zumeffcn ist. Der Abg. Herrlein hat nun eine weitere Eingabe an das Kriegs- Ministerium gerichtet, in welcher er bei der bevorstehenden Errichtung einer neuen Batterie für das hessische Feld^Artillerie-Regiment Nr. 11 um Einlegen einer solchen als Garnison in Fulda pelitionirt. Ein gleiches Gesuch ist vom Oberbürgermeister und Stadtrath an das Kri.gsmintsterium abgegangen.
t Berlin, 4. Dec. Der 18. Januar des nächsten Jahres wird in dreierlei Beziehung festlich begangen werden: zunächst als Jahrestag der Kaisererkiärung in Versailles, sodann als 171. Gevächtnitztag der Erhebung Brandenburgs zum Königreich Preußen durch Friedrich's I. Krönung in Königsberg und schließlich als der jährlich wiederkehrende Jahrestag des Krönungsfestes. Wie verlautet, soll dieser Tag besonders festlich begangen werben, namentlich durch eine letzte, auf die jüngste Gcschichi'spcriove bezügliche Ordensverleihung, wobei in erster Reihe da- bürgerliche Verdienst während des letzten Kriegs eine besondere Berücksichtigung finden soll.
Der Generalpostoirector Stephan hat sich heute in Begleitung des Ober- postrathS Günther behufs der Postconferenz zur Vereinbarung eine3 neuen Post- Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich gestern nach Paris begeben. Außer Herrn Stephan wird der deutsche Gesanvte Graf Arnim hierbei als diesseitiger Bevollmächtigter fungiren. Die Verhandlungen werden für so umfangreich angesehen, daß man annimmt, sie vor dem WeihnachtSftste nicht beendigen zu können.
Die Postbehörde trifft bereits ihre Vorkehrungsmaßregeln zur Bewältigung des Weihnachtsverkehrs. Nach verschiedenen Anzeichen ist anzun hmen, baß letz- terer in diesem Jahre ein ungewöhnlich starker sein wird. Im vorigen Jahre sind in den letzten Tagen in Berlin allein täglich über 30,000 Packele zur Post gegeben. Wenn ein solcher Verkehr sich in wenig Tagen zusammenorängt, so ist natürlich nicht dafür zu garantiren, daß All^S zur rechten Z it expedirt wird. Das Generalpostamt macht daher wiederholt darauf auf nerksam, daß eS im eigenen Interesse des Publikums liegt, mit den WeihnachtSoersendungen frühzeitig zu beginnen, damit die Massen zertheilt werden. Z var pfl gt bet solchen Fingerzeigen der Einzelne sich gar zu leicht dem Gedanken hinzugeden, alle Anderen würben den Wmk befolgen und auf sein einzelnes Packet könne es schließlich doch nicht ankommen. Da aber fast jeder Einzelne für sich solche Betrachtungen anst^llt, so liegt cb-n die Ausnahme nicht vor.
f Berlin, 4. Dec. Man hält hier an der Ansicht fest, daß die Verzöge, rung der amtlichen Bestätigung des Marquis du Gontaut als französischer Ge- sanvter auf Vie Reclamationen zurückzuführen ist, welche die deutsche Regierung infolge der Freisprechung der Mörder unserer Soldaten in Paris erhoben hat. Wie eS heißr, hat der Botscha ter in Paris Herrn Thiers aus'S nachdrücklichste auf die Gefahren hmgewiesen, welche Frankreich durch eine solche empörende Rechtsverweigerung nothwendig entstehen müssen, unter der unverblümten Andeutung, baß eventuel die deutsche Regierung durch Publicirung des Belagerungszustandes in den occupirten Provinzen und die Citirung der französischen Mords- Patrioten das Leben ihrer Soldaten zu schützen wissen wirb.
Das Rundschreiben des neuen österreichischen Reichskanzlers, Grafen An- drassy, hat hier den allerbesten Eindruck gemacht und gilt als Anzeichen der Befestigung des Vertrauens, daß Oesterreich und Deutschland miteinander Hand in Hand gehen werden. Wie an unterrichteter Stelle verlautet, steht eine offiziöse Kundgebung bevor, welcher dieser Befriedigung Ausdruck g-ben und jene De- pesche in herzlichster Weise begrüßen soll.
Dortmund, 29. November. Nachdem die Köln-Mindener Eisenbahn allen in ihren verschiedenen Werkstätten beschäftigten Arbeitern die zehnstündige Arbeitszeit bewilligt hat und zwar dabei noch theilweise mit Lohnerhöhung, wird sie auch ihren Beamten vom 1. Januar k. I. an einen Zuschlag von 20 Procent auf ihre Gehalte gewähren. Der betreffende Beschluß ist bereits allen Beamten notificirt worden. (Elb. Ztg.)
