthum Sachsen-Meiningen)
Gießen, den 18. August 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Starck.
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Bekanntmach un g.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. Juli d. I. bringen wir hiermit weiter zur Kennluiß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden:
Dienstag den 3. September d. I. und folgende Tage
für diejenigen Angehörigen des Großherzoglhums, welche im Jahre 1852 geboren sind;
Freitag den 8. September d. I. und folgende Tage
für diejenigen Angehörigen des Großherzoglhums, welche im Jahre 1853 geboren sind;
Dienstag den 12. September d. I. und folgende Tage
für diejenigen Angehörigen des Grosherzogthums, weiche im Jahre 1854 geboren, jowie für die Angehörigen eines anderen Staates, welche nach §. 20 der Militär - Ersatz - Instruction im Großherzogthuin gesteilungSpflichiig find.
Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens um 8 Uhr in d.m Lecale dec „Polytechnischen Schule" dahier.
Darmstadt, den 12. August 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige:
Pabst. Strecker.
B e k a n u t m a ch u n g.
H. C. Bingmaiin zu Lich hat die seither für die Hauptagentur Joseph Strigler's Wittwe in Mainz geführte Unteragentur zur Beförderung von Auswanderern niedergelegt. Ansprüche an denselben aus feiner deßfallsigen Geschäftsführung sind daher binnen sechs Monaten vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an gerichtlich geltend zu machen und hierorts anznzeigen, widrigenfalls die gestellte Caution nur für die aus der Uebernahme einer anderweitigen Unteragentur entspringenden Verbindlichkeiten des H. C- Bing mann als haftbar betrachtet wird.
Gießen, den 11. August lb7L Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Starck. (3523)
P v I i t i f d) c t Tbei i.
21. August.
j- Es heißt, daß wahrscheinlich binnen Kurzem nach einer der europäischen Hauptstätte, wahrsche-nlich London oder Wien, eine Concurrenz berufen werden Wird mit Bezug auf die Haltung, welche die hervorragenderen Regierungen gegenüber der Internationalen Gesellschaft anzunehmen für noihig finden. Die Eon- serenz wirb indeß, wie man in Berliner Kreisen wissen will, dem Namen nach zu einer ganz anderen Sache berufen werden — der orientalischen Frage. Gleichzeitig will man wissen, daß die Socialisten stch aus eine neue Erhebung vorbereiten und baß deren wahrscheinlicher Schauplatz Italien oder Spanien sein wird. Das jünqste Meeting in London und der Erawall in Wien werden nur als die letzten Ereignisse in einer langen Folge von drohenden Kundgebungen künftiger Beilegen- heitkn anges'hen. Frankreich, Oesterreich und England, heißt es, sind die Mächte, welche die Eonfennz arrangiren, möglicherweise werden aber auch die andern hauptsächlichsten Regierungen vertreten sein. Thier-, Beust und Granville wurden in Person über das am besten zu befolgende Verfahren in Berathung treten, um einige allgemeine Methoden des Derfahiens mit focialistischen Agitatoren anzu- nehmen und möglicherweise einige Modificationen des in England bestehenden Gesetzt- zu vereinbaren, welche- diese- Land zum Zufluchtsort und zur Operation«- basi- für Revolutionisten dieses Charakter- macht. Wie viel an diesen Gerüchten Wahres und wie viel Product der in der Sauregurkenzeit bekanntlich sehr regen Phantasie ist, wird sich wohl bald constatiren lassen.
Die Vierteljahrs-Statistik über die Einwanderung in Newyork ist in mancher Beziehung von Interesse. 9h cb den vorliegenden Berichten landeten im Hasen den Newyork im Laufe de- 2. Quartal- d. I. nicht weniger als 107,114 Personen, darunter allein 30,814 Deutsche.
Von den französischen Geldablieferungen sind fünf Millionen Franken in Silber in die badische Generalstaatskasse geflossen und wird nun auch der Kriegs- schaden von Kehl zum Ersätze gelangen, nachdem bisher nur erst Vorschüsse aus- bezahlt wordin waren. Es sind aber noch viele andere Kriegskosten erwachsen, welche bis j<tzt meisten- die Stätte an den größeren Verkehrsstraßen getragen haben. .Die gegenseitige Abrechnung, namentlich mit den anderen Staaten und unter den verschiedenen Eisenbahnen wird wohl noch eine sehr lange Zeit beanspruchen und mit den größten Schwierigkeiten verbunden sein.
In Bezug auf die Vorgänge in Poligny sagt die „Kreuzeitung": „Die Vorgänge in Poligny, im Jura-Dtpartement, sind sehr ernster Natur. Wir haben Frieden geschlossen mit Frankreich und waren im Begriff, unsere bewaffncte Macht nach und nach au- dem besiegtcN Lande zurückzuziehen. Wir leben also in Frieden mit Frankreich. Nun zeigt sich eine Ortsckaft, die Hau- bei Haus mit Bewaffneten ungefüllt ist ; aus den Fenstern der Häuser wird auf unsere Soldaten geschossen und eine Anzahl davon gemordet — denn „getödtet" ist hierfür ein viel zu unbestimmter, zwecklos schonender Ausdruck. Es ist unmöglich, daß eine föcmliche Organisation des Ucberfalles in einer Ortschaft sich bilden kann, ohne daß die Ortsbehörden davon Kenntniß haben. Hätten sie keine, so läge darin eine so strafbare Vernachlässigung obrigkeitlicher Pflichten, daß eS von verschwindender Bedeutung sein würde, zu untersuchen, wo die Gränze sei zwischen ihr und arglistiger , ja, verbrecherischer Absichtlichkeit. Eine solche Behörde compromitirt zugleich die Regierung des Landes, und an diese wird man sich ohne Zweifel zu menten haben, um strenge Ahndung des Geschehenen und Vorsorge gegen die Wiederkehr solcher Barbareien durchzusetzen. Wird in solchem Falle nicht mit Entschierenheit eingeschritten und giebt cs keine Garantie gegen die Wiederholung


