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runder Summe 1,600,000 Einwohner durch diese neue Abtretung gewonnen, zählt mithin jetzt im Ganzen über 40 Millionen, während Frankreich jetzt nur noch 36i/z Millionen Einwohner hat. Am Anfänge des vorigen Jahrhunderts hatte Frankreich 19 Millionen Einwohner, während Preußen 2 Millionen zählte.

Der Antheil Bayerns an der KriegSenlschävigung wird nach Allem, was man hört, reichlich bemessen sein, wenn auch über die Einzelheiten verschiedene An­gaben coursiren. Prooinzialstände werden sich in Elsaß und Lothringen nicht so- gleich Herstellen lassen. Die Einrichtung des Landes wird den nächsten Reichstag voraussichtlich in eingehender Weise beschäftigen.

Die in Basel erscheinende Schweizer Grenzpost gibt folgenden Stellen aus einer badischen Eorrespondenz Raum: Es ist keine Geheimniß, daß jede deutsche Uniform, die sich durch die Straßen von Basel bewegt, ein Gefolge von Schreiern hinter sich zu haben pflegt, welche ihr fleißiges Studium tenventiöser Blätter durch tue Rufe:Preußischer Chaib",schlagt in todt, den Hund", und der­gleichen Freundlichkeiten zu bezeugen sucht. Wir wissen, daß die badische Gens- v'armerie seit Monaten angewiesen ist, ihren Verkehr mit den Behörden von Basel durch den Posten in Richen, statt wie früher in Basel selbst zu besorgen, weil man es nicht ferner angemessen sand, sic solchen Rohheiten auszusetzen ... So lange der bessere Theil der Bevölkerung und die Behörden nicht die Macht haben, solchen Unfug adzustellen, hat man kein Recht, empfindlich zu sein. Es ist gewiß stark genug, daß keine deutsche Uniform ohne öffentliche Beleidigung durch den Pöbel von dem Centralbahnhofe bis zum badischen Bahnhofe in Basel gelan­gen kann.

Darmstadt, 4. März. Hofgerichtsadvokat Johann Wilhelm Hoffmann ist im Stadt- und Landoezirk mit großer Majorität in den Reichstag gewählt.

Berlin, 4. März. DieKreuzzeitung" schreibt: Nach uns zugehenden Mittheilungen dürste der Kaiser nächster Tage Versailles verlassen und nach vor­läufiger Annahme in circa 8 Tagen hierher zurückkehren. DieKreuzztg." be­stätigt, daß Prinz Friedrich Karl den Oberbefehl über die OccupationStruppen in Frankreich erhält und in Rheims residiren wird.

Berlin, 4. März. Der Text der Friedens-Präliminar.en ist wie folgt:

Art. 1. Frankreich verzichtet zu Gunsten des Deutschen Reiches auf alle seine Rechte und Besitztitel auf die Landstriche östlich von der nachstehend be- zeichnetenGränze: Die Scheidungslmie beginnt an der Nordwestgränze des Can- tonS von Cattenom gegen das Großherzogthum Luxemburg, folgt nach Süden den westlichen Gränzen der Cantone von Cattenom und Thionville, Durchschneidet den Canton von Briey längs der Westgränze der Gemeinden von Montois, La Montagne und Noncourt, sowie der östlichen Gränzen der Gemeinden St. Marie aux Ebenes, St. Ail, Habouville, berührt die Gränze des Cantons von Gorze, welchen sie durchschneidet längs der Gemeinvegränzen von Vionville, Bouxieres und Onville, folgt der südwestsichen, resp. der südlichen Gränze des Arrondisse­ments von Chateau-Salins bis zur Gemeinde von Pettoncourt, von welcher sie Vie westliche und südliche Gränze umfaßt, um dann weiter dem Kamm der Berge zwischen der Seille und dem Monsel bis zur Gränze des Arrondissements von Sarrebourg zu folgen bis im Süden von Garde. Die Scheidungslinie folgt weiter der Gränze dieses Arrondissements bis zu der Gemeinde von Tanconville, welche sie an der Nordgränze erreicht. Von dort folgt sie dem Kamme des Ge­birges zwischen den Quellen der weißen Saar und der Vezouze bis zur Gränze des Cantons von Schirmeck, geht längs der Westgränze dieses Cantons, umfaßt die Gemeinden von Saales, Bruche, Calroy, La Roche, Plaine, Ranrupt, Saul- xures und St. Blaix und Blaix la Roche des Cantons von Saales und geht zusammen mit Der westlichen Gränze des Departements des Nieder- und Ober- rheins bis zum Canton von Belfort, dessen Gränze sie folgt.