Königsberg, 4. Dec. Gestern Mittag ist der letzte Dampfer, das zweizöllige Eis durchorechenv, glücklich in Pillau angelangt. Die Schifffahrt sowohl für Segel- als für Dampfschiffe ist hiermit als geschlossen zu betrachten.
Dresden, 30. November. Nach einer Veröffentlichung des k. statistischen Bureau steigert sich die Neigung unserer Bevölkerung zum Selbstmorde in einer erschreckenden Weise. In den Jahren 1864—1867 haben sich bei einer Bevölkerung von kaum 2l/z Million 2101 männliche und 519 weibliche, zusammen also 2620 Personen selbst entleibt.
Innsbruck, 29. November. Wehrpflichtige Landesschützen verweigern mehrfach, besonders im Pusterthale, in Folge klerikaler Hetzerei den Eid bei den Control- Versammlungen. (Preffe.)
London, 2. December. Die „Newporter Handelsztg." schreibt: „Allgemeine Entrüstung hat das Benehmen einiger Deutschen Chicagos hervorgerufen, welche das dortige HülfScomitc aufforderten, die Gaben des deutschen Kaisers und feiner Familie, 3000 Thaler, al- zu klein zurückzusenden, eine Anforderung, die ihrer Gemeinheit wegen selbstverständlich avgelehnt wurde. Zur Ehre der Deutschen Chicago- sei erwähnt, daß die Anzahl Derer, die sich bei diesem gemeinen Act beteiligten, so klein ist, daß die „Illinois Staatszeitung" sich viel Mühe geben mußte, der in Chicago selbst erst von auswärts bekannt gewordenen Geschichte auf den Grund zu kommen."
London, 4. Oec. Das heute Morgens 9 Uhr ausgegebene Bulletin Über das Befinden des Prinzen von Wales meldet: Der KrankyeilSverlauf ist befriedigend, die Nacht war etoas unruhiger; es läßt sich jedoch eine allmähliche Besserung der allgemeinen Krankheitssymptome erkennen.
Odessa, 20. November. Großes Aufsehen erregte die Schließung der hie- sigen Post |ür Geldbriefe auf 24 Stunden. Ungeheure Geldunterschlagungen sind entdeckt und eine Masse von Beamten verhasst worden.
Washington, 4. December. (Kabeltelegramm.) Oer Congreß hielt heute Mittag feine erste Sitzung. Die Botschaft des Präsidenten befürwortet die Abänderung des Zolltarifs und die Abschaffung aller inländischen direkten Steuern, ausgenommen ote Abgaben auf Alkohol, Tabak und Vie Stempelgebühren.
Washington, 4. Dec. (Kabel-Telegramm.) Die Botschaft des Präsidenten an den Congreß gedenkt bei Besprechung der auswärtigen Politik der friedlichen Lösung der langjährigen Streitfrage mit England und dankt dem Kaiser von Brasilien, dem Könige von Italien und dem Präsidenten der Eidgenossenschaft für ihre Theilnahme am Schiedsgericht. Der Besuch des Großfürsten Alexis fei ein Beweis für die cordialen Beziehungen mit Rußland, wenn auch die Haltung des russischen Gesandten die Forderung auf Abberufung nothwendig mache. Die Botschaft fordert schleunige Erledigung der Fifchereifrage, hofft eine friedliche Regelung des Conflicles zwischen Spanien und Cuba, und betont, daß die Re
gierung entschlossen fei, der barbarischen Behandlung von Schiffbrüchigen in Japan und China ein Ende zu machen.
Local-Notiz.
Gießen, 6. December. Die um 9 Uhr 15 Minuten fällige Pust aus Kassel traf heute
4 Stunden verspätet hier ein. Kaiserliches Postamt
Lochmann.
Landwirthsch aftliches.
* An den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten in Berlin ist nachfolgender Vortrag des CeiitralausschuffeS der LandwirthschaftSgesellschaft in Celle über die auf die Steuerfrage bezüglichen Anträge und Beschlüsse derselben abgegangen, welcher auch für unseren Bezirk von Wichtigkeit sein möchte. Wir lassen denselben in seinem Wortlaute hier folgen:
„Auf Grund der Verhandlungen im Central-Ausschusse dec LandwirthschaftS-Gesetlschaft zu Celle und der von demselben gefaßten Beschlüsse ist der nachstehende Vortrag an den Herrn Minister für die landwirthjchaftlichen Angelegenheiten gerichtet.
