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Nr. 2. Inhalt

Entschluß

Nr. 24

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umzugürten. Niemals führten Lüge, Haß und Verleumdung so das große Wort. Während des Krieges spielte dieselbe Geschichte, nur noch schlimmer. Berauscht durch die unverhofften Erfolge Moltke's, wußten die deutschen Blätter nichts Eifrigeres zu thun, als die Wildheit des Siegers anzustacheln unv dem Besiegten Hohn zuzufügen... Haben die deutschen Blätter seit dem Frieden Vie Sprache geändert? Im Gegentheil, jeder Tag bringt in jenen Spalten neue Diatriben gegen uns. Man weiß wahrlich nicht, ob derConstitutionnel" solche Artikel im Monde oder auf dieser Erde schreiben läßt; denn wer die Haltung der deut­schen Presse nur einigermaßen kennt, wird wissen, daß vor dem Kriege der Franzose, zumal der Pariser, bei uns weitaus überschätzt und die französischen Zustände viel glänzender beurtheilt, die französische Presse viel glimpflicher behandelt wurde, als sie es in der That verdiente. Während des Krieges aber hat die deutsche Presse nie aufgehört, der Schonung, der Menschlichkeit und der Achtung des Menschen auch im Feinde laut das Wort zu reden. Die Haltung der deutschen Presse nach dem Kriege war nicht minder schonungsvoll, ja, viel zu nachsichtig, denn die fort­währenden frechen Hetzereien gewisser und leider nur zu vieler französischer Blätter hätten längst eine schärfere Antwort verdient, wenn es nicht eben gute deutsche Art wäre, einem geschlagenen Feinde etwas mehr Geduld und Nachsicht zu schenken, als er im Grunde verdiente. Ader Alles hat sein Maß, und wenn Constitutionnel und Genossen mit Lug und Trug so unverschämt fortfahren, so wird die Zeit kommen, wo die deutsche Presse die Unbill mit Unwillen in die Schranken weisen wird. Es ist bedauerlich, daß die kaum vernarbten Wunden so frech und so thöricht zugleich wieder aufgerissen werden sollen; denn, die Sache bei Lichte be­sehen, was wollen diese Hetzer? Ist Frankreich im Stande, morgen oder morgen übers Jahr wieder loszubrechen? Wenn nicht, wozu denn den Stärkeren fort- während reizen? Aber freilich, die französischen Blätter haben den Scandal zur Hebung des Straßenverkaufes ihrer Nummern immer mehr geliebt als das Heil des Landes; das liebe Publikum will Emotion, also muß Deutschenfresserei getrie« den werden.

Vrrite" undSiecle" dringen darauf, baß Thiers sich über seine römische Politik ausspreche; mit der bloßen Erklärung, der bekannte Brief sei unecht, sei wenig erreicht, man müsse wissen, ob Thiers wirklich als Chef der Executive zu den Ultramontanen übergegangen sei oder nicht: entweder habe er einen Brief

Darmstadt, deu 19. Juni 1871.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Bechtold.

2. Bekanntmachung, die Demobilisirung betreffend.

3. Bekanntmachung, Bestätigung einer Stiftung zu Gunsten bedürftiger Unteroffiziere und Mannschaften des 4. Infanterie-Regiments betreffend. Der bereits mitgetheilte Inhalt der Bekanntmachung betrifft die von Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Carl und Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Carl gemachte Stiftung.

4. Oeffcntliche Anerkennung einer edlen That. Dieselbe lautet: Am 13.; Mai I. I. fiel der dreizehnjährige Daniel Walter, Sohn des Adam Walter I. zu Lorsch, während er in der Nähe der sogenannten Wattenheimer Brücke bei Lorsch mit dem Auswaschen von Futter beschäftigt war, in die damals sehr an­geschwollene Weschnitz und gerieth in Gefahr zu ertrinken, als auf den Hülferus der cm Ufer anwesenden Personen der in der Nähe befindliche Ludwig Rothermel von Groß-Hausen, im Kreise Heppenheim, herbeieilte, in das Wasser sprang, den Knaben erfaßte und glücklich lebend an bas Ufer brachte.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Ludwig Rothermel von Groß-Hausen für diese menschenfreundliche, von ihm mit Muth und eigener Lebens­gefahr ausgeführte That, neben einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.

In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 14. Juni 1871.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. Bechtold.

Rautenbusch.

5. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That, also lautend: In der Nacht vom 12. aus den 13. April 1870 brach in einem in der Rheinstroße in Mainz gelegenen Wohnhaus Feuer aus, welches mit solcher Raschheit um sich griff, daß die in einem Zimmer Les 3. Stocks befindliche Dienstmagd Magdalena Kübler aus Weisenau nicht mehr im Stande war, sich zu flüchten, und in die äußerste Lebensgefahr gerieth.

