Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Hu»- nähme Montags.
Expedition: Canzleiberg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.
Nr. 181 Samstag den 12. August 1871.
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Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate August und September zu 40 fr.
Brodpreise vom 12. bis 18. August 1871,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund gemischtes Brod 21 fr. 2 Pfund gemischtes Brod l01/2 kr. 1 Pfund Roggenbrod 18 fr. 2 Pfund Roggenbrod 9 fr.
Amtlicher T h e i l.
Gießen, am 9. August 1871.
Betreffend: Regulirung der Holzpreise in den Communalwaldungen.
Das Großherzogliche Krrisamt Gieße»
an die Grojjherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem die bisherigen Holzpreistarife in bas neue Maß umgerechnet sind, werden wir Ihnen eine Ausfertigung davon in den nächsten Tagen mittheilen, um danach in den Voranschlägen von 1872 die geeigneten Ansätze zu machen. Uebrtgens bemerken wir hierbei zugleich, daß nach Mittheilung Großh. Forstamts in der nächsten Zeit definitiv allgemeine Entschließung in dieser Angelegenheit zu erwarten steht. v. Starck.
Politischer Theil.
11. August.
f Die „Prvvinzialcorrespondenz" bringt einen äußerst wohlwollend und versöhnlich gehaltenen Leitartikel über die Beziehungen Deutschlands zu Frankreich, in welchem die schon für die nächste Zukunft in Aussicht gestellte Zahlung der erst am 1. Mai k. I. fälligen dritten halben Milliarde der Kriegsentschädigung als ein sicheres Zeichen der Befestigung des Friedens characterisirt wird. Es heißt in demselben u. A.: „Es ist vollkommen begreiflich, daß die französische Regierung mit aller Kraftanstrengung daran geht, ihre finanziellen Verbindlichkeiten gegen Deutschland zu erfüllen. Sie muß es naturgemäß als eine ihrer dringlichsten Aufgaben betrachten, den Umfang des noch von deutschen Truppen besetzten Gebietes und die damit verbundenen Lasten nach Möglichkeit zu beschränken. Andererseits kann es Deutschland nur erwünscht sein, wenn die Ausführung des Friedens- Vertrages in regelrechter und schleuniger Weise vorschnitet. In allen vaterländischen Kreisen legt man darauf besonderes Gewicht, daß die Möglichkeit geboten wird, eine immer größere Zahl deutscher Truppen in die Heimath und auf den vollständigen Frtedensfuß zurückzuführen. Wenn leichtfertige Kundgebungen im Nach- barlande aus den schnell erfolgenden Zahlungen vorzugsweise Anlaß nehmen, Mit den vermeintlich unerschöpflichen Hilfsquellen Frankreichs zu prahlen, so tritt da- durch nur um so klarer zu Tage, wie sehr die Behauptung berechtigt war, daß die von deutscher Seite gestellten finanziellen Forderungen durchaus der Leistungsfähigkeit Frankreichs angemessen seien. Offenbar zeigt die französische Regierung ein besseres Derständniß ihrer Pflichten und der allgemeinen Lage, wenn sie die durch den Friedinschluß ihr wieder geöffneten Hilfsquellen des Landes für die Vollendung des Friedenswerkes, nicht aber nach den Eingebungen eines unheilbaren Hochmuths verwendet, welcher unmittelbar nach zerschmetternden Niederlagen an die Vorbereitungen zu neuen Kriegen denkt... . Der vorjährige Krieg ist ernst und gründlich durchgekämpst worden, er hat den beiden strcilenden Völkern Gelegenheit gegeben, über das Maaß ihrer Kräfte und Leistungen klar zu werden, und gerade deshalb ist der Boden für einen dauernden Frieden geebnet. Freilich muß sich das französische Volk von dem leider auch in höheren politischen Kreisen getheilten Wahne losmachen, daß Frankreich jeder Zeit das Recht hat, mit Waffengewalt gegen seine Nachbarn vorzugehen, und die für seinen frevelhaften Anfall auferlegte Sühne als einen Grund zu neuen Feindseligkeiten zu behandeln." — Der Artikel schließt mit folgenden Sätzen: „Deutschland will seinerseits ausrichtig und ernst den Frieden mit Frankreich und darf um so ruhiger der Zukunft ent- gegenblicken, als die Bürgschaften für den Frieden eine festere Grundlage in den Thatsachen haben, als in einzelnen Kundgebungen der französischen Regierung und in den Persönlichkeiten der vorübergehend an der StaatSlcitung betheiligtcn Männer. Wenn die französische Regierung sich beeilt, den Verpflichtungen des Friedensvertrags gerecht zu werden, so verschließt fie sich wohl nicht der Einsicht, daß Frankreich der schleunigen Vollendung des Friedenswerkes bedarf um seine inneren Schäden zu heilen. Auch Deutschland wünscht, daß die Nachwirkungen, nicht jedoch die Lehren, deS Krieges sobald als möglich bei Seite treten und regelmäßigen Beziehungen zwischen den Ländern Platz machen. Je ernster aber Frankreich sich mit seiner inneren Heilung beschäftigt, um so sicherer wird eS dazu gelangen, auf die friedliche und wohlwollende Nachbarschaft Deutschlands Werth zu legen."