Die Commission wird die Vertheilung des Bodens und der Capitalien leiten, welche bisher gemeinschaftlichen Distrikten angehörten, die nun getrennt werden. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über die Ausführungöbcstim- mungen betreffs Der Gränze holen Die Commissionsmitgliever Die Entscheidung der respectivea Regierungen ein. Vorstehende Gränze ist auf zwei Exemplaren der Berliner Generalstabskarte mit grüner Farbe verzeichnet. Die angegebene Gränzlinie erfuhr mit Uebereinstimmung der contrahirenden Theile folgende Ab­änderungen : Im ehemaligen Moseldepartement werden Marie aux Chenes und Vionville an Deutschland abgetreten. Dagegen werden Stadt und Festungswerke Belfort mit später festzusetzendem Rayon bei Frankreich verbleiben.

Art. 2. Frankreich bezahlt Dem deutschen Kaiser 5 Milliarden Franco, mindestens 1 Milliarde wird 1871 bezahlt, Der Rest im Laufe dreier Jahre von der Ratification gegenwärtigen Vertrages ab.

Art. 3. Die Räumung Der occupirten Gebiete beginnt nach der Ratist- cation Seitens der Nationalversammlung. Unmittelbar nach der Rat-.fication verlassen die deutschen Truppen daS Inner: der Stadt Paris, sowie die am linken Seineufer gelegenen Fons. Sie räumen in möglichst kurzer Frist, Die im EinverstänDniß Der Militärbehörden beider Länder festzustellen ist, Die Departements Calvados, Orne, Sarthe, Eure et Loire, Loiret, Loir et Cher, Indre et Loire, Jonne gänzlich und Die Departements Seine Jnfsrieure, Eure, Seine et Oise, Seine et Marne, Aube, Cote d'Or bis zum linken Seineufer. Die Fran­zosen ziehen sich gleichzeitig hinter Oie Loire zurück, welche sie vor der Unter- zeichnung dcS Definitiven Friedensvertrageg nicht üverschreilen dürsen. Ausge­nommen hiervon sind Die Garnison von Paris, die 40,000 Mann nicht üben schreiten darf, und Die zur Sicherheit Der festen Plätze unerläßlichen Garnisonen. Die Räumung Der zwischen Dem rechten Seineufer und Der Ostgrenze gelegenen Departements wird Seitens Der Deutschen schrittweise nach Der Ratification Des Definitiven Frieeensverlrages und Der Zahlung Der ersten halben Milliarde er­folgen. Die Räumung beginnt bei Den Paris zunächst gelegenen Departements und wird je nach bewirkter Zahlung fortgesetzt. Nach Der ersten Zahlung Der bauen JmharDe findet Die Räumung folgender Departements statt: Somme, Qlse, Der Tyerle Der Departements Seine inferieure, Seine et Oise und Seine et ^-curne, welche auf Dem rechten Seineufer gelegen sinD, sowie desjenigen Theils des Departcmknts Seine mit den Forts, welcher auf Dem rechten Seineufer ge- legen t)i. Jta$ von zwei Milliarden umfaßt die Occupation nur noch

Die Departements Marne, ArDennes, Haute-Marne, Meuse, Voöges, Meurthe, sowie die Festung Belfort mit Den Gebieten, Die als Pfand für Die rückständigen drei Milliarden Dienen. ö

Die deutschen Truppen in diesen Dkpartements dürfen 50,000 Munn nicht übersteigen. Es bleibt dem Kaiser überlassen, an Stelle Der Terntorial-Garantie eine finanzielle Garantie treten zu lassen, wenn dieselbe französischerse.ts unter ausntchenden «öeDmgungen angeboten wird. Für die drei Milliarden, deren Zahlung verschoben ist, werden 5 pCt. Zinsen vom Ratificationstage an gezahlt.