Darmstadt, 18. Juli. Das Großherzogliche Regierungsblatt enthält:

1. Bekanntmachung, betreffend Ausführung des Reichsgesktzes Unterstützungswohnsitz.

6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

7. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller- 1 guädigst geruht: am 29. Juni dem Schullehrer an der zweiten evangelischen Schule i zu Nauheim, im Kreise Groß-Gerau, Leonhard Pohl, die dritte evangelische Schul- : stelle zu Lampertheim, im Kreise Heppenheim, zu übertragen.

' Am 16. Juni wurde dem Georg Schmitt aus Nierstein das Patent als I Geometer der dritten Klaffe für den Kreis Oppenheim, am 23. Ivni wurde ' dem Geometer zweiter Klaffe Adam Blodt aus Essenbeim das Patent als Geometer , der ersten Klasse für den Kreis Mainz, dem Peter Erb aus Atzenhain das l Patent als Geometer der zweiten Klaffe für den Kreis Grünberg und dem 1 Ludwig Jochim aus Einartshausen das Patent als Geometer der zweiten Klaffe für den Kreis Schotten enheilt.

i 8. Militärdienstnachrichten.

> Frankfurt, 19. Juli. Das heutige Hauptblatt derFrankfurter Zeitung" - wurde auf Grund tes §. 95 des Strafgesetzbuches (Beeidigung des Kaisers) mit r Beschlag belegt. Unter Weglassung des beanstandeten Artikels wurde eine neue - Ausgabe veranstaltet.

' Saarbrücken, 19. Juli. Ein furchtbares Einsenbahnunglück, welches einen 1 nach Frankreich unterwegs befindlichen Zug von Ersatzmannschaften des 74. preußi- : schen Infanterie-Regimenls gestern Vormittag betraf, fand bei Forbach statt. Eine 1 lebige sogenannte Rangirlocomotive fuhr mit voller Kraft quer in den auf dem 1 richtigen Geleise haltenden Zug ein, drei Wagen desselben in Trümmer reißend. - Neun der Soldaten blieben augenblicklich tobt und die Zahl der mehr oder minder 1 schwer Verwundeten soll sich auf vierzig belaufen. Die Aufregung, ja Wuth der ' unverletzt Gebliebenen war unbeschreiblich und drohte dem Stationsvorsteher lebens- ' gefährlich zu werden, als sich zu dessen Glück rasch die Einsicht verbreitete, daß ! der Führer der Locomotive, welche das Unglück angerichtet, allein die Schuld trage. Dies scheint nach den vorläufigen Untersuchungen wirklich der Fall zu sein, hoffentlich durch dessen Unachtsamkeit und nicht aus teuflischer Bosheit, die ihm der Volksmund bereits zuschreibt, weil er, ein in deutschen Dienst getretener frühe-

1 rer Bediensteter der französischen Ostbahn, als der Zusammenstoß unvermeidlich war, sammt dem Heizer von der Maschine herunterspringend die Flucht ergriff, l Die weitere Untersuchung wird ja die Wahrheit zu Tage bringen, und wollen 1 wir bis dahin noch das weniger Schlimme von dem Manne denken.

> t Berlin, 19. Juli. Nach den §§. 55 und 56 des neuen Strafgesetz- buchs können Kinder unter 12 Jahren strafrechtlich überhaupt nicht mehr verfolgt werden; während bei Personen bis zum 18. Lebensjahre die Festsetzung einer Strafe von der zur Erkenntniß der Strafbarkeit der Handlung erforderlichen Ein- - sicht abhängig gemacht worden ist. Aus diesen Vorschriften ist mehrfach die An­sicht abgeleitet worden, daß in Zukunft Holzbiedstähle, welche durch Kinder verübt

1 worden, völlig straffrei bleiben müßten. Dieser Schluß jedoch beruht aus einem Irrthum. Die einzige wesentliche Aenderung der früheren Gesetze besteht darin, daß der §. 11 des Holzdiebstahlsgesetzes vom 2. Juni 1852 auf das 16. Lebens- jahr festgesetzte Termin für die volle Zurechnungsfähigkeit auf das 18. Lebensjahr firirt worden ist. Die Vorschriften der §§. 10 und 11 des Holzdiebstahlsgesetzes, wonach die Hausväter für die deck unter Gewalt ober Aufsicht oder in ihren Diensten stehenben Hausgenossen auszuerlegenben Strafen zu hasten haben, werden durch das neue Strafgesetzbuch nicht berührt. Dieses Gesetz hat für die Behand­lung der Holzdiebstahle nur die Folge, daß Kinder unter 12 Jahren nicht mehr, vielmehr diejenigen Personen direkt als Defraudanten in den Forststraflisten auf- zuführen sind, welche nach §. 11 a. a. O. für die Geldbuße, Werthersatz und Kosten für haftbar erklärt werden sollen. Bisher war eine solche Erklärung von der gleichzeitigen Freisprechung der Kinder wegen mangelnden Unterscheidungs- Vermögens abhängig; diese Freisprechung wird künftig bei Kindern unter 12 Jahren ganz fortsallen, und nur bei älteren Kindern bis 16 resp. 18 Jahren muß durch Erkenntniß entschieden werden, ob sie selbst oder unmittelbar der Hausvater zu verurtheilen sind.

