Ausgabe 
29.3.1870
 
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Preis vierteljährlich 36 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 4« fr.

Erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstags, Donner­stags und SamstagS. Expedition: Canzlcibng Lit. D Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 38.

Dienstag den 29. März

1870.

®^r CinlMmg zum Abonnement.

Mit dem 1. 'April 1870 beginnt ein neues "^jähriges Abonnement auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 3« Kreuzer frei itfß Haus geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Laudpostboten abonniren können, beträgt der ^jährige AtoiimmcntSprcis LS Kreuzer incl. Postaufschkags.

Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn sie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine a"sdrückliche Abbestellung erfolgt, daö Blatt auch im 11. Quartal 1870 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

51 m t i ? d) e

Bekanntmachungen.

Gießen, am 24. Mär) 1870.

Sctreffend: Das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes.

Das

Großherzogliche K r e i s a m t Gießen

an

dir Grshherzoglichrn Dürg^i>.cistkrri>n drs Krrises.

Wir setzen Sie davon in Kenntniß, daß vom 1. Januar 1870 an den Gemeinden der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebiststheile des Großherzogthums das

Bundesaesttzblatt ans Staatskosten geliefert werden, ein nochmaliger Abdruck der Bundesgesetze im Regierungsblatt für die Regel dagegen unterbleiben wird.

Auch die bisher erschienenen Bundesgesetzblätter sollen denjenigen Gemeinden, welche bisher abonnirt hatten, auf Staatskosten nachgelrefert werden- Diejenigen Ge­meinden dagegen, welche das Bundesgesetzblatt schon bisher aus Gemeindemitteln gehalten haben, werden entsprechend entschädigt werden.

Dr. Goldmann.

Gießen, den 26. März 1870.

Betreffend: Die Erhebung der Feldstrafen von der I. Periode 1870 bei Großherzoglichem Rentamte Gießen.

Das

G r o ß h e r Z o g l i ch e N e n t a mt Gießen

an

sämmtliche GroßherMliche Dürgnmeistcrrien dos Rrntsmlsbchrks Gikßen.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die rubitcirten Feldstrafen bis zum 15. April l. I. bezahlt sein müssen, widrigenfalls Mahnung erfolgt.

L y n ck e r._______________________

Besondere Bekanntmachungen. Oeffentliche Aufforderung.

1206) Da die Erbschaft des am 11- l- Mts- dahier verstorbenen Großherzoglichen Forst­meisters Freiherrn Karl v- Bus eck unter der Reckiswohlthat des Inventars ange­treten rooiben ist, so werden alle Düjeni- gen, welche Ansprüche an den genannten Nachlaß zu bilden haben, hiermit au'gefor- dert, solche binnen sechs Wochen bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelden, widrigen­falls dieselben bei der gerichtlichen Ordnung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen, den 16. März 1870.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Oppermann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

O'ffnitiiche BNauntmachung.

1353) Nachdem Großhcrzogliches Hofge­richt der Provinz Oberhessen Konrad Müller XVI. von Lang-Göns wegen Trunksucht und Verschwendung unter Cu- ratel gestellt hat, wird dies mit dein An­fügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Ntchtsgeschäite aller Art gültig nur mit d.m für denselben bestellten Eurator Johannes Hartmann IV. von Lang- Gons abgeschlossen werden können. An Letzteren können gültig auch nur Zahlungen für Müller geleistet werden.

Zugleich weiden alle Gläubiger des Kon­rad Müller XVI , welche ihre Forderungen bis sttzt zur gerichtlichen Anzeige noch nicht gebracht haben, aufgefordert, innerhalb der nächsten 14 Tage eine Anzeige bei dem unterzeichneten Gerichte zu erstatten, widri­

genfalls dieselben bei der Vermögensregu- lirung unberücksichtigt bleiben.

Gießen, den 22. März 1870.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, (Scribd, _______Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Für Aerzte

1257) Durch den alsbald von hier erfol­genden Abzug des Arztes, Herrn Dr. eb­ner nach Nauheim wird die Stelle eines Gemeindearztes für Ober-Mörlen und Nie­der-Mörlen erledigt. Beide Gemeinden wollen wieder einen gemeinschaftlichen Arzt annehmen und soll derselbe von der Ge­meinde Ober-Mörlen eine fixe Besoldung von 500 st. und von der Gemeinde Nieder- Mörlen 150 fl. außer den tarifmäßigen Taxen erhalten.

Bemerkt wird, daß einem Arzte von hier aus noch vielfache Gelegenheit geboten ist, in mehreren angrenzenden Ortschaften eine lohnende Praxis auszuüben. Bewerber um diese Stelle wollen alsbald ihre Anmeldung dahier einreichen.

Ober-Mörlen, ttm 21. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen.

_________________ Jeckcl.___________

Fristablauf.

1256) Zur Fürstlichen Rentei Lich können die Rückstände mir noch bis zum 1. April ohne Genchtskosten-bezahlt wer- dtn. Zahltage: Dienstags, Mittwochs, Donnerstags.

Lich, den 22. März 1870.

Kreutzer.

Die Besetzung von zwei Nacht­wächterstellen.

1366) Es sind zwei Stellen bei der städti­schen Nachtwache erledigt. Wer sich um solche bewerben will, hat dieses binnen 3 Tagen bei uns zu melden.

Gießen, den 25. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. » Vogt.

Versteigerungen.

Oeffentliche Bekanntmachlinq.

1372) Der Bedarf des Grobherzoglichen Provinzial - Arresthauses in Gießen an Brennholz für das laufende Jahr soll

Dienstag den 5. April l. I., Vormittags 11' r Uhr, in dem zu dem genannten Arresthause ge­hörigen Gerichtsgebäude in öffentlicher Ver­steigerung, unter den vor derfelben bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an die Wenigstnebmenden zur Lieferung vergeben werden. Bei annehmbaren Geboten erfolgt alsbald der Zuschlag.

Gießen, den 25. März 1870.

Großhcrzogliches Stadtgericht Gießen.

M u h l, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter.________Justizrath._________

ArötitSvertteMNlNss.

1354) Zur Herstellung eines versteinten Wegs in der Theerofenschneiße soll

S a m st a g den 2. A p r i l, Morgens 11 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten an die Wenigstnehmenden versteigert werden:

1) Ausheben von 320 KUtr. Graben,

2) Planirung und Abwölbung von 160 Klstr. Weg,

3) Brechen von 46/i0 Cub-Klftr. Steine im Buchenberg,

4) Aufsetzen derselben,

5) Anfuhr derselben,

6) Einsttzen und Abkeilen der Steine. Gießen, den 26. März 1870.

Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg.

Dr. Draudt.

Vergebung von Arbeiten bet der Stadt Gießen.

1321) Folgende bei der Stadt erforder­lichen Arbeiten, nämlich:

Maurerarbeit, veranschlagt zu . 254 fl-, Lieferung von 9 Klaftern Sand, veranschlagt zu . . , . . - 144

Ehaussirarbcit, veranschlagt zu - 1164 sollen .

Dienstag den 29. März d. I-, Vormittags 9 Uhr, im Rathhause an den Wenigstnehmenden vergeben werden.

Gießen, den 24. März 1870.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

1377) Donnerstag den 31. d. Mts-, Nachmittags 2 Uhr,

wird in hiesiger Universitäts-Reitbahn eine fünfjährige Fuchsstute öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigert-

Gießen, den 28. März 1870.

Großhcrzogliches Ortsgericht Gießen. K- Vogt, Ortsgerichtümann-