Art. 4. Die Deutschen Truppm werDen in Den occupirten Departements alle Requisitionen unterlassen, Dagegen werDen sie auf französische Kosten unter- halten, und zwar nach einem mit der Deutschen Militär-Intendantur zu treffenden Einvernehmen.

Art. 5. Die Interessen Der Einwohner in Den abgetretenen Gebieten werDen in allem, was Handel und Privatrecht anzeht, möglichst günstig geregelt, sobald Die Bedingungen Des Definitiven Friedens festgestellt worden. Hierzu wird ein Zeitraum festgesetzt, in welchem diese Bewohner besondere Erleichterung be­züglich der Circulation ihrer Handelserzeugniffe genießen sollen. Die deutsche Regierung wird Der ungehinderten Auswanderung Der Einwohner Der abgetretenen Gebietstheile nichts in Den Weg stellen. Auch wird Dieselbe Den Einwohnern gegenüber keine Maßregel ergreifen Dürfen, welche Die Person oder Das Eigen- thum derselben antaften.

Art. 6. Die Kriegsgefangenen, welche nicht bereits ausgewechselt sind, werDen unverzüglich nach Der Ratification zurückgegeben. Um Den Transport Der Gefangenen zu beschleunigen wird Die französische Regierung zur Disposition Der deutschen Behörden im Innern DeutschlanDs einen Theil Des Fahrmaterials ihrer Eisenbahnen stellen und zwar in durch besondere Verabredung festzustellender Aus­dehnung, sowie zu denjenigen Preisen, welche in Frankreich von Der französischen Regierung für Militärtransporte gezahlt werden.

Art. 7. Die Eröffnung Der Verhandlungen über Den Definitiven Frieden, welcher auf Den Grundlagen Der gegenwärtigen Präliminarien abzuschiießen ist, wirD in Brüssel unverzüglich nach Der Ratification Der letzteren durch Die Ratio- nalversammlung unD Den deutschen Kaiser stattfinden.

Art. 8. Nach dem Abschluß und Der Ratification Des Definitiven Friedens- Vertrages wird die Administration Der Departement, welche noch von Den Deut­schen Truppen besetzt bleiben sollen, Den französischen Behörden wieder übergeben. Letztere sollen gehalten fein, Befehlen, welche die Commandanten Der Deutschen Truppen im Interesse Der Sicherheit, Des Unterhaltes unD Der VertheiDigung ihrer Truppen ertheilen zu müssen glauben, Folge za leisten. In Den occupirten Departements wird Die Erhebung Der Steuern nach Der Ratification Der Prä- liminarien für französische Rechnung und mittelst französischer Beamten bewirkt werden.

Art. 9. Gegenwärtiger Vertrag kann Der Deutschen MilitärbehörDe keinerlei Recht auf Gebietstheile, welche von ihr unbesetzt sind, gewähren.

Art. 10. Gegenwärtige Präliminarien werden Der Ratification des Kaisers und Der französischen Nationalversammlung unterbreitet werden.

Versailles, Den 26. Febr.

Folgen Die Unterschriften.

Der Vertrag ist äbgefchlossen zwischen Dem Grafen Bismarck unD Den Drei süddeutschen Ministern einerseits und Thiers unD Favre andererseits.

Kassel, 2. März. Louis Napoleon ist vollständig reisefertig; feine Sachen sind gepackt, alle Embleme und Abzeichen, welche auf Die kaiserliche Würde Bezug nehmen, von den Gegenständen entfernt worden. Als Kaiser der Franzosen ist er in Wilhelmshöhe eingezogen; als einfacher Privatmann wird er Das Schloß ver­lassen, sobald Der Friedensvcrtrag ratificirt ist.