Die Arbeitseinstellung der Maurergesellen hat, wie sich jetzt herausstellt, einen viel bedeutenderen Umfang gewonnen, als sich ursprünglich annehmen ließ', denn von den ca. 9000 hier beschäftigten Gesellen befinden sich kaum 1000 auf der Baustätte, und unter diesen ist wohl der Hälfte die reducirte Arbeitszeit von Seiten der Meister zugestanden worden. Daraus darf jedoch nicht gefolgert wer­den, daß unter den Meistern eine gewisse Uneinigkeit bereits etngeriffen fei, welche cen Gesellen die Durchsetzung ihrer Forderungen sichert; im Gegentheil, die Meister sind diesmal fest entschlossen, nicht nachzugeben, weil sie sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, baß die Anerkennung desNormalarbeitstages" eine abermalige Erhöhung des Arbeitslohnes im Schooße birgt. Die Meister haben nur insoweit dem Drängen der Gesellen nachgegeben, als es sich um die Fertigstellung der noth- wendigsten Arbeiten handelt, und sobald diese beendet, sollen die Gesellen Feier- abend erhalten; ja man trägt sich sogar mit dem allerdings ganz unausführ­baren Gedanken, keinen der jetzt freiwillig Feiernden wieder zu beschäftigen, zu welchem Zwecke eine möglichst große Anzahl von Gesellen aus England und Schweden importirt werden soll. Soviel scheint jedoch festzustehen, daß die Wieder­aufnahme der Arbeit nicht mehr allein in dem Willen der Gesellen steht. Die fiskalischen Bauten sollen nöthigenfalls durch geeignete Soldaten gefördert werden. Die dauernde Arbeitsruhe der Maurer wird voraussichtlich auch andere Bau- Handwerker, namentlich die Zimmelleute, in Mitleidenschaft ziehen; schon am näch- sie» Sonnabend dürsten viele Zimmermeister ihre Gesellen ablohnen, weil es an Verwendung des hergerichtetcn Arbeitsmaterials mangelt. Die Putschereien der Socialbemokraten gegen die Maurer, welche sich nicht d.cm Sinke angeschlossen Haden und die zumeist dem Hirsch'schen Ortsverein angehören, führte gestern bereits zu mehren Excessen, die jedoch fast fämmtlich beigelegt tourten , ehe es zu ernst­lichen Reibereien kam; nur bei dem neuen Parlamentsbau, wo die Strikenden ihre arbeitenden Collegen absolut vertreiben wollten, weil die Meister für ihre Gesellen an anderen Bauten nicht ebenfalls die Reduction der Arbeitszeit be- willigten, nahm der Unfug eine solche Ausdehnung, daß berittene Schutzleute ein­schreiten mußten.

Wir haben heidenmäßig viel Gelb!" An diesen Ausspruch BiSmarck's wird man unwillkürlich erinnert, wenn man erfährt, daß die hiesige königliche Münze derart mit Arbeiten für die Bundesregierungen überhäuft ist, daß fämmtliche Privat- aufträge zur AuSmünzung von Silberbarren zurückgewiesen werden müssen. Die Summe dieser abgelehnten Privataufträge soll sich auf 13 Millionen Thaler be­laufen.

Berlin, 20. Juli. DerN.'ichsanzeiger" theilt mit, daß bis zum 15. ds. Abends von der französischen Kriegsentschädigung 409,600,000 Francs zur Aus­

geschrieben, dann möge er ihn veröffentlichen, oder erhebe keinen Brief geschrieben, dann möge er es gleichfalls sagen und hinzufügen, ob er bereits einen Entschluß über die römische Politik gefaßt habe oder nicht.

Auf ihren Hülseruf versuchten die im zweiten Stock des brcnnendenlHauseS Rettung von Mobilien beschäftigten Mitglieder der Mainzer Feuerwehr:

1) Sattlermeister Dietrich Otto aus Mainz,

2) Bierbrauer Friedrich Molter aus Mainz,

3) Schornsteinfegergeselle Peter Fröb aus Wächtersbach,

4) Schlossermeister Ioh. Baptist v. Zabern aus Mainz und

5) Tünchermeister Philipp Schmidt aus Mainz

das gefährdete Zimmer des dritten Stocks vorzudringen und gelang es den­selben auch nach mehrfachen Anstrengungen, an der Außenwand des Hauses mittelst Steigleitern bis zur Höhe des fraglichen Zimmers emporzusteigen, einen Rettung-- ?fn^cr desselben zu befestigen und durch denselben die Magdalena Kubler^glücklich auf die Straße hinabzulassen.

Leine Königliche Hoheit der Großherzog haben den genannten Mitgliedern der Feuerwehr zu Mainz für diese menschenfreundliche, mit Muth und eigener Lebens- gesayr ausgesuhrte That das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Ret- tung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.

~ . V Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen jienntnty gebracht.

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