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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis chießen.

Nr. SS. Dienstag den U. Februar 1871.

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Wao werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Carizleiberg B. 1, als auch

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Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abbolen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und März 1871 zu 40 fr.

Amtlicher T h e i i.

Nr. 5 des Bundes-Gesetzblattes des Deutschen Bundes, ausgegeben zu Berlin am 3L Januar 1871, enthält:

(Nr. 610.) Vertrag, betreffend den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes. Vom 23. November 1870; nebst Schlußprotocoll von demselben Tage.

(Nr. 611.) Betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehcn für Ausländer und Angehörige solcher Bundesstaaten, in welchen die Bundes-Gewerbeordnung Gesetzeskraft noch nicht erlangt hat. Vom 17. Januar 1871.

Gießen, den 11. Februar 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. S t a r ck.

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Politischer T h e i l.

13. Februar.

Die Convention von Versailles ist allgemein als sicherer Vorbote des naben FriedenSschlussrS begrüßt worden. Die milde und rücksichtsvolle Behandlung der feintlichln Hauptstadt, die Schonung der französischen Empfindlichkeit, die sich darin ausspricht, daß die Uebergabe der Pariser Forts nicht als unmittelbares Resultat des feindlichen Angriffs, sondern als Bedingung eines umfaffenden Waffen- stillstandsvertrages erscheint, der vorläufige Verzicht auf den Einzug in die unter­worfene Stadt, das Verbleiben der Kriegsgefangenen innerhalb der'Enceinte, alle diese überaus maßvollen Bestimmungen machten es fast zur Gewißheit, daß der Reichskanzler die Ueberzevgung gewonnen hatte von der Bereitwilligkeit der Pariser Regenten, die in ibren Hauptzwecken und allgemeinen Umrissen bekannten deutschen Bedingungen als Grundlage definitiver Friedenövsrhandlungen anzunehmen.

Noch klarer tritt die Bedeutung der Convention im Artikel 2 hervor, in dem ausdrücklich die Berufung einer freigewählten Versammlung, welche sich dar­über auszusprechen haben werde, ob der Krieg weiter sortgesührt oder unter wel­chen Bedingungen Friiden gemacht werden solle, als Zweck des Waffenstillstandes erklärt wird. Unter den Umständen, unter welchen der Waffenstillstand abgeschlossen worden ist, läßt sich aus diesem Artikel mit Sicherheit folgern, daß Graf Bis­marck und Herr Jules Favre zu einem Einverstäntniß über die Bedingungen des Friedens bereits gelangt sind; es ist unzweifelhaft, daß Jules Favre und seine Pariser Amtegenossen jede Hoffnung auf eine Wendung des Kriegsglücks aufge­geben haben, daß sie von der Nothwcndigkeit des Friedens übirzeugt sind, daß sie sich entschlossen haben, vor der Versammlung für die Annahme der deutschen Friedensbedingungen einzutreten.

Durch Gambetta's Haltung wurden die Hoffnungen auf einen in nächster Zeit bevorstehenden Abschluß des Friedens etwas herabgestimmt. Es war dem ehrgeizigen und herrschsüchtigen Diktator nach seinem bisherigen rücksichtslosen und leidenschaftlichen Auftreten wohl zuzutrauen, daß er ein verzweifeltes Spiel wagen und seine ihm gegenüber völlig willenlosen Collcgen in Bodeaux zum offenen Kampf gegen die Pariser Regenten fortrcißen werte. Durch seine Weisungen an die Präsectem und vor Allem durch sein berüchtigtes Wahltecrct hatte er den K^mpf auch bereits wirklich eröffnet. Mit Hilfe der aufgeregten Bordeauxer Massen ließ sich ein Wohlfahrtsausschuß unter Gambetta's Leitung leicht impro^ visiren; in den großen städtischen Mittelpunkten des Südens würde derselbe zahl­reiche Anhänger gefunden haben kurz der Bürge,krieg stand vor der Thür. Der Bürgerkrieg würde Frankreich zertrümmern, uns aber würde er genöthigt haben, dem Thetle des Landes, über welchen wir verfügen der sich nach Wieder­eröffnung der Feindseligkeiten ohne Zweifel in wenigen Wochen verdoppelt haben toürte zu einer Regierung zu verhelfen, um durch Uebcreinkunst mit derselben den Krieg zu einem förmlichen vertragsmäßigen Abschluß zu bringen. Dies wäre unvermeidlich geworden, hätte aber natürlich den Frietensabschluß verzögert und uns, durch Einmischung in die inneren Verhältnisse Frankreichs, mit einer Ver­antwortung belastet, die wir nicht auf uns nehmen mögen.

Das feste Auftreten der Pariser Regenten, an dem Graf BiSmarck'S ent­schiedene Note an Jules Favre wohl einen nicht unbedeutenden Antheil hat, hat uns eine Verlegenheit, Frankreich das äußerste Unheil und die tiefste Demüthigung erspart. Gambetta hat seine Entlassung eingereicht und damit ist der weitere Ver­lauf der Dinge in den von der Waffcnstillstandsconvention vorgezeichneten Pfad gelenkt. Es läßt sich hoffen, daß der Sieg der gemäßigten Partei der Regierung über die radikalen Elemente derselben von entscheidendem Einfluß auf die Wahlen sein und der Versammlung in überwitgcnder Mehrheit solche Männer zusühren wird, die es als ihre wichtigste und höchste Aufgabe ansehcn, das Land von den furchtbaren Leiden zu befreien, die die Verblendung des Kaisers Napoleon über dasselbe heraufbeschworen und die die Verblendung der Republikaner tn's Maßlose gesteigert hat.