Stuttgart, 1. März. Der deutsche Kaiser hat, Dem Württembergischen Staatsanzeiger zufolge, von den Wünschen geleitet, Daß Der König von Württem­berg in Erinnerung Der treuen Waffenbrüderschaft, welche Die Truppen in dieser ernsten und erfolgreichen Zeit verband, in ein näheres Verhältniß zu seiner Armee trete, Denselben zum Chef Des ersten rheinischen Infanterieregiments Nr. 21 ernannt, dessen Inhaber früher König Wilhelm war.

Schwerin, 2. März. Der Großherzog hat eine Stiftung für mecklen- burgtsche Invaliden, ohne UnterschicD, ob Dieselben mecklenburgischen oder fremden Truppentheilen angehören, errichtet. Diese Stiftung hat vorzugsweise den Zweck, Invaliden mit einer ersten Aussteuer dehuss Uebernahme eines Geschäftes zu vcr- sehen. Der Großherzog bewilligt hierzu aus eigenen Mitteln 20,000 Thaler und eine gleiche Summe aus Den Fonds Der Militärverwaltung. Die Annahme von Privatbeitiägen zu diesem Zwecke ist Vorbehalten.

Bern, 3. März. In Morges (am Genfer See) brach gestern Abend in dem mit schweizerischer unD französischer Munition angefüllten Arsenal Feuer aus und ist die Munition Der internirten Franzosen in Die Luft gesprengt. Die Ma- gazine Des Arsenals sind verbrannt. Schaden beträchtlich, viele VerwunDete und ToDte. (Schw. M.)

Wien, 4. März. Die Wiener amtliche Zeitung veröffentlicht in ihrer Sonn- tagsnummer eine kaiserliche Entschließung, wonach das Linien-Jnfanterieregiment Nr. 34 Die BezeichnungWilhelm L, Deutscher Kaiser und König von Preußen, Nr. 34'; das Limen-Jnfanterieregiment Nr. 20 Die BezeichnungFriedrich- Helm, Kronprinz des deutschen Reichs und Kronprinz von Preußen Nr 20" erhalten soll. w

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Brüssel, 3. März. DasJournal de Bruxelles" meldet:Ein französi­scher Oonst vom Generalstab des Generals Faidherbe ist hier eingeiroffen, um über die Bedingung Der Rückkehr Der in Belgien internirten französischen Sol­len zu unterhandeln. Die Rückkehr wird stattfinden, sobald Die belgische Re­gierung officiell von Der Ratification Der Friedenspräliminarien unterrichtet sein wird. Umfassende Vorkehrungen für Den Transport werden getroffen."

Innsbruck, 4. März. Anläßlich Der Deutschen Friedensfeier fatiD gestern AbenD ein imposanter Fackelzug statt. Burger zogen mit Fahnen, Musik, unter Sorantnit eines Gesang-.erems Durch Die Straßen. Unzählige Böllerschüsse tour- Den gelost, auf Den Bergen brannten FreuDenseuer.

Jtonbmt, März. Reutcr's Bureau meldet: Die von Den Londoner Blättern veröffentlichten Telegramme, wonach Die nur teilweise Besetzung von Paris das Resultat der Intervention Englands sei, sind unbegründet. England hat nur in Der GeidentschadigungSfrage einen Einfluß auSzuüben versucht.

m» car^' 1 Eris Du peuple veröffentlicht einen Artikel, welcher rum Bürgerkrieg aufrr.zt unD zwar Die ärmeren Classen gegen Die Reichen. Ders-Ib-

\D Aic im 13. BrronDiffenicn! ist mit Kanonen öesetzi, Da« 8. ArronDiffement bat einen BertheiDignugsausschuß gewählt unD läßt Die 43drr^aotn. °urü> ---chilDwachen bewachen. Kanonen unD Flintenkugeln gibt e« in

Munitionsmagazinen; bemächtigen wir uns Derselben.

'st "och im Zunehmen; bei Landercau sind 500 Menschen mit Dem Verscharren Der Cadaoer beschäftigt.

s t. ^El-graphische Depeschen.

al ^nnrbnidcn, 6. Marz. Aus Versailles, 3. März, wird berichtet: Heute Bormittag 11 Uhr fanD auf Longchamps an Derselben Stelle wie vorgestern große Parade Des GarDecorps statt, wozu Der Kaiser sich uyi 10 Uhr von Versailles

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