Der Eisenbahnbetrieb hat durch die KriegSverhältniffe und namentlich durch
die Militärtransporte mancherlei Störungen erlitten. Auch in jüngster Zeit ist noch vielfach über Verspätungen und Anschlußversaumnisse Klage geführt worden. Mit Rücksicht hierauf, meldet die „Provinzialcorrespondenz", sind von Seiten der vorgesetzten Behörde die erforderlichen Weisungen ergangen, damit der Eisenbahn- dienst wieder zur vollen, dem Vkrkchrsbedürfnisse entsprechenden Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit zurückkchre. Durch Verfügung des Handelsministeriums ist den Eisenbahnverwaltungcn aufgegeben worden, für die genaue Durchführung der fest- stellten Fahrpläne nachdrücklich Sorge zu tragen. Um den Nachtheilen der Verspätung auf Anschlußpunkten vorzubeugen, ist in Aussicht genommen, der auf einzelnen Linien schon bestehenden Einrichtung von Extrazügen für die Nachsendung verspäteter Reisenden eine größere Ausdehnung zu geben. — Auch der „Deutsche Reichsanzeiger" beschäftigt sich heute in einem längeren Artikel mit ter Regelung des Eisenbahnwesens auf den Elsaß-Lothringen'schen Strecken und stellt in dieser Beziehung ein baldiges Definitivum in Aussicht. Für den Personenverkehr ist nach vielfachen Verhandlungen mit den betheiligten Anschlußbahnen für die Strecken Basel-Straßburg-Meißcnburg und Hagenau-Saargemünd-Metz^DiVenhofen mit dem 15. v. M., und für die Strecke Straßburg-Avricourt (Paris) mit dem 2. d. M. ein Fahrplan eingeführt worden, der allen billigen Anforderungen des reisebedurf- tigen und reifelustigen Publikums genügen dürfte. Personen- und Schnellzuge mit passenden Anschlüssen an die Nachbarbahnen gewähren die Möglichkeit, nach allen Richtungen in sicherer, bequemer und schneller Weise zu den früheren Preisen befördert zu werden. In die Schnellzüge werden Wagen erster und zweiter Klaffe eingestellt. Gepäckbeförderung findet mit denselben in sonst Üblicher Weise statt. Für den Gütertransport sind die Sätze in der Weise gebildet: 1) für Einzelgut 4 EtS. pro Centner und Meile, und 2) für Wagenladungsgut in gedeckten Wagen 3 Cts. pro Centner und Meile für die ersten 100 Centner und 2 Cts. für jedes weitere in demselben Wagen verladene Gewicht, in offenen Wagen 2 Cts. pro Centner und Meile für die ersten 100 Centner und 1 Cts. für jedes weitere Gewicht, eingerechnet sind. Zum Schluß bemerkt der „Deutsche Reichsanzeiger", daß tie Commission zu Straßburg und die Directivn zu Saarbrücken die Verwaltung der elsässisch-lothringen'schen Eisenbahnen demnächst einer deutschen Generaldirection zu übergeben haben werden.
Der „Neuen Preuß. Zeitung" wird aus Wien vom 6. August geschrieben: Das Obcrhofmeisteramt hat heute das auswärtige Amt verständigt, daß Verdeutsche Kaiser zur Begrüßung des österreichischen Kaiserpaares nach Ischl kommen werde. Es steht fest, daß diese Begrüßung jedes diplomatischen Apparates entbehrt und daß dieselbe einen rein persönlichen Charakter hat. Aber mit großer Sicherheit tritt die Nachricht auf, daß, wenn Kaiser Franz Joseph, wie cs selbstverständlich ist, in Gastein den empfangenen Besuch erwiedert, er auch den Fürsten Bismarck kort finden werde. Insbesondere die Gestaltung der Dinge in Rumänien macht es nicht unwahrscheinlich, daß man beiderseits das Bedürfniß empfindet, für die immer näher tretende Eventualität einer neuen Katastrophe an der unteren Donau in intimer Weise definitiv diejenigen Vereinbarungen zu treffen, die allerdings schon im schriftlichen diplomatischen Verkehr vorläufig angeregt und vorbereitet sind und für welche Oesterreich in letzter Instanz den Art. 27 des Pariser Vertrages als maßgebend uufstellt, der unbedingt jede Intervention in Rumänien perhorrescirt, welche nicht tm Einvernehmen der Pforte mit allen Vertrag-Mächten ins Werk gefitzt wird. Einstweilen hofft man hier noch immer, im engen Anschlüsse an