Euer Ercellenz sursorgenden, auf die Wohlfahrt des Grundbesitze« gerichteten Aukmerksa n- keit wird sicherlich ebensowenig entgangen sein, daß die rubricirte Angelegenheit za denjenigen Gegenständen gehört, welche in neuerer Zeit alle Kreise der Landwirthe lebhaft beschäftigten, als daß diese Bewegung keine künstlich gemachte ist, sondern derselben leider eine woh!begcündete Veranlassung unterliegt.
Bei dieser Lage der Sache hat auch dcc Central-Ausschuß der königlichen LandwirthschaftS- Gesellschaft den Gegenstand in den Kreis seiner Berathung gezogen und nach gründlicher Erwägung die nachstehenden Beschlüsse gefaßt:
1. Die bestehende Besteuerung deS Einkommens aus Grundbesitz, theils durch die Claffen- und classisirte Einkommensteuer, theils durch die Grund- und Gebäudesteuer steht im Widerspruche mit dem Principe einer gleichmäßigen Besteuerung aller Staatsbürger und ist daher die Beseitigung solcher Doppel-Besteuerung thunlichst zu erstreben.
2. Eine Herabsetzung der Gebühren und Stempelabgaben bei Besitzveränderungen und Hy- potheken-Gintragungen erscheint dringend geboten.
3. Bei Veranlagung von Corporatronslasten ist die Grund- und Gebäudesteuer neben der Claffen- und classisicirten Einkommensteuer als Anhalt nur damit heranzuziehen, wo die auszu- bringende Steuer vorzugsweise dem Grundbesitze zu Gute kommt.
4. Das Einkommen aus Grundbesitz ist zu Communal-Abgabcn nicht in mehreren Gemeinden, sondern nur in einer einzigen heranzuziehen.
Zur näheren Begründung dieser Beschlüsse darf das Nachstehende angeführt werden: Zu 1.
Mögen die Ansichten über die Ausführung auch von einander abweichen, so treffen sie über die leitenden Grundsätze einer directen Besteuerung zu den Staatskosten doch darin im großen und ganzen überein,
1. daß die Besteuerung eine gleichmäßige sein muß, daß sie dem entsprechend
2. nur das reine Einkommen zu treffen Hal und zwar
3. nach der absoluten und nicht individuellen Steuerkrast.
Die Quellen für die Besteuerung des Einkommens sind: a) Grund und Boden, b) bewegliches Capital, c) Arbeitskraft (geistige und körperliche).
Die Steuerkraft des Einkommens aus den beiden ersten Einnahmequellen ist eine größere als bei der dcittm; das Emkommcn aus den beiden ersteren Quellen läßt sich gegen einen Preis auf dritte übertragen und wird vererbt; die Einnahme ans der dritten Quelle ist weder übertragbar noch vererbbar.
Eine gleichmäßige Besteuerung nach der Steuerkraft erheischt daher eine höhere Besteuerung deS fundirten Einkommens als des unfundirten.
Der Grund und Boden gewährt gar kein Einkommen, sondern nur unter Mitwirkung deS beweglichen Capitals und der Arbeit; eS treffen daher beim Grund und Boden alle drei Einnahmequellen zusammen, Boden. Capital und Arbeitsrente: sie sind entweder in der Person desselben Steuerpflichtigen vereinigt, wenn der Grundbesitzer seinen Grundbesitz selbst bewirthschaftet; oder daS Einkommen aus Grund und Boden ist zwischen zweien Steuerpflichtigen getheilt, bei der Pacht, wo ber. Eigenthümer die Boden- und in der Regel auch einen Theil der Capitalrente. der Pächter die übrige Capital- und die Arbeitsrente genießt.
Schon hieraus folgt die rationelle Untheilbarkeit einer Grundsteuer, abgeseben davon, daß ein gleichmäßiger dauernder Ertrag eines jeden einzelnen Grundstücks gar nicht besteht, vielmehr derselbe bei gleicher Güte des Bodens durch zahlreiche andere jeder Zeit veränderliche und daber auch bet der gründlichsten Schätzung nicht in Anschlag zu bringende Factoren, als die Einsicht und der Fleiß des BewirthschafterS, daS aukgewendete bewegliche Capital, das Verhältniß zu anderen mitbewirthfchafteten Grundstücken, namentlich der Wiesen zum Ackerlande, auf die Höhe deS Ertrags den entschiedensten Einfluß üben. Bei jedem andern Gewerbe, als dem der Landwirth- schaft, besteht das Einkommen theils in der Capital - und theilS in der Arbeitsrenke und bei den sogenannten wissenschaftlichen Berufsklaffen einschließlich der Tagelöhner lediglich in der Arbeitsrente.