Lb Gambetta auf eigene Hand unter Ausbietung der revolutionären Elc- mente in den großen Städten Sudfrankreichs ter Regierung Opposition machen und die verlorene Macht durch einen verzweifelten Staatsstreich wieder zu er­langen versuchin wird, steht noch dahin, ist aber unwahrscheinlich, da der Dic- ^,ll stverlrauulg, es sich doch nicht verhehlen kann, daß

er in der letzten Zeit an Popularität außerordentlich eingebüßt, und äußerst ge­ringe Aussichten hat, durch einen Gewaltstreich sich in den Besitz der Macht zu sitzen. Schon seit einigen Wochen reicht seine Autorität nicht viel weiter als sein Arm. Im Norden spricht man cS feit geraumer Zeit offen aus, daß man feiner Herrschaft überdrüssig :fl; und jetzt läßt sich in Bordeaux selbst, am S tze seiner Macht eine äußerst bittere Polemik gegen ihn vernehmen. Die Furcht vor seinem Namen ist geschwunden, und damit seine Macht gebrochen; denn seine Macht be­ruhte auf der Furcht, die er einflößte.

Den Todesstoß hat seinem Ansehen wohl der klägliche und erschütternde Ausgang des Bourdaki'schen Unternehmens gegeben. Die herzzerreißenden Schil­derungen, welche schweizer Blätter von dcn unsäglich traurigen Zuständen der über* getrehnen Truppen bringen, sind ebenso viel vernichtende Anklagen gegen den ge­wissenlosen und unfähigen Kricgsm'nister, der all' dies Unheil verschuldet hat. Gambetta ist der Urheber des Unternehmens, das einen so traurigen Ausgang genommen hat, er hat, nachdem der Plan gescheitert war, den Rückzug Bourdaki'S gehemmt, der allein die Masse des Heeres vom Untergänge retten konnte, er trägt die Verantwortung für die völlig unzulängliche Ausrüstung, für die Einstellung von Greifen und Kindern. Die empörende Rücksichtslosigkeit, mit der er Tausende im härtesten Sinne des Wortes als Kanonenfutter gegen den Feind geschickt hat, kann und wird ihm Frankreich nicht vergeben. Und daher kann man wohl an- nehmcn, daß alle Versuche, die er etwa noch machen sollte, um hindernd in den Verlauf des Friedenswerkes einzugrcifen, sich als fruchtlos erweisen werden.

Die ununtcrbrochcne Zufuhr von Liebesgaben nach den Entladestat-onen in der Nähe der mobilen Armee hat bei dem Mangel einer entsprechenden Abfuhr allmählich zu einer Ueberfüflung dieser Stationen geführt.

Die Begleiter der Liebesgaben sind häufig ohne jede Verbindung mit den Truppentheilen, die sie zu erreichen wünschen, ohne Fuhrpark und meist auch ohne jede Kenntniß über den Standort der Truppen, so daß die Eisenbahn-BctriebS- Commissionen ost genöthigt sind, die Waggons mit Liebesgaben auf weniger fre­quente Bahnhöfe zurückzuführcn oder auf denselben sestzuhalten, bis eine Verstän­digung zwischen den Begleitern und dem empfangenden Truppcntheil hcrbcigesührt und die Abfubr der zu cntladendkn Gegenstände gesichert ist.

Die Beseitigung dieser Ucbclstände läßt sich nur dadurch erreichen, daß die private und directe Zusendung von Liebesgaben re. an die mobile Armee gänzlich inhibirt wird.

Dagegen werden diejenigen, welche solche patriotische Spenden beabsichtigen, aufgefordcrt, dieselben an den betreffcndcn E r f a tz-Truppentheil transportsertig verpackt abzuliefern. Letztere werden durch öffentliche Dekanntmachung darüber quittirin und dann für die Weiterbeförderung mit den BekleidungS- und Aus- rüstungS'Nachschüben zufammcn Sorge tragen.

Für diejenigen mobilen TruppiN, welche eines eigenen Erfatz-Truppenthriles entbehren, wird durch die Königlichen stellrertretenden General-Commandos eine Einlieserungostelle anderweitig angewiesen werden.

Diese Anordnung schließt nicht aus, daß auf bezügliche Anträge auch eine Begleitung der Sendungen durch Privatpersonen gestattet werden kann.

Duo Siöcle, jetzt das Hauptorgan der Gambettisten, ruft:Zu den Waffen, zu dcn Waffen! Einige aufrichtige und ehrliche Republikaner prvtestiren gegen die ausgeschriebenen Wahlen, sic wollen keine Nütionalverfammlung und empfehlen der demokratischen Partei Entbaltung von den Wahlen. Frankreich, sagen sie, durch verbrecherische Schwächen und unbegreifliche Capitulationen dem Feinde überliefert, kann nur einen temüthigendcn Frieden hoffen; diesen Frieden muß es dulden, doch darf es nichts annehmcn, es darf nicht dabei betheiligt fein. Mag Herr v. Bismarck eine National-Verfammlung einberufen und von ihr die Be­dingungen, die bei ihm fcststeh'N, entgcg.nnehmcn lassen, einen solchen Frieden unterzeichne wer will; Frankreich darf durch eine Unterschrift nicht gebunden.... Bürger, wenden wir von der heuchlerischen Maske einer Nationalversammlung, die ihre Zustimmung gibt, die Augen ab. Wähler, gehen wir nicht zu der Scheinwahl;'eher, machen wir uns schlagfertig!" So die ditzigeir Republi­kaner. Auch das Sichele ist der Ansicht, daß die ausgeschriebene Assembleekeine wahre Nativnalvcrtrctung werden kann"; aber cs fürchtet, wenn die Rcpublikarrcr