Prüft man nach diesen Grundsätzen die Heranziehung deS Einkommen« im preußischen Staate zu den direkten Steuern, so wird daS Einkommen
1. aus Grund und Boden zweimal:
a) durch die Grundsteuer und zwar sogar ohne Rücksicht auf vorhandene Schulden und b) durch die Klaffen- und Einkommensteuer unter Absatz der Schulden getroffen
und zwar durch beide Steuern doppelt die Boden-, Capital- und Arbeitsrente.
2. Aus dem Gewerbe gleichfalls zweimal:
a) durch die Gewerbesteuer und
b) durch die Klassen und Einkommensteuer:
3. aus dem beweglichen Capitalvermügen, die Capitalrente nur einmal durch die Klassen- und Einkommensteuer:
4. ans der Arbeitsrente nur einmal.
HierailS ergiebt sich, daß durch die preußische Gesetzgebung die Steuerkraft des unfundirten Einkommens, gegenüber dem Einkommen aus Grund und Boden und den Gewerben freilich geringer besteuert wird, daß dagegen das Einkommen aus dem beweglichen Capitalvermögen allein unverhältnißmäßig gegen alle drei übrigen Elnnahmequellen begünstigt und nicht gleichmäßig nach der Steuerkrast herangezogen ist. Die ungleichmäßig starke Besteuerung des Grundbesitzes stellt sich in der Ausführung bei der Claffen- und Einkommensteuer noch ungünstiger. Mag man zur Feststellung d.s Einkommens den Weg der Einschätzung oder Selbstschätzung wählen, daS Einkommen an Capitalrente sowie au« dem Gewerbe entzieht sich in beiden Fällen der Controle, während der gesammte Flächengehalt jedes einzelnen G>undbesitzerS qmtlich bekannt ist, und außerdem bei dem hier in dec Provinz Hannover üblichen Einschätzungöverfahren, daS Einkommen namentlich bei den Höfen auf der Ge-st mit größeren Haidflächen, wo b.i letztern ein Ertrag von 5, 7>/2/ ja sogar mit 10 Sgr. für den Morgen viel zu hoch angenommen wird, nach deo Unterzeichneten unmaßgeblichen Ansicht in manchen Fällen über den wirklichen Ertrag angenommen werden dürfte.
Wenn übrigen« in neueren Zeiten beiläufig bemerkt, dec Selbsteinschätzung wiederum mehrfach der Vorzug vor dem gegenwärtigen im preußischen Staate bestehenden Ginschätzungsverfahren gegeben wird, so dürfte dabei doch übersehen werden, daß die Selbsteinschätzung in manchen Fällen nicht allein wegen absichtlich unrichtiger Angab-n gegen die Wirklichkeit geringer auSsällt, sondern daß es zu sehr der menschlichen Natur entspricht, im Zweifelsfalle die den eigenen Interessen günstige Auslegung und Anwendung.der Vorschriften zu machen. Dann kommt noch hinzu, daß die Mehrzahl der zur Classensteuer-Pflichtigen und selbst viele der zur Einkommensteuer-Pflichtigen völlig außer Stande sind, ihr Jahreseinkommen genau anzugeben. Diesen gegenüber ist eine strenge Strafgesetzgebung ungeachtet und andererseits die Selbsteinschätzung ohne strenge Strafbestimmung^ für unrichtige Angaben, ohne Rücksicht ob beabsichtigt oder nicht, ein höchst bedenkliches Erperiment. Mag daS jetzt bestehende Einschätzungsverfahren, wie alle menschlichen Einrichtungen auch seine Unvollkommenheiten haben. eS ist jedenfalls der Selbsteinschätzung vorzuziehen. Hier an Hannover ist nur der Fehler begangen, daß die Einschätzung zur Sache deS Kreises und nicht der obrigkeitlichen Bezirke (selbstständiger Städte und Aemter) gemacht ist. Zur richtigen Einschätzung gehört die möglichst genaue Kenntniß der einschlaqenden Verhältnisse, diese findet fick in der Provinz Hannover ungleich sicherer unter den Bewohnern des obrigkeitlichen Bezirks, welche in vielfachen Beziehungen zu einander stehen, als unter den Bewohnern des Kreise«, welche fast gar keine Be ztehungen zu einander haben, und wo in der GinschätzungScommission für einen ganzen obrigkeitlichen Bezirk nicht selten nur ein Mitglied sich befindet, auf dessen nicht immer sichere Kenvtmß die übrigen fünf Mitglieder sich verlassen müssen. 2 (Schluß folgt